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Fotorecht / Veröffentlichung von Bildern (hier Straßenkünstler)

Swagger

Themenersteller
Hallo,

habe mal eine Frage an die fachkundigen unter uns bzw. diejenigen die es wissen:

In unserer Stadt findet ein "Gaukler- und Kleinkunst"-Festival statt. Auf fast allen großen Plätzen und Straßen stehen (machmal auch auf Bühnen) Künstler die verschiedene Dinge vorführen (Zaubertricks, Akrobatik, Jonglieren, Kunststücke, laufen auf Stelzen, kleine Tanzaufführungen etc.). Alles spielt sich auf öffentlichen Plätzen und Straßen ab. Es sind in der Regel keine Gruppen, sondern zumeist einzelne Künstler und Akrobaten.

Nun zu eigentlichen Frage:

Ich möchte gerne am Wochende mal durch die Stadt ziehen und einige Bilder von den ganzen "Shows" bzw. Künstler, Aufführungen und Kunststücken machen.

Alle Gaukler und Kleinkünstler treten auf öffentlichem Gelände auf, wo kein Eintritt erhoben wird.

Darf ich diese Bilder auf meiner eigenen, privaten (NICHT-kommerziellen) Homepage veröffentlichen (und zum Beispiel in der Fotocommunity)? Oder kann es da Probleme geben? (Recht am eigenen Bild? "Kunstwerke"?)

Meiner Auffassung nach, sollte das kein Problem sein da es ja öffentliches Terrain ist und eine öffentliche, frei zugängliche Veranstaltung wo Personen "des öffentlichen Lebens" teilnehmen. Und die Kunststücke sind ja keine geschützten Kunstwerke wie z.B. ein Gemälde.

Sehe ich das richtig? Was meint Ihr?
 
Schranke des § 23 KUG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
 
Schranke des § 23 KUG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Danke Waechter! :top:
 
Also sollte aufgrund dieses Ausschnittes kein Problem sein. Ferner denke ich, wirst du dich ja erkenntlich zeigen was das fotografieren anbelangt und nicht mit einem 300mm Tele arbeiten, richtig?

Ich persönlich gebe den Menschen zeit, zu reagieren.

Fakt a) sie sind Darsteller der Veranstaltung und nicht das Publikum, sie stehen dadurch im Mittelpunkt des Geschehens.

Fakt b) wenn ich ein Foto mache, bzw. wenn mich jemand fotografiert, kann ich immer noch reagieren und etwas sagen, tue ich das nicht, ist das für mich ein stilles Einverständnis.

Da die Bilder Nichtkommerziell gezeigt werden, sollte dies entsprechend kein Problem sein, sie privat zu zeigen. Alternativ kann ich immer noch ein Bild entfernen auf Wunsch, versteht sich.

Würde dir zur Not empfehlen, diesen Auszug auszudrucken, damit du im Ernstfall etwas vorlegen kannst und das Recht auf deine Seite ist. Natürlich sollte der Bildinhalt mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden.

Meier Schulz, Darsteller, der gerade vom Klo kommt, hat damit natürlich garnichts zu tun.
 
Also sollte aufgrund dieses Ausschnittes kein Problem sein. Ferner denke ich, wirst du dich ja erkenntlich zeigen was das fotografieren anbelangt und nicht mit einem 300mm Tele arbeiten, richtig?

Ich persönlich gebe den Menschen zeit, zu reagieren.

Fakt a) sie sind Darsteller der Veranstaltung und nicht das Publikum, sie stehen dadurch im Mittelpunkt des Geschehens.

Fakt b) wenn ich ein Foto mache, bzw. wenn mich jemand fotografiert, kann ich immer noch reagieren und etwas sagen, tue ich das nicht, ist das für mich ein stilles Einverständnis.

Da die Bilder Nichtkommerziell gezeigt werden, sollte dies entsprechend kein Problem sein, sie privat zu zeigen. Alternativ kann ich immer noch ein Bild entfernen auf Wunsch, versteht sich.

Würde dir zur Not empfehlen, diesen Auszug auszudrucken, damit du im Ernstfall etwas vorlegen kannst und das Recht auf deine Seite ist. Natürlich sollte der Bildinhalt mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden.

Meier Schulz, Darsteller, der gerade vom Klo kommt, hat damit natürlich garnichts zu tun.

