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fotorecht - polizei

arthurarthur

Themenersteller
hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
obwohl ich den artikel über das fotorecht gelesen habe bin ich mir in einer sache etwas unsicher.
während der wm habe ich fotos gemacht auf welchen auch polizisten zu sehen sind. gelten für diese die selben rechte wie für privatpersonen? schließlich steht die polizei ja aufgrund ihres berufes gewissermaßen im "rampenlich".
gelten also für fotos, auf denen die polizei während ihrer tätigkeit zu sehen ist, die selben rechte?

gruß, mark
 
moin moin

. . .gelten also für fotos, auf denen die polizei während ihrer tätigkeit zu sehen ist, die selben rechte?. . .

die innenministerkonferenz hat 1993 in zusammenarbeit mit pressevertretern einige verhaltensgrundsätze entworfen:


Verhaltensgrundsätze
für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der
Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der
Berichterstattung ? vom 26. November 1993

. . .

Das Grundgesetz, die Landespressegesetze, die Rundfunkgesetze und ?staatsverträge, das Strafprozeßrecht und das Polizeirecht bestimmen die Rechte und Pflichten von Presse/Rundfunk (Medien) und Polizei.

. . .

9. Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei aufsehenerregenden Einsätzen im allgemeinen zulässig. Die Medien wahren die berechtigten Interessen der Abgebildeten und beachten insbesondere die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes bei Veröffentlichung des Film- und Fotomaterials

den kompletten text kannst du dir hier runterladen (54kb):
http://www.shjv.de/index_sh.phtml?showdata-68&Instanz=176&Datensatz=5&SpecialTop=44

gruß
sobbel
 
Ich habe so das Gefühl, die reinen Zitate helfen nicht ganz so gut weiter, da sie nicht sehr konkret sind ^^

Da ist ne Menge Interpretationsbedarf.
 
die ******* bullen ham auf der wiesn auch nen riesenaufstand gemacht, weil sie jemand mit seinem fotohandy beim spannen fotografiert hat.
10 von denen amüsieren sich über ein besoffenes knutschendes pärchen und dann drüber aufregen wenn jemand die ganze szenerie mit seinem handy festhält. einfach lächerlich.
 
Hallo Leute,

wenn ich die Auszüge der Innenminister so lese, würde ich mal sagen, daß für die Polizei letztlich die gleichen Dinge gelten wie für "Privatpersonen", was das fotografiert werden betrifft.
 
die ******* bullen ham auf der wiesn auch nen riesenaufstand gemacht, weil sie jemand mit seinem fotohandy beim spannen fotografiert hat.
10 von denen amüsieren sich über ein besoffenes knutschendes pärchen und dann drüber aufregen wenn jemand die ganze szenerie mit seinem handy festhält. einfach lächerlich.

und du warst dabei? oder woher weißt du das so genau?
und bitte mäßige dich ein wenig in deiner wortwahl.
 
die ******* bullen ham auf der wiesn auch nen riesenaufstand gemacht, weil sie jemand mit seinem fotohandy beim spannen fotografiert hat.
10 von denen amüsieren sich über ein besoffenes knutschendes pärchen und dann drüber aufregen wenn jemand die ganze szenerie mit seinem handy festhält. einfach lächerlich.

Häh? Also wenn sie jemanden beim spannen erwischen ist es durchaus gerechtfertigt, das sie einen Aufstand machen, den jemanden in einer Intimen Situation heimlich aufzunehmen und diese Person(en) nicht darüber zu informieren ist mehr als verwerflich. :grumble:
 
Häh? Also wenn sie jemanden beim spannen erwischen ist es durchaus gerechtfertigt, das sie einen Aufstand machen, den jemanden in einer Intimen Situation heimlich aufzunehmen und diese Person(en) nicht darüber zu informieren ist mehr als verwerflich. :grumble:

Nunja, ich glaube, es waren eher die Beamten, die fotografiert wurden, als SIE gespannt haben :D Da würde ich mich auch aufregen, wer weiß, welcher Vorgesetzte die Bilder mal in die Hände bekommt :lol:
 
Häh? Also wenn sie jemanden beim spannen erwischen ist es durchaus gerechtfertigt, das sie einen Aufstand machen, den jemanden in einer Intimen Situation heimlich aufzunehmen und diese Person(en) nicht darüber zu informieren ist mehr als verwerflich. :grumble:

Liers nochmal: Die Polizisten wurden beim Spannen fotografiert.

mfg, pgs
 
Aber, nun, wer würde sich nicht aufregen wenn er beim Spannen fotografiert wurde? :D

Das wird ein bisserl OT denke ich.

Ich würde mich bei Polizisten grundsätzlich an den "üblichen" Persönlichkeitsrechten orientieren. Wenn ein "Presse-Fotograf" Aufnahmen von einer Szene zur "journalistischen Dokumentation" macht, ist das ja auch was anderes, als bspw. einfach so Bilder von einem Polizisten, der an nem Laternenpfahl lehnt.

