eigenART
Themenersteller
Hallo allerseits,
mein erster Beitrag wird das und er wird voller verwirrender Fragen sein, aber ich weiß mittlerweile gar nix mehr :-/
Folgendes:
Ich möchte gern Kinder fotografieren, auch mal ganze Familien, hauptsächlich Portraits eben.
Habe aber den Beruf des Fotografen NICHT gelernt.
Mein Einkommen wird auch keine magischen Grenzen übersteigen, soll heißen, mein Ziel ist es, irgendwann mal so ca. 500 Euro monatl. zu verdienen, was auch schon ziemlich hochgegriffen ist.
1. Frage:
darf ich mich Fotograf nennen (ist diese Bezeichnung noch ein geschützter Begriff?) oder nenne ich mich lieber Fotodesigner?
2. Da ich meiner Meinung nach ein Handwerk ausübe, muß ich ein Gewerbe anmelden, stimmt's?
Ist daran ein Eintrag in die Handwerksrolle gebunden, der ja Gebührenpflichtig ist?
3. Was schreibe ich bei der Anmeldung in das Feld, wo man eine Niederlassung angeben muß, wenn man keine Niederlassung hat?
Den Wohnsitz oder wie?
Es gibt die Oprionen "Hauptniederlassung", "Zweigniederlassung", "Reisegewerbe" (hab ich nicht)...trifft ja irgendwie nix zu, oder?
Ich fotografiere die Leute, wo immer sie wollen, aber nicht in einem festen Studio oder so.
Ich habe eine HP, wo ich meine Dienste anbieten werde und würde Flyer und Visitenkarten verteilen, so kommen die Leute auf mich zu.
Und durch Mundpropaganda, denk ich.
Aber einen Laden hab ich nicht.
4. Kann ich nicht eine Ich-AG gründen, wo ich mir dann vom Finanzamt nur eine Steuernummer besorge und sogar noch Gründerzuschuss kassiere?
Hat ein Bekannter so gemacht, allerdings als freischaffender Journalist, der auch Fotos verkauft.
5. HILFE :-/
Ich hab echt keinen Plan, und jeder sagt was anderes.
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!
Vielen Dank,
lG Sandy
mein erster Beitrag wird das und er wird voller verwirrender Fragen sein, aber ich weiß mittlerweile gar nix mehr :-/
Folgendes:
Ich möchte gern Kinder fotografieren, auch mal ganze Familien, hauptsächlich Portraits eben.
Habe aber den Beruf des Fotografen NICHT gelernt.
Mein Einkommen wird auch keine magischen Grenzen übersteigen, soll heißen, mein Ziel ist es, irgendwann mal so ca. 500 Euro monatl. zu verdienen, was auch schon ziemlich hochgegriffen ist.
1. Frage:
darf ich mich Fotograf nennen (ist diese Bezeichnung noch ein geschützter Begriff?) oder nenne ich mich lieber Fotodesigner?
2. Da ich meiner Meinung nach ein Handwerk ausübe, muß ich ein Gewerbe anmelden, stimmt's?
Ist daran ein Eintrag in die Handwerksrolle gebunden, der ja Gebührenpflichtig ist?
3. Was schreibe ich bei der Anmeldung in das Feld, wo man eine Niederlassung angeben muß, wenn man keine Niederlassung hat?
Den Wohnsitz oder wie?
Es gibt die Oprionen "Hauptniederlassung", "Zweigniederlassung", "Reisegewerbe" (hab ich nicht)...trifft ja irgendwie nix zu, oder?
Ich fotografiere die Leute, wo immer sie wollen, aber nicht in einem festen Studio oder so.
Ich habe eine HP, wo ich meine Dienste anbieten werde und würde Flyer und Visitenkarten verteilen, so kommen die Leute auf mich zu.
Und durch Mundpropaganda, denk ich.
Aber einen Laden hab ich nicht.
4. Kann ich nicht eine Ich-AG gründen, wo ich mir dann vom Finanzamt nur eine Steuernummer besorge und sogar noch Gründerzuschuss kassiere?
Hat ein Bekannter so gemacht, allerdings als freischaffender Journalist, der auch Fotos verkauft.
5. HILFE :-/
Ich hab echt keinen Plan, und jeder sagt was anderes.
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!
Vielen Dank,
lG Sandy
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