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Fotograf und Steuernummer / Gewerbe

lichtblick

Themenersteller
Hallo,

ich habe leider keine bessere Kategorie gefunden und hoffe, dass ich hier richtig bin. Ich habe seit 2 Tagen meine Homepage gelauncht und möchte nun damit ab und an ein paar Aufträge entgegen nehmen - zunächst nur nebenbei. Freunde haben mich darauf hingewiesen, dass ich im Impressum eine Steuernummer angeben muss - Impressum habe ich.

Was genau muss ich an Mindestanforderungen erfüllen und was benötige ich, um eine solche Website rechtlich abgesichert betreiben zu dürfen. Die Aufträge halten sich zunächst in Grenzen und als Privatperson darf ich ja auch Privatrechnungen schreiben.

Danke für Euer Feedback.
Lino
 
Die geben auch weiterführende Auskünfte. Man muss nur ein wenig bohren und dabei freundlich sein.
 
Normale Steuernummer kommt auf gar keinen Fall rein. Wenn Du eine USt-ID hast, muss die rein. Ansonsten passt das Impressum soweit.

Bei privaten Websites reichen Name und Anschrift bei Gewerblichen kommt noch ein bisschen was dazu. Wenn Du bspw. Mitglied einer Kammer bist, Handwerksrolle udgl. muss dies auch kenntlich gemacht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,


Die WICHTIG-Threads sind bekannt?

Dort lässt sich auch eine Menge bzgl. des Fotografen-Gewerbes nachlesen. ;)

Eine konkrete Beratung in dieser Richtung ist im DSLR-Forum Fehl am Platze. Für so etwas - also konkrete und verlässliche Infos - gibt es Steuerberater.
 
Streng genommen, geht es hier nicht um Fotografen, sondern um eine rechtlich einwandfreie Ausgestaltung einer Website.

Eine rechtliche Beratung sehe ich dabei auch nicht. Das sind Sachen, die lassen sich in Sekunden recherchieren.

Welche Steuernummer oder welche Angaben unter welchen Voraussetzungen in ein Impressum gehören, kann ein Steuerberater mit Sicherheit nicht sagen, dort nachzufragen dürfte sich hierbei absolut nicht lohnen. Der Steuerberater kann bestenfalls einschätzen, ob das Handeln schon als gewerblich einzustufen ist.

Rechtlich bindende Hinweise bekommt der TE natürlich nicht hier, sondern max. Tipps aus persönlicher Erfahrung, oder dem eigenen Wissen. Verbindliche Informationen bekommt hierfür vom RA.

Es ist doch keine Rechtsberatung, wenn man sagt: Auf deiner Website muss das und das stehen. Die normale Steuernummer darf man zwar reinschreiben, aber die MIßbrauchsgefahr ist zu groß. Genauso darf man seine Lebensumstände und seine Augenfarbe veröffentlichen, wenn man das unbedingt will, aber man muss es halt nicht. Man macht halt nur so viele Angaben wie nötig und so wenig, wie möglich. Das lässt sich noch ergooglen. Wenn es dann um die Ausgestaltung der Angeben geht, wie und in welcher Form diese zu erfolgen haben, ist dann der RA zuständig.
 
Du schreibst "zunächst nur nebenbei", oder hast Du Fotograf gelernt?
.....geschützte Berufsbezeichung. Schöne Homepage.
 
Hallo,

ich habe leider keine bessere Kategorie gefunden und hoffe, dass ich hier richtig bin. Ich habe seit 2 Tagen meine Homepage gelauncht und möchte nun damit ab und an ein paar Aufträge entgegen nehmen - zunächst nur nebenbei. Freunde haben mich darauf hingewiesen, dass ich im Impressum eine Steuernummer angeben muss - Impressum habe ich.

Was genau muss ich an Mindestanforderungen erfüllen und was benötige ich, um eine solche Website rechtlich abgesichert betreiben zu dürfen. Die Aufträge halten sich zunächst in Grenzen und als Privatperson darf ich ja auch Privatrechnungen schreiben.

Danke für Euer Feedback.
Lino


Hallo Marco,
ich rate dir DRINGEND ! auf Repo´s AW zu hören! und direkt mit dem zuständigen Finanzamt zu sprechen!

