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gelegentliche Fotoaufträge (Kat. "Hobby) - in wie weit steuerfrei?

Robin235

Themenersteller
Hallo,

ich fotografiere hobbymäßig und möchte um Erfahrung zu sammeln und um ein bisschen meiner Investitionen wieder rein zu bekommen kleine Fotoshootings zum kleinen Preis privat machen.

Ich habe mich nun hier im Forum informiert und habe folgendes gefunden, was meine Frage schon fast klärt:

[URL=https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664]FAQ Fotografengewerbe[/URL] schrieb:
Hobby
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.
Aber bitte nicht mit eventueller gewerblicher Tätigkeit verwechseln. Wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte und das auch definitiv dem eigenen Ziel entspricht -> dann immer ordnungsgemäß anmelden und versteuern und nicht rumtricksen.

Bedeutet der letzte Satz nun, dass es nichtmehr unter diese (mir sehr entgegenkommende) Regelung fällt, wenn ich zum Beispiel dafür Werbung mache (Kleinanzeige, Aushang im örtlichen Supermarkt)? Wäre das auch noch okay oder gilt das nur für Fälle wie: "Hey, habe von Oma Trudel gehört, dass du ganz gut fotografieren kannst, kannst du am Sonntag zu uns kommen und ein paar Aufnahmen machen, bekommst auch ein bisschen Geld dafür?"

Und sollte das nicht unter "Liebhaberei" fallen was muss ich ganz praktisch gesagt machen, es soll ja wirklich nur gelegentlich sein.

(Zu meiner Person: 19, ledig, demnächst Student)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein komplexes Thema. Mach einfach ne Steuererklärung und gut ist. Das Finanzamt wird dann schon von selber kommen, wenn das unter "Liebhaberei" fällt. Die "Liebhaberei" betrifft ja eh hauptsächlich Fälle, in denen z.B. über Boutiquen Umsatzsteuer wieder reingeholt werden soll.
 
Das heißt also, dass es illegal wäre, wenn ich einfach so ein solches Shooting anbiete und es könnte ungemütlich für mich werden, wenn der falsche ein solches Inserat liest?

Dann lasse ich es vielleicht lieber, denn mich wegen eines Hobbys in den ganzen Steuerkram einzulesen und eine Steuererklärung zu machen das klingt mir 1-2 Nummern zu hoch ;)
 
Das heißt also, dass es illegal wäre, wenn ich einfach so ein solches Shooting anbiete und es könnte ungemütlich für mich werden, wenn der falsche ein solches Inserat liest?

Dann lasse ich es vielleicht lieber, denn mich wegen eines Hobbys in den ganzen Steuerkram einzulesen und eine Steuererklärung zu machen das klingt mir 1-2 Nummern zu hoch ;)

Nein. Illegal ist es, Steuern zu hinterziehen. Und bis zu einer gewissen Grenze bist Du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Das kann man aber auch alles über Google & Co. rausfinden...
 
beziehst du dich da auf die Grenze von 7664,-€/Jahr (Steuerfreibetrag)?

Ist man dann dabei sofort aus der sicheren Seite?
Egal ob ich Fotos mache, einen Minijob im Supermarkt habe, Rasen mähe, Nachhilfe gebe - solange es im Jahr unter dieser Grenze bleibt interessiert es keinen?

Und wenn ich weiß, dass ich unter dieser Grenze bin, dann muss ich da auch kein "Buch führen", Steuererklärung machen etc.?
 
Zuletzt bearbeitet:
beziehst du dich da auf die Grenze von 7664,-€/Jahr (Steuerfreibetrag)?

Ist man dann dabei sofort aus der sicheren Seite?
Egal ob ich Fotos mache, einen Minijob im Supermarkt habe, Rasen mähe, Nachhilfe gebe - solange es im Jahr unter dieser Grenze bleibt interessiert es keinen?

Du schmeißt hier Beschäftigungsverhältnisse und selbständige, freiberufliche Tätigkeiten in einen Topf.

Einfach mal ein bischen einlesen.

Aber ja, grundsätzlich ist Deine Einschätzung richtig.
 
Das heißt also, dass es illegal wäre, wenn ich einfach so ein solches Shooting anbiete und es könnte ungemütlich für mich werden, wenn der falsche ein solches Inserat liest?