Richtig, ich gebe mich als Fotograf deutlich zu erkennen und fotografiere nicht mit einem Tele oder so. Sollte natürlich jemand kommen und fragen was ich mit den Bildern mache bzw. sein Einverständnis verweigern, werde ich dies selbstverständlich auch akzeptieren.

Es handelt sich ja meistens um internationale, hauptberufliche, Straßen- und Kleinkünstler bzw. Akrobaten.

Ich nenne (sofern bekannt) den Künstlernamen des jeweiligen Artisten, eine Beschreibung was er darstellt und einen Bezug auf das "Gaukler- und Kleinkunstfestival". Auch das sollte eigentlich kein Problem darstellen!? Natürlich fotografiere ich die Artisten nur bei Ihren Auftritten und Handlungen, nicht wenn sie sich hinter der Bühne erholen oder frisch machen...
 
Na wie du selbst schreibst gibst du genug Fakten, um das ganze mit der Veranstaltung in Verbindung zu bringen. Also wird der Paragraph vollkommen ausreichen.

Mach Fotos, zeig sie uns hier!
 
Ich habe am letzten Wochenende auch einen Strassenmusiker am Brandenburger Tor fotografiert, der sogar extra für mich posiert hat. Danach gabs ´ne Münze in den Hut und jeder hatte, was er haben wollte!

Ich sehe in der VÖ keine Probleme.
 
In unserer Stadt findet ein "Gaukler- und Kleinkunst"-Festival statt.
So etwas nennt man "Ereignis der Zeitgeschichte". Und wer daran teilnimmt, muß es sich gefallen lassen, wenn sein Bild im Zusammenhang mit einer Berichterstattung oder sonstigen Beschäftigung mit diesem Ereignis der Zeitgeschichte veröffentlicht wird.

Alle Gaukler und Kleinkünstler treten auf öffentlichem Gelände auf, wo kein Eintritt erhoben wird.

Darf ich diese Bilder auf meiner eigenen, privaten (NICHT-kommerziellen) Homepage veröffentlichen?
Ja.
Oder kann es da Probleme geben? (Recht am eigenen Bild?
Nein.

Spannend wird es bei Straßenmalern... :evil:

Wenn deren Werk eine ausreichende "Schöpfungshöhe" hat, ist es urheberrechtlich geschützt. (Nicht die berüchtigte "Kreide-Mona Lisa", die ist nur Kopie eines gemeinfreien Werkes.)

Und da eine Straßenmalerei per definitionem nicht "dauerhaft" angebracht ist, greift die "Panoramafreiheit" nicht, sondern nur entweder "§ 50 UrhG, Berichterstattung über Tagesereignisse" oder "§ 57 UrhG, Unwesentliches Beiwerk". Ersteres beschränkt eine Veröffentlichung aber auf die Berichterstattung über ein Tagesereignis, welches ein Jahr später nicht mehr unbedingt gegeben sein wird, letzteres setzt voraus, daß das Straßengemälde nur unwesentlicher Teil des Bildes ist. (Ganz davon abgesehen, daß der Straßenmaler ein "Recht am eigenen Bild" für die Abbildung seiner Person geltend machen kann; er ist keine "Person der Zeitgeschichte", jedenfalls im Normalfall nicht.)

Meiner Auffassung nach, sollte das kein Problem sein da es ja öffentliches Terrain ist und eine öffentliche, frei zugängliche Veranstaltung wo Personen "des öffentlichen Lebens" teilnehmen. Und die Kunststücke sind ja keine geschützten Kunstwerke wie z.B. ein Gemälde.
So ist es.

Eine Theateraufführung oder eine Pantomime genießt zwar selbst durchaus urheberrechtlichen Schutz - aber das Fotografieren derselben ist keine "Vervielfältigung" im Sinne des Urheberrechts. (Das Filmen schon. Da wäre eine Veröffentlichung der Aufnahmen nicht so ohne weiteres zulässig.)
 
das wurde ja wirklich alles schon hunderte Male hier durchgekaut.

Du hast kein Recht zur Veröffentlichung:
Es fehlt dir am notwendigen Rahmen der Berichterstattung.

Den Rest gibts im FAQ.
 
Genauer Textauszug?

Sollte er dazu etwas schreiben, sprich Informationen geben zum Fest, so hat er aber einen Bericht gemacht.

bitte? selber lesen.

Auch Tante Erna schreibt was zu ihren Fotos, deshalb wird das noch lange keine Berichterstattung (Berichterstattung, nicht Bericht).

Ansonsten wie vorher: Nicht hier diskutieren, sondern FAQ lesen.
 
