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Frage zum Kameraaustausch (Händler)

Nightwish

Themenersteller
Hallo Leute,

ich habe vor kurzem meine Kamera privat verkauft. Ich hatte sie vor X Wochen gekauft und einige Probleme damit gehabt.

Zum Glück wurde die Kamera vor circa 3 Wochen unbürokratisch ausgetauscht, also ich habe eine neue Kamera, Garantiekarte und Karton bekommen. Das Zubehör habe ich von der alten Kamera behalten.

War ich mit einverstanden und froh drüber.

Nun meine Frage:

Der jetzige Käufer, welcher vor paar Tagen die Kamera von mir gekauft hatte, sagte mir, dass man bei dem Austausch der Kamera auch eine neue Rechnung hätte kriegen müssen. Er hat mit Canon gesprochen, dass sowas normal wäre o.Ä.

Wie seht ihr das? Habt ihr Erfahrungen damit? Soll ich zu dem Händler gehen und eine neue Rechnung verlangen/erbitten?

Ich persönlich denke, dass das Schwachsinn ist. Ich bin der Meinung, dass mir keine neue Rechnung zusteht und die Kamera + Garantiekarte + alte Rechnung (Rechnung ohne Seriennummer) völlig ausreicht.

Bitte um eurer Feedback.
 
Ich hatte bei einem ähnlichen Fall eine Null-Betrag Rechnung mit neuer S/N bekommen. Auf der alten stand allerdings keine S/N ... :rolleyes:
 
Wird durch die Rechnung die Garantiezeit verlängert?
Braucht man eine Rechnung mit S/N um die Garantie abwickeln zu können?
 
Nightwish schrieb:
Wird durch die Rechnung die Garantiezeit verlängert?
Braucht man eine Rechnung mit S/N um die Garantie abwickeln zu können?

Es läuft die Garantie des Originalprodukts weiter, man benötigt allerdings beide Rechnungen - so mein Händler. Bei Canon reichte die Rechnung ohne S/N sowie die Garantiekarte aus.
 
Grisu4 schrieb:
Es läuft die Garantie des Originalprodukts weiter, man benötigt allerdings beide Rechnungen - so mein Händler. Bei Canon reichte die Rechnung ohne S/N sowie die Garantiekarte aus.

Bei Canon reicht die Orginalrechnung + Garantiekarte, aber man benötigt beide Rechnungen? Wofür?

Sorry, dass ich dumm nachfrage, aber ich will a) das der Käufer zufrieden ist und b) ich nicht wie ein Blödmann vorm Händler stehe *G*
 
Die Garantie läuft auf jeden Fall weiter, es gibt also mit dem Austausch keine "neue Garantie".

Bezüglich der zweiten Rechnung: Meiner Erfahrung nach genügt die eine Original-Rechnung. Eine Garantiekarte wollte noch nie jemand von mir sehen. Ganz ehrlich: Wer hebt die schon wirklich immer auf? Würde ja auch nur interessant werden, wenn es evtl. für ein und dasselbe Produkt unterschiedliche Garantie- bzw. Gewährleistungszeiten geben würde.

Die zweite Rechnung ist in meinen Augen eher so was wie ein Lieferschein, unter Umständen interessant als Nachweis, dass man das Produkt nicht geklaut hat. :) Da auf der Original-Rechnung meist eh keine Seriennummer steht, m.E. für die Garantie aber völlig unerheblich.
 
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