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Garantiefrage - gebrauchte D80

Trikk-y

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich hab grade meine bei Ebay ersteigerte D80 bekommen. Vom Gehäuse her ist bis auf ein wenig Schmutz alles i.O nur leider liegt kein Kaufbeleg bei.
Ich wollte mal fragen ob ich dies bezüglich Probleme bekommen könnte denn laut Verkäufer habe ich noch 12 Monate Restgarantie über Nikon.
Auf der gelben Garantiekarte habe ich allerdings kein Datum oder ähnliches gefunden.

Zweite Frage wäre wie kann ich schauen wie viel Auslösungen mit der Body gemacht worden sind, ich hab allerdings noch kein Objektiv.
 
Ohne Kaufbeleg keine Garantie! Und 12 Monate Garantie halte ich schon deshalb für unglaubwürdig, weil Nikon nur 12 Monate Garantie gibt (müsste also eine neue Kamera sein). Ich würde auf jeden Fall reklamieren und ggf. bei ebay einen "nicht gelieferten Artikel" melden. Dabei kannst du angeben, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht. Dann wird der Streitfall über ebay geführt und mit etwas Glück bekommst du von ebay eine Kulanzzahlung, wenn sich der Verkäufer querstellt.

Auslösungen kannst du z.B. mit dem Tool "PhotoMe" auslesen, dazu brauchst du aber ein Bild, das mit der Kamera gemacht wurde.
 
Ich schau mal ob ich den Kaufbeleg noch bekomme. Ansonsten kann ich mich auf nen langen Streit einlassen :(
 
hast du denn vor dem Kauf nicht gefragt, ob ein Kaufbeleg/Rechnung/Garantiekarte vorhanden ist.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann besser nicht kaufen....ansonsten ist das eben "Lehrgeld",,,....ich drück dir die Daumen!....
 
Bis auf den Kaufbeleg ist alles mit dabei und in der Artikelbeschreibung stand extra noch das die Restgarantie von 12 Monate über Nikon laufen.
Ich denke mal das die Beschreibung daher nicht der Wahrheit entspricht und ich das was machen kann. Ob ich die 400€ zurück bekomme ist allerdings fraglich.
 
Die Aussage war auf jeden Fall falsch, da Nikon die Garantie (die übrigens nur 12 Monate sind, der Rest ist Gewährleistung des Händlers) nur dem Erstkäufer gewährt.

Der einzige Trick, das als Zweitkäufer zu bekommen, ist wenn das Gerät 1. noch nicht bei Nikon registriert wurde und 2. auf dem Kaufbeleg zwar die Artikelbezeichnung, aber kein Name steht (das ist z.B. beim Barkauf im Media Markt der Fall).

Alle Onlinekäufe sind für die Herstellergarantie "verbrannt", da hier nur eine Rechnung mit dem Namen des Erstkäufern existiert.

Bei einem Kaufbeleg kannst Du die 24 Monate Gewährleistung (nicht Garantie) vom Erstkäufer übernehmen - bringt nur nicht allzuviel, da innerhalb der Gewährleistung nach 6 Moanten die Beweislast umgekehrt wird. d.h. der Käufer muss beweisen, dass dies ein Fehler ist, den er nicht verursacht hat. Wobei dies bei seriösen Anbietern wie Amazon normalerweise nicht so streng gesehen wird.
 
Kein Plan was ich machen soll. Die Auslösungen stimmen weitest gehend denn der Verkäufer sprach von knapp 450 und laut PhotoMe wurden 1150 gemacht.
 
Kein Plan was ich machen soll. Die Auslösungen stimmen weitest gehend denn der Verkäufer sprach von knapp 450 und laut PhotoMe wurden 1150 gemacht.

Tja..also 700 Auslösungen mehr sind nicht die Welt... aber trotzdem muss man die Cam dafür schon "etwas" mehr genutzt haben...

Mit der Garantie ist dumm gelaufen...Warum hast denn nichtmal im Netz geschaut oder hier im Forum ?

Ansonsten... im Normalfall wird an der Cam nix passieren... Ansonsten nochmal versuchen den Verkäufer anzumailen
 
Also wenn ich euch richtig verstanden habe, benötigt man als zweitkäufer einer Nikon einen Kaufbeleg sowie eine nicht ausgefüllte(registrierte) Garantiekarte?!

Danke für eine Antwort
 
Die Garantiekarte ist nie ausgefüllt (naja, vielleicht gibt es noch "altmodische" Vor-Ort-Händler, die die ausfüllen) - das Teil darf nicht bei Nikon online registriert sein. Und das siehst Du erst, wenn Du es selber versuchst zu registrieren - ist also Vertrauenssache.
 
