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Gewerbe in D aber im Ausland arbeiten?

juergenklaas

Themenersteller
Hallo,
ich bin Jürgen und 32 Jahre alt. Ich wende mich an Euch, in der Hoffnung, ein paar Tipps und Tricks zu bekommen. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland, bin aber auch sehr häufig in Frankreich, da meine Frau Französin ist. Nun würde ich gerne ein umstatzsteuerbefreites Kleingewerbe als Fotograf (hauptsächlich für Hochzeiten) in Deutschland anmelden, um legal arbeiten zu dürfen. Habe mich diesbzgl. schon bei der Handelskammer und der Berufsgenossenschaft informiert, müsste alles klar gehen.
Nun meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich einen Grossteil meiner Aufträge in Frankreich mache bzw. dort aufhalte? Kann ich dies problemlos machen oder gibt es da bestimmte Grenzen? Meine Steuer würde ich natürlich in D zahlen. Aber da es in Frankreich sehr kompliziert mit Gewerbe/Umsatzsteuer usw. ist, dachte ich mir, dass alles in D zu machen. Immerhin muss es ja möglich sein, als deutscher Fotograf viele Aufträge aus dem Ausland zu bekommen, oder?
Freue mich über jeden Tipp und Vorschlag von Euch.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
So einfach ist das leider nicht, dass du selbst entscheidest, wo du deine Steuern zahlst... :(

Grundsätzlich gilt innerhalb der EU, dass der Gewinn immer dort zu versteuern ist, wo der Hauptteil der Leistung eines Auftrages erbracht wird. Nun ist dies schon keine hinreichende Definition.
Beispiel: Du machst die Fotos zwar in Frankreich, die umfangreiche Nachbearbeitung aber in Deutschland. Dann kannst du argumentieren, dass der Hauptteil der Leistung in D erbracht wurde.

Ein ganz anderes Thema ist die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Da gibt es nach meinem Eindruck soviel Varianten, dass man es hier kaum erklären kann...

/bd7
 
Geh zu einem Steuerberater.

Zur Beantwortung deiner Frage sind zivilrechtliche Fragen zu klären (z.B. Übertragung von Bildrechten) und dann steuerrechtliche (künstlerische Leistungen/sonstige "normale" Leistungen für die USt).

Dazu kommen ertragsteuerliche Fragen (DBA Frankreich, ggfs. Betriebstätten(-erlass), Einkommensteuer).

Das kann dir jeder Steuerberater beantworten, er wird dafür aber unter Umständen Zeit und weitere Infos benötigen, um das abschließende zu klären.

Da hier zwei nationale (Ertragsteuern D und Fr) sowie ein internationales Steuerrecht (USt/EG) zu klären sind, ist ein Forum der falsche Ort dafür.
 
Auf jeden Fall kann ich nur eine Beratung beim Steuerberater empfehlen, da ich aus der Branche komme und es ein sehr komplexes Thema ist. Erstens muss geklärt werden ob es sich um eine freiberufliche, künstlerische Tätigkeit handelt oder um einen Gewerbebetrieb.

Dann muss bei der Rechnungsstellung einiges beachtet werden, wie z. B.:

Fotografieren = sonstige Leistung
Verkauf der Fotos = Lieferung
Verkauf der Rechte an den Fotos = sonstige Leistung
usw... daraus entscheidet sich halt der Leistungsort, was nicht nur für die Umsatzsteuer entscheidend ist, sondern auch für die Einkommensteuer... DBA wie schon erwähnt.

Und in diesen Fällen darf dich nur ein Steuerberater rechtlich beraten.

Erkundige Dich erstmal telefonisch nach einer Erstberatung, da es preislich ziemliche Unterschiede gibt bei den Steuerberatern.
 
..entscheidend ist auch wo dein ständig angemeldeter Wohnsitz ist ..
.. als Deutscher hast du die Pflicht deine Steuern in Deutschland zu entrichten ..
.. wenn du dann noch im Ausland gemeldet bist .. mußt du auch eine Steuererklärung in dem Land abgeben, in dem du wohnst und du auch dort Einkünfte erzielt hast .. also zwei Steuererklärungen abgeben und darum ... geh besser gleich zu einem guten Steuerberater .. denn du mußt ja beides schön auseinanderhalten und eine genaue Buchführung machen, was , wann und wo und wie und wann von wo gekommen und gemacht wurde .. also Frankreich oder Deutschland ..
.. ich muß für drei Länder Steuerklärungen abgeben .. huuurraaaa da kommt Freude auf sag´ich dir .. :evil:
 
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