Robin235
Themenersteller
Hallo,
ich fotografiere hobbymäßig und möchte um Erfahrung zu sammeln und um ein bisschen meiner Investitionen wieder rein zu bekommen kleine Fotoshootings zum kleinen Preis privat machen.
Ich habe mich nun hier im Forum informiert und habe folgendes gefunden, was meine Frage schon fast klärt:
Bedeutet der letzte Satz nun, dass es nichtmehr unter diese (mir sehr entgegenkommende) Regelung fällt, wenn ich zum Beispiel dafür Werbung mache (Kleinanzeige, Aushang im örtlichen Supermarkt)? Wäre das auch noch okay oder gilt das nur für Fälle wie: "Hey, habe von Oma Trudel gehört, dass du ganz gut fotografieren kannst, kannst du am Sonntag zu uns kommen und ein paar Aufnahmen machen, bekommst auch ein bisschen Geld dafür?"
Und sollte das nicht unter "Liebhaberei" fallen was muss ich ganz praktisch gesagt machen, es soll ja wirklich nur gelegentlich sein.
(Zu meiner Person: 19, ledig, demnächst Student)
ich fotografiere hobbymäßig und möchte um Erfahrung zu sammeln und um ein bisschen meiner Investitionen wieder rein zu bekommen kleine Fotoshootings zum kleinen Preis privat machen.
Ich habe mich nun hier im Forum informiert und habe folgendes gefunden, was meine Frage schon fast klärt:
[URL=https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664]FAQ Fotografengewerbe[/URL] schrieb:Hobby
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.
Aber bitte nicht mit eventueller gewerblicher Tätigkeit verwechseln. Wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte und das auch definitiv dem eigenen Ziel entspricht -> dann immer ordnungsgemäß anmelden und versteuern und nicht rumtricksen.
Bedeutet der letzte Satz nun, dass es nichtmehr unter diese (mir sehr entgegenkommende) Regelung fällt, wenn ich zum Beispiel dafür Werbung mache (Kleinanzeige, Aushang im örtlichen Supermarkt)? Wäre das auch noch okay oder gilt das nur für Fälle wie: "Hey, habe von Oma Trudel gehört, dass du ganz gut fotografieren kannst, kannst du am Sonntag zu uns kommen und ein paar Aufnahmen machen, bekommst auch ein bisschen Geld dafür?"
Und sollte das nicht unter "Liebhaberei" fallen was muss ich ganz praktisch gesagt machen, es soll ja wirklich nur gelegentlich sein.
(Zu meiner Person: 19, ledig, demnächst Student)
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