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Frage zu Abschreibung eines Objektives

kae

Themenersteller
Hallo zusammen!

kann mir jemand weiterhelfen? Wäre echt nett

Ich habe mir vor kurzem eine Objektiv gekauft und nun stellt sich die Frage, wie ich es abschreiben kann.

Und was muss ich machen, wenn ich eine Kamera aus dem Privatbesitz in meine Freiberuflichkeit mitnehmen möchte?

Gruß
Christian
 
ich nehme doch in Deinem Interesse an, Du hast einen Steuerberater !? :(
Da gibt's vermutlich noch mehr zu regeln als das. ;)
 
Ich habe mir vor kurzem eine Objektiv gekauft und nun stellt sich die Frage, wie ich es abschreiben kann.

das ist doch nun wirklich ganz einfach, du legst das Objektiv mit der Vorderlinse zu dir auf den Tisch, dann nimmst du Stift und Papier, und schreibst sorgfältig die Bezeichnung auf. Und schon hast du das Objektiv abgeschrieben. ;)
 
Nix für ungut, aber mit dieser speziellen Frage wärst du bei einem Steuerberater besser aufgehoben als in einem Fotoforum.
 
Warst Du zum Zeitpunkt des Kaufs bereits Freiberufler oder Selbstständiger? Als was bist Du freiberuflich bzw. selbstständig tätig? Ab wann bist Du freiberuflich bzw. selbstständig tätig? ...

Da gibt's viele Faktoren, über die man Bescheid wissen müsste, wenn man Deine Frage beantworten wollte.
 
Warst Du zum Zeitpunkt des Kaufs bereits Freiberufler oder Selbstständiger? Als was bist Du freiberuflich bzw. selbstständig tätig? Ab wann bist Du freiberuflich bzw. selbstständig tätig? ...

Da gibt's viele Faktoren, über die man Bescheid wissen müsste, wenn man Deine Frage beantworten wollte.

Also ich war zu diesen Zeitpunkt, beim Kauf der Kamera, noch nicht Selbständig. Selbständig bin ich erst seit 12.2007 als Fotodesigner


G
Christian
 
Also ich war zu diesen Zeitpunkt, beim Kauf der Kamera, noch nicht Selbständig. Selbständig bin ich erst seit 12.2007 als Fotodesigner

G
Christian

Wenn Du die Kamera schon vor dem Schritt in die Freiberuflichkeit steuerlich geltend machen konntest und auch geltend gemacht hast und wenn Du als Freiberufler wieder in einem Bereich tätig bist, in dem Du eine Kamera absetzen kannst (sieht bei Fotodesigner ja so aus), dann ändert sich nichts. Du schreibst die Abschreibung einfach fort, da Du ja nach wie vor eine Einkommensteuererklärung abgibst. Wie das aussieht, wenn Du die Kamera bislang nicht absetzen konntest, weiß ich nicht sicher. Deshalb unter Vorbehalt: Ich gehe davon aus, dass Du dann nichts absetzen kannst - weder bei der Einkommensteuer noch bei der Umsatzsteuer (die Du als Freiberufler ja jetzt noch zusätzlich abdrücken musst). Meinem Kenntnisstand nach berücksichtigt das Finanzamt nur Sachen, die im vorangegangenen Steuerjahr schon wirksam waren/wirksam geworden sind.
 
Wenn Du die Kamera schon vor dem Schritt in die Freiberuflichkeit steuerlich geltend machen konntest und auch geltend gemacht hast und wenn Du als Freiberufler wieder in einem Bereich tätig bist, in dem Du eine Kamera absetzen kannst (sieht bei Fotodesigner ja so aus), dann ändert sich nichts. Du schreibst die Abschreibung einfach fort, da Du ja nach wie vor eine Einkommensteuererklärung abgibst. Wie das aussieht, wenn Du die Kamera bislang nicht absetzen konntest, weiß ich nicht sicher. Deshalb unter Vorbehalt: Ich gehe davon aus, dass Du dann nichts absetzen kannst - weder bei der Einkommensteuer noch bei der Umsatzsteuer (die Du als Freiberufler ja jetzt noch zusätzlich abdrücken musst). Meinem Kenntnisstand nach berücksichtigt das Finanzamt nur Sachen, die im vorangegangenen Steuerjahr schon wirksam waren/wirksam geworden sind.

