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Fotorecht: Promi-Bild verkaufen!

nurekblau

Themenersteller
hallo leute,

ich habe ein bild eines prominenten auf einer öffentlichen veranstaltung geschossen. dieses hat es in eine ausstellung geschafft. ein besucher dieser ausstellung fragte bei mir an, ob ich ihm ein abzug davon verkaufen würde.

muss ich bei diesem (privat zu privat) verkauf auf irgendwelche rechtlichen dinge achten?

gibt es evtl. webseiten wo ich den wert des bildes in etwa einschätzen kann.
habe keinen plan was ich dafür nehmen soll.

vielen dank
 
AW: fotorecht promi-bild verkaufen!!!

habe keinen plan was ich dafür nehmen soll.

Kein Problem. Hauptsache ist doch nur, dass der Käufer weiß wieviel er Dir maximal zahlen will und ab welchem Betrag er mit lautem Gelächter davon läuft.

Das zum Thema Marktwirtschaft.
 
AW: fotorecht promi-bild verkaufen!!!

hoffentlich ist es kein Anwalt.:)

Das gleiche habe ich mir auch gedacht :evil:
 
Ich sehe die Veröffentlichung des Fotos in einer Ausstellung rechtlich wesentlich kritischer als den Verkauf eines Abzuges. Da Du bei der Ausstellung diesbezüglich keine Bedenken hattest, sollte dir der Verkauf eines Abzuges doch nicht mehr schwer fallen.
 
Ich sehe die Veröffentlichung des Fotos in einer Ausstellung rechtlich wesentlich kritischer als den Verkauf eines Abzuges.
Warum denn das? Für diese Art der Veröffentlichung wurde doch §23 Abs. 1 Satz 4. explizit erschaffen. Oder sehe ich das falsch?


(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
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