kmonster100
Themenersteller
Hallo,
ich suche Informationen und Erfahrungen bez. Fotografieren als nebenberufliche Tätigkeit mit Gewerbeschein. Habe das Forum hier nach diversen Schlagwörtern durchsucht, aber nicht so ganz das Richtige gefunden.
Ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin Angestellter in einer Firma und möchte das auch weiter bleiben (hat nichts mit Fotografie zu tun, auch, wenn ich regelmässig aus'm Fenster hänge und die schöne Aussicht fotografisch festzuhalten versuche
). Ich habe mir vor kurzem eine DSLR nebst diversem Zubehör für ca. 3.500 Euro bestellt (Lieferung ist Anfang Dezember und ich bin schon ganz ******ig). Bin Anfänger auf dem Gebiet, auch wenn ich mich mit Fotografie schon seit etwas Längerem beschäftige. Ich könnte mir dennoch theoretisch vorstellen, dass ich evtl. auch mal ein Bild verkaufe oder eine Veranstaltung im Auftrag dokumentiere. Ist im Moment aber nicht erklärtes Ziel.
Was mir nun aber durch den Kopf ging, war: Warum nicht ein Gewerbe anmelden, mit Umsatzsteueranmeldung, und die Umsatzsteuer auf die Geräte und das Zubehör vom FA wiederholen? Bei 3.500 Euro sind das immerhin 560 Euro. Dazu kommen mit der Zeit natürlich weitere Ausgaben, ist ja kein "billiges Hobby" (Drucker, Software, Rechner, Zubehör, mit Kunden essen geh'n
, usw.). Dabei bitte nicht falsch verstehen: Es geht mir nicht darum, das FA über's Ohr zu hauen. Sondern nur, etwaige Möglichkeiten richtig zu nutzen. Die Fragen bei mir sind:
Ab wann muss man mit Problemen rechnen, also z. B., wenn man nur sehr wenig oder gar keinen Umsatz gemacht hat, das Jahr darauf?
Es geistert immer wieder der Begriff der "Liebhaberei" durch die Gegend. Gibt es irgendwelche "harten Kriterien", die das definieren? Und was passiert, wenn das FA z. B. feststellt: "Ne ne, Freundchen, so nicht, dass ist alles Dein privat Kram".
Und hat jemand Erfahrung oder genaues Wissen zu: Was genau ist privat? Ich meine, dass man schliesslich mit jedem Bild, dass man fotografiert, Wissen und Erfahrung aufbaut, oder vielleicht auch schlicht ein Archiv, aus dem man letztlich Bilder anbieten kann.
Also: Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlichem Zusammenhang? Vor der Umsatzsteuervoranmeldung bangt mir wenig. Habe eine kaufmännische Ausbildung und vor Verwaltungskram wenig Bammel, also, dass krieg' ich schon hin.
Was ich aus dem Forum schon "selektiert" habe, waren Hinweise zur Eintragung: Möglichst nicht als "Fotograf", eher in Richtung "Freiberufler" (vielen Dank kuhstrophobie), z. B. "Foto-Journalist" o.ä., um keine Probleme mit der IHK, Berufsgenossenschaft und HWK zu bekommen (Stichwort "Potraitaufnahmen"). Einnahme/Überschuss Rechnung ist klar, Anmeldung beim FA über Anlage xyz mit der Einkommenssteuererklärung auch. Abschreibung ist vermutlich kein Thema, da sehe ich eher schnell mal Probleme aufkommen mit privater & beruflicher Nutzung. Gewerbesteuer sehe ich erstmal noch nicht. Kleinunternehmerregelung ist vermutlich nicht anwendbar, da es mir ja vor allem um die Vorsteuerabzugsberechtigung geht.
Danke für eure Hilfe!
Klaus
ich suche Informationen und Erfahrungen bez. Fotografieren als nebenberufliche Tätigkeit mit Gewerbeschein. Habe das Forum hier nach diversen Schlagwörtern durchsucht, aber nicht so ganz das Richtige gefunden.
Ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin Angestellter in einer Firma und möchte das auch weiter bleiben (hat nichts mit Fotografie zu tun, auch, wenn ich regelmässig aus'm Fenster hänge und die schöne Aussicht fotografisch festzuhalten versuche

Was mir nun aber durch den Kopf ging, war: Warum nicht ein Gewerbe anmelden, mit Umsatzsteueranmeldung, und die Umsatzsteuer auf die Geräte und das Zubehör vom FA wiederholen? Bei 3.500 Euro sind das immerhin 560 Euro. Dazu kommen mit der Zeit natürlich weitere Ausgaben, ist ja kein "billiges Hobby" (Drucker, Software, Rechner, Zubehör, mit Kunden essen geh'n

Ab wann muss man mit Problemen rechnen, also z. B., wenn man nur sehr wenig oder gar keinen Umsatz gemacht hat, das Jahr darauf?
Es geistert immer wieder der Begriff der "Liebhaberei" durch die Gegend. Gibt es irgendwelche "harten Kriterien", die das definieren? Und was passiert, wenn das FA z. B. feststellt: "Ne ne, Freundchen, so nicht, dass ist alles Dein privat Kram".
Und hat jemand Erfahrung oder genaues Wissen zu: Was genau ist privat? Ich meine, dass man schliesslich mit jedem Bild, dass man fotografiert, Wissen und Erfahrung aufbaut, oder vielleicht auch schlicht ein Archiv, aus dem man letztlich Bilder anbieten kann.
Also: Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlichem Zusammenhang? Vor der Umsatzsteuervoranmeldung bangt mir wenig. Habe eine kaufmännische Ausbildung und vor Verwaltungskram wenig Bammel, also, dass krieg' ich schon hin.
Was ich aus dem Forum schon "selektiert" habe, waren Hinweise zur Eintragung: Möglichst nicht als "Fotograf", eher in Richtung "Freiberufler" (vielen Dank kuhstrophobie), z. B. "Foto-Journalist" o.ä., um keine Probleme mit der IHK, Berufsgenossenschaft und HWK zu bekommen (Stichwort "Potraitaufnahmen"). Einnahme/Überschuss Rechnung ist klar, Anmeldung beim FA über Anlage xyz mit der Einkommenssteuererklärung auch. Abschreibung ist vermutlich kein Thema, da sehe ich eher schnell mal Probleme aufkommen mit privater & beruflicher Nutzung. Gewerbesteuer sehe ich erstmal noch nicht. Kleinunternehmerregelung ist vermutlich nicht anwendbar, da es mir ja vor allem um die Vorsteuerabzugsberechtigung geht.
Danke für eure Hilfe!
Klaus