Und das wichtige Wörtchen ist verdienst !!!
Da mußt du schon einige Aufträge für zusammenkriegen bis erstmal alle Kosten drin sind und erst dann verdienst du.
Is gut die 20,-€ für den Gewerbeschein für Nebentätigkeit sind ja nun auch nicht das Problem.
mfg christian
Nein. Die Unterscheidung zwischen Umsatz, Gewinn und Verlust ist für die Anmeldung des Gewerbes nicht zu treffen. Das ist erst hinterher von Belang, wenn es darum geht, die Steuersumme zu ermitteln etc. pp.
Das Finanz- oder Gewerbeamt interessiert es zu Beginn nicht, ob du Gewinn gemacht hast oder nicht. Du nimmst Geld ein, das musst du - hier in Form eines Gewerbes - registrieren. Danach kümmern sich die sich dann aber gerne darum, dein Einkommen genauer zu sondieren.
Und das Problem sind, wie gesagt, nicht die vermeintlichen 20€ für den Schein, sondern die deutlich höheren Zahlungen an die Handelskammer und vorallem die BG Druck und Papier.
Falls das Einkommen im ersten Jahr unter 17500 und im zweiten 50000 EUR beträgt, empfehle ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen:
http://kleinunternehmerportal.de
Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?
* Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
* Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt.
* Kleinunternehmer dürfen sich keine gezahlte Umsatzsteuer (z. B. für den Kauf von Waren) vom Finanzamt zahlen lassen.
* Für Kleinunternehmer gibt es vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten
Welche Voraussetzungen gibt es?
* der Unternehmer muss im Inland ansässig sein
* die Umsätze zuzüglich der hierauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen haben und
* die Umsätze im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen werden
Ist richtig und grundsätzlich eine gute Sache. Aber: Das führt aber nicht am Gewerbe vorbei, vielmehr ist das ein Teil der steuerlichen Seite des Gewerbes. Sozusagen ein "Kleingewerbe im Nebenerwerb als Kleinunternehmer". Steht auch im Mediafon-Ratgeber.
Die Frage ist: IST es "handwerkliche" Fotografie? Oder eher Journalistische, also Berichtende? Oder ist es eher künstlerisches Fotografieren, was einer macht?
Im Zweifelsfall ist es NATÜRLICH

künstlerisch! DAas heißt, jemand bittet Dich, Fotos für ihn/sie oder von ihm/ihr zu machen, macht aber keine dezidierten Vorgaben.
Dann liegt es im Ermessen des Fotografierenden, wie es das macht. Und DAS ist eine künstlerische, gstalterische Arbeit und KEINE Handwerkliche!
Außerdem ist es ja immer diskutabel, ob eine "längerfristige Gewinnabsicht" dahintersteht. Dazu kommt, daß letzten Endes nicht die Absicht, sondern der Gewinn ausschlaggebend ist . .
Andererseits - warum kein Gewerbe anmelden?
Ist schön und gut, aber das mit der "künstlerischen" Seite zieht schon lange nicht mehr. Es ist sehr schwer, das über das Ordnungsamt genehmigt zu bekommen. Und wenn du auf einer Website z.B. deine Dienste als Eventfotograf anbietest, dann wirst du keinem erzählen können, das ist Kunst. Das liegt eben nicht im Ermessen des Fotografen, sondern der Person, die dir den Gewerbeschein ausstellt.
Selbigs gilt für die Arbeit als freier Fotograf. "Journalistisch" ist eben nicht "Berichtend" sondern "Publizierend". Die Grenzen sind da sehr eng, ein Fotoauftrag für die Werbebroschüre einer Firma oder ein Firmenevent für die Website, das läuft nicht.
Bei der "längerfristigen Gewinnabsicht" ist eben nicht das Geld entscheidend. Du kannst nicht zwei Jahre als Fotograf arbeiten und dann erst zum Gewerbeamt laufen und sagen "So, ich denke ich hab doch ne längerfristige Gewinnabsicht gehabt".
Das sind zumindest die Fakten. Klar kannst du, mit geschicktem Reden, immer drum herum kommen. Möchte ich auch garnichts dagegen sagen, das Geld für die BG Druck und Papier würde ich mir auch sehr gerne sparen. Aber dass dies unter Umständen zu Problemen mit Nach- oder sogar Strafzahlungen führen kann, muss halt bedacht werden.