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Fotorecht: Nachbars Zaunbepflanzung fotografieren

dickmann_hh

Themenersteller
Hallo,

heute war ich mal zu Fuß unterwegs und bin an einem Haus vorbei gegangen, dessen Garten ich interessant fand. Es waren Pflanzen neben einander, sodass wenn man von der Seite eine Aufnahme macht, kann man schön mit der Schärfentiefe spielen. Da habe ich ein paar Fotos gemacht, ohne dass etwas von dem, was hinter den Pflanzen ist bzw. der eigentliche Garten, sichtbar auf dem Bild ist. Also kein Haus und kein Hausbesitzer im Bild. Nur Pflanzen und die Pflanzsteine, in denen die Pflanzen wachsen. Ich befand mich auf dem Bürgersteig.

Habe ich mich falsch verhalten oder fällt es noch unter Panoramafreiheit?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Auch wenn das Haus mit auf dem Bild gewesen wäre, würde in dem Fall die Panoramafreiheit greifen.
 
Habe ich mich falsch verhalten oder fällt es noch unter Panoramafreiheit?
Gute Frage!

Die sog. Panoramafreiheit gestattet es, "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden" bla bla bla zu fotografieren und veröffentlichen. Es müsste nun festgestellt werden, ob die Bepflanzung in Nachbars Garten als urheberrechtlich geschütztes Werk durchgeht. ZB durch Wahl der Pflanzen, künstlerisches Arrangement, spezielle Züchtungen etc. Weiterhin, wenn es sich tatsächlich um ein "Werk" handelt, ob es "bleibend" ist. Sind es mehrjährige und/oder winterharte Pflanzen, also vermutlich "bleibend"? Fotografieren wahrscheinlich erlaubt. Oder Blühpflanzen, zB Sonnenblumen, die nach einer Saison eingehen? Kamera besser in der Tasche lassen. Schwierig wirds bei einer Mischung von mehrjährigen und einjährigen Pflanzen, hier müsste der Bundesgerichtshof endlich mal ein Grundsatzurteil fällen.

Schönen Abend
Frank


[ist natürlich nicht ganz ernst gemeint...]
 
[ist natürlich nicht ganz ernst gemeint...]

Puh, Glück gehabt! :lol:
 
Gute Frage!


[ist natürlich nicht ganz ernst gemeint...]

Im ersten Moment hab ich gedacht, Du hast heimlich in ner Hanfplantage fotografiert und die Pflanzen mit dem Blitz angekokelt.:lol:

@TS:

Wie wär es denn, wenn Du dich über solcherlei rechtl. Belaneg einformierst, bevor Du losziehst? Zum Thema Fotorecht gibts ganze Bücher. Und wenn man genau weiss, was man darf und was nicht, kann im Fall des Falles (das man auf sein tun angesprochen wird) sogar selbstsicher argumentieren, das man es eben doch darf, was der Gegenüber vielleicht nicht möchte, dass man es tut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anders sieht es aus, wenn beim Spiel mit der Schärfentiefe die Hecke plötzlich gänzlich unscharf ist, Nachbars sonnenbadende Frau aber durch ein Loch in der Hecke nicht. :evil:
 
Im ersten Moment hab ich gedacht, Du hast heimlich in ner Hanfplantage fotografiert
nun, ich kenne mich mit Pflanzen nicht aus. Inzwischen kann ich zwischen Sonneblumen und Margariten unterscheiden:D aber ich glaube, das war kein Hanf, aber wer weiß, hab noch keine gesehen :p

Wie wär es denn, wenn Du dich über solcherlei rechtl. Belaneg einformierst, bevor Du losziehst? Zum Thema Fotorecht gibts ganze Bücher. Und wenn man genau weiss, was man darf und was nicht, kann im Fall des Falles (das man auf sein tun angesprochen wird) sogar selbstsicher argumentieren, das man es eben doch darf, was der Gegenüber vielleicht nicht möchte, dass man es tut.
ich war mir ziemlich sicher, dass es rechtlich unbedenklich ist. Aber eben nur "ziemlich"...ich wurde sogar angesprochen, aber war nicht darauf vorbereitet, dann konnte ich nur verlegen antworten, dass es "nur so für mich" ist:( ist schon dämmlich, was :grumble:

Anders sieht es aus, wenn beim Spiel mit der Schärfentiefe die Hecke plötzlich gänzlich unscharf ist, Nachbars sonnenbadende Frau aber durch ein Loch in der Hecke nicht.
da müsste sie auf der Straße sein, ich hab ja fast parallel zur Straße fotografiert:)
 
Hallo,

heute ...QUOTE]

nun, ich kenne mich mit Pflanzen nicht aus. Inzwischen kann ich zwischen Sonneblumen und Margariten unterscheiden:D aber ich glaube, das war kein Hanf, aber wer weiß, hab noch keine gesehen :p


ich war mir ziemlich sicher, dass es rechtlich unbedenklich ist. Aber eben nur "ziemlich"...ich wurde sogar angesprochen, aber war nicht darauf vorbereitet, dann konnte ich nur verlegen antworten, dass es "nur so für mich" ist:( ist schon dämmlich, was :grumble:

da müsste sie auf der Straße sein, ich hab ja fast parallel zur Straße fotografiert:)

Hi,

das erste Zitat galt Frank.

zum 2. Zitat:

Du solltest dich wirklich mit der Materie befassen. Gerade wenn dann da jemand steht, der nur "rumstammelt" wirkt das auf den Anderen suspekt. Wenn Du hingegen weisst, wovon Du sprichst und das auch auch überzeugend und mit einem Lächeln vorbringst, ist dein Gegenüber schon mal beruhigter. Lässt sich viel leichter überzeugen, im Unrecht zu sein.

Wie gesagt, es gibt ganze Bücher über das Fotorecht, auch Ebooks.

zum Beispiel:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...y9TeCA&usg=AFQjCNGPFnreIw5NX5mXIn8AhEAdAs-eIQ
 
mal ganz abgesehen vom Fotorecht, fast jeder Gartenbesitzer freut sich, wenn man ihm ein Kompliment macht. Die Erfahrung hab ich zumindest in meinem Wohnort und der naeheren Umgebung gemacht. Ich laufe immer offen mit der Kamera rum und mache einfach Fotos. Meist ergeben sich dann Gespraeche uebern Zaun, und manchmal darf ich dann sogar im Garten fotografieren. Auch die Frage nach "darf ich die Bilder im Internet zeigen" hat noch nie jemand verneint. Der ein oder andere freundliche Nachbar hat dann auch mal ein schnelles Papierbildchen in den Briefkasten bekommen, hier auf dem Land haben die Aelteren nicht unbedingt Internetanschluss. Ich bin jedenfalls froh, dass in meiner Umgebung die Menschen nicht so paranoid wegen ein paar Fotos reagieren.
 
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