• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Fotografieren von Minderjährigen

kdivx

Themenersteller
hallo leute, seit kurzen habe ich ein kleines fotostudio und nun werbe ich um aufträge. soweit läuft es auch ganz zufriedenstellend an. vom familienportrait über hochzeitsfotos bis zum eigenen aktfotokalender für den liebsten zu weihnachten kommen die aufträge an. nun habe ich auch bereits 2 anfragen von jungen leuten die sich bei mir freundschaftsfotos machen lassen möchten. dabei ist die eine person erst 15 und in den anderen fall 16 bzw. 17 jahre alt.
wie gehe ich mit diesen anfragen um? ab wann darf man selbstständig zum fotografen sich freundschaftsfotos, passbilder und der gleichen machen lassen?
brauchen minderjährige personen immer eine schriftliche genehmigung der eltern oder greift folgender paragraf:

In Bereichen des öffentlichen Rechtes ist für Minderjährige ab einem bestimmten Alter eine Teilgeschäftsfähigkeit (dort Handlungsfähigkeit genannt) kraft Gesetzes eingeführt worden. So sind im Bereich des Sozialrechtes Minderjährige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr handlungsfähig (§ 36 Erstes Buch Sozialgesetzbuch)

kann mir da jemand helfen?

lg kdivx
 
Wenn ich mich recht erinnere gibt es doch zur Teilgeschäftsfähigkeit den Taschengeldparagraphen, wonach du, wenn deine Rechnung nicht über "normales" Taschengeld hinausgeht, eigentlich keinen Fehler machen kannst.

Aber, um Gottes Willen, ich kann keine Rechtsberatung machen - frag lieber jemanden der sich auskennt.
 
Das hat keiner gesagt. Kommt ja immer drauf an. Nicht umsonst dürfen Tattoostudios keine Minderjährigen bedienen. Bei Freundschaftsfotos, die nichts anrüchiges haben - du verstehst was ich meine, und die nicht hunderte von Euro kosten sehe ich persönlich kein Problem.

Wenn du denen natürlich gleichzeitig ein Abo aufschwatzt und sie sich verpflichten nun wöchentlich Fotos bei dir machen zu lassen, dann wird das nicht korrekt sein :D

Nichts desto trotz solltest du jemanden zu Rate ziehen der Ahnung hat.
 
Doch natürlich, sonst dürfte es doch auch keine öffentlichen fotoautopmaten geben.
also solang du kein rechnung über normalen beträgen stellt ist es vollkommen in ordnung, auser nat. aktfotografie ect.

aber gegen freundschaftsfotos wird sicherlich niemand was sagen! und da man ab 12oder14 (weis ich nichtmehr genau sorry) beschränkt geschäftsfähig kann dir auch rechtlich niemand was anhängen ;)
 
ah, ok dann werde ich mal sehen ob ich ein spezial angebot für junge leute basteln kann.

freundschaftsfotos - 49.95€ für 5 fotos doppelt ausbelichtet auf a5 papier, also insgesamt 10 fotos wäre sicher attraktiv für die kids und nicht teurer als ein handelsübliches pc game heutzutage ;)
 
Das hat keiner gesagt. Kommt ja immer drauf an. Nicht umsonst dürfen Tattoostudios keine Minderjährigen bedienen. Bei Freundschaftsfotos, die nichts anrüchiges haben - du verstehst was ich meine, und die nicht hunderte von Euro kosten sehe ich persönlich kein Problem.


Doch ein paar Punkte gibt es da schon zu beachten. Z.B. hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild und der Nutzung der Bilder zur Eigenwerbung in der Auslage etc.


ah, ok dann werde ich mal sehen ob ich ein spezial angebot für junge leute basteln kann.

freundschaftsfotos - 49.95€ für 5 fotos doppelt ausbelichtet auf a5 papier, also insgesamt 10 fotos wäre sicher attraktiv für die kids und nicht teurer als ein handelsübliches pc game heutzutage ;)


Die Frage ist dann ob 49,95€ noch im Bereich des Taschengeldparagraphen ist.
 
Die Frage ist dann ob 49,95€ noch im Bereich des Taschengeldparagraphen ist.

passt schon, entspricht in etwa gängigen konsolen und pc games und die dürfen an jugendliche unter 18 jahren verkauft werden sofern die fsk i.o. ist ;)

im übrigen, eine genaue höhe das taschengeldparagraphen ist gesetzlich nicht definiert !!!

hab mich derweil paralell etwas belesen und konnte feststellen, das ich, als bei der handwerkskammer eingetragener fotograf, meine dienstleistung genau so an junge menschen anbieten darf wie die kollegen schuhmachen und friseur :)
 
Ich gehe einerseits mal davon aus, dass der Taschengeldparagraphenartikel bei Wikipedia keine Falschinformationen enthält und andererseits auch davon, dass 50€ bei Teenagern ein Betrag ist, der allgemein von den Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung überlassen wird - eben dieses zur "freien Verfügung überlassen" ist das Schlüsselelement für gültige (Verkaufs-)Verträge mit Minderjährigen.

