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Garantiekarte im Garantiefall nötig?

Matzi82

Themenersteller
Klingt vll. ein bisschen dumm die Frage, aber reicht denn nicht die Rechnung für den Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch? Oder braucht man unbedingt eine Garantiekarte?

Habe nämlich gerade bei einem Händler angefragt, ob eine Garantiekarte bei einer von ihm verkauften Kamera dabei wäre und der meinte, Rechnung reicht aus, Garantiekarte wäre nicht notwendig.
 
Ich glaube zwar auch nicht, dass es zwingend notwendig ist, aber solche Anfragen werden von Canon immer mit "JA, legen Sie sie bei" beantwortet, falls du eine Garantiekarte hast. Ich habe jedenfalls auch eine beigelegt (Nachjustierung 70-300 IS USM), aber keine wieder bekommen.
 
Ich brauchte bei Abgabe nur die originale Rechnung vorweisen, die dann kopiert wurde. Eine Garantiekarte war nicht erforderlich.

So ist das mit Theorie und Praxis ;)
 
Bei Canon steht hier unter "Reparatur &Service" (unten auf der Seite) aber etwas anderes:

https://self-service.canon-europe.com/de/pages/

Verpackungshinweis für die Rücksendung von Produkten:

* Notieren Sie sich die Seriennummer.
* Verpacken Sie das Produkt sehr vorsichtig und stellen Sie sicher, dass es versichert ist.
* Stellen Sie sicher, dass Sie Folgendes mitschicken:
o Den Kaufbeleg und/oder die Garantie, falls die Garantie für das Produkt noch gilt
o Informationen zum Schaden/Anweisungen für die Reparatur
o Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse für die Rücksendung des Produkts

GoLdmember
 
Weil das weder unter dem Link steht, den du gepostet hast noch mit dem
übereinstimmt, was du geschrieben hast.

GoLdmember

1. Es steht unter diesem Link - man muss allerdings mal auf "Reparatur & Service" klicken.
(Die Seite, auf die man dann kommt, ließ sich nicht direkt verlinken).

2. Die Formulierung "Den Kaufbeleg und/oder die Garantie, falls die Garantie für das Produkt noch gilt" sagt nach den Gesetzen der Logik, dass für den Fall dass die Garantie noch gilt, mindestens die Garantiekarte beizufügen ist.
Das ist zwar seltsam und vielleicht auch anders gemeint, aber es steht da so. Und nichts anderes habe ich behauptet.

Wie Canon das in der Praxis handhabt, ist eine ganz andere Frage.


Helmut
 
Das ist ein riesiges Problem. Die eine Werkstatt besteht beharrlich auf die Garantiekarte, ist diese nicht vorhanden braucht es eine eidesstattliche Erklärung des Kunden dass er die Garantiekarte nicht mehr hat. Die andere Werkstatt begnügt sich mit dem Kaufbeleg. Und was in Garantiebestimmungen steht wird leider auch nicht all zu oft aktualisiert. Auch über die Garantiezeiten wird nur allzuoft gemunkelt, der eine gibt laut Garantiekarte 1 jahr, andere behaupten es gebe 2 Jahre, ja ausdrücklich GARANTIE !
 
Eine der Gründe, warum es dieses Forum gibt: Weil diverse Erfahrungsberichte eben auch diverse Ergebnisse bringen: Es gibt nicht den EINEN Service, sondern mehrere, außerdem macht es einen Unterschied ob postalisch eingeschickt oder vor Ort abgegeben.

Dennoch: auf der sicheren Seite ist man natürlich mit Karte, KAufbeleg, VSaEs und poliz. Führungszeugnis....

Wenn man sich unsicher ist, ob man auch alles dabei hat oder die Karte bei einem Gebrauchtkauf nicht mehr dabei war, würde ich vorschlagen, die betreffende Einrichtung einfach mal anzurufen. Erspart Zeit, Porto und/oder Fahrtkosten.

Grüße
Andreas
 
2. Die Formulierung "Den Kaufbeleg und/oder die Garantie, falls die Garantie für das Produkt noch gilt" sagt nach den Gesetzen der Logik, dass für den Fall dass die Garantie noch gilt, mindestens die Garantiekarte beizufügen ist.

Falsch. Falls die Garantie noch gilt, ist entweder die Rechnung oder die Garantiekarte notwendig. (SO steht es da ;))

Ich habe gestern bei Gima persönlich nachgefragt: Zur Garantieabwicklung ist nur die Rechnung vorzuweisen.

Armin
 
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