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Fotoverbot aussprechen möglich?

Frank-2.0

Themenersteller
hallo!
mir ist bekannt daß man alles fotografieren darf, was von öffentlichem raum einsehbar ist. heute kam aber ein frau aus einem haus heraus und meinte zu mir, sie würde mir verbieten ihr haus zu knipsen. das würde man dann ja letzlich im internet wiederfinden. anscheinend konnte sie hellsehen. :lol: nun die frage, ist so ein mündliches verbot möglich/rechtswirksam?
 
Sie kennt wohl Google noch nicht! Die wollen doch jetzt 3D Aufnahmen erstellen und fahren die ganzen Städte ab und knipsen jede Ecke!
 
Google doch mal nach Panoramafreiheit.

Habe mich noch nicht intensiv damit auseinandergesetzt. Aber ich denke, wenn du deine Fotos von einem öffentlichen Platz aus gemacht hast, darfst du.

Gruß Mike
 
Also ob das Verbot an sich moeglich ist oder nicht - keine Ahnung! Mein Tipp - es ned darauf anlegen!

Allerdings zum Thema muendlich - JEDER Vertrag (wenn nicht anderst Festgeschieben - gibt da einige Ausnahmen bezueglich Kauf/Verkauf von Grundstuecken etc.) ist muendlich Gueltig. Und ein Verbot ist genau genommen nichts anderes!

Sprich - lass die Finger von dem Haus und mach lieber Fotos vom Nachbarhaus :p
 
hallo!
mir ist bekannt daß man alles fotografieren darf, was von öffentlichem raum einsehbar ist. heute kam aber ein frau aus einem haus heraus und meinte zu mir, sie würde mir verbieten ihr haus zu knipsen. das würde man dann ja letzlich im internet wiederfinden. anscheinend konnte sie hellsehen. :lol: nun die frage, ist so ein mündliches verbot möglich/rechtswirksam?

hast du das haus als hauptmotiv fotografiert? wenn ja, dann versetz dich doch mal in die situation von der frau. es steht ein unbekannter vor deinem haus und knipst wild drauf los. würdest du das wollen?

und ich denke, dass das verbot wirksam ist, wenn das haus das hauptmotiv ist.
 
Tja Deutschland das Land der Rechte , Verbote und Gesetze.

War es sicher Ihr HAus ? Hat sie es dir dagelegt ?
Darf ich von der Strasse aus nicht Gegenstände / Gebäude fotografieren wie Ich möchte ?
Wenn in einer Großstadt jeder ein Verbot ausspricht sein Haus / Auto / usw zu fotografieren dann packt mal eure Knipse weg !

Also Ich denke , WEIß ES ABER NICHT , das man das nicht verbieten kann.

Zumindest lass Ich es mir nicht verbieten.
 
Allerdings zum Thema muendlich - JEDER Vertrag (wenn nicht anderst Festgeschieben - gibt da einige Ausnahmen bezueglich Kauf/Verkauf von Grundstuecken etc.) ist muendlich Gueltig. Und ein Verbot ist genau genommen nichts anderes!

Doch! Es ist etwas völlig anderes!

Bei einem Vertrag sind sich in der Regel beide Parteien über den Inhalt des Vertrags einig und es geht im Streitfall nur um die Nachweisbarkeit dessen was vereinbart wurde.

Bei einem Verbot haben beide Parteien unterschiedliche Interessen.

Und außerdem denke ich, dass es dem TO auch nicht darum ging, in welcher Form (schriftlich, mündlich) das Verbot geäußert wird, sondern ob man ihm das Fotografieren überhaupt verbieten darf.
 
Das ist eigentlich gar nicht kompliziert:

Wenn mir jemand sagt, dass er (sie) nicht will, dass sein Haus fotografiert wird, dann stelle ich mich mit Namen vor und erkläre, warum ich gerade dieses Haus fotografieren will.

Wenn ich ihm dann noch anbiete, dass er ein Bild davon bekommt, ändert er meistens seine Meinung.

Wenn nicht, fotografiere ich einfach ein anderes Haus.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.

P. S.: Wie das juristisch aussieht, ist mir ziemlich egal.
 
Ja, du darfst das Haus fotografieren, solange du nicht in irgendeiner Weise Hindernisse überwindest. Das Bild muss das Haus so wiedergeben, wie ein normaler Passant das Haus sehen kann. Und solange du von öffentlichem Grund aus fotografierst.
(Wenn die Frau nicht will, dass man ihr Haus sehen kann, muss sie eine Hecke oder Mauer errichten.)

