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Gewerbe, Ich-AG, Freiberufler - bin verwirrt

eigenART

Themenersteller
Hallo allerseits,

mein erster Beitrag wird das und er wird voller verwirrender Fragen sein, aber ich weiß mittlerweile gar nix mehr :-/

Folgendes:
Ich möchte gern Kinder fotografieren, auch mal ganze Familien, hauptsächlich Portraits eben.
Habe aber den Beruf des Fotografen NICHT gelernt.
Mein Einkommen wird auch keine magischen Grenzen übersteigen, soll heißen, mein Ziel ist es, irgendwann mal so ca. 500 Euro monatl. zu verdienen, was auch schon ziemlich hochgegriffen ist.

1. Frage:
darf ich mich Fotograf nennen (ist diese Bezeichnung noch ein geschützter Begriff?) oder nenne ich mich lieber Fotodesigner?

2. Da ich meiner Meinung nach ein Handwerk ausübe, muß ich ein Gewerbe anmelden, stimmt's?
Ist daran ein Eintrag in die Handwerksrolle gebunden, der ja Gebührenpflichtig ist?

3. Was schreibe ich bei der Anmeldung in das Feld, wo man eine Niederlassung angeben muß, wenn man keine Niederlassung hat?
Den Wohnsitz oder wie?
Es gibt die Oprionen "Hauptniederlassung", "Zweigniederlassung", "Reisegewerbe" (hab ich nicht)...trifft ja irgendwie nix zu, oder?
Ich fotografiere die Leute, wo immer sie wollen, aber nicht in einem festen Studio oder so.

Ich habe eine HP, wo ich meine Dienste anbieten werde und würde Flyer und Visitenkarten verteilen, so kommen die Leute auf mich zu.
Und durch Mundpropaganda, denk ich.
Aber einen Laden hab ich nicht.

4. Kann ich nicht eine Ich-AG gründen, wo ich mir dann vom Finanzamt nur eine Steuernummer besorge und sogar noch Gründerzuschuss kassiere?
Hat ein Bekannter so gemacht, allerdings als freischaffender Journalist, der auch Fotos verkauft.

5. HILFE :-/

Ich hab echt keinen Plan, und jeder sagt was anderes.
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!

Vielen Dank,
lG Sandy
 
Zuletzt bearbeitet:
danke, schon geändert!
 
jaja, ok, was hab ich falsch gemacht? Anfängerfehler oder so?
Bitte sagt's gleich, auf Eiertanz hab ich grad keinen Nerv :-(
 
lol nein....
das gibts wirklich,so hat mein Kollege sein DJ auch angemeldet...

Man kann Liebhaberei anmelden? Waere ja wirklich neu.

--> Sufu, das Finanzamt stuft deine "Taetigkeit" als Lieberhaberei ein, wenn sie sicher sind, dass du keine Gewinnerziehlungsabsichten hast, bzw keinen Gewinn erziehlst.



@TO:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664

und SUFU: Das Thema haben wir exakt so jede Woche:


mal vereinfacht:

nicht jeder darf sich "Fotograf" nennen.

Du musst ein Gewerbe anmelden, da du "im Auftrag" arbeiten willst, da die Leute auf dich zu kommen sollen.

du musst dann pruefen, ob du in die HWK und die BG musst.

Ansonsten frag einen Steuerberater (um den "Eiertanz" zu vermeiden).


edit: Falsch hast du nichts gemacht, es sind gerade leider nur nicht die "richtigen Leute" online, die dir helfen koennten.
Ansonsten schau wirklich nach mit der Suche nach "Gewerbe anmelden" "Geldverdienen mit Bildern" etc , dort findest du Lesestoff fuer Monate. Auch "Dein Fall" war schon mehrfach dabei. Koenntest du 1:1 dann umsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab echt keinen Plan, und jeder sagt was anderes.
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!
Es gab hier schon unzählige Threads zu diesem Thema. Eines hatten alle diese Threads gemeinsam: kaum einer hatte einen Plan und jeder sagte etwas anderes.

Hier ist ja auch schon der erste ohne Plan:
was ist mit einem sigenannten "Liebhaber Gewerbe" ?
Ein "Liebhaber Gewerbe" gibt es nicht. Es kann sein, dass das Finanzamt Dein Gewerbe nach einer gewissen Zeit als Liebhaberei einstuft. Das wäre dann aber nichts Positives. Das bedeutet, dass Dir das Finanzamt die langfristige Gewinnerzielungsabsicht abspricht und Du deshalb Deine Ausgaben für die Fotografie nicht mehr von der Steuer absetzen kannst.
 
ok, da bin ich ja froh.

Ich hab mich durchaus schon durch gefühlte tausend Beiträge gewühlt, aber immer wieder was gefunden, was bei mir ganz anders war.
Und mein Kopf ist heute schon so voll mit Infos, die mich irgendwie nicht weiterbringen, da dachte ich, ich versuch es mal auf diesem Weg.