Eben weil es zu viele gibt die nur "glauben und annehmen aber nicht wirklich wissen", doch du selber hälst den Kopf für eventuelle falsche Auskünfte hin wenn du denen blind folgst.

Spätestens wenn du dich selber im Web mal umsiehst.. wird klar das es eben NICHT ! in Sekunden getan ist das Thema Impressumspflicht zu klären.. da kursieren die unterschiedlichsten Ansichten.. viel zu selkten ! werden die wirklichen Fakten genannt; und als Laie wirst du dich auf nixx verlassen können.
Erklären darf ich es selbst als wissender nicht weil dies als "verbindliche Auskunft in Rechtsfragen" auffassbar ist und damit den Nachweis juristischer Kompetenz bedarf.
MACH ES wie viele alle in deiner Lage auch, GEH zu Fachleuten und bezahl deren Wissen, erhalte Gewissheit:
- Zuerst Finanzamt
- dann "rechtsverbindliche Auskunft" in einer Fachkanzlei.. kostet meist nur um 30 - 50 Euro und wird vorab vereinbart!

Und ganz nebenbei: Fotografie IST ! auch nach der Reform (zu Recht) noch immer ein eigenes Handwerk, um dich Fotograf nennen zu dürfen MUSST du auch weiterhin ! daher einen Lehrabschluss vorlegen können, oder von der zuständigen Kammer als Fotograf anerkannt werden.. oder.. die ganz harte Schule.. du arbeitest autorisiert mit Anerkennung UND MIT Ausweis einer der 4 ausgebenden Stellen Free oder als Staffer als Fotojournalist.
Über 60.000 erfasste Pressefotografen gibt es, doch nur ein kleiner Bruchteil ! kommt in Frage... mal eben wo nen Ausweis.. is nicht.


Und vielleicht eines noch: Ich wäre nicht verwundert wenn du erfahren würdest, das JEDE auf Gewinn abzielende Tätigkeit als ein Gewerbe aufgefasst wird, egal ob ab und an oder ständig.

HOLE dir Fachkundigen und verbindlichen ! Rat, denke danach ernsthaft nach und wenn du den Schritt dann noch immer wagst.. dann weist du zumindest das harte Arbeit und Risiken und ständige Kosten auf dich warten.

ErgoSum
- An fachlicher Beratung kommst du nicht vorbei
- An einer Gewerbeanmeldung kommst du nicht vorbei
- An der Zahlung von Kammerbeiträgen kommst du nicht vorbei
- An der Zahlung von BGETEM-Beiträgen kommst du nicht vorbei
- Am Fiskus ehedem nicht
und alles unter den Blicken derer denen du was vom verteilten Brot nehmen willst / musst!

VIEL Erfolg
Das IST ernst & positiv gemeint


Gerd
 
Diesen Leitfaden halte ich für äusserst seriös:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...ieterkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile

Da steht alles zur Anbieterkennzeichnung drin und ist leicht verständlich. - @NRW-Foto:

Da steht nichts anderes drin, als ich behauptet habe! Das dürften dann wohl die "seltenen" Fakten sein, oder?

Die Berufsbezeichnung Fotograf ist def nicht mehr geschützt seit einigen Jahren.

Laut der Aussage direkt von der HWK darf man sich Fotograf nennen, da diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Man darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, dass man Meister oder Geselle ist, d.h. man kann sich nicht Fotografenmeister oder Meisterstudio Horst Horstmann .o.ä. nennen.
Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist ebenfalls nicht nötig, da der Fotograf seit 2004 zu den zulassungsfreien Berufen gehört. Allerdings muss man sich in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eintragen lassen, wenn man einen Groß- oder Hauptteil seiner Einkünfte als Fotograf erwirtschaftet. Die Eintragung kostet in Düsseldorf zwischen 90 und 200 Euro. Ferner steht fortan eine Jahresgebühr in Höhe von 105 Euro an.