Den Ball immer schön flach halten...

Bei Registrierung bei Nikon gewähren sie evtl. tatsächlich 2 Jahre Granatie, zumindest ist das bei meiner D90 so. Frag den Verkäufer nach einem Kaufbeleg und bitte ihn, im Reklamationsfall gegen Portoübernahme durch dich für dich tätig zu werden.

Grüße, Uwe
 
Die Registrierung ändert nichts an der Tatsache, dass es nur 12 Monate sind - im Gegensatz zu Pentax, da sind es nach der Registrierung 24 Monate.
 
Hm, ich gebe beim Kauf immer Phantasieadressen an (warum braucht ein Händler beim Kauf einer Ware meinen Namen????), solange ich im Besitz der Rechnung bin und die Garantiekarte habe, sollte doch alles im grünen Bereich sein? Oder hat hier schon jemand gegensätzliche Erfahrungen gemacht? :confused:
 
Fakt bei Nikon ist das man bei Nikon eine Quittung und Kaufbeleg haben muss sonst verweigert Nikon die Garantie. Das habe ich Dir auch schon im Hardwareluxx Forum geschrieben.Die regestrieren bei Nikon bring nix solange man keine Quittung und Kaufbeleg hat. Da hilft auch keine ausgefüllte Gelbe Garantie Karte. Hatte selber mal einen solchen fall. Das ende vom Lied war das die Sache vor Gericht ging und der Verkäufer die Ware zurücknehmen musste.
 
Hm, ich gebe beim Kauf immer Phantasieadressen an warum braucht ein Händler beim Kauf einer Ware meinen Namen????)(, solange ich im Besitz der Rechnung bin und die Garantiekarte habe, sollte doch alles im grünen Bereich sein? Oder hat hier schon jemand gegensätzliche Erfahrungen gemacht? :confused:


Gut zu wissen, dann kommst Du schon mal nicht als evtl. Verkäufer von gebrauchten Artikeln in Frage!:evil:
Aber im Ernst, Du erwartest doch vom Händler auch korrekte Abwicklung. Es handelt sich immerhin um einen "Vertrag" zwischen Verkäufer und Käufer. Du willst doch sicher Deine Rechte gewahrt haben, daß Du reklamieren kannst, daß der Händler sich um Deinen "Fall" auch gegenüber dem Hersteller kümmert. Wenn Du z.B. einen Artikel zurückgibst, mußt Du unterschreiben. Was machst Du dann, auch mit Phantasienamen? Spätestens dann ist es doch Urkundenfälschung, oder nicht? Du begibst Dich u.U. auf sehr dünnes Eis, warum?
Nur mal so als Denkanstoss! Mir freundlichem Gruß Wolfgang
 
Fakt bei Nikon ist das man bei Nikon eine Quittung und Kaufbeleg haben muss sonst verweigert Nikon die Garantie. Das habe ich Dir auch schon im Hardwareluxx Forum geschrieben.Die regestrieren bei Nikon bring nix solange man keine Quittung und Kaufbeleg hat. Da hilft auch keine ausgefüllte Gelbe Garantie Karte. Hatte selber mal einen solchen fall. Das ende vom Lied war das die Sache vor Gericht ging und der Verkäufer die Ware zurücknehmen musste.

Der Kaufbeleg wird wohl benötigt um festzustellen wer das Teil verkauft hat. Damit werden nicht authorisierte Händler identifiziert, die Grauware verkaufen.

Im Grunde ist doch jedes Angebot im Biete-Bereich oder ähnlichem, bei dem Restgarantie dabei ist, "ungültig".?
 
Der Kaufbeleg wird wohl benötigt um festzustellen wer das Teil verkauft hat.
Nein, viel einfacher, der Kaufbeleg wird benötigt, um feststellen zu können, WANN der Kauf geschehen ist, also ab wann und wie lange die Garantie läuft.

Ansonsten keine Panik wegen der Übertragung, DSLRs haben bei Nikon eine einjährige übertragbare Garantie, die wird also auch dem Zweitkäufer gewährt (vielleicht einfach mal nachlesen, was auf der Garantiekarte steht? :evil:). Auch wenn der Erstkäufer registriert hat. Im Einzelfall kann es bei Registrierung auch tatsächlich eine Garantieverlängerung auf 2 Jahre geben (z. B. bei Kauf in UK), diese Verlängerung ist dann aber nicht übertragbar und in dem Fall nur bei Nikon UK einlösbar.

Die grunsätzliche einjährige Garantie ist bei europäischen Produkten in ganz Europa einlösbar.

Für Objektive gelten andere Bestimmungen (weltweit, nicht übertragbar). Auch dort auf der Garantiekarte zum Nachlesen.
 
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