Tren
Themenersteller
Nabend
wir waren heute nacht ein wenig in frankfurt unterwegs und wollten zum schluss unserer tour das messegebäude fotografieren, als wir grad dabei waren das stativ aufzubauen kam ein security typ und meinte das es nicht gestattet sei das gebäude zu fotografieren ... er meinte wenn ich des dennoch tun möchte soll ich bitteschön dies von der anderen strassenseite tun ... :stupid:
ich wollte und hatte keine lust eine diskusion mit ihm anzufangen also haben wir unsere sachen gepackt und sind weiter ...
jetzt frage ich die rechtsexperten hier in wieweit kann man mir dies verbieten, theoretisch könnte ich doch paar schritte zurück gehen und das foto vom fahrradweg machen, befinde mich dann ja nicht auf dem gründstück des gebäudes ...
bitte um aufklärung ...
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wir waren heute nacht ein wenig in frankfurt unterwegs und wollten zum schluss unserer tour das messegebäude fotografieren, als wir grad dabei waren das stativ aufzubauen kam ein security typ und meinte das es nicht gestattet sei das gebäude zu fotografieren ... er meinte wenn ich des dennoch tun möchte soll ich bitteschön dies von der anderen strassenseite tun ... :stupid:
ich wollte und hatte keine lust eine diskusion mit ihm anzufangen also haben wir unsere sachen gepackt und sind weiter ...
jetzt frage ich die rechtsexperten hier in wieweit kann man mir dies verbieten, theoretisch könnte ich doch paar schritte zurück gehen und das foto vom fahrradweg machen, befinde mich dann ja nicht auf dem gründstück des gebäudes ...
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