Wobei das "Fotografieren erlaubt" aber nicht als Freibrief verstanden werden darf, die Bilder auch in irgendeiner Form zu veröffentlichen! ...!
Man darf allenfalls für sich privat ein paar Knipsbildchen ohne Blitz mahen, aber vor einer Veröffentlichung (z.B. auch im Internet) würde ich dringend warnen, wenn man nicht die ausdrückliche und schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen hat.
Da kenne ich genug teure Fälle aus der beruflichen Praxis in der Bilderbranche .................
Man darf allenfalls für sich privat ein paar Knipsbildchen ohne Blitz mahen, aber vor einer Veröffentlichung (z.B. auch im Internet) würde ich dringend warnen, wenn man nicht die ausdrückliche und schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen hat.
Da kenne ich genug teure Fälle aus der beruflichen Praxis in der Bilderbranche .................