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Fotorecht/eigenmächtige Nachbearbeitung durch "Kunden"?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_242889
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_242889

Guest
Hallo,

ich habe heute ein sehr interessante Diskussion mit einem Freund geführt, von der ich mir gerade unsicher bin, ob ich mit dem, was ich ihm gesagt habe, recht habe. Im Netz konnte ich speziell hierzu irgendwie so gar nix finden. Bin gespannt, was das Forum so dazu zu sagen hat :D..

Ich habe neulich von besagtem Freund ein paar Porträts gemacht. Nichts Wildes und nichts "Geplantes". Ein paar dieser Fotos habe ich durch die Bearbeitung geschickt und ihm überlassen. Heute Mittag hatte er dann eines der Fotos auf seinem FB-Profil als Profilbild hochgeladen. So weit, so gut. Beim näheren Betrachten, fiel mir dann auf, dass er das Foto selbst noch mal durch den Blechotto gejagd hat und meine Bearbeitung mit einer Entsättigung übergebügelt hat. Gegenstand der Diskussion war nun, dass ich ihm versucht habe zu erklären, dass das "eigentlich" so nicht ok sei und ich mir bei meiner Bearbeitung schon was gedacht hätte. Ich erklärte ihm auch, dass er in das Urheberrecht eingegriffen hat und sich sogar (theoretisch) damit "strafbar" macht.

Nicht falsch verstehen - ich will da jetzt nicht besonders pingelig oder eitel sein - mir geht es nur um die Frage:

Wenn ich Fotos von "Kunden" mache, dürfen diese dann hinterher, das Foto eigenmächtig einer Bearbeitung unterziehen und das Bild "verschlimmbessern"? Oder wäre ich als Urheber des Bildes im Recht und könnte sogar abmahnen?

Ich finde die Frage interessant, zumal sich hierzu nichts finden lässt und immer nur von den Verwendungszwecken und Veröffentlichungsrechten die Rede ist.
 
- mir geht es nur um die Frage:

Wenn ich Fotos von "Kunden" mache, dürfen diese dann hinterher, das Foto eigenmächtig einer Bearbeitung unterziehen und das Bild "verschlimmbessern"? Oder wäre ich als Urheber des Bildes im Recht und könnte sogar abmahnen?
Antwort: Kommt drauf an. ;)
(z.B. aufs Urheberrecht und auf den zugrundeliegenden Vertrag)

Ich finde die Frage interessant, zumal sich hierzu nichts finden lässt und immer nur von den Verwendungszwecken und Veröffentlichungsrechten die Rede ist.
Mit genügend Recherche finden sich sicherich diverse "ähnlich gelagerte Fälle".

Konkretes wird da schwierig - weil eben wie so oft "individuell".

Klarheit bzgl. der Rechtslage kann (und darf) Dir nur eine Rechtsberatung geben, das ist hier im Forum nicht zulässig.

Vielleicht hilft Dir aber dieser Thread, wenn so einige persönliche Meinungen kommen.

Ein pauschales "S/W" kann man nicht formulieren.
 
Dem Link von Freemind, konnte ich dies entnehmen:

Zitat: "Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers."

Demnach müsste ich also im "Recht" sein. (sofern ein Vertrag besteht?). Andererseits sagt dieser Text aber auch nichts über den Umgang mit Fotos, im Speziellen. (Oder zählt das zu "Datenbankwerk"?)

Ja klar, Yoda - schwierig und individuell..persönliche Meinungen sind aber schon mal gut :)
 
Zitat: "Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers."

Also so wie ich das lese, gehoeren Fotos nicht in die zweitere Kategorie, mit anderen Worten, er duerfte das Bild zwar entsaettigen aber nicht 'veroeffentlichen oder verwerten', insbesondere also nicht auf Facebook stellen.

Wie ueblich: Hab nie Jura studiert, bin kein Anwalt, nur persoenliche Meinung ;)
 
Vergleiche hinken und rechtlich weiß ich weniger, als hier schon dargelegt wurde. Aber ich stelle mal einen Vergleich ein:

Ich male ein Bild, mach' einen Druck davon, schenke jemandem den Druck (oder auch das Original), dieser jemand legt selber Hand an und verwendet es dann öffentlich. Was er privat macht, ist seine Sache. Weiß ja niemand.

Oder ich verwende eine fremde Story öffentlich, die ich ohne Nachfragen oder Hinweis verändert habe.

