kdivx
Themenersteller
hallo leute, seit kurzen habe ich ein kleines fotostudio und nun werbe ich um aufträge. soweit läuft es auch ganz zufriedenstellend an. vom familienportrait über hochzeitsfotos bis zum eigenen aktfotokalender für den liebsten zu weihnachten kommen die aufträge an. nun habe ich auch bereits 2 anfragen von jungen leuten die sich bei mir freundschaftsfotos machen lassen möchten. dabei ist die eine person erst 15 und in den anderen fall 16 bzw. 17 jahre alt.
wie gehe ich mit diesen anfragen um? ab wann darf man selbstständig zum fotografen sich freundschaftsfotos, passbilder und der gleichen machen lassen?
brauchen minderjährige personen immer eine schriftliche genehmigung der eltern oder greift folgender paragraf:
kann mir da jemand helfen?
lg kdivx
wie gehe ich mit diesen anfragen um? ab wann darf man selbstständig zum fotografen sich freundschaftsfotos, passbilder und der gleichen machen lassen?
brauchen minderjährige personen immer eine schriftliche genehmigung der eltern oder greift folgender paragraf:
In Bereichen des öffentlichen Rechtes ist für Minderjährige ab einem bestimmten Alter eine Teilgeschäftsfähigkeit (dort Handlungsfähigkeit genannt) kraft Gesetzes eingeführt worden. So sind im Bereich des Sozialrechtes Minderjährige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr handlungsfähig (§ 36 Erstes Buch Sozialgesetzbuch)
kann mir da jemand helfen?
lg kdivx