Du bist aber NETT. :rolleyes::grumble:Dann dürfte niemand mehr Fotos auf dieser Welt machen, wenn er nicht bei einer Presseagentur oder sonstiger angestellt ist.

Erinnere nur an Zackspeed sein Beispiel. Böse Böse. Oder vielen anderen, die bei Veranstaltungen privat Fotos machen und diese hier zeigen. Da frage ich mich dann, wieso die Moderation nicht eingreift und diese Bilder unterbindet, wo doch keine Berichterstattung stattfindet.

:rolleyes:
 
das wurde ja wirklich alles schon hunderte Male hier durchgekaut.

Du hast kein Recht zur Veröffentlichung:
Es fehlt dir am notwendigen Rahmen der Berichterstattung.
Das ist nicht richtig.

Es gibt keinen "notwendigen Rahmen der Berichterstattung" - auch eine privat betriebene Website unterfällt selbstverständlich der Freiheit der Berichterstattung, die durch Art.5 GG garantiert wird.

"Berichterstattung", auch und gerade im Sinne des KUG, setzt nicht "Medien-Eigenschaft" voraus. Jedermann kann sich, auch im kleinen und kleinsten Rahmen, auf das Recht der Freiheit der Berichterstattung berufen.
 
Du bist aber NETT. :rolleyes::grumble:Dann dürfte niemand mehr Fotos auf dieser Welt machen, wenn er nicht bei einer Presseagentur oder sonstiger angestellt ist.
Hagen verrennt sich hier gerade heftig... ;)

Erinnere nur an Zackspeed sein Beispiel. Böse Böse. Oder vielen anderen, die bei Veranstaltungen privat Fotos machen und diese hier zeigen. Da frage ich mich dann, wieso die Moderation nicht eingreift und diese Bilder unterbindet, wo doch keine Berichterstattung stattfindet.
Es gibt kein "Medienprivileg" in der Berichterstattung. Oder präziser gesagt: es gibt ein Medienprivileg nur in Hinblick auf den Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen; nie aber in Hinblick auf die Berichterstattung selbst.

Auch ein privater Internet-Blog genießt im vollen Umfang exakt dieselben Rechte wie eine Zeitung oder ein Fernsehsender.

(Und daher auch die selben Pflichten...)
 
Du bist aber NETT. :rolleyes::grumble:Dann dürfte niemand mehr Fotos auf dieser Welt machen, wenn er nicht bei einer Presseagentur oder sonstiger angestellt ist.

Erinnere nur an Zackspeed sein Beispiel. Böse Böse. Oder vielen anderen, die bei Veranstaltungen privat Fotos machen und diese hier zeigen. Da frage ich mich dann, wieso die Moderation nicht eingreift und diese Bilder unterbindet, wo doch keine Berichterstattung stattfindet.

:rolleyes:

wenn du zu faul zum lesen bist, soll ich dir das hinterhertragen, und wenn nicht, bin ich nicht nett. du hast sicher extrem viel erfolg da draussen.

Obendrein schmeisst du schon in zwei Absätzen "fotografieren dürfen" und "Fotos im Forum zeigen" durcheinander. Siehe Hinweis FAQ lesen.

was den rest deiner "argumente" angeht: Ist Falsch Parken erlaubt, weil es "viele andere" tun? Werden Sandalen und kurze Hosen gesellschaftsfähig, weil "viele andere" damit rumlaufen?

Sicherlich kann jeder "berichterstattung betreiben", dazu ist keine bestimmte Eigenschaft des Berichterstatters notwendig. Anderes wurde ja auch nie ausgeführt, auch wenn die Dichtkunst hier nur noch von der Fotokunst übertroffen wird.
Aber: Eine Berichterstattung muss es schon sein, und die HP von Tante Erna ist das nicht und wird das auch nicht; es braucht einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ereignis und Berichterstattung, auch den erfüllt die private HP in aller Regel nicht - auch wenn die Fotofans das noch so hartnäckig und völlig unbelehrbar anders sehen.

Da fällt mir der Unterschied zwischen umsonst und vergeblich wieder ein, machts gut, Jungs, ich schließe mit den Worten aus einem anderen beitrag:

Erinnere dann an Dieter Nuhr sein Text. Und an die Buch vom Bastian Sick. Und an die FAQ
 
Welche FAQ denn bitteschön!?

Für mich ist die FAQ, welche Entscheident ist, diese des Kunsturhebergesetzes.
 
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