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Gewerbe anmelden, wenn Online shop eingerichtet?

Gast_170386

Guest
Moin...

ich habe heute von "Fotoportopro" gehört...habe mich da mal eingelesen..habe auch hier einige themen dazu gefunden und bin bislang ganz positiv gestimmt, auch meine bilder dort zum verkauf anzubieten...
ich frage mich nur...wenn ich so einen online shop anmelde...gilt das schon als gewerbe bzw. habe ich irgendwas zu beachten oder zu befürchten?

vielen dank für die zaaaahlreichen antworten.. :angel: vielleicht sind ja auch noch ein paar erfahrungsberichte dabei...

gruss fotocase
 
die freiberufliche Abgrenzung zum gewerblichen ist in der Tat möglich, es kommt darauf an, was genau du in dem Shop verkaufst.
 
die freiberufliche Abgrenzung zum gewerblichen ist in der Tat möglich, es kommt darauf an, was genau du in dem Shop verkaufst.

und was darf ich verkaufen um nichts anmelden zu müssen..bzw im nachhinein keine probleme zu bekommen?

ich möchte also fotoabzüge..fotodateien und fotogeschenke anbieten..
ich sag mal hauptsächlich landschaftsfotografie..dinge ausm alltag..tiere evt. bei personenaufnahmen gibt es wahrscheinlich schon wier probleme oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich frage mich nur...wenn ich so einen online shop anmelde...gilt das schon als gewerbe bzw. habe ich irgendwas zu beachten oder zu befürchten?
Der Verkauf von "dinglichen Fotos", also auch Ausbelichtungen, ist ein Gewerbe.

Die Einräumung von Nutzungsrechten an eigenen Fotos ist kein Gewerbe. Allerdings akzeptiert zumindest das Finanzamt nicht die "Mogelei", wenn man sagt "Ich verkaufe ja gar keine Fotos, sondern räume Nutzungsrechte ein, die Abzüge gibt es gratis dazu!"... Das funktioniert (leider) nicht.

Grundsätzlich ist es ganz simpel: alles das nicht eindeutig "freiberuflich" ist, ist automatisch Gewerbe.
 
und was darf ich verkaufen um nichts anmelden zu müssen..

gar nichts darfst du VERKAUFEN :evil::top::D

und übersetze doch mal SHOP.....auf deutsch heißt das "Geschäft"
und Geschäft ist ...Gewerbe was sonst:cool:

und mit "freiberuflich"...hat es erst recht nichts zu tun...
Freiberufler wird man nicht...duch eigene Gnaden
sondern durch Nachweise bei den Ämtern:top:
Mfg gpo
 
etwas weniger Gas Herr gpo.

----

Auch Bildrechte von Journalisten und Künstlern können in Shops käuflich erworben werden. Und das sind freiberufliche Tätigkeiten.
 
Ich weiß nicht, ob das in Deutschland genauso gehandhabt wird, aber hier in Österreich muss man dann ein Gewerbe anmelden, wenn du anfängst zu werben. Da du mir deiner Homepage werben würdest -> ist Gewerbe Pflicht. Was du da verkaufst, oder machst und tust ist eigentlich dann egal. Aber wie gesagt, so ist es in Österreich...
 
und mit "freiberuflich"...hat es erst recht nichts zu tun...
Freiberufler wird man nicht...duch eigene Gnaden
sondern durch Nachweise bei den Ämtern:top:
Mfg gpo
Nö. Da muß man nix nachweisen.

Freiberufler ist man, wenn man einen der "Katalogberufe" ausübt, die nun mal per definitionem freiberuflich sind, oder eine verwandte/analoge Tätigkeit, die vom Finanzamt als freiberuflich akzeptiert wird.
 
Ich verweise mal auf die AGB, § 3 Abs. 3: "Dem Partner ist bewußt, dass er durch das Bereitstellen eines eigenen Shops Unternehmer iSd. § 14 BGB ist bzw. wird."

Was das nun genau zu bedeuten hat kann ich auch nicht genau beantworten...

Jörg
 
Nö. Da muß man nix nachweisen.

die vom Finanzamt als freiberuflich akzeptiert wird.

ja man kennt deine schlauen nichtssagenden Kommentare ja...

ein Shop ob online oder nicht...ist nichts freiberufliches

und ein "Freiberuflicher" wird seine Dienstleistung per "Shop"
wohl kaum steuerfrei bekommen :evil:

er "will was verkaufen"...nicht "nur zeigen"
Mfg gpo
 
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