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Fotografieren bei U.Lindenberg??

Wobei das "Fotografieren erlaubt" aber nicht als Freibrief verstanden werden darf, die Bilder auch in irgendeiner Form zu veröffentlichen! ...!
Man darf allenfalls für sich privat ein paar Knipsbildchen ohne Blitz mahen, aber vor einer Veröffentlichung (z.B. auch im Internet) würde ich dringend warnen, wenn man nicht die ausdrückliche und schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen hat.
Da kenne ich genug teure Fälle aus der beruflichen Praxis in der Bilderbranche .................
 
AndreasB schrieb:
Wobei das "Fotografieren erlaubt" aber nicht als Freibrief verstanden werden darf, die Bilder auch in irgendeiner Form zu veröffentlichen! ...!

Wenn es dann Personen des öffentlichen Interesse sind, sieht es schon wieder anders aus. Gestern deswegen noch mal nachgeschlagen.
 
Dann hast Du aber sicher richtig nachgelesen und gesehen, dass das nur für redaktionelle Veröffentlichungen gilt und nicht für private Zwecke, wie z.B Verbreitung solcher Bilder im Internet oder gar werbliche Verwendungen ..............
 
AndreasB schrieb:
Dann hast Du aber sicher richtig nachgelesen und gesehen, dass das nur für redaktionelle Veröffentlichungen gilt und nicht für private Zwecke, wie z.B Verbreitung solcher Bilder im Internet oder gar werbliche Verwendungen ..............

Was heißt Verbreitung ?
Wenn ich resize Versionen auf meiner HP habe ?

Das mit Copyright usw. ist sowieso eine komplizierte Sache. Ich kenne einen Fall da wollte der Staatsanwalt auch einer mir bekannten Person ans Leder weil diese selbst übersetzte Texte verschenkt hat. Letztlich war das dann nur heiße Luft und das Verfahren wurde eingestellt, ich kenne die Akten. Also ich mache mir da wenig Sorgen darum.
 
Ich habe noch mal eine Kurzfassung Nachgelesen:

http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

Die Akteure sind Personen der absouten Zeitgeschichte. Also kann ich die Bilder auch nach meinen Ermessen veröffentlichen oder verkaufen.

Und nebenbei, ich habe so offentsichtlich fotografiert, daß es auch die Ordner, Akteure usw. gesehen haben. Wäre da irgendwas falsch gewesen, wäre ich sicher ermahnt worden.

Wer will nun auch beurteilen ob ich ein paar Knipsbilder machen, oder richtig heftig zu Sache gehe. Würde mich freuen wenn ein Richter sagt, meine Bilder sind zu gut. Schon das wäre es wert :LOL
 
"Die Akteure sind Personen der absouten Zeitgeschichte. Also kann ich die Bilder auch nach meinen Ermessen veröffentlichen oder verkaufen."

Wenn Du das so meinst - dann bitte ............
Aber aus meiner mehrjährigen Erfahrung in der Bildagenturbranche kann ich Dir sagen, dass so etwas sehr, sehr teuer werden kann, wenn man mit Persönlichkeitsrechten (hat nichts mit Copyright oder Urheberrechten zu tun) leichtsinnig umgeht .........
Nach Deinem eigenen Gutdünken kannst Du solche Bilder jedenfalls nicht einfach in jeder Form veröffentlichen oder weiterverkaufen.
Redaktionelle Verwendungen, in denen lediglich über die Person selbst berichtet wird, wären noch okay, wenn Sie im öffentlichen Interesse stehen. Aber wenn so ein Bild dann etwa im Zusammenhang mit einer werblichen Nutzung auftaucht (z.B. wenn Du es an irgendjemend weiterverkauft hast, ohne Dich schriftlich abzusichern, wie es dort eingesetzt wrd), dann wird das richtig teuer.

Bei normalen Privatpersonen kann auch jede ungenehmigte Veröffentlichung zu Schadensersatzandprüchen führen.
Z.B. ein Fotograf nimmt seine Freundin auf und veröffentlicht das/die Bilder irgendwo, ohne dass er Ihre schriftliche Einwilligung hat.
Sie trennen sich im Streit und Sie verklagt ihn auf Zahlung eines Schmerzensgeldes/Schadensersatzes für die veröffentlichten Bilder. Sie kann vorher zehnmal gesagt haben "ja Schatzi, das ist schon okay" - wenn er dann keine schriftliche Erklärung von ihr hat, sieht er alt aus.
Wenn die Bilder vielleicht sogar für Werbezwecke verkauft wurden, dann kann es richtig teuer werden, weil die Person dann nicht nur Schadensersatz fordern kann, sondern auch die für solche Veröffentlichungen üblichen Honorare einfordern kann. Bei sowas kommen dann schnell ein paar tausend Euro zusammen.
Solche Fälle kenne ich ganz konkret aus der beruflichen Praxis.
Ich selber würde jedenfalls nie ein Foto einer Person irgendwo veröffentlichen, wenn ich nicht die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ihr dafür hätte..............
 
