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Fotografieren bei U.Lindenberg??

@AndreasB: wenn ich die Bilder auf meiner HP präsentiere gibt es aber meines Wissens keine Probleme. Wenn ich die Fotos allerdings verkaufe kann ich mich nur dadurch 100%ig absichern dass der Käufer die Verantwortung trägt, falls Nutzungsrechte durch die fotografierte Person erforderlich sein sollten. Bei Werbung ist das sicher der Fall. Wie ist aber z.B. bei Buchproduktionen? Ist das noch redaktionelle Verwendung oder schon Werbung? Die Grenze ist nicht immer leicht zu ziehen.
 
Von alleine trägt der Käufer (es geht immer um den Verkauf der Nutzungsrechte, nicht des Bildes selbst oder der unveräußerlichen Urheberrechte) nicht automatisch die Verantwortung.
Beim Verkauf muss auf die erlaubten und die nicht erlaubten Verwendungszwecke hingewiesen werden (AGB oder Kaufvertrag).
Auch auf Deiner Homepage darfst Du genau genommen keine Bilder von Privatpersonen veröffentlichen, wenn sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Bücher sind wie redaktionelle Beiträge zu sehen, wenn es keine Bücher sind, die für bestimmte Dinge werben.
Nochmal betont: Bei normalen Privatpersonen (also keinen "Personen des öffentlichen Interesses", muss bei jeder Veröffentlichung, egal wofür, eine Einwilligung (am besten schriftlich) vorliegen. Streng genommen muss die Einwilligung schon vor der Aufnahme des Fotos erfolgen.
Nur diese "Personen des öffentlichen Interesses" dürfen in redaktionellen Beiträgen veröffentlict werden, aber auch keinesfalls für werbliche Zwecke.
 
Auf meiner Homepage sind eigentlich keine Privatpersonen, sondern nur Radprofis wie Jan Ullrich, Erik Zabel, Mario Cipollini oder Paolo Bettini zu sehen. Die sollten also berühmt genug sein... Privatpersonen höchstens, wenn sie sich von einem der Radstars ein Autogramm holen oder als Zuschauer bei einem Radrennen oder einer Autogrammstunde. Es geht also nicht um Ottonormalverbraucher...

Das mit den Nutzungsrechten ist mir klar, wenn ich aber in meinen AGBs einen Passus habe, dass der Käufer für die korrekte Nutzung verantwortlich ist, kann mir doch eigentlich nichts passieren, wenn er sie doch für Werbung hernimmt? Und wo ist die grenze von redaktioneller Nutzung und Werbung? Ist ein Bild auf einem Buchtitel schon Werbung oder noch Redaktionelle Nutzung? Was ist mit Bildern innerhalb eines Buches?
 
Bin selber ja auch kein Jurist - aber beim Buchtitel wäre es wahrscheinlich wieder anders, weil das wohl sowas wie eine Produktverpackung ist und damit wieder Werbung ........?
Wobei ich mir aber auch generell nicht sicher bin, ob das mit den "Personen der Zeitgeschichte" so auch für Bücher gilt ..........
Ich selbst wäre auf alle Fälle bei allen diesen Dingen und jeder Art der Veröffentlichung von Personenmotiven (es gibt ja auch noch andere problematische Sachen, wie z.B. Markenartikel, u.a. .....) reichlich vorsichtig, weil es eben so viele juristische Streitfälle dazu gibt und man damit schnell viel Geld verlieren kann ................
 
Hallo Klaus und alle anderen" Rechtsexperten",

hätte nicht gedacht das so eine harmlose Anfrage von mir , einen Rechtstreit auslöst.
Mein Motto: " Wer nichts wagt kommt auch nicht nach Waldheim"
Wer nicht bescheid weiss: Waldheim ist eine kleine Stadt in Sachsen und hat ein 200 Jahre altes Zuchthaus, welches keinen guten Ruf hat.

Nun zum Lindenberg -Konzert , der Mann bringt 3 Stunden lang 10.000 Fans zum kochen, Wahnsinn.
Am Eingang wurden Spiegelreflex und Videokameras zurück gewiesen, Kontrollen waren gründlich. Vor uns konnte ein Fan mit einer Sony 707 rein , ich hatte eine Canon A70 dabei. Mit der Kamera war bei dem Licht und der Entfernung (60m) nicht viel zu machen, fast alle Bilder sind Schrott.

Hier noch eins der besseren:
http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/1789/display/1068768

Mit einer Minolta A1 oder Sony 828 hätte man gute Fotos machen können.

VG Peter
 
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