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Kamera frage an P7xxx Besitzer

  • Themenersteller Themenersteller Kun
  • Erstellt am Erstellt am

Kun

Themenersteller
hallo Forum,
Ich habe meine P7000 in der Bucht verkauft, welche ich wirklich immer wie ein rohes Ei behandelt habe. Ich ging auch von einer völlig intakten Kamera aus. jetzt bekam ich folgende Nachricht:
___________
Ich habe die Funktionen der P7000 überprüft und festgestellt, dass die Taste AE-L/AF-L eingerastet ist und keine Funktion hat.
___________
Ich habe die Funktionstasten wirklich nie benutzt. Jetzt die Frage: ist dieses Problem einfach zu lösen? Was könnte eine Reparatur kosten? wirtschaftlicher Totalschaden?

Hoffentlich finde ich auf die Schnelle einen Ratschlag

LG
 
Hallo Kun,

du hast doch geschrieben das du die Kamera verkauft hast, oder?

Und bei dir funktionierte sie einwandfrei, oder?

Das war ein Privatverkauf ohne jegliche Garantieübernahme, oder?

Wenn du alle Fragen beantworten kannst, solltest du deine Hände in Unschuld waschen und der neue Besitzer muß sich um die P7000 selber kümmern!

We weiß was während dem Transport passiert ist oder was er bislang mit der Kamera angestellt hat!


Grüße, Oliver
 
___________
Ich habe die Funktionen der P7000 überprüft und festgestellt, dass die Taste AE-L/AF-L eingerastet ist und keine Funktion hat.

Die Taste hat bei der P7800 keine Funktion in der Vollautomatik (bei der P78oo = "grüne Kamera-Symbol) und in den Motivprogrammen.

Da sollte man sicherstellen, dass der Käufer die Funktion auch in "PASM" geprüft hat.

Gegebenenfalls sollte der Käufer die Kamera in den Auslieferzustand zurückversetzen.


Wenn es so ist, dass die Kamera tatsächlich defekt ist ( und es ist für mich durchaus glaubwürdig, dass Du den Fehler nicht kanntest ),
hast Du mehrere Möglichkeiten :

Du bleibst stur und riskierst eine negatve Bewertung :(
mit dem sicheren Risiko, in der Zukunft schlechtere Preise bei Verkäufen zu erzielen :eek:

oder:

Du nimmst die Kamera zurück : kostet dich 2 x Porto + die Bucht-Gebühren ...
( die Kamera ist ein wirtschaftlicher Totalschaden oder sehr nahe dran ) und verkaufst sie erneut mit der Fehlerbeschreibung oder behältst sie, weil dir der Preis dann zu gering ist.

oder Du bietest dem Käufer einen Nachlass in Höhe von 2 x Porto + die Bucht-Gebühren an ( oder so ) ... alternativ die Rücknahme.


"Bucht-Deals" sind halt immer irgendwie mit einem Risiko verbunden (auf beiden Seiten).


Manfred
 
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