Falls sich jemand selbstständig macht und neben der Fotografie noch weitere Dienstleistungen oder Handel betreibt, so hat er unter Umständen die Möglichkeit, von der Eintragung bei der Handwerkskammer "verschont" zu bleiben, sollte sein Haupteinkommen durch beispielsweise Webdesign oder dergleichen erwirtschaftet werden. In diesem Fall ist selbtverständlich die Mitgliedschaft bei der IHK obligatorisch.
Je nach Schwerpunktverteilung kann man also sowohl IHK-, als auch HWK-Beiträge zahlen.

Einem führenden Mitabeiter der HWK sollte man also schon Glauben schenken dürfen, oder sehe ich das falsch? Denn wenn der nicht weiss, wer sich ob und wo bei ihm eintragen lässt, wer dann?

Und nur für dich, hier mal eine Auflistung aller geschützten Berufsbezeichnungen in D:

http://ec.europa.eu/internal_market...dex.cfm?fuseaction=regProf.indexCountry&cId=3

Das jemand ein Gewerbe anmeldet, so er denn eines betreibt, setze ich mal vorraus. Aber in welchem Teil des Threads ging es darum, oder darum ob man sich Fotograf nennen darf?

So, und jetzt lass doch mal ein paar Fakten rumkommen.
Ich glaub dir ja, dass Du dich in deinem Gebiet sehr gut auskennst, allerdings war das erstens nicht das Thema und zweitens setzt Du doch selbst Halbwissen hier rein. Oder die HWK lügt, bzw. hat keine Ahnung. Hmmm...

Wenn ich erinnern dürfte, es geht hier darum, ob man seine STEUERNUMMER im Impressum angeben muss, nicht USt-ID. Und jetzt sag mir doch bitte, welcher Punkt in meinem Post bzgl. der Anbieterkennzeichnung nicht stimmt, bitte ruhig mit Fakten.
 
Und ganz nebenbei: Fotografie IST ! auch nach der Reform (zu Recht) noch immer ein eigenes Handwerk, um dich Fotograf nennen zu dürfen MUSST du auch weiterhin ! daher einen Lehrabschluss vorlegen können, oder von der zuständigen Kammer als Fotograf anerkannt werden.. oder.. die ganz harte Schule.. du arbeitest autorisiert mit Anerkennung UND MIT Ausweis einer der 4 ausgebenden Stellen Free oder als Staffer als Fotojournalist.
Dann nennt man sich eben "Digital Artist", "Digigraph", "Fotokünstler" oder so ähnlich. Das trifft die Sache sowieso besser, als die nichtssagende Bezeichnung "Fotograf" - im Sprachgebrauch irgendwie alles zwischen 8jähriger mit Knipse bis zu Annie Leibovitz.

EDIT: Sogar Wikipedia gibt ein paar Vorschläge:
Wikipedia/Fotograf schrieb:
Dagegen sind die Bezeichnungen Foto-Designer, Bildermacher, Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter, oder Fotografiker nicht geschützt.
"artiste photographe" wäre meine Wahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marco,
ich rate dir DRINGEND ! auf Repo´s AW zu hören! und direkt mit dem zuständigen Finanzamt zu sprechen!

Das Finanzamt hat aber mit dem Telemediengesetz so viel zu tun wie die Oberforstverwaltung mit Fragen des Seerechts.

Es gibt im Netz genug seriöse Informationsquellen und kostenlosen Generatoren von spezialisierten Anwaltskanzleien. Der gepostete Guide ist ebenfalls sehr gut.

Erklären darf ich es selbst als wissender nicht weil dies als "verbindliche Auskunft in Rechtsfragen" auffassbar ist und damit den Nachweis juristischer Kompetenz bedarf.

Letzteres dürfte die größte Hürde sein...
 
Hallo,

ich habe leider keine bessere Kategorie gefunden und hoffe, dass ich hier richtig bin. Ich habe seit 2 Tagen meine Homepage gelauncht und möchte nun damit ab und an ein paar Aufträge entgegen nehmen - zunächst nur nebenbei. Freunde haben mich darauf hingewiesen, dass ich im Impressum eine Steuernummer angeben muss - Impressum habe ich.