Ich denke, das Copyright wird von manchen in der Fotografie gar nicht erkannt, weil es Fotos in unendlichen Massen gibt und sie jeder herstellen kann, daher die Geringschätzung dieser Produkte.
 
Wenn ich Fotos von "Kunden" mache, dürfen diese dann hinterher, das Foto eigenmächtig einer Bearbeitung unterziehen und das Bild "verschlimmbessern"?

Wenn man Fotos für richtig zahlende Kunden macht, dann ist es eigentlich normal, dass diese Bilder dort weiterverarbeit und verändert werden. Fast jedes Bild wird irgendwie beschnitten, um in das Layout des Endproduktes reinzupassen. Zudem muss vor dem Druck jedes Bild zuerst mal in CMYK umgewandelt werden und die Farben an das Druckmedium angepasst werden (auch das fällt schon unter Bearbeitung). Wir bereiten die Bilder im Regelfall vor, überlassen die restliche Arbeit dem Grafiker.
Es passiert oft, dass ein Bild, das wir abliefern im Endprodukt stark verändert wurde und kaum mehr erkennbar ist.
 
Moin,

wenn ein Freund von mir Fotos macht und sie mir gibt, würde ich davon ausgehen, dass ich damit machen kann, was ich will. Urheberrecht hin oder her.

Wenn du damit deine Brötchen verdienst und es dir für deine Reputation wichtig ist, dann hättest du ihn vorher drauf hinweisen sollen. Allerdings reicht dann auch, dass er nicht auf dich als Fotografen hinweist.


Viele Grüße
Rainer
 
... dieses sollte / muss vorher Vertraglich geregelt werden.
Recht am eigen Bild, persönlichkeitsrecht und weitere Nutzung etc. ..... alles das sollte man vorher klären und kann danach diskutieren :o
 
Hallo und guten Tag,

interessante Frage... vor allem kann endlich mal "stressfrei" diskutiert werden... weil der TO eben NICHT auf eine Klage / Schadensersatz aus ist.

Imo (bin kein Anwalt) kommt es / käme es auf einen Vertrag an, was genau wäre verkauft worden?
Das einmalige Nutzungsrecht die Fotos nur für einen bestimmten Zweck zu verwenden?
Stichwort Bewerbungsbilder / Passfotos... hier wäre imo schon die Nutzung im Web auf FB ein Verstoss gegen besagte Nutzungsrechte und könnte dem Fotografen eine zusätzliche Einnahme bringen.

Gerade die Veränderung durch kundenseitige EBV würde ich im "Normalfall", also bei echten Kunden, vertraglich unterbinden... technisch notwendige Änderungen z.B. umwandeln zum Druck mal ausgenommen.
Denn umgekehrt wird schnell ein Schuh daraus!
Was wenn die "Verbesserung" durch den Kunden... meist ja wohl Laien im Bereich EBV... das Foto qualitativ verschlechtern, weil so "tolle, lustige" Filter darüber gejagt wurden?
Man stellt sich vor ein extrem kitschiges Bildchen auf FB mit Deinem Namen als Fotograf darunter (oder in der Beschreibung) :ugly:
So etwas kann schnell negativ bei anderen potenziellen Kunden ankommen!

euer Reigam
 
Die Frage ist der vertrag den man mit dem Kunden abschliesst.
Wird das Bild mit allen Rechten daran vom Kunden gekauft dann geht das Urheberrecht auf ihn über, du als Fotograf darfst maximal noch sagen das sie deinen Namen aus den Exif Daten löschen sollen.

Verkaufst du dem Kunden nur ein Nutzungsrecht, dann darf er das Bild nur im Rahmen der vereinbarten Bedingungen nutzen, z.B. nur für einen bestimmten Zweck, ohne Bearbeitung, nur nach Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen etc.. Eben genau das was vereinbart wurde.

Daher ist der Fall mit deinem Freund schwierig, fraglich was ihr da "stillschweigend" vereinbart habt ;)
Im Zweifel würde ich aber davon ausgehen das wenn du rechtliche Schritte einleitest nichts bekommen würdest. Dein Freund dürfte wohl maximal mit einer Unterlassungserklärung rechnen müssen.

All das ist keine juristisch fundierte Aussage, sondern eine persönliche Meinung, sie hat keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit ;)
 
Die Urheberschaft ist in deutschland zunächst nicht veräußerlich.

Alles weitere muss über die (vertragliche) definition von nutzungsrechten geregelt werden, sonst gilt das UHG, und das geht ziemlich weit im Schutz des Urhebers. Details -> Anwaltsberatung.

Und: Unter echten Freunden sollte so etwas völlig frei von juristischen spitzfindigkeiten zu regeln sein :rolleyes:

cheers, martin
 
Und: Unter echten Freunden sollte so etwas völlig frei von juristischen spitzfindigkeiten zu regeln sein :rolleyes:

Ist es ja auch. Es gibt da keinerlei Probleme oder Diskussionen, die die Freundschaft beeinträchtigen. Er hat das Ding entsättigt, bzw. in schwarz/weiss umgewandelt und nicht wild mit bunten Bonbonfiltern um sich geworfen, oder schlimmer noch - ein Colorkey draus gemacht :D. Also alles tutti. Nachdem ich ihm erklärte, was ich da grundsätzlich von halte, konnte er das auch nachvollziehen und hat das Bild wieder gegen das Original eingetauscht. Mir stellte sich im Zuge des "Vorfalls" halt nur die Frage des "Was wäre, wenn ein "echter" Kunde...?" Das jemand das Bild vielleicht für den Druck optimiert, oder entsprechend zuschneidet - steht ausser Frage. Mir geht es rein um eine "Verhunzung" eines meiner Bilder.

In diesem Fall habe ich die Fotos bei einer gemeinsamen Kanne Kaffee geschossen. Die Frage ob ich erstmal einen TFP Vertrag aufsetze stellt sich in der Situation gar nicht für mich. Ich hätte auch gar nicht auf dem Schirm gehabt, dass er vielleicht selber noch mal Hand anlegen könnte, weil ich auch nicht (ungefragt) auf die Idee käme - was aber widerum auch damit zusammenhängen mag, dass unsereins wesentlich tiefer in der Marterie steckt, als jemand, der sonst mit Fotos nichts zu tun hat und viel unbeschwerter/unwissender an sowas herangeht.

Also Notiz an mich: "Bei Freunden kurz besprechen was Phase ist und erklären, warum man nicht möchte, dass sie selbst am Bild noch was machen und bei "richtigen" Kunden einen Vertrag, der neben dem Nutzungsrecht auch eine Klausel über das Verwurschteln beeinhaltet.
 
Logos mache ich grundsätzlich nicht mehr auf meine Bilder, weil ich finde dass Logos störend wirken. Aber abgesehen davon - Wenn ich Fotos mache und die auf meine Art und Weise bearbeite, dann denke ich mir ja was dabei. Dann habe ich mir Gedanken über den Schnitt gemacht, über schwarz weiss, oder farbe, über viel oder wenig Kontrast, usw..wenn dann jemand kommt und da mit MS -Paint drin rummalt (krass ausgedrückt) - dann muss ich mich fragen, warum er/sie, meine Arbeit in Frage stellt und ich bekomme das Gefühl vermittelt, dass meine Arbeit nicht wertgeschätzt wird. Nicht falsch verstehen. Wenn mir jemand sagt: "Hey, ich könnte mir auch vorstellen, dass das Foto - so und so auch ganz gut wirkt, kannst Du das mal versuchen?" - Dann findet man sicher nen Deal und ich bin dann der Letzte der darauf nicht eingehen würde. Vielleicht hat das was mit Eitelkeit zu tun, oder so - keine Ahnung :lol: - ich denke aber schon das das auch irgendwo nachvollziehbar ist.
 
Kommt ein bisschen drauf an, find ich - wenn n Kumpel sagt "ich brauch n neues Bild fuer FB, kannste eins machen" und ich mach ein Bild, jage es in 10 Minuten durch Lightroom und schick es ihm, dann kann er damit machen was er will find ich.
Wenn man ein komplettes Shooting gemacht hat (2 Stunden freigenommen, zu nem guten Platz dafuer gefahren oder Heimstudio aufgebaut, Nachbearbeitung abgestimmt so dass ne stimmige Serie rauskommt), waer ich auch etwas genervt wenn es danach nochmal durch Instagram gejagt wird :p
 
Klar besteht da ein Unterschied, DFY. Mich hat das, wie gesagt, ja gestern auch nicht sonderlich aufgeregt. In diesem Zusammenhang ist nur die Frage aufgekommen. Den zweiten Fall, den du schilderst ist einer Freundin von mir durchaus mal passiert. Die hatte sich mit einem Mädel zum Shooten verabredet und die hat dann anschließend fast die komplette Serie, nachträglich mit Weichzeichner und Sepia übergebügelt und auf FB hochgeladen.
 
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