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Gewerbe anmelden - was alles beachten?

dokape

Themenersteller
Hallo zusammen,

da kam mir kürzlich so eine dämliche Idee :-) (sich fürs Fotografieren bezahlen lassen)
Nun möchte ich das mal durchrechnen und will daher eine Aufstellung machen.

- Gewerbeschein (Fixpreis einmalig beim Amt)
- Finanzamt (das beteiligt sich aber erst an den Einnahmen)
- Beträge zu Berufsverbänden => Welche Verbände und wie hoch sind die Beiträge?
- Kameraversicherung (siehe z.b. Aktion hier im Forum)
- Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rente)
- Haftpflichtversicherung (evtl. Erweiterung auf gewerblich?)
- Platzmiete :-)
- Equipmentabnutzung

Hab ich einen Punkt vergessen?

Gruss,
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Um was für ein Gewerbe gehts denn eigentlich?

Um was geht es in diesem Board? Um den Verkauf von Bratwürstchen wohl eher nicht.
Und da die Frage im Unterforum "DSLR-Allgemeines - Allgemeines über die DSLR-Fotografie" steht, drängt sich die Vermutung auf, dass es um die Anmeldung eines Gewerbes als Fotograf geht.
Ich kann mich natürlich auch täuschen und es geht tatsächlich um den Verkauf von Bratwürstchen.
 
Was hast du vor - Nebenjob? Selbständig ?

Besuche mal ein Existenzgründerseminar. Ist meist sogar kostenlos.
 
Naja, sich halt fürs fotografieren richtig bezahlen lassen.

Sieht wohl so aus, dass ich mir ein bis 3 Sommermonate damit als Vollzeit-job über die Runden helfen muss und
dann später als Nebengewerbe weiterlaufen lassen tue. Im Winter wirds dann eher flau :-)
 
Wenn es Fotograf ist: handwerkliches Gewerbe, Gewerbeanmeldung auf der Gemeinde bzw Verwaltungsgemeinschaft, Mitgliedschaft in der zust. Handwerkskammer (Beitragssätze bitte erfragen), Berufsgenossenschaft Druck/Medien (dto), freiwillig: Mitgliedschaft in Fachverbänden.

Ratsam: Kopie der Gewerbeanmeldung ans Finanzamt, Steuernr baldmöglichst beantragen. Berufshaftplicht (private greift da nicht).

Falls Freiberufler nach § 18 EStG: kein Gewerbe, Anerkennung durch Finanzamt nötig
 
Bevor sich wieder viele, einzelne Baustellen auftun:

Dieser Ratgeber hier, vermittelt erstmal alle Informationen, die du bezüglich einer Selbstständigkeit (und das ist eine Gewerbeanmeldung letztlich) benötigst. Er scheint auf den ersten Blick etwas kompliziert, aber von der Entscheidung "Selbstständig oder Arbeitnehmer", "Freiberufler oder Gewerbetreibender", "Hauptberuflich oder Nebenberuflich" bis hin zu den gesamten Nebenaspekten wie dem Finanzamt, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Krankenversicherung und den Freibeträgen ist alles enthalten. Nimm dir da am besten mal zwei Stunden Zeit und lies ihn dir aufmerksam mit einem Notizzettel an der Seite durch.

Das Einzige das fehlt, ist der direkte Bezug zum Fotografen. Hier sieht das wie folgt aus: Fotograf lässt sich entweder gewerblich oder freiberuflich ausüben. Die Richtlinie für den Freiberuf eine publizistische Tätigkeit, sprich, du musst als "journalistischer Fotograf" anerkannt werden. Die Grenze hierfür ist fließend und hängt oft vom Einzelfall ab. Wenn du hingegen Aufträge annimmst und deine Dienste werbungsmäßig anbietest (Eventfotograf für eine Firma, Portraitstudio, Industriefotograf etc. pp.) wirst du immer unter die gewerbemäßige Fotografie fallen.