Ich warte noch auf die eierlegende Wollmilchsau :D
 
Ich hab echt keinen Plan, und jeder sagt was anderes.
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!
Wirf doch einfach mal die Forums-Suche an. Suchstichworte wie "Gewerbe", "freiberuflich", "Umsatzsteuer", "Berufsgenossenschaft", "Handwerkskammer" oder "IHK" werden Dich zu Dutzenden von Threads führen, die sich mit diesem Themenkomplex beschäftigen.
 
Einfach so Fotograf nennen darfst Du Dich natürlich nicht, ohne den Beruf erlernt zu haben - das finde ich auch ganz gut so, sonst könnte ja jeder daherkommen.

Dies heißt im Umkehrschluß nicht, daß jeder der Fotografie gelernt hat, allein deswegen was aufm Kasten hat und brauchbare Arbeit abliefert.
 
sorry stimmt, ich korrigiere es vorne, du solltest dich nicht gerade "Fotograf" nennen, sondern besser "Fotoartist" "Fotokuenstler" etc


http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfotografie

Fotografie als ungeschützte Berufsausübung
Der Beruf des Fotografen kann, zumindest im freiberuflichen Sinne, auch von Autodidakten ausgeübt werden. Diese führen schlicht die Bezeichnung Fotografie und können Kunstnamen wie Fotoartist, Bildermacher oder die ungeschützte Berufsbezeichnung Fotodesigner verwenden.

Auch die Berufe der Bildreporter, Bildjournalisten, Bildberichterstatter sind keine geschützten Berufsbezeichnungen.

Der Berufstitel „Fotograf“ darf von praktizierenden Autodidakten nur dann geführt werden, wenn sie eine externe Gesellenprüfung im Fotografenfach erfolgreich abgelegt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry stimmt, ich korrigiere es vorne, du solltest dich nicht gerade "Fotograf" nennen, sondern besser "Fotoartist" "Fotokuenstler" etc


http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfotografie
Nur weil es in Wikipedia steht, ist es noch lange nicht richtig. Eine Quelle ist nicht angegeben und im Internet findet man sowohl die eine als auch die andere Meinung.

@TO Es gibt, wie gesagt, unzählige Threads zu diesem Thema. Neben viel unverdautem Halbwissen findet man darin auch richtig gute, kenntnisreiche und sachlich richtige Beiträge. Das Problem ist nur, dass man schon fundierte Kenntnisse haben muss, um die Spreu vom Weizen zu scheiden.

Hier im Forum wirst Du bei technischen Fragen in der Regel gut beraten, bei rechtlichen Fragen bist Du hinterher verwirrter als vorher. Gewerbe, freie Berufe, Fotojournalist, Fotodesigner, Kleingewerberegelung, Umsatzsteuerbefreiung, Liebhaberei und ähnliche Begriffe werden ohne Sinn und Verstand durcheinandergewürfelt, was am Ende dafür sorgt, dass alle Klarheiten beseitigt sind.

Ich würde Dir empfehlen, Dich wegen des Gewerbes bei der Handwerkskammer und der Berufsgenossenschaft zu erkundigen. Wegen steuerlicher Fragen kannst Du Dich an das Finanzamt oder an einen Steuerberater wenden.
 
4. Kann ich nicht eine Ich-AG gründen
Die "Ich-AG" war keine Rechtsform, sondern eine bestimmte Selbstständigkeitsförderung der Agentur für Arbeit. Offiziell hiess die Förderung "Existenzgründungszuschuss" und ist inzwischen vom "Gründungszuschuss" abgelöst worden.

mein Ziel ist es, irgendwann mal so ca. 500 Euro monatl. zu verdienen, [...] und sogar noch Gründerzuschuss kassiere?
Warum sollte die Allgemeinheit eine Selbstständigkeit unterstützen, die von vorneherein gar nicht auf Erfolg ausgerichtet ist?
 
Den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kannst du beantragen, wenn du mindestens ALG1 (Arbeitlosengeld)-Empfänger bist und die neue aufgenommene Tätigkeit als Hauptgewerbe ausgeübt werden soll sowie auf Dauer deine Existenz sicherstellen kann und deine Arbeitslosigkeit beendet.

Für die Anforderung ist ein Businessplan, eine Umsatzvorschau, ein Rentabilitätsplan, ein Liquiditätsplan, kaufmännische und fachliche Qualifikation und eine Stellungnahme zb eines Steuerberater oder einer anderen "kompetenten Stelle" (zb ein Berater der HWK oder IHK) notwendig.

Da dein Gewerbe kaum ausreichen wird um deine Existenz zu sichern und du (ich denke) momentan nicht arbeitslos bist: lange Rede kurzer Sinn, Existenzgründerzuschuss wirst du unter keinen Umständen mit dem jetzigen Voraussetzungen erhalten.
 
Das ist falsch! Man kann auch in D ein Gewerbe als Fotograf anmelden.
Ein Freund hat es 2003 in NS gemacht.
Und einer der bei einer Zeitung Fotos macht ist auch ein Fotograf, auch wenn er das nicht "gelernt" hat.

Eben. Bei uns in der gegend wollte ein Kseblattknipser wohl auf Nummer sicher gehen und auf seiner Homepage bezeichnet er sich als "Fotograf und Fotodesigner" :ugly:
 
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