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Fotografieren in Hotelzimmern

Nein, private Fotos bei denen ich Licht mitbringe bleiben private Fotos.

(...)

Ich kann Dir inzwischen bei bestimmt 30 Hotels sagen wo der Sicherungskasten ist :angel:

Ja, aber Du wirst skeptischer angeguckt. Egal, Jens, ich denke der TO hat genug Tipps und Meinungen. :)

Und wenn ich bei Dir auf den Kaffee / Tee vorbei komme, hole ich mir vorher Hoteltipps von Dir! :D
 
Es geht dabei nur um private Fotos. Keins der Fotos wird in irgendeinem Magazin oder Broschüre abgedruckt sein.

Ich werde da auch keine großen Blitzanlagen auffahren... weil ich keine hab. Mir ging es wie gesagt darum, wie man es am freundlichsten formulieren könnte und ob die Chance überhaupt besteht sowas machen zu können ohne direkt die Kosten für eine komplette Übernachtung tragen zu müssen.
 
Rechtlich gilt grundsätzlich:

1. Das Hausrecht in einem Hotelzimmer hat stets der Hotelgast, der es gemietet hat - nicht das Hotel! (So wie ja auch der Mieter das Hausrecht in seiner Wohnung hat, und nicht der Hausbesitzer.)

(Deshalb braucht es auch z.B. für die polizeiliche Durchsuchung eines Hotelzimmers immer einen Durchsuchungsbeschluss, der präzise das Zimmer bezeichnet - ein Durchsuchungsbeschluss gegen das Hotel an sich berechtigt Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht dazu, die vermieteten Hotelzimmer zu durchsuchen... :eek: Eine befreundete altgediente Strafverteidigerin sagte einmal zu mir, es sei ihrer Erfahrung nach de facto aus diesem Grund sogar fast unmöglich, einen rechtlich korrekten Durchsuchungsbeschluss gegen ein komplettes Hotel zu erlassen... Irgendwo hakt's immer... Und es kann - der Nichtjurist mag's kaum glauben, aber es ist durchaus zutreffend... - durchaus für ein Hotel ähnlich schwer sein, einen mißliebigen, z.B. nicht zahlenden Mieter loszuwerden wie für einen Wohnungsvermieter...)

2. Der Hotelgast ist berechtigt, das Hotelzimmer im Rahmen des üblichen zu nutzen, wie es z.B. durch den Beherbergungsvertrag vereinbart wird. (Man kann dem Hotelgast z.B. nicht verbieten, eine Prostituierte mit auf's Zimmer zu nehmen - das Hotel kann höchstens danach ein Doppelzimmer statt eines Einzelzimmers berechnen...)

In Beherbergungsverträgen ist zum Thema "Fotografieren im Hotelzimmer" bzw. "Veröffentlichung/Verwertung der Fotos, die im Hotelzimmer gemacht wurden" üblicherweise gar nichts gesagt. Und das heißt in solchen Fällen dann, daß es grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen ist.

Das bedeutet wiederum, daß die Möglichkeiten eines Hotels, hinterher daran etwas zu beanstanden, ziemlich beschränkt sind. Weiß das Hotel dagegen vorher, was man vorhat - dann kann es natürlich sagen: "Nein, dann vermieten wir nicht!" bzw. "Nein, das wollen wir nicht, das dürfen Sie nicht!"

Eine solche Einschränkung kann dann sicher zum Bestandteil des Beherbergungsvertrages werden, und somit rechtlich wirksam.

In seltenen Ausnahmefällen wird ein Hotel z.B. auf Grundlage des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) eine Handhabe gegen bestimmte Verwendungen von Fotos haben, die im Hotelzimmer gemacht wurden. Auch andere "schwerwiegende Interessen" des Hotels können u.U. eine Rolle spielen. Es läge aber beim Hotel, so etwas dann nachzuweisen, und ein "Wir möchten das nicht" reicht bei weitem nicht aus.