Welchem Gewerbe du genau zugeordnet wirst, hängt dann vom Gespräch beim Ordnungsamt ab. Der normale "handwerkliche Fotograf" wird nach der Anmeldung an die Handelskammer der Region weitergegeben, die ihre Gebühren verlangt, sowie immer an die Berufsgenossenschaft Druck und Papier, die im Schnitt ebenfalls 230€ im Jahr von dir möchte. Manche schaffen es aber auch, sich als "Fotohandel" oder anderst lautendes Gewerbe anzumelden. Hier muss man oft nur in die IHK, die bis zu einer gewissen Freigrenze keine Gebühren verlangt, und hat keine BG-Pflicht. Inwieweit das bei einer Überprüfung aber sicher ist, kann ich dir nicht beantworten. Ebensowenig, ob dann auch Probleme auf dich zukommen können, sofern man dir eine wissentliche Falschaussage nachweisen kann, z.B.. Zu den späteren Dingen wie Buchführung, Steuererklärung, also dem Papierkram der zur vollen Zufriedenheit des Finanz- und Gewerbeamtes zu erledigen ist, lohnt sich in den meisten Fällen wohl der Besuch eines Steuerberaters, wenn man von der Materie nicht so Bescheid weiß.
 
Fotograf ist, freiberufliche Bildjournalisten und -künstler ausgenommen, HANDWERK! Damit ist man bei der Handwerkskammer Mitglied, nicht bei der Industrie- und Handelskammer (es sei denn, man macht auch Handel oder sowas zusätzlich, dann gehört man zu beiden).
 
Fotograf ist, freiberufliche Bildjournalisten und -künstler ausgenommen, HANDWERK! Damit ist man bei der Handwerkskammer Mitglied, nicht bei der Industrie- und Handelskammer (es sei denn, man macht auch Handel oder sowas zusätzlich, dann gehört man zu beiden).

Ja, sagte ich ja. "Fotohandel" oder dergleichen. Dass bei solchen Schlupflöchern eventuell Probleme auftauchen können folgt darauf.
 
Hallo,

vielen Dank erstmal für die vielen Informationen.
Nun die Konstellation: Also handwerklicher Fotograf tätig sein und in der flauen Zeit redaktionell unterwegs...

Gruss,
Peter
 
Schonmal beim BMWi die Checklisten und anderen Infos gelesen? Sicher nicht für jeden Einzelfall der in jeder Hinsicht erschöpfende Weisheit letzter Schluss, aber doch jede Menge wertvoller Hinweise, Tipps und Ratschläge.
 
Hallo,

vielen Dank erstmal für die vielen Informationen.
Nun die Konstellation: Also handwerklicher Fotograf tätig sein und in der flauen Zeit redaktionell unterwegs...

Gruss,
Peter

Funktioniert. Du kannst sowohl ein Fotografengewerbe als auch einen freiberuflichen Fotografen parallel anmelden, musst dann aber die Erträge trennen und dich eben informieren, wie du es mit den Steuern, Freibeträgen und sich überschneidenen Punkten wie der Künstlersozialkasse und der Krankenversicherung, die für dein Gewerbe gelten würde, verhält. Grundsätzlich besteht aber kein Zwang zur "entweder oder" Entscheidung. Das steht aber auch im Mediafon-Ratgeber, ich würde mir denn wirklich mal in voller Länge, mit viel Zeit und Ruhe, durchlesen.
 
Hallo zusammen,

da kam mir kürzlich so eine dämliche Idee :-) (sich fürs Fotografieren bezahlen lassen)

Hab ich einen Punkt vergessen?

Gruss,
Peter


Ja Jemanden der der für deine Bilder bezahlt, aber das ist nicht so wichtig ;-)

Die einfache Rechnung dürfte lauten dein Erhoftes / benötigtes Einkommen/Gehalt mal Zwei dann hast du in etwa das was du an Umsatz/Einnahmen mit Fotos erwirtschaften mußt um nur von der Fotografie leben zu können.