"Öffentlichkeit" ist da wohl das Stichwort... ist wohl nur im Einzelfall entscheidbar.

Wichtig ist ja die Unterscheidung, ist jemand

1. im Bild das Hauptmotiv?
2. wenn ja, ist dieser wissentlich in der "Öffentlichkeit", zum Beispiel ein Künstler beim Bühnenauftritt, oder hat
3. ausdrücklich sein Einverständnis erteilt?
4. falls nicht, er also ungefragt fotografiert wurde und sich selbst nicht "in die Öffentlichkeit" begeben hat, so greift m.E.n. das Persönlichkeitsrecht.

Übrigens ist es ja nicht entscheidend, das sich jemand einfach "in der Öffentlichkeit" aufhält.
 
Sagen wir mal so.. gerade auf Sat1 war ein Test wo eine Frau ein Auto beschmieren wollte "Rache an ihrem Freund" war das Motiv und sie suchte Hilfe.... ein paar Personen fanden das so toll das sie gleich die Polizei von der anderen Straßenseite geholt haben ;)

Die Polizisten wurden unkenntlich gemacht... und haben sogar den "test" so toll gefunden das sie die Hand richtung Kamera bewegten nach dem Motto "Mach das ding aus geb den Film her".

Von daher ja dieselben Persönlichkeitsrechte also sind sie genauso zu behandeln wie Hans Peter um die Ecke...

Sprich, immer schön verfremden wenn Menschen aufm Bild ufftauchen.


Bei Polizisten vermutlich eher als bei Passanten...
Wenn sie mal inkoknito arbeiten später dann wollen sie ja sicher nicht wegen irgendeinem Foto erkannt werden.
 
Ich denke mal, daß das einfache Ablichten eines Polizisten nicht verboten ist. Schwierig wird es, wenn man ihn im Einsatz fotografiert. Denn hier is dann nicht nur der Polizist betroffen, sondern unter Umständen auch der Betroffene, den der Polizist gerade 'behandelt'.
Bei uns beim Zoll ists da einfach: während einer Abfertigung ist filmen und fotografieren verboten. Da greift das sogenannte Steuergeheimnis. Wenn der Urlauber aus Japan ein Erinnerungsfoto haben möchte, wo ein uniformierter Zöllner drauf ist und höflich fragt (Japaner sind im Gegensatz zu Deutschen immer höflich) bekommt er auch das Foto. Ein Schnappschuss, wo unter anderem ein Zöllner drauf ist stellt auch kein Problem dar. Wenn sich jemand ungefragt vor mir aufbaut und mir seine Kamera ins Gesicht hält, reagiere ich ein wenig ungehalten und untersage dies auch.

All diese Beispiele können sicher auch auf die Kollegen von der Polizei übertragen werden.


Gruß
Brummel
 
...gelten also für fotos, auf denen die polizei während ihrer tätigkeit zu sehen ist, die selben rechte?...

Ich würde vom Ansatz her mal gleich den Unterschied machen:
1.: Handelt es sich um Verkaufsmaterial? - so greift für mich das Persönlichkeitsrecht
2.: Geht es um journalistische Aufnahmen (z.B. Unfallberichterstattung)? - kein "Modelvertrag" nötig, da der Polizist bzw. andere Rettungskräfte in dem Augenblick Personen von öffentlichem Interesse sind. ABER...

ABER...: Egal ob nun Punkt 1 oder 2, versuche einfach Einsatzkräfte so zu fotografieren, das keine Gesichter zu sehen bzw. zu erkennen sind, dann gibts eigentlich auch keine Probleme. Ich habe inzwischen zwei Pressefotografen kennen gelernt und mich mit ihnen unterhalten, und die schauen immer, das sie keine Einsatzkräfte von vorne fotografieren, und bis jetzt hatte keiner von beiden Probleme mit den EK's gekriegt.

PS: SEK- u.ä. Beamte dürfen nie zu erkennen sein!!!
 
...
1.: Handelt es sich um Verkaufsmaterial? - so greift für mich das Persönlichkeitsrecht
2.: Geht es um journalistische Aufnahmen (z.B. Unfallberichterstattung)? - kein "Modelvertrag" nötig, da der Polizist bzw. andere Rettungskräfte in dem Augenblick Personen von öffentlichem Interesse sind. ABER...

...
PS: SEK- u.ä. Beamte dürfen nie zu erkennen sein!!!

Interessant.
Journalistische Aufnahmen werden also nicht verkauft?
Bei journalistischen Aufnahmen gibt es kein Persönlichkeitsrecht?
Das sehen die Gerichte aber ganz anders.

SEK uä Beamte dürfen nie? Nie??? (mit entsprechender Anzahl Satzzeichen)
 
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