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frage zu §23 KunstUrhG

MACxi

Themenersteller
Hallo,

zur Zeit ist bei uns in der Stadt so ein Mittelalterliches Fest. Bei diesem Fest ist die gesammte Altstadt abgeriegelt und ins Mittelalter versetzt. Außerdem haben die verschiedenen Gruppen (Fähnlein) bestimmte Bereiche in denen sie "wohnen", trinken usw. (diese Bereiche sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich).
Heute habe ich in einem dieser Fähnlein eine Fototour gemacht und habe auch gute Fotos vor die Linse bekommen.
Dann sagte mir eine Teilnehmerin des Fähnleins, ob ich ihr die Fotos mal zukommen lassen könnte - vielleicht kaufen die mir welche ab...
Und dort ist jetzt mein Problem:
Da ich versucht habe, Stimmungen etc. einzufangen sind auf manchen Blidern menschen in Großaufnahme (der Mann, der sich im Gras ausruht, der Feuerspucker, der Axtwerfer usw.).
Darf ich diese Fotos auch ohne die Einwilligung derer an das Fähnlein verkaufen?
(Da ich die eigentlich anfangs privat nutzen wollte, habe ich leider nie gefragt)...
Im §23 KunstUrhG steht ja:
§ 23 KunstUrhG
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
...
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Eigentlich ist das ja im Allgemeinen eine Versammlung, oder?

Danke!
 
Wenn man die Leute eindeutig als Einzelpersonen sieht - nein.

Aber wenn Du es doch machst: Die Wahrscheinlichkeit, das derjenige sein eigenes Bild entdeckt, ist recht klein. Außerdem rechnen die Leute, die sich so in der Öffentlichkeit zeigen, damit das man sie Ablichtet. Bei einem Pärchen, das abends irgendwo einsam spazierengeht, ist dies ganz was anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
das heißt ich müsste jeden einzeln fragen?
Na toll, dann muss ich mein Tele ja gar nicht erst mitnehmen, sondern das 50mm reicht.....

Das problem ist, dass die Bilder von Menschen meines Erachtens häufig besser sind, wenn sie nicht wissen, dass sie fotografiert werden. (das typische "in die Linse starren" fällt dann weg)
 
Mach es doch so: Fotografiere die Leute und frage sie dann, ob Du deren Bilder verwenden darfst. Wenn diese Ja sagen, dann hole eine am PC vorgeschriebene Bestätigung raus und las die Leute dies unterschreiben.
Das ist dann moralisch und juristisch 100% sauber.

PS: Mich würde aber mal interessieren, wie die Fotoreporter das machen. Ich meine aber NICHT die der Regenbogenpresse, sondern richtige seriöse Reporter.
 
heiko2005 schrieb:
Wenn man die Leute eindeutig als Einzelpersonen sieht - nein.

Aber wenn Du es doch machst: Die Wahrscheinlichkeit, das derjenige sein eigenes Bild entdeckt, ist recht klein. Außerdem rechnen die Leute, die sich so in der Öffentlichkeit zeigen, damit das man sie Ablichtet. Bei einem Pärchen, das abends irgendwo einsam spazierengeht, ist dies ganz was anders.

Das ist falsch, Heiko!!!!
Wenn Du bei einer Demo einen allein fotografierst, kann Deine Aussage zutreffen (das ist wieder Auslegungssache des Gerichts). Bei publikumswirksamen Veranstaltungen hingegen nicht, weil der Axtwerfer, der Feuerschlucker usw. ja eindeutig zur Unterhaltung dienen und sich freiwillig (und womöglich auch bezahlt) und absichtlich in die Öffentlichkeit begeben. Insofern sind sie relative Personen der Zeitgeschichte, die man nicht fragen muss. Das Bild darf MACxi problemlos verkaufen.

Fotoreporter machen das so (ich bin einer). Aufpassen sollte man bei kleinen Kindern im Freibad, politischen Demos, Straftaten oder Bränden (Nie öffentliches Gelände verlassen, um ein Bild zu machen, wenn man nicht beispielsweise den Hausbesitzer zuvor gefragt hat, ob man auf sein Grundstück darf) und ähnlichen Dingen.

Gruß

Mario
 
Also mal angenommen, ich hätte keine Ahnung von dem ganzen Bildrechtegescheiß, jemand macht ein Foto von mir, fragt mich ob er das nutzen darf... So weit, so schön.
Aber wenn ich dann irgendwelche juristischen Zettelchen unterschreiben sollte, dann könnte der Fotograf mich mal gerne haben!!

Wie sind denn so die praktischen Erfahrungen?
 
Ich grabe das Thema mal wieder aus, weil mich vor allem eine Antwort auf die zu letzt gestellte Frage
("Aber wenn ich dann irgendwelche juristischen Zettelchen unterschreiben sollte, dann könnte der Fotograf mich mal gerne haben!! Wie sind denn so die praktischen Erfahrungen?") interessiern würde.
 
Ich selber habe da keine Erfahrung mit Fotos wildfremder Menschen auf der Strasse, der Kollege kozip jedoch macht es genau so und es klappt zumeist.
Auf der Fete de la Music in Berlin haben z.B. 100% der Abgelichteten unterschrieben. Er hat jedoch auch erst gefragt und dann die Fotos geschossen.
 
Hallo,

...ein Mittelalterliches Fest. ....Fototour gemacht und habe auch gute Fotos vor die Linse bekommen.
Dann sagte mir eine Teilnehmerin des Fähnleins, ob ich ihr die Fotos mal zukommen lassen könnte - vielleicht kaufen die mir welche ab...
Und dort ist jetzt mein Problem:
Da ich versucht habe, Stimmungen etc. einzufangen sind auf manchen Blidern menschen in Großaufnahme (der Mann, der sich im Gras ausruht, der Feuerspucker, der Axtwerfer usw.).
Darf ich diese Fotos auch ohne die Einwilligung derer an das Fähnlein verkaufen?
...
Im §23 KunstUrhG steht ja:

Eigentlich ist das ja im Allgemeinen eine Versammlung, oder?

Danke!

Die bisher erfolgten Antworten sind etwas unsystematisch.



Grundsätzlich gilt erst mal § 22 KUG.

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden"

Eine Veröffentlichung liegt gar nicht vor, das bloße Weitergeben an einen Dritten ist keine Verbreitung/Schaustellung iSd 22.

22 KUG ist also gar nicht einschlägig, damit auch 23 nicht.

Käme 22 hier in Betracht:
Die Einwilligung liegt nicht vor.

Ausnahmen von § 22 regelt § 23 KUG.

Die Ausnahmen gelten für Berichterstattung mit einem Interesse der Öffentlichkeit an eben dieser Berichterstattung. (ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, siehe dazu jahrzehnte Rechtsprechung)

Berichterstattung liegt nicht vor.
Somit greift auch § 23 nicht.
("3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, ..." wäre ohnehin schwierig, da poltische Veranstaltungen gemeint sind.
Das Fest wäre wenn dann ein Fall der Nr 1 "zeitgeschichtlich")


Aber:
Eine Veröffentlichung hast du ja gar nicht vor.
Das Bild soll ja "nur" an einen Dritten verkauft werden,
(der sollte sich nur darüber klar sein, dass eine Veröffentlichung außerhalb einer Berichterstattung eben nicht möglich ist. Die typische Werbung für solche Veranstaltung auf Webseiten etc mit den Konterfeis Dritter ist somit ausgeschlossen).
 
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