Ein anderer Punkt wäre, daß das Fotografieren an sich über die übliche Nutzung hinausgehen kann, oder andere Hotelgäste stört usw. usf.

Das könnte z.B. der Fall sein, wenn jemand durch den Einsatz einer großen Blitzanlage die Sicherungen rausfliegen lässt, oder Einrichtungsgegenstände beschädigt, oder eine Modenschau abhält, bei der drei Dutzend Models durch das Zimmer stapfen...
 
Das bedeutet wiederum, daß die Möglichkeiten eines Hotels, hinterher daran etwas zu beanstanden, ziemlich beschränkt sind. Weiß das Hotel dagegen vorher, was man vorhat - dann kann es natürlich sagen: "Nein, dann vermieten wir nicht!" bzw. "Nein, das wollen wir nicht, das dürfen Sie nicht!"

Ja und das machen sie gerade hier in den USA auch gerne alleine wegen der Haftung. Die haben dann einfach Angst wenn z.B. dem Model der Blitz auf den Kopf fällt und man dann das Hotel verklagt denn "die haben das ja erlaubt..."
Bei kommerziellen Sachen hat man dafür eine Versicherung ohne die man sonst normalerweise keine Erlaubniss bekommt.
Die ist meistens über 1Million $, teilweise auch höher

Jens
 
Stimmt und ich bin ansich auch immer dafür lieber zuviel zu fragen, aber wenn es keinen Grund dafür gibt (und den gibt es nicht bei privaten Fotos)

Es gibt immer Gründe zu fragen:

- nicht den vollen Tagessatz für ein paar Stunden im Zimmer zahlen müssen
- beim nächsten Mal z.B. das Klavierzimmer für ein paar Stunden zur Verfügung zu haben

BTDT

Grüße
Ingo
 
Es gibt immer Gründe zu fragen:

- nicht den vollen Tagessatz für ein paar Stunden im Zimmer zahlen müssen
Dann fragt man nach einem sog. Tageszimmer, wie das Geschäftsleute zu tun pflegen, wenn sie sich nur tagsüber in einer Stadt aufhalten und eine Bleibe suchen, in der sie sich umziehen, auf Gespräche vorbereiten, sie möglicherweise auch durchführen und sich nachher davon ausruhen können.

- beim nächsten Mal z.B. das Klavierzimmer für ein paar Stunden zur Verfügung zu haben
Wenn man das Klavierzimmer haben will, kann man da immer noch gezielt nach fragen.

Das Thema wurde ja auch schon in anderen Foto-Communities diskutiert. in der MK z.B.
Der überwiegende Tenor war der:

1.: Wer blöd fragt, bekommt blöde Antworten.. nämlich die, die er eigentlich nicht haben will.
2.: Solange man keine Porno-, oder Splatter-Foto/Filme in den Zimmern macht, ist das den Hotels in der Regel sowas von Pizza. Weil,
3.: Hotelmanager und Empfangs-Chefs um Himmels Willen bloss nicht immer wissen wollen, was alles in ihren Zimmern abläuft.... Behelligt sie also bitte nicht damit.
3.: Wenn ich als Mann alleine ein Zimmer anmiete und eine Stunde später Besuch von einer hübschen jungen Dame bekomme, würde der Empfangs-Chef ohnehin nur müde lächeln, wenn ich ihm sage würde, dass ich die Dame nur fotografiere.


Fazit:
3.: Anmieten, reingehen, fotografieren, (wenn nötig danach) aufräumen, rausgehen, bezahlen... "Danke sehr!"

Fragen tut man, wenn man Sonderräume und öffentliche Bereich eines Hotels zum Shooten nutzen will. Also z.B. eine Lobby, eine Hotel-Bar, den Wellness-Bereich, usw.

Ihr braucht Equipment zum Shooten? Klar. Mit dem Auto in die Tiefgarage fahren, und das Equipment mit dem Fahrstuhl direkt in die Etage bringen. Taschenkontrollen gibt es (bisher) nur auf Flughäfen.
 
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