Das mit dem Recht am eigenen Bild ist interessant. Könnte es vielleicht eine Regelung geben, die die Eigenverantwortung für das Vertreten dieses Rechtes so ähnlich regelt wie im Jugendschutz die Sexualität beurteilt wird? Das wäre dann nach dem Motto, dass, wenn man ausreichend reif ist, um zu wissen, was das ist und bedeutet, dieses Recht am eigenen Bild, man auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten als Minderjähriger darüber verfügen könnte (und einem Fotografen somit beispielsweise die Erlaubnis zur Eigenwerbung geben)...

Grüße, Grand-Duc
 
im übrigen, eine genaue höhe das taschengeldparagraphen ist gesetzlich nicht definiert !!!

Richtig, im eigenen Interesse, sollte man sich jedoch absicher und ggf. bei den Erziehungsberechtigten nachfragen, wenn es um höhere Beträge geht, z.B. beim Kauf eine Fahrrades oder eine PCs. Auch kommt es auf das Alter des Kindes/Jugendlichen an, ein 17jähriger hat wohl mehr Freiheiten und auch mehr Geld zur Verfügung als ein 10jähriger.
 
Richtig, im eigenen Interesse, sollte man sich jedoch absicher und ggf. bei den Erziehungsberechtigten nachfragen, wenn es um höhere Beträge geht, z.B. beim Kauf eine Fahrrades oder eine PCs. Auch kommt es auf das Alter des Kindes/Jugendlichen an, ein 17jähriger hat wohl mehr Freiheiten und auch mehr Geld zur Verfügung als ein 10jähriger.

genau, unter 14 jahren würde ich auch niemanden fotografieren wollen ohne anwesende eltern. was das recht am eigenen bild angeht, da sehe ich kein problem in meinen fall. ich habe genug menschen, die sich für referenzfotos bei mir angeboten haben.

die 2-3 jugendlichen die im monat ein paar freundschaftsfotos bei mir im studio für kleines geld machen lassen möchten, bekommen neben den ausbelichteten fotos ihre bilder in 300dpi auf cd gebrannt und dann will ich von den fotos nix mehr wissen. somit gehe ich jeglichen ärger wegen veröffentlichung/verwendung/usw. aus den weg ;)
 
Is doch eigentlich ganz einfach - du bietest Ware (Fotos) an, und erwartest dafür Geld. Wenn du nun eben einen bestimmten Betrag dafür festsetzt, kann der Jugendliche das bezahlen. Durch die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit wird doch nur die Gültigkeit deines Vertrags mit dem Minderjährigen betroffen. Und wenn der Vertrag ungültig ist, bekommt der Jugendliche eben auch keine Bilder - fertig.
Du verkaufst denen ja kein Abo oder ein dauerhaftes Tatoo. Die Eltern können dann aber eben hinterher zu dir kommen und die Bilder zurückgeben. Aber dann haben deine Kunden keine Bilder und du kein Geld - du hast bis auf die Arbeitszeit nichts verloren.

Und sonst: Lass dir von den Minderjährigen eine Telefonnummer geben, um bei ihren Eltern anzurufen.
 
also solang du kein rechnung über normalen beträgen stellt ist es vollkommen in ordnung, auser nat. aktfotografie ect.

Und was ist "natürlicherweiser" an Aktofotos von Jugendlichen verboten? Gar nichts, soweit es das Gesetz betrifft oder?

Doch ein paar Punkte gibt es da schon zu beachten. Z.B. hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild und der Nutzung der Bilder zur Eigenwerbung in der Auslage etc.

Diese Punkte sollte er auch bei Erwachsenen beachten...
 
Werbebeitrag und Antwort darauf wurden von mir entfernt.
Ich zitiere aus den Nutzungsbedingungen:

Generell ist Werbung für Produkte oder kommerzielle Dienstleistungen im DSLR-Forum verboten.

Dazu zählen insbesondere die Werbung für eigene Dienstleistungen, Produkte oder Onlineshops. Es darf weder in Beiträgen, Signaturen noch in privaten Nachrichten geworben werden.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten