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Fotografieren als nebenberufliche Tätigkeit mit Gewerbeschein

kmonster100

Themenersteller
Hallo,

ich suche Informationen und Erfahrungen bez. Fotografieren als nebenberufliche Tätigkeit mit Gewerbeschein. Habe das Forum hier nach diversen Schlagwörtern durchsucht, aber nicht so ganz das Richtige gefunden.

Ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin Angestellter in einer Firma und möchte das auch weiter bleiben (hat nichts mit Fotografie zu tun, auch, wenn ich regelmässig aus'm Fenster hänge und die schöne Aussicht fotografisch festzuhalten versuche :) ). Ich habe mir vor kurzem eine DSLR nebst diversem Zubehör für ca. 3.500 Euro bestellt (Lieferung ist Anfang Dezember und ich bin schon ganz ******ig). Bin Anfänger auf dem Gebiet, auch wenn ich mich mit Fotografie schon seit etwas Längerem beschäftige. Ich könnte mir dennoch theoretisch vorstellen, dass ich evtl. auch mal ein Bild verkaufe oder eine Veranstaltung im Auftrag dokumentiere. Ist im Moment aber nicht erklärtes Ziel.

Was mir nun aber durch den Kopf ging, war: Warum nicht ein Gewerbe anmelden, mit Umsatzsteueranmeldung, und die Umsatzsteuer auf die Geräte und das Zubehör vom FA wiederholen? Bei 3.500 Euro sind das immerhin 560 Euro. Dazu kommen mit der Zeit natürlich weitere Ausgaben, ist ja kein "billiges Hobby" (Drucker, Software, Rechner, Zubehör, mit Kunden essen geh'n ;) , usw.). Dabei bitte nicht falsch verstehen: Es geht mir nicht darum, das FA über's Ohr zu hauen. Sondern nur, etwaige Möglichkeiten richtig zu nutzen. Die Fragen bei mir sind:

Ab wann muss man mit Problemen rechnen, also z. B., wenn man nur sehr wenig oder gar keinen Umsatz gemacht hat, das Jahr darauf?

Es geistert immer wieder der Begriff der "Liebhaberei" durch die Gegend. Gibt es irgendwelche "harten Kriterien", die das definieren? Und was passiert, wenn das FA z. B. feststellt: "Ne ne, Freundchen, so nicht, dass ist alles Dein privat Kram".

Und hat jemand Erfahrung oder genaues Wissen zu: Was genau ist privat? Ich meine, dass man schliesslich mit jedem Bild, dass man fotografiert, Wissen und Erfahrung aufbaut, oder vielleicht auch schlicht ein Archiv, aus dem man letztlich Bilder anbieten kann.

Also: Hat jemand Erfahrungen in einem ähnlichem Zusammenhang? Vor der Umsatzsteuervoranmeldung bangt mir wenig. Habe eine kaufmännische Ausbildung und vor Verwaltungskram wenig Bammel, also, dass krieg' ich schon hin.

Was ich aus dem Forum schon "selektiert" habe, waren Hinweise zur Eintragung: Möglichst nicht als "Fotograf", eher in Richtung "Freiberufler" (vielen Dank kuhstrophobie), z. B. "Foto-Journalist" o.ä., um keine Probleme mit der IHK, Berufsgenossenschaft und HWK zu bekommen (Stichwort "Potraitaufnahmen"). Einnahme/Überschuss Rechnung ist klar, Anmeldung beim FA über Anlage xyz mit der Einkommenssteuererklärung auch. Abschreibung ist vermutlich kein Thema, da sehe ich eher schnell mal Probleme aufkommen mit privater & beruflicher Nutzung. Gewerbesteuer sehe ich erstmal noch nicht. Kleinunternehmerregelung ist vermutlich nicht anwendbar, da es mir ja vor allem um die Vorsteuerabzugsberechtigung geht.

Danke für eure Hilfe!
Klaus
 
Hallo,
auch wenn ich Deine fotografischen Leistungen nicht kenne:

Dein Denkfehler ist, dass Du denkst, dass nur weil Du viel Geld ausgegen hast, nun viele Leute von Dir Bilder haben wollen (und dafür auch noch viel Geld hinlegen wollen). Dem wird nicht so sein, glaub mir!
Du hast Dein Equipment noch nicht einmal und denkst ans Geldverdienen? Das sehe ich als unrealistisch an.

Ich habe nun, nach einem 3/4 Jahr, das erste Mal einen Auftrag bekommen.
Auch nur per Zufall, meine Chefin möchte Bilder von den Räumlichkeiten und vom Personal und ein Gruppenbild für die Website.
Vorteil: Ich kann es z.T. während der Nachtdienste erledigen. Der Arbeitsaufwand ist zeitmäßig nicht genau abschätzbar, da ich noch immer (nach einem 3/4 Jahr) viel Zeit brauche, bis ich ein gutes Bild auf der Speicherkarte habe. Aufwand heute ca. 4 Std., Fotos: Frontdesk, Eingangsbereich, 1 Zimmer mit Bad. Summa sumarum die Hälfte der Räumlichkeiten. Es werden noch etliche Stunden...

Unsere Vereinbarung:
Meine Chefin hat mich gefragt, ob ich es machen möchte.
Ich sagte ja, ohne Garantie auf ein (perfektes) Ergebnis. Schauen wir mal, was ich hinbekomme.
Verlangen werde ich sicher nichts. Rechnungen kann und will ich keine ausstellen. Vielleicht darf ich mich über eine kleine Refinanzierung der Ausrüstung freuen würde, mal sehen. Auch eine Weiterempfehlung wäre toll.

Ich denke, dass es in Zukunft nicht anders sein wird: Es ist ein schönes Hobby, was es auch bleiben soll!! Ab und zu möchte jemand einige Bilder. Und gut.

Falls es bei Dir anders läuft, dann kannst Du Dir über Gewerbe ect. Gedanken machen.
mrlavazza
 
Hallo,

wenn Du innerhalb einer dem Finanzamt genehmen Frist nicht wirklich Einnahmen aus deiner gewerblichen Tätigkeit erzielst die dann widerum zu Steuereinnahmen führen :D , wird Dein Gewerbe als Liebhaberei eingestuft und Du darfst alles wieder zurückzahlen. :eek:

Glaub mir, auf diese grandiose Idee sind schon einige verfallen und hinterher war das Geschrei gross. :confused:

Gruss meikel
 
Hallo! So gaaanz richtig ist das mit der Liebhaberei auch nicht. Ich mache seit ca. einem halben Jahr nebenberuflich Fotografie, mit Gewerbeschein incl. Anmeldung bei der HWK (die IHK hat sich da rausgehalten, ist aber wohl Ländersache) und Umsatzsteuervoranmeldung beim FA. So langsam kommen die ersten Aufträge, auch wohl deshalb, weil ich mit einer Marketingfirma zusammen arbeite, deren Konzept es ist, ein Netzwerk zu bilden, sprich einer hilft dem anderen, was zu erreichen. Ist ein gutes Konzept! Auf jeden Fall ist es eine langwierige Sache, die, auch wenn ZUNÄCHST "nur" nebenbei, einiges an Arbeit erfordert, man sollte schon ernsthaft interessiert sein und auch nicht ganz unerfahren sein, was Fotografie angeht, Deine Bilder werden von den Auftraggebern zum Teil knallhart beurteilt. So. Das Finanzamt meldet sich zu Wort, wenn Du keine Bemühungen nachweisen kannst, was Aufträge angeht, sofern sich nach ca. einem Jahr gar nichts bei Dir getan hat. Ein Bekannter von mir hat nach zwei Jahren die ersten lukrativen Aufträge verbuchen können und keinen Stress mit denen bekommen. Du musst halt schon ein bisschen was dafür tun, um Dir einen Namen zu machen und das im Falle eines Falles auch beweisen können! Und die Umsatzsteuervoranmeldung kannst Du problemlos online machen. Am Ende des Jahres musst Du natürlich trotzdem eine Steuererklärung abgeben. Zur Zeit kriege ich das, weil halt der Laden noch nicht so brummt, ohne Steuerberater hin, aber sollte man ernsthaft an der Sache arbeiten und irgendwann etwas mehr "im Geschäft" sein, lohnt es sich auf jeden Fall, sich einen solchen zu suchen. Aber wie gesagt: einfach nur so nebenbei, ohne wirklich Ahnung von der Materie zu haben, bringt es nicht viel!;)
 
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So schnell geht das aber auch nicht, dass man sein Gewerbe aberkannt bekommt...
Man sollte sich aber schon bewusst sein, dass es nicht mit einer Gewerbeanmeldung getan ist.
Die Eintragung in die Handwerksrolle kostet Gebühren (einmalig und jährlich), man sollte von
Anfang an eine ordentliche Buchfügrung haben, es kommen eventuell Kosten für Software oder
Steuerberater hinzu. Weiterhin muss du dich erkundigen wie es mit einer Pflichtversicherung aussieht.
Die Kamera kann auch nur über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden, aber das sagt dir der Steuerberater ;-)
So einfach ist das also alles nicht, sonst hätten wir an jeder Ecke Fotofreaks, die ein Gewerbe haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lichtspuren schrieb:
....Ich mache seit ca. einem halben Jahr nebenberuflich Fotografie,
....Das Finanzamt meldet sich zu Wort, wenn Du keine Bemühungen nachweisen kannst, was Aufträge angeht, sofern sich nach ca. einem Jahr gar nichts bei Dir getan hat. Ein Bekannter von mir hat nach zwei Jahren die ersten lukrativen Aufträge verbuchen können und keinen Stress mit denen bekommen.

mehr Zeit als ein halbes oder ganzes Jahr gibt Dir das FA schon. Aber Du solltest auch beachten, dass alle Deine Steuerbescheide mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit unter Vorbehalt ergangen sind (stimmt's?).
Wenn Du über Jahre nur Verlust machst, macht Dir das Finanzamt den Laden steuertechnisch dicht und Du zahlst zurück (sowohl die Steuerersparnis durch die Verlustverrechnung mit Deinen anderen Einkünften als auch die USt).

An den OP: laß'es bleiben. Wenn Du mal mit der Kamera zurechtkommst und erste gute Bilder (die anderen, Deinen potentiellen Kunden gefallen müssen) gemacht hast, kannst Du das ganze nochmal überlegen.
 
Lichtspuren schrieb:
Hallo! So gaaanz richtig ist das mit der Liebhaberei auch nicht.


Hallo,

meine kurze Abhandlung bezog sich auf folgende Sätze:

Ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin Angestellter in einer Firma und möchte das auch weiter bleiben (hat nichts mit Fotografie zu tun, auch, wenn ich regelmässig aus'm Fenster hänge und die schöne Aussicht fotografisch festzuhalten versuche ). Ich habe mir vor kurzem eine DSLR nebst diversem Zubehör für ca. 3.500 Euro bestellt (Lieferung ist Anfang Dezember und ich bin schon ganz ******ig). Bin Anfänger auf dem Gebiet, auch wenn ich mich mit Fotografie schon seit etwas Längerem beschäftige. Ich könnte mir dennoch theoretisch vorstellen, dass ich evtl. auch mal ein Bild verkaufe oder eine Veranstaltung im Auftrag dokumentiere. Ist im Moment aber nicht erklärtes Ziel.

Darin sehe ich nicht den ernsthaften Versuch mit der Photografie den Lebensunterhalt und einen nachhaltigen Gewinn zu erwirtschaften.

Gruss meikel ;)
 
kmonster100 schrieb:
Hallo,
[...] Ich könnte mir dennoch theoretisch vorstellen, dass ich evtl. auch mal ein Bild verkaufe oder eine Veranstaltung im Auftrag dokumentiere. Ist im Moment aber nicht erklärtes Ziel.

Was mir nun aber durch den Kopf ging, war: Warum nicht ein Gewerbe anmelden, mit Umsatzsteueranmeldung, und die Umsatzsteuer auf die Geräte und das Zubehör vom FA wiederholen? Bei 3.500 Euro sind das immerhin 560 Euro. [...]

moin, im Vergleich zu dem Aufwand (sieh mal die Pflichten, die aus dem Gewerbe resutieren) sind 560? irgendwie 'n Witz!
Aber besorge dir mal von deinem Finanzamt infos über Deine Freibeträge - Du kannst auch ohne Gewerbeschein "gelegentlich" mal ein Bild verkaufen. Immernoch besser als Gewerbe ist es Freiberuflich den Kram nebenbei zu machen. Handwerkskammer usw. wird nur fällig, wenn du Handwerkliche Fotografie betreiben willst, Gewerbe nur bei gewerblicher Fotografie. Die ersten Fragen sind also:

1 was für Fotos werde ich verkaufen,
2 wem werde ich Bilder verkaufen,
3 wieviel werde ich damit einnehmen

ansonnsten gibt es nicht nur die Forensuche, sondern auch noch good old
google
 
Ich kenne ja Deine fotografischen Qualitäten nicht, aber ich kann Dir aus Erfahrung sagen, so einfach ist das alles nicht. Ich mache das auch nur nebenberuflich - überwiegend für eine PR Agentur in der Schweiz und ein Paar Model-Agenturen. Ab und an ein Auftrag aus dem Gastrobereich,... und ich wäre froh, wenn sich nach sehr vielen Jahren mit Fotografie der ganze Krempel einigermassen trägt. Daran arbeite ich noch,... aber Wünsche darf man ja haben, gell?

Gruss
Boris
 
Vielen Dank für die bisherigen Infos und Kommentare! Hab' mir einiges durch den Kopf gehen lassen...

@mrlavazza
Ne, dass ist ein Missverständnis. Ich denke nicht, nur weil ich jetzt eine teure Ausrüstung kaufe, dass der Rest von alleine läuft. Mir ist schon klar, dass der Fotograf für den Bildinhalt, -gestaltung und -aussage verantwortlich ist, die Technik "nur" für das Aufzeichnen. Dazu gehört viel Erfahrung, ein gutes Auge, gutes Beherrschen der Technik, manchmal auch etwas Glück. Deswegen (auch @bsm) ist mir schon absolut klar: So einfach ist das nicht, wenn es wirklich darum geht, im regelmässigen, nennenswerten Umfang Bilder, Fotografien oder auch die Tätigkeit als solche "zu verdingen". Dabei ging es in den Thread auch nicht in erster Linie. Mir ging es mehr um die Diskussion über Erfahrungen bei und Informationen über die Nutzung steuerlicher Möglichkeiten.

@ac.meikel
Tatsächlich geht es nicht um den ernsthaften Versuch, den Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Das war ja das, was ich meinte mit "bin Angestellter und werde es auch erstmal wohl bleiben" (hast Du ja auch zitiert). Auch der nachhaltige, oder ich sag mal "grosse" Gewinn ist nicht erklärtes Ziel. Die Frage ist eher, ab wann wird ein Handeln noch als Gewerbebetrieb anerkannt oder als "Liebhaberei gebranntmarkt" :). Du hast dazu erwähnt, "dass schon einige auf die Idee verfallen seien" - weisst Du konkrete Vorfälle/Beispiele? Vielleicht kann ich mir davon ein besseres Bild darüber machen, was dabei schief gehen kann. Das wär echt nicht schlecht!

@isegil
560 Euro im Vergleich mit dem Aufwand 'n Witz... weiss nicht. Mit dem erwähnten Zusatzkram (weitere Objektive, Computer Hard- und Software, Zubehör, usw.), kann das auch mal schnell vierstellig werden. Ist aber gut möglich, dass ich den Verwaltungsaufwand unterschätze. Bin in diesem Bereich aber, wie gesagt, nicht völlig unbedarft. Mache regelmässig Steuererklärungen für Freunde & Verwandte, Buchhaltung auf "Quicken-Niveau" betreibe ich privat sowieso, und kenne mich mit auch mit Rechnungsstellung aus. Mir geht's auch nicht so sehr darum, mal eine Rechnung "so" zu schreiben und später über die ESt-Erklärung anzugeben, sondern auch im Gegenzug um die Wahrnehmung der "finanziellen Rechte", wie eben z. B. den Vorsteuer Abzug und (möglicherweise) Abschreibungen.

@Hagen
Jo, gibt es: Gewinn.
Ist das jetzt nur so spontan "dahingesagt" oder ist das PFLICHT? Also, soweit ich weiss, wird ein Gewerbe nicht die Genehmigung entzogen, wenn es keinen Gewinn macht (siehe z. B. den Sender "Premiere" in den Jahren 1990-2004). Wie gesagt, ich habe aktuell nicht vor, meinen Hauptberuf hinzulegen, und mich ins Abenteuer "Fotografie-Verkauf" zu stürzen. Es geht mir um eine "Nebenbeschäftigung".

@-P-
Schonmal die Suche bemüht?
Schau mal hier, da findest du vielleicht auch noch gute Infos:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=50751
Ja, klar. An genau diesen Thread galt mein Dank in Richtung "kuhstrophobie", bez. der Infos zur Gewerbeanmeldung, IHK, Handwerkskammer, usw.

@Lichtspuren
Vielen Dank für die persönlichen Erfahrungen. Werd' ich auf jeden Fall in meine Überlegungen mit einbeziehen!

@Thomas S
Ja, stimmt. Ist beim FA so üblich, Steuerbescheide unter Vorbehalt auszustellen. Hast Du selbst schon mal konkret von so einem Fall gehört, dass das FA nach Jahren nachträglich die Bescheide korrigierte und die Differenz nachgefordert hat? Ich meine jetzt im Zusammenhang mit nebenberuflicher Fotografie im Gewerbebetrieb.

@all
Also, habe die Bedenken der meisten Antwortenden natürlich schon registriert. Tendiere auch dahin, es evtl. doch besser sein zu lassen. Frage deshalb aber nochmal einige bestimmte Sachen nach, weil es evtl. auch andere Leser interessieren könnte. Zumindest sind lt. ac.meikel schon etliche auf diese Idee verfallen und evtl. bringt dieser Thread auch andere etliche in diesem Punkt weiter. So ganz überzeugt bin ich aber noch nicht. Habe ja schon einige Male das Forum und auch das Internet nach dieser speziellen Thematik durchsucht. Dabei ist mir schon aufgefallen, dass die meisten Empfehlungen, wenn es ums Gewerbe ging, in die Richtung "Kleinstunternehmer" ohne Umsatzsteueranmeldung liefen. Hat mich total gewundert. Dachte so: "Wieso wollen die alle nicht die Mehrwertsteuer von ihren teuren Geräten und Zubehör sparen bzw. wieder haben?". Wenn ich schon ernsthaft ein Gewerbe betreiben will, wieso sollte ich auf diesen Vorteil verzichten? Unternehmen, für die ich arbeite, ist es eh egal. Und wenn es bei Privatkunden an den 16% scheitert... na, ich weiss nicht. Dann ist man vielleicht doch nicht der richtige Lieferant für den Kunden oder geht zur Not etwas im Grundpreis runter, oder? Ich habe das Gefühl, da scheut man doch sehr viel mehr die vermeindlich zeitfressende Bürokratie. Wobei: Umsatzsteueranmeldung ist nicht so wild!
 
kmonster100 schrieb:
...
@Hagen

Ist das jetzt nur so spontan "dahingesagt" oder ist das PFLICHT? Also, soweit ich weiss, wird ein Gewerbe nicht die Genehmigung entzogen, wenn es keinen Gewinn macht (siehe z. B. den Sender "Premiere" in den Jahren 1990-2004). Wie gesagt, ich habe aktuell nicht vor, meinen Hauptberuf hinzulegen, und mich ins Abenteuer "Fotografie-Verkauf" zu stürzen. Es geht mir um eine "Nebenbeschäftigung".

...

Ernsthaft, Gewinn.
Sonst hast du das ganze als Liebhaberei am Bein. Ergo noch mehr Kosten als wenn du es von vornherein als Hobby aufgezogen hättest.
Die Gewerbemöglichkeit wird dir deshalb nicht aberkannt, du kannst als Unternehmer Verluste machen bis du nackig dastehst - sogar darüber hinaus, nur steuerlich wird dir das nicht anerkannt.
Typisches Beispiel:
Der Ehemann der erfolgreichen Chirugin reitet gerne und betreibt eine Pferdezucht. Oder malt im eigenen Atelier. Oder vermietet seine schicke Luxusjacht. Da is essig mit "Ausgaben von der Steuer absetzen" wenn kein Gewinn erzielt wird.

Andererseits:
Erkennt das Finanzamt auf Liebhaberei, lassen sie dir auch die Gewinne daraus als Liebhaberei, aber maximal für ein Jahr, dann kommen sie ganz schnell mit der Steuer wieder an, lol.

Premiere ist eine Kapitalgesellschaft also juristische Person, Liebhaben liegt nicht in ihrer Natur.

Noch was zur Umsatzsteuer:
Bevor du da irgendwas(!), also zB Rechnungen stellen oder USt-Erklärungen abgibst, anfängst, solltest du klären, ob du das überhaupt musst - und willst. Im Allgemeinen baggerst du dir mehr Pflichten als Rechte auf.
Gerade deine Eingangsidee, ich hol mir ma flüg die USt zurück wurde mannigfaltig missbraucht, daher wird heute bei USt-Erstattungen bei Gründern sehr oft richtig geprüft, inkl Prüfung vor Ort, ob da überhaupt ein Unternehmen vorliegt.
Die USt ist unter dem Strich i.d.R. etwas was du an den Staat abführst, nicht umgekehrt. :-)

Du kannst natürlich die Liebhabereivermutungen wg fehlenden Gewinns widerlegen. Das ist aber ein Haufen Arbeit.
 
ein gewerbebetrieb wird nach § 15 Abs. 2 EStG zunächst bestimmt durch

- selbständigkeit (d.h. tätigkeit auf eigene rechnung und gefahr);
- nachhaltigkeit;
- gewinnerzielungsabsicht (diese kann auch nebenzweck sein, solange ueber die gesamte dauer der tätigkeit ein totalgewinn erzielt wird; andernfalls könnte liebhaberei vorliegen);
- und die beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr (der umfang des kundenkreises ist dabei nicht entscheidend, vielmehr dass der steuerpflichtige nach aussen in erscheinung tritt)

ergo: kein absicht, gewinn zu erzielen-> kein gewerbe (steuerlich)
 
kmonster100 schrieb:
Hast Du selbst schon mal konkret von so einem Fall gehört, dass das FA nach Jahren nachträglich die Bescheide korrigierte und die Differenz nachgefordert hat? Ich meine jetzt im Zusammenhang mit nebenberuflicher Fotografie im Gewerbebetrieb.

ob jetzt gerade "nebenberufliche Fotografie" mal dabei war, kann ich Dir aus dem Stehgreif nicht sagen, aber ja, für andere nebenberufliche Tätigkeiten öfter als genug (im Grunde ist es egal, um welche Tätigkeit es sich handelt, das "System" ist immer das gleiche, egal ob "Änderungsschneiderei", "Computervertrieb", "Webdesigner" oder "Fotograf").
 
Wenn ich mich heute morgen schon bedankt habe für die Infos und Kommentare, dann gilt das jetzt noch umso mehr! Jetzt kann ich meine eigenen Überlegungen sehr viel besser einordnen, also: Danke vielmals an alle!

Habe für mich persönlich folgenden Schluss gezogen: Ursprünglicher Überlegungsansatz kam vom falschen Ende. Nicht die steuerlichen Möglichkeiten sind der richtige, erste Denkansatz, sondern die Zieldefinition: Was will ich inhaltlich mit dem Gewerbe erreichen? Und ich denke, es ist auch gut so, dass "Vater Staat" die Regeln so aufgestellt hat, dass es die Gewerbetreibenden, ja, ein Stück weit auch in diese Richtung zwingt. Also: Willst Du ein Gewerbe machen, gerne, bitteschön. hau rein und viel Erfolg. Oder willst Du Dir nur Vergünstigungen "erschummeln", die Dir den Betrieb eines schönen Hobbys erleichtern - das is nicht. Joa, das finde ich selbst auch richtig so. So wie -P- schon sagte:
So einfach ist das also alles nicht, sonst hätten wir an jeder Ecke Fotofreaks, die ein Gewerbe haben.

Und @Hagen:
Ernsthaft, Gewinn.
Sonst hast du das ganze als Liebhaberei am Bein.

Nicht, dass ich Dir nicht geglaubt hätte, aber ich habe an anderer Stelle (nochmal gründlich gegoogelt) dass auch nochmal bestätigend gefunden. Vielleicht hab' ich mich auch ein bisschen schwer getan mit dem recht umgangssprachlichen Begriff "Liebhaberei". Aber so wird es tatsächlich genannt und festgestellt, wenn kein Gewinn erzielt wird. Auf der einen Seite finde ich's nach wie vor ein bisschen bizarr (zumindest "akustisch" :)), aber auf der anderen Seite ist es schlüssig zum Ziel, Missbrauch zu verhindern. Hey: Bei aller Stichhaltigkeit Deiner Bemerkungen: Ich fand's nicht nett, wie Du mein schönes Premiere Beispiel entkleidet hast! Aber lustig! :D

Und besten Dank für die GANZ genauen Informationen vom EStG, Scorpio (übrigens, btw: super Moderation! Ist mir schon oft aufgefallen. Echt weltklasse). Dat war dann doch recht eindeutig! :rolleyes:

Bliebe für mich nur noch eine Frage: Weiss jemand, wie das aussieht, wenn man sich im Nachhinein zur Aufnahme eines Gewerbes entschliesst, weil es tatsächlich vom Betrieb her Sinn macht? Die Frage bezieht sich auch auf die Anschaffung der Geräte, die man dann ja praktisch von der privaten zur gewerblichen Nutzung überträgt. Gibt es da Fristen, oder Regeln bez. dem Zeitwert oder soetwas? Was kann man da im Nachhinein geltend machen? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? Irgendwelche VST Anmeldungen kann man nachträglich auf jeden Fall vergessen, oder gibt es da einen zeitlichen Spielraum? Jetzt nicht falsch verstehen, muss jetzt nicht auf Stunde/Minute sein, nur so ungefähr.
 
ac.meikel schrieb:
Hallo,

meine kurze Abhandlung bezog sich auf folgende Sätze:

Ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin Angestellter in einer Firma und möchte das auch weiter bleiben (hat nichts mit Fotografie zu tun, auch, wenn ich regelmässig aus'm Fenster hänge und die schöne Aussicht fotografisch festzuhalten versuche ). Ich habe mir vor kurzem eine DSLR nebst diversem Zubehör für ca. 3.500 Euro bestellt (Lieferung ist Anfang Dezember und ich bin schon ganz ******ig). Bin Anfänger auf dem Gebiet, auch wenn ich mich mit Fotografie schon seit etwas Längerem beschäftige. Ich könnte mir dennoch theoretisch vorstellen, dass ich evtl. auch mal ein Bild verkaufe oder eine Veranstaltung im Auftrag dokumentiere. Ist im Moment aber nicht erklärtes Ziel.