Ich rede immer noch von Personen der absoluten Zeitgeschichte und nicht von Privatfotos die ich veröffentliche. Über die redaktionelle Einschränkung steht in den Texte auch nichts, also sprich das nur Argenturen und Verlage solche Bilder halten und veröffentlichen dürfen. Das hätten sie warscheinlich gern ;)

Jedenfalls habe ich in den Texten keine Grund gefunden der mir Angst machen könnte nun in Schwierigkeiten zu kommen. Alles was ich weiß hat sich auch in dem oberen Link bestätigt und mein Handeln ist vollkommen OK.

Solltest Du in meinem Fall noch einen stichhaltigen Text finden, kannst Du mir den gern zeigen.
 
Wie gesagt, ist ganz Dir überlassen, was Du damit anstellst .......... ;)
Allgemeine Bildagenturen haben sowieso keine Fotos von Promis, weil die eben für Werbung nicht verkauft und verwendet werden dürfen.
Die speziellen Agenturen, die solche Fotos haben und die Nutzungsrechte verkaufen, müssen immer darauf hinweisen, dass eine Verwendung nur für redaktionelle Zwecke gestattet ist.
Aber Du kannst ruhig machen, was Du willst, wenn Du im Medienrecht so gut bewandert bist ............ :cool:
 
Hier noch ein paar Ergänzungen aus dem Kommentar eines bekannten Medienrechtlers:
"Jeder Mensch hat das Recht an seinem eigenen Bild. Das bedeutet, dass niemand ohne seine Einwilligung eine Aufnahme von ihm anfertigen darf ..."
"Eine Abbildung ist nur mit der Einwilligung des Abgebildeten erlaubt. Die Einwilligung muss ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein. Aus Beweisgründen empfiehlt sich allerdings auf jeden Fall eine schriftliche und vom Abgebildeten unterzeichnete Einverständniserklärung ..."
"Handelt es sich bei der abgebildeten Person um eine "Person der Zeitgeschichte", dann ist zu ihrer Abbildung die Einwilligung nicht erforderlich, wenn die Berichterstattung über sie im öffentlichen Interesse liegt."
"Das Recht zur Verwendung von Personen der Zeitgeschichte berechtigt allerdings nicht zur Verwendung dieser Aufnahmen zu Werbezwecken oder in Kompromittierender, sachlich nicht gebotener Form."
 
AndreasB schrieb:
"Handelt es sich bei der abgebildeten Person um eine "Person der Zeitgeschichte", dann ist zu ihrer Abbildung die Einwilligung nicht erforderlich, wenn die Berichterstattung über sie im öffentlichen Interesse liegt."

Na da ist es doch wieder :p
Welchen "nicht öffentliche" Interesse würdest Du mir den vorwerfen wollen ? - Private Ego Bereicherung ?

Die Einwilligung muss ausdrücklich oder stillschweigend erteilt worden sein.

Und hier, sie sind aufgetreten mit dem Wissen das der Veranstalter foten erlaubt. Somit liegt auch eine stillschweigende Einwilligung vor.

Gut, bei Werbung "könnte" es problematisch sein. Aber ansonsten fällt mir beim besten Willen nichts ein was mir verbieten könnte die Bilder die ich bei der Veranstaltung gemacht habe nicht zu veröffentlichen oder sogar für Presse oder Webpagezwecke zu verkaufen.
 
Bei Werbung "könnte" es nicht nur problematisch werden .... da ist es definitiv nicht nur blos "problematisch" ..........
Und für Webpages verkaufen ....? Webseiten sind ja oft für werbliche Zwecke da .........
Aber wie gesagt, musst Du selber wissen - ich kann Dir nur meine Erfahrung aus der beruflichen Praxis dazu sagen - aber wenn Du es besser weisst ............
Nur - sorry - ehrlich gesagt fonde ich Deine Ansichten dazu schon etwas naiv ............ :rolleyes:
 
Okay - sorry, war zu persönlich ............ :(
Aber es geht mir nicht um meine persönlichen Ansichten, sondern ich wollte Dir nur Hinweise aus der beruflichen Erfahrung mit dem Thema geben, wie sich diese Dinge in der Praxis tatsächlich verhalten .....
Aber beenden wir das Thema lieber -
 
@ AndreasB

Ich sehe das genauso wie Kannofant. Es wurde erlaubt zu fotografieren.

Selbst wenn er die Bilder hier im Forum Postet, glaubst doch nicht im ernst das jemand vom Zirkus die Bilder hier oder auf seiner HP sieht oder ? Und selbst wenn, meinste ernsthaft das ein Gerichtsverfahren angeleiert wird weil Kannofant die Bilder hier zeigt ? Ich denke nicht, die haben bestimmt besseres zu tun ! ;)
 
-Silvax- schrieb:
@ AndreasB
Und selbst wenn, meinste ernsthaft das ein Gerichtsverfahren angeleiert wird weil Kannofant die Bilder hier zeigt ? Ich denke nicht, die haben bestimmt besseres zu tun ! ;)

Außer die Bilder sind besser als in ihrem Programheft :p ;)
 