Vorsteuerabzugsberechtigt wird man erst, wenn eine ganz bestimmte Honorar-Einnahme-Summe überschritten wird. Die liegt so etwa bei 17.000 EUR/Jahr.
Darunter darfst Du zwar Mehrwertsteuer zahlen, kannst diese Kosten
aber noch nicht absetzen... Kann dem Rat meiner Vor-Poster nur zustimmen -
unbedingt einen wirklichen Fachmann fragen, alles andere bringt nix...

Good luck bei der Suche..;))

MfG
 
Hallo zusammen!

kann mir jemand weiterhelfen? Wäre echt nett

Ich habe mir vor kurzem eine Objektiv gekauft und nun stellt sich die Frage, wie ich es abschreiben kann.

Und was muss ich machen, wenn ich eine Kamera aus dem Privatbesitz in meine Freiberuflichkeit mitnehmen möchte?

Gruß
Christian

Sorry, hatte ich gerade vergessen: Wenn das Objektiv für dich ein Arbeitsmittel ist (sollte für einen Fotodesigner so sein...), kannst Du es absetzen. Über die Frage, wie lange die Nutzungsdauer festgesetzt wird, sage ich hier nix mehr, weil ich keine neuen "Glaubenskriege" entfesseln will. Die Nutzungsdauer ist letztlich ja auch irrelevant.
So wie ich das verstanden habe, gibt es allerdings hinsichtlich der Wertgrenzen seit dem Steuerjahr 2008 Unterschiede zwischen Freiberuflern und "abhängig Beschäftigten": (wieder unter Vorbehalt, da ich kein Steuerberater bin) Bist Du abhängig beschäftigt, schreibst Du alles was weniger als 410 € (zzgl. Mwst) kostet, sofort auf einen Hieb ab. Alles was teurer ist, musst Du auf die Nutzungsdauer verteilen. Bist Du Freiberufler, kannst Du nur Dinge, die bis 150 € kosten, sofort abschreiben. Alles was zwischen 150 und 1000 € kostet, musst Du "kumulieren" und auf fünf Jahre abschreiben. Alles was über 1000 € kostet, schreibst Du (wie bisher) auf Nutzungsdauer ab.
 
Vorsteuerabzugsberechtigt wird man erst, wenn eine ganz bestimmte Honorar-Einnahme-Summe überschritten wird. Die liegt so etwa bei 17.000 EUR/Jahr.

Sorry, das hatte ich dann wohl nicht ausführlich genug dargelegt. Ich sprach nicht von "vorsteuerabzugsberechtigt", sondern von der Aufrechnung von gezahlter und abzugsfähiger Umsatzsteuer. Du hast Recht: Ab einer bestimmten Umsatzgrenze kann ich gezahlte Vorsteuern sofort von der monatlich ans Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Bin ich Kleinunternehmer (unterhalb der Umsatzgrenze), darf ich das nicht. Dann mache ich das mit der Umsatzsteuererklärung im Folgejahr (die JEDER Selbständige ZWINGEND machen muss). Dann kriege ich die gezahlte (Vor-)Umsatzsteuer erst erst mit Verzögerung zurück. Aber ich kriege sie zurück. Schuldichung, dass ich so spezifisch gar nicht werden wollte. Ich wollte dem TO nur andeuten, dass er Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre VOR seiner Selbständigkeit wohl nicht geltend machen kann (wie erwähnt: unter Vorbehalt. Fundierter kann ihm das nur ein Steuerberater sagen, und endgültig nur der zuständige Finanzbeamte).
 
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