Darin sehe ich nicht den ernsthaften Versuch mit der Photografie den Lebensunterhalt und einen nachhaltigen Gewinn zu erwirtschaften.

Gruss meikel ;)


Ahso, verstehe;) Da hast Du wohl Recht, eine gewisse Zielsetzung und Ernsthaftigkeit muss schon dahinterstecken! Gruß, Melanie
 
kmonster100 schrieb:
Bliebe für mich nur noch eine Frage: Weiss jemand, wie das aussieht, wenn man sich im Nachhinein zur Aufnahme eines Gewerbes entschliesst, weil es tatsächlich vom Betrieb her Sinn macht? Die Frage bezieht sich auch auf die Anschaffung der Geräte, die man dann ja praktisch von der privaten zur gewerblichen Nutzung überträgt. Gibt es da Fristen, oder Regeln bez. dem Zeitwert oder soetwas? Was kann man da im Nachhinein geltend machen? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? Irgendwelche VST Anmeldungen kann man nachträglich auf jeden Fall vergessen, oder gibt es da einen zeitlichen Spielraum? Jetzt nicht falsch verstehen, muss jetzt nicht auf Stunde/Minute sein, nur so ungefähr.

ohweh vorlesung steuerrecht 1:30uhr, ich hoff ich verzapf keinen müll :D

du kannst jederzeit sachvermögen aus dem privat- ins betriebsvermögen überführen und dort auch steuerlich geltend machen, ich glaube zum Zeitwert (=Marktwert, hat nix mit Abschreibungswerten zu tun).

das fa ist ziemlich hinter der liebhaberei hinterher, das klassische beispiel ist die schon genannte pferdezucht.. aber das ist 1zu1 auf fotografie übertragbar (wie auch auf jedes andere teure hobby :D )
gewinnabsicht heisst du bist aus dem schneider wenn du möglichst viele rechnungen an verschiedene adressaten verschickt hast, zahlungseingänge, von mir aus ausstände etc hast - es muss einfach deutlich ersichtlich sein dass du nicht 2x/jahr eine hochzeit fotografierst weil du vom kumpel heinz drum gebeten wirst, sondern das ganze ernsthaft betrieben wird.
dazu zählt nicht nur der gewinn sondern auch die anderen kriterien eines gewerbes, zb dass es nach aussen erkennbar sein muss - website, werbeannoncen was auch immer, der kunde muss dich finden können.. du musst im markt aktiv sein..

die ersten jahre ohne gewinn sind kein problem, denk aber daran dass du den zeitwert (nicht den wert auf den du es abgeschrieben hast!) deines equipments versteuern musst wenn du es bei auflösung deines gewerbes wieder ins privatvermögen überführen willst, also für ein/zwei jahre ein gewerbe anzumelden um mal eben alles abzuschreiben (und möglichst hohe verluste zu machen - verrechnen mit dem normalen gehalt = steuerrückzahlung :D ) funktioniert nicht und du hast durch die kosten (berufsgenossenschaft, versicherung etc, halten alle die hand auf) eher nix gewonnen..
außerdem wird das fa dann fuchsig und guckt nochmal ganz genau ob das denn wirklich ein ernstgemeinter versuch war der daneben gegangen ist (das ist ja legitim) oder ob sies nicht als liebhaberei sehen können (da geben sie sich im zweifel mehr mühe :D )
 
Hi cyblade,

danke, dass Du Dich zu so später oder besser "früher" Stunde noch so tapfer ins Steuerrecht geworfen hast.

Ich denke, für mich persönlich hab' ich jetzt alle wichtigen Informationen zusammen. Sorry, wenn es doch teilweise etwas trocken geworden ist. Ich hoffe, andere Forumsbesucher und -mitglieder können davon auch profitieren.

Viele Grüsse
Klaus
 
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