Was genau muss ich an Mindestanforderungen erfüllen und was benötige ich, um eine solche Website rechtlich abgesichert betreiben zu dürfen. Die Aufträge halten sich zunächst in Grenzen und als Privatperson darf ich ja auch Privatrechnungen schreiben.
Die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt.

Der "normale" Weg ist, geh zum Gewerbeamt in deiner Stadt und beantrage ein Gewerbe. Das Gewerbeamt leitet das dann an alle weiteren Stellen weiter (Finanzamt und Handwerkskammer). Das FA rührt sich dann binnen weniger Tage bei dir, HK auch ;).

Die Steuernummer gibst du dann einfach mit im Impressum an - that's it ;)

btw:
Und ganz nebenbei: Fotografie IST ! auch nach der Reform (zu Recht) noch immer ein eigenes Handwerk, um dich Fotograf nennen zu dürfen MUSST du auch weiterhin ! daher einen Lehrabschluss vorlegen können, oder von der zuständigen Kammer als Fotograf anerkannt werden.. oder.. die ganz harte Schule.. du arbeitest autorisiert mit Anerkennung UND MIT Ausweis einer der 4 ausgebenden Stellen Free oder als Staffer als Fotojournalist.
Du schreibst leider viel Blödsinn, "Fotograf" kann sich jeder nennen, nur nicht "Fotografenmeister" oder einen Titel führen der nur verliehen wird "Staatl. gepr. Fotodesigner" oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt.


Die Steuernummer gibst du dann einfach mit im Impressum an - that's it ;)

btw:

Du schreibst leider viel Blödsinn, "Fotograf" kann sich jeder nennen, nur nicht "Fotografenmeister" oder einen Titel führen der nur verliehen wird "Staatl. gepr. Fotodesigner" oder so.

Nochmal zum Mitschreiben:

Die normale Steuernummer gehört allein schon aus Datenschutzgründen (Mißbrauchsgefahr) nicht in ein Impressum, weil ja öffentlich sichtbar.

Die Umsatzsteuernummer, sofern vorhanden, muss ins Impressum.

Es gilt also zu unterscheiden, um welche Steuernummer es geht. Die USt-ID bekommt man auch nicht automatisch vom FA, sondern die muss beantragt werden. Das dauert je nach FA auch noch mal ein paar Wochen.

Fotograf, ist inzw. wirklich nicht mehr geschützt. Aber, ...man darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr mit dem Führen der Berufsbezeichnung "Fotograf" nicht den Anschein erwecken wollen, man wurde in dem Beruf ausgebildet. Insofern ist man natürlich mit einer alternativen Berufsbezeichnung grundsätzlich auf der sicheren Seite. So mancher Handwerksmeister dürfte nur auf so eine Gelegenheit, einem Quereinsteiger ein Bein stellen zu können, gewartet haben. Prinzipiell, wenn man die Einschränkungen beachtet, darf man sich aber Fotograf nennen.

Um HWK oder IHK sollte man sich tunlichst selbst kümmern, man ist nämlich selbst meldepflichtig und kann somit umgehen, bei einer Institution zu landen, die eigentlich gar nicht zuständig ist.
 
Nochmal zum Mitschreiben:

Die normale Steuernummer gehört allein schon aus Datenschutzgründen (Mißbrauchsgefahr) nicht in ein Impressum, weil ja öffentlich sichtbar.

Die Umsatzsteuernummer, sofern vorhanden, muss ins Impressum.

Es gilt also zu unterscheiden, um welche Steuernummer es geht. Die USt-ID bekommt man auch nicht automatisch vom FA, sondern die muss beantragt werden. Das dauert je nach FA auch noch mal ein paar Wochen.

Fotograf, ist inzw. wirklich nicht mehr geschützt. Aber, ...man darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr mit dem Führen der Berufsbezeichnung "Fotograf" nicht den Anschein erwecken wollen, man wurde in dem Beruf ausgebildet. Insofern ist man natürlich mit einer alternativen Berufsbezeichnung grundsätzlich auf der sicheren Seite. So mancher Handwerksmeister dürfte nur auf so eine Gelegenheit, einem Quereinsteiger ein Bein stellen zu können, gewartet haben. Prinzipiell, wenn man die Einschränkungen beachtet, darf man sich aber