Es ging überhaupt nicht darum, ob da jemand was anleiert oder nicht, sondern schlicht und einfach um die richtigen rechtlichen Grundlagen - und die sind nun mal ziemlich eindeutig ..................
Wo kein Kläger ist, da ist natürlich kein Beklagter - aber habt Ihr eine Ahnung, wegen was alles Leute wegen Bildrechten vor Gericht ziehen .....
Da kann ich eben einiges aus der Praxis erzählen. Viele Leute kennen heute die Problematik und versuchen auch aus Nichtigkeiten noch Geld herauszuschlagen. Habt Ihr eine Ahnung, wieviele Leute sich immer wieder melden, weil sie glauben sich irgendwo abgebildet gesehen zu haben und Geld/Schadensersatz dafür erstreiten wollen ............. :rolleyes:
Aber wie gesagt - lassen wirs ..................
 
Schön, wie aus einer einfachen Anfrage ein "Rechtsstreit" wird, aus dem man was lernen kann.
Zum Thema zurück: Das Udo-Konzert war echt geil. Eine Zeitreise durch 30 Jahre Panikorchester mit einigen Gästen, u.a. Eric Burdon, Nina Hagen, Peter Maffay.
Udo war für seine fast-58 echt super in Form. Leider war die Akustik, wie immer in der Messehalle besch....., also eventuell etwas Watte einstecken!
Die Security hat am Eingang nur in Taschen gesucht, also größere Photoausrüstung. Pocketkameras waren reichlich an Bord. Eine 300D getrennt vom Objektiv könnte man bequem in der Jacke mitnehmen.
Eine größere, eventuell 1D, war an der Rampe aktiv, kann aber nicht sagen, ob offiziell.
Ansonsten allen potentiellen Rezipienten viel Panikpower für die nächsten Konzerte.

Hallöchen Klaus
 
AndreasB schrieb:
Bei Werbung "könnte" es nicht nur problematisch werden .... da ist es definitiv nicht nur blos "problematisch" ..........
Und für Webpages verkaufen ....? Webseiten sind ja oft für werbliche Zwecke da .........
Aber wie gesagt, musst Du selber wissen - ich kann Dir nur meine Erfahrung aus der beruflichen Praxis dazu sagen - aber wenn Du es besser weisst ............
Nur - sorry - ehrlich gesagt fonde ich Deine Ansichten dazu schon etwas naiv ............ :rolleyes:

An eine Werbeagentur wird man die Bilder nicht ohne weiteres verkaufen dürfen, aber eine Veröffentlichung im Internet ist doch vergleichbar mit einer Zeitungsveröffentlichung. Wenn ich von einem Profi-Radrennen Bilder mache, darf ich die auch auf meiner HP veröffentlichen, beim Weiterverkauf hängt es sicher vom Anwendungsgebiet ab.
 
AndreasB schrieb:
Ahnung, wegen was alles Leute wegen Bildrechten vor Gericht ziehen .....
Da kann ich eben einiges aus der Praxis erzählen. Viele Leute kennen heute die Problematik und versuchen auch aus Nichtigkeiten noch Geld herauszuschlagen. Habt Ihr eine Ahnung, wieviele Leute sich immer wieder melden, weil sie glauben sich irgendwo abgebildet gesehen zu haben und Geld/Schadensersatz dafür erstreiten wollen ............. :rolleyes:
Aber wie gesagt - lassen wirs ..................

Noch ganz lassen wir es nicht ;)
Ich habe Antwort von meiner Bilderargentur. Die Bilder kann ich zum Verkauf stellen, es sind Personen des Zeitgeschehen bla bla. Das hatten wir schon, alles kein Problem.

Gut zum Thema Werbung, darauf hat der Käufer zu achten. Wenn er einfach die Bilder mit Werbung in Verbindung bringt ohne ausdrücklich die schriftliche Einverständniserklärung der abgebildeten Person einzuholen, hat der Käufer ein Problem, nicht der Fotograf. Also der Käufer muß entweder bei mir die Einverständniserklärung einholen, daß die abgebildete Person mit der Werbung einverstanden ist, oder von der Person selbst.

Bekommt er diese Erklärung nicht, weil es ein Foto einer Person des absoluten oder unmittelbaren Zeitgeschehen ist darf der Käufer das Foto auch nicht für Werbezwecke einsetzen. Macht er es trotzdem, wird der Käufer den Richter kennen lernen. Ich habe das Foto ja nicht ausdrücklich für Werbezwecke verkauft.
 
Ich weiß ja nicht, was für eine professionelle Agentur Dich da berät, oder wie sich Deine Agentur rechtlich beraten lässt, aber es ist schon so rum, dass Du beim Vertragsschluss mit Deinem Kunden darauf hinweisen musst, welche Verwendungen ausgeschlossen sind.
Wenn Du die Nutzungsrechte pauschal verkaufst, ohne Einschränkungen Deinerseits, dann haftest letztlich Du dafür ...............
Also wie gesagt: nur weil es Personen des Zeitgeschehens sind, darf man noch lange nicht damit machen, was man will.
Ganz so einfach ist es halt doch nicht ................ ;)
Aber Du machst das sicher schon richtig ...............
 
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