Google macht das mit ihren Autochen auch, und man kann sie genauso wenig über z.b. das Recht am eigenen Bild belangen. Hier wird auf anderen Wegen versucht dagegen vorzugehen.

Soweit meine Kentniss.
 
Ja, du darfst das Haus fotografieren, solange du nicht in irgendeiner Weise Hindernisse überwindest. Das Bild muss das Haus so wiedergeben, wie ein normaler Passant das Haus sehen kann. Und solange du von öffentlichem Grund aus fotografierst.
(Wenn die Frau nicht will, dass man ihr Haus sehen kann, muss sie eine Hecke oder Mauer errichten.)...

So sieht das aus!

Gruß
Phishkopp

Siehe auch: Wikipedia: Panoramafreiheit
 
Völlig richtig. Du darfst so gar von der Straße aus ihre Gartenzwerge fotografieren, oder was sonst noch so rumliegt auf dem Grundstück...
 
Du darfst so gar von der Straße aus ihre Gartenzwerge fotografieren, oder was sonst noch so rumliegt auf dem Grundstück...

Das wohl eher nicht.

UrhG schrieb:
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. [...]“

Da müsste der Gartenzwerg schon einbetoniert sein :D
 
mal ne andere frage ..was ist an dem haus denn so wichtig daß du es unbedingt fotografieren musst ?..bzw. wenn die frau es nicht wünscht einfach OK sagen und das bild löschen ?..muss man denn immer auf seinem recht beharren oder irgendwelche paragraphen reiten ?:angel:
 
mal ne andere frage ..was ist an dem haus denn so wichtig daß du es unbedingt fotografieren musst ?..bzw. wenn die frau es nicht wünscht einfach OK sagen und das bild löschen ?..muss man denn immer auf seinem recht beharren oder irgendwelche paragraphen reiten ?:angel:

:top:


Zum eigenen Nachteil dem Wunsch eines anderen nachzukommen fällt der großen Mehrheit heutzutage leider sehr schwer ... Respekt ist scheinbar out.
 
Angenommen es handelt sich um eine schicke Villa, die man so nicht häufig sieht: wieso sollte man sich da zurückziehen? Für diesen Fall wurde der Paragraph schliesslich direkt gebastelt.
Ausserdem hat sie gleich ein "Verbot" ausgeprochen und nicht einfach höflich gefragt, ob man das nicht lassen möchte, das ist ein Unterschied.

Gruß
Phishkopp
 
mal ne andere frage ..was ist an dem haus denn so wichtig daß du es unbedingt fotografieren musst ?..bzw. wenn die frau es nicht wünscht einfach OK sagen und das bild löschen ?..muss man denn immer auf seinem recht beharren oder irgendwelche paragraphen reiten ?:angel:
Sagt der jenige der Architektur Fotos in seiner Gallery hat. :lol::lol: Glashaus und so ne.
Was fällt dir eigentlich ein fremde Häuse zu fotografieren und diese dann noch online zu stellen? Ich denke mal das Motiv an sich, wenns geil ist fotografiere ich es und nicht weil ich dann sehen kann welchen LCD manche Leute im Wohnzimmer haben.
Das man dann wenn Beschwerden kommen das nötige Selbstvertrauen besitzen sollte steht auf nem anderen Blatt und hätte die Situation auflösen können...
 
Zum eigenen Nachteil dem Wunsch eines anderen nachzukommen fällt der großen Mehrheit heutzutage leider sehr schwer ... Respekt ist scheinbar out.
Was hat es mit Respekt zu tun, wenn man sich nicht gerne von fremden Leuten herumkommandieren lässt? Von einem Wunsch war keine Rede, sondern von einem "Verbot".
 
Das ist eigentlich gar nicht kompliziert:

Wenn mir jemand sagt, dass er (sie) nicht will, dass sein Haus fotografiert wird, dann stelle ich mich mit Namen vor und erkläre, warum ich gerade dieses Haus fotografieren will.

Wenn ich ihm dann noch anbiete, dass er ein Bild davon bekommt, ändert er meistens seine Meinung.

Wenn nicht, fotografiere ich einfach ein anderes Haus.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.

P. S.: Wie das juristisch aussieht, ist mir ziemlich egal.

Das bringt es schön auf den Punkt und reicht auch völlig aus, um unbeschadet durchs Fotoleben zu kommen... :top:

Hört doch mal auf, immer auf Gesetze rumzureiten und versucht es mal wieder mit zwischenmenschlicher Kommunikation!
 
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