Wenn es nur gelegentlich ein paar Euro sind genügt es völlig sich mal mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

mfg christian
 
Wenn es nur gelegentlich ein paar Euro sind genügt es völlig sich mal mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

mfg christian

Nein. Theoretisch bist du ab dem ersten Euro, den du mit einer handwerklichen Fotografentätigkeit verdienst, verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Zumindest sofern eine längerfristige Gewinnabsicht dahinter steht.
 
Nein. Theoretisch bist du ab dem ersten Euro, den du mit einer handwerklichen Fotografentätigkeit verdienst.

Und das wichtige Wörtchen ist verdienst !!!

Da mußt du schon einige Aufträge für zusammenkriegen bis erstmal alle Kosten drin sind und erst dann verdienst du.

Is gut die 20,-€ für den Gewerbeschein für Nebentätigkeit sind ja nun auch nicht das Problem.

mfg christian
 
Falls das Einkommen im ersten Jahr unter 17500 und im zweiten 50000 EUR beträgt, empfehle ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen:
http://kleinunternehmerportal.de

Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?

* Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
* Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt.
* Kleinunternehmer dürfen sich keine gezahlte Umsatzsteuer (z. B. für den Kauf von Waren) vom Finanzamt zahlen lassen.
* Für Kleinunternehmer gibt es vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten

Welche Voraussetzungen gibt es?

* der Unternehmer muss im Inland ansässig sein
* die Umsätze zuzüglich der hierauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen haben und
* die Umsätze im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen werden
 
Nein. Theoretisch bist du ab dem ersten Euro, den du mit einer handwerklichen Fotografentätigkeit verdienst, verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Zumindest sofern eine längerfristige Gewinnabsicht dahinter steht.

Die Frage ist: IST es "handwerkliche" Fotografie? Oder eher Journalistische, also Berichtende? Oder ist es eher künstlerisches Fotografieren, was einer macht?
Im Zweifelsfall ist es NATÜRLICH ;) künstlerisch! DAas heißt, jemand bittet Dich, Fotos für ihn/sie oder von ihm/ihr zu machen, macht aber keine dezidierten Vorgaben.
Dann liegt es im Ermessen des Fotografierenden, wie es das macht. Und DAS ist eine künstlerische, gstalterische Arbeit und KEINE Handwerkliche!

Außerdem ist es ja immer diskutabel, ob eine "längerfristige Gewinnabsicht" dahintersteht. Dazu kommt, daß letzten Endes nicht die Absicht, sondern der Gewinn ausschlaggebend ist . . :rolleyes:

Andererseits - warum kein Gewerbe anmelden?
 
Und das wichtige Wörtchen ist verdienst !!!

Da mußt du schon einige Aufträge für zusammenkriegen bis erstmal alle Kosten drin sind und erst dann verdienst du.

Is gut die 20,-€ für den Gewerbeschein für Nebentätigkeit sind ja nun auch nicht das Problem.

mfg christian

Nein. Die Unterscheidung zwischen Umsatz, Gewinn und Verlust ist für die Anmeldung des Gewerbes nicht zu treffen. Das ist erst hinterher von Belang, wenn es darum geht, die Steuersumme zu ermitteln etc. pp.

Das Finanz- oder Gewerbeamt interessiert es zu Beginn nicht, ob du Gewinn gemacht hast oder nicht. Du nimmst Geld ein, das musst du - hier in Form eines Gewerbes - registrieren. Danach kümmern sich die sich dann aber gerne darum, dein Einkommen genauer zu sondieren.

Und das Problem sind, wie gesagt, nicht die vermeintlichen 20€ für den Schein, sondern die deutlich höheren Zahlungen an die Handelskammer und vorallem die BG Druck und Papier.

Falls das Einkommen im ersten Jahr unter 17500 und im zweiten 50000 EUR beträgt, empfehle ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen:
http://kleinunternehmerportal.de

Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?

* Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
* Kleinunternehmer zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt.
* Kleinunternehmer dürfen sich keine gezahlte Umsatzsteuer (z. B. für den Kauf von Waren) vom Finanzamt zahlen lassen.
* Für Kleinunternehmer gibt es vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten

Welche Voraussetzungen gibt es?

* der Unternehmer muss im Inland ansässig sein
* die Umsätze zuzüglich der hierauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen haben und
* die Umsätze im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen werden

Ist richtig und grundsätzlich eine gute Sache. Aber: Das führt aber nicht am Gewerbe vorbei, vielmehr ist das ein Teil der steuerlichen Seite des Gewerbes. Sozusagen ein "Kleingewerbe im Nebenerwerb als Kleinunternehmer". Steht auch im Mediafon-Ratgeber.

Die Frage ist: IST es "handwerkliche" Fotografie? Oder eher Journalistische, also Berichtende? Oder ist es eher künstlerisches Fotografieren, was einer macht?
Im Zweifelsfall ist es NATÜRLICH ;) künstlerisch! DAas heißt, jemand bittet Dich, Fotos für ihn/sie oder von ihm/ihr zu machen, macht aber keine dezidierten Vorgaben.
Dann liegt es im Ermessen des Fotografierenden, wie es das macht. Und DAS ist eine künstlerische, gstalterische Arbeit und KEINE Handwerkliche!

Außerdem ist es ja immer diskutabel, ob eine "längerfristige Gewinnabsicht" dahintersteht. Dazu kommt, daß letzten Endes nicht die Absicht, sondern der Gewinn ausschlaggebend ist . . :rolleyes:

Andererseits - warum kein Gewerbe anmelden?

Ist schön und gut, aber das mit der "künstlerischen" Seite zieht schon lange nicht mehr. Es ist sehr schwer, das über das Ordnungsamt genehmigt zu bekommen. Und wenn du auf einer Website z.B. deine Dienste als Eventfotograf anbietest, dann wirst du keinem erzählen können, das ist Kunst. Das liegt eben nicht im Ermessen des Fotografen, sondern der Person, die dir den Gewerbeschein ausstellt.

Selbigs gilt für die Arbeit als freier Fotograf. "Journalistisch" ist eben nicht "Berichtend" sondern "Publizierend". Die Grenzen sind da sehr eng, ein Fotoauftrag für die Werbebroschüre einer Firma oder ein Firmenevent für die Website, das läuft nicht.

Bei der "längerfristigen Gewinnabsicht" ist eben nicht das Geld entscheidend. Du kannst nicht zwei Jahre als Fotograf arbeiten und dann erst zum Gewerbeamt laufen und sagen "So, ich denke ich hab doch ne längerfristige Gewinnabsicht gehabt".

Das sind zumindest die Fakten. Klar kannst du, mit geschicktem Reden, immer drum herum kommen. Möchte ich auch garnichts dagegen sagen, das Geld für die BG Druck und Papier würde ich mir auch sehr gerne sparen. Aber dass dies unter Umständen zu Problemen mit Nach- oder sogar Strafzahlungen führen kann, muss halt bedacht werden.
 
Möchte ich auch garnichts dagegen sagen, das Geld für die BG Druck und Papier würde ich mir auch sehr gerne sparen. Aber dass dies unter Umständen zu Problemen mit Nach- oder sogar Strafzahlungen führen kann, muss halt bedacht werden.

Die Kohle für die BG zahle ich gerne - im Zweifelsfall hab ich ja auch was davon.
 
Die Kohle für die BG zahle ich gerne - im Zweifelsfall hab ich ja auch was davon.

Naja, hängt davon ab. Wenn ich das wirklich hauptberuflich als Existenzgrundlage mache, dann halte ich die Sache für absolut sinnvoll.

Wenn ich allerdings ungewisse Einnahmen im Rahmen von vielleicht 1000-2000€ aufs Jahr gesehen habe, dann muss ich 10-20% dieser Einnahmen für Leistungen abdrücken, die mir in diesem finanziellen Rahmen kaum etwas bringen.
 
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