Dann lasse ich es vielleicht lieber, denn mich wegen eines Hobbys in den ganzen Steuerkram einzulesen und eine Steuererklärung zu machen das klingt mir 1-2 Nummern zu hoch ;)


Wegen eines Hobbies muß sich natürlich niemand in "Steuerkram" einlesen.

Hobbies sehen aber auch nicht so aus, daß man Werbung macht und Fremden Leistungen gegen Geld anbietet.
 
beziehst du dich da auf die Grenze von 7664,-€/Jahr (Steuerfreibetrag)?

Ist man dann dabei sofort aus der sicheren Seite?
Egal ob ich Fotos mache, einen Minijob im Supermarkt habe, Rasen mähe, Nachhilfe gebe - solange es im Jahr unter dieser Grenze bleibt interessiert es keinen?

Und wenn ich weiß, dass ich unter dieser Grenze bin, dann muss ich da auch kein "Buch führen", Steuererklärung machen etc.?


Es zählt bereits die Absicht Umsätze zu tätigen, dadurch entsteht Steuerpflicht, ob die Umsätze steuerbar sind, ist eine andere Sache.

Auskünfte hiezu erteilt das FA.


abacus
 
Kommen 10 Leute und haben von deinem 10€ Shooting gelesen hast du 100€ zu versteuern.

Kommen 10 Leute und freuen sich über die Bilder so, das sie dir freiwillig 10€ geben, dann ist das Liebhaberei.
 
Kommen 10 Leute und haben von deinem 10€ Shooting gelesen hast du 100€ zu versteuern.

Kommen 10 Leute und freuen sich über die Bilder so, das sie dir freiwillig 10€ geben, dann ist das Liebhaberei.


Nö.


Um es mal auszuführen.

"Freunde" die einem für irgendeine Dienstleistung Geld schenken, sind eine klasssiche Umschreibung von Schwarzarbeit.

"Liebhaberei" ist was ganz anderes.

Wenn ein Gewerbe für das Finanzamt erkennbar nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, weil die Gewinne, auch nach einer "Anlaufphase" schlicht ausbleiben, der Gewerbetreibende aber nicht aufgibt, dann erklärt das Finanzamt das ganze zur Liebhaberei und unterstellt, daß keine Gewinnabsicht besteht.

Das macht man z.B. um zu verhindern, daß jeder Hobbyfotograf sein Hobby zum Gewerbe erklärt, sich die MwSt. seiner Einkäufe zurückholt und sein Hobby als Verlust gegen das Einkommen seines Hauptberufs rechnet, und zu diesem Zweck seiner Tante einmal im Jahr für 5 Euro ein Foto von ihrem Hund verkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das macht man z.B. um zu verhindern, daß jeder Hobbyfotograf sein Hobby zum Gewerbe erklärt, sich die MwSt. seiner Einkäufe zurückholt und sein Hobby als Verlust gegen das Einkommen seines Hauptberufs rechnet, und zu diesem Zweck seiner Tante einmal im Jahr für 5 Euro ein Foto von ihrem Hund verkauft.

klingt für mich noch am logischsten :D

(in Ö. geht es aber nicht, da man als fotograf eine meisterprüfung braucht. :()
 
...um ein bisschen meiner Investitionen wieder rein zu bekommen kleine Fotoshootings zum kleinen Preis privat machen.

...zum Beispiel dafür Werbung mache (Kleinanzeige, Aushang im örtlichen Supermarkt)?

..."Hey, habe von Oma Trudel gehört, dass du ganz gut fotografieren kannst, kannst du am Sonntag zu uns kommen und ein paar Aufnahmen machen, bekommst auch ein bisschen Geld dafür?"

Und sollte das nicht unter "Liebhaberei" fallen was muss ich ganz praktisch gesagt machen, es soll ja wirklich nur gelegentlich sein.

...

Fang vorne an :-)

1. Alle Einkünfte sind steuerpflichtig, weltweit, § 1 EStG
2. Was steuerfrei ist, steht in § 3 EStG.
3. Einkünfte sind "der Gewinn" § 2 und § 4 III EStG

Wird kein Gewinn erzielt, kann das Liebhaberei sein.
Was Liebhaberei ist, kann man zB bei Wiki nachlesen.

Die Rechnung, die oben aufgemacht wurde
2000 EUR Fotoequipment im ersten Jahr an Ausgaben
sowie 750 p.a. Einnahmen = 1.250 Miese = kein Gewinn ist so falsch!

Richtig wäre, die Anschaffung der Fotoausrüstung über mehrere Jahre verteilt "abzuschreiben", zB mit 400 EUR p.a., das ergibt dann schon einen Gewinn von 350 p.a.


Falle:
Wenn man "gelegentlich mal" (also ein Mini-Bruchteil des privaten Hobbies) ein Payshooting macht, dann hat man kein (!) "Betriebsvermögen (BV)", sprich keine Abschreibung, die man gegen die Einnahmen rechnen kann.
Oder man hat BV, das privat genutzt wird, dann sind "Privatentnahmen" als Einnahmen zu rechnen.

Aber das alles mal eben so als Forenbeitrag zu erklären führt zu Ungenauigkeiten, zu sehr viel Theorie (von der kaum einer was wissen will) und das wiederum zu Streit.
 
Fang vorne an :-)

1. Alle Einkünfte sind steuerpflichtig, weltweit, § 1 EStG
2. Was steuerfrei ist, steht in § 3 EStG.
3. Einkünfte sind "der Gewinn" § 2 und § 4 III EStG

Wird kein Gewinn erzielt, kann das Liebhaberei sein.
Was Liebhaberei ist, kann man zB bei Wiki nachlesen.

Die Rechnung, die oben aufgemacht wurde
2000 EUR Fotoequipment im ersten Jahr an Ausgaben
sowie 750 p.a. Einnahmen = 1.250 Miese = kein Gewinn ist so falsch!

Richtig wäre, die Anschaffung der Fotoausrüstung über mehrere Jahre verteilt "abzuschreiben", zB mit 400 EUR p.a., das ergibt dann schon einen Gewinn von 350 p.a.


Falle:
Wenn man "gelegentlich mal" (also ein Mini-Bruchteil des privaten Hobbies) ein Payshooting macht, dann hat man kein (!) "Betriebsvermögen (BV)", sprich keine Abschreibung, die man gegen die Einnahmen rechnen kann.
Oder man hat BV, das privat genutzt wird, dann sind "Privatentnahmen" als Einnahmen zu rechnen.

Aber das alles mal eben so als Forenbeitrag zu erklären führt zu Ungenauigkeiten, zu sehr viel Theorie (von der kaum einer was wissen will) und das wiederum zu Streit.


Zu ergänzen wäre, dass wenn überhaupt, der Anteil einer Privatnutzung verschwindend gering zu sein hat bzw. dieser geldeswerter Vorteil mit einzubeziehen ist.


abacus
 
klingt für mich noch am logischsten :D

(in Ö. geht es aber nicht, da man als fotograf eine meisterprüfung braucht. :()


Du benötigst keine Meisterprüfung, wenn Du künstlerische Fotografie, oder wie in meinem Fall technische Fotografie, hier einerseits als Hilfsmittel bzw. andererseits als Grundlage für Deine primäre Arbeit betreibts.

So stelle ich z.B. bei laufenden Dokumentationen einen AfA-Anteil je gemachtem Foto in Rechnung. Bei den einfachen Kameras lediglich 10 Cent zuzüglich MWSt. in Rechnung, das läppert sich zu erheblichen Beträgen, erreicht einen vierstelligen Eurobetrag am Jahresende und deckt laufende Investitionen sowie die AfA vollkommen ab, was ja auch Sinn der Sache ist.

Anders sieht es aus, wenn in die beruflichen Sphären der meistergeprüften Fotografen einsteigen möchtest.

Solltest Du über einen Studienabschluss verfügen, in dem es zum Thema Fotografie über Nachweise verfügst, also z.B. Dokumentation, Reprographie, Photogrammetrie, Mikroskopiefotografie etc. und einen einschlägig aufbauenden Beruf ausübst, dann verfügst Du in A über das Recht diese Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten auch geldeswert einzusetzen.

Dem FA ist es gleichgültig, ob Du die gewerberechtlichen bzw. sonstigen Anforderungen erfüllst, denen geht es nur um die ordnungsgemäße Versteuerung der Einkünfte.

Die Durchsetzung des Gewerberechtes gelangt übrigens bei den sogenannten Freien Berufen an ein Ende, wenn die von mir zuvor erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind und die fotografischen Aktivitäten berufsbezogen sind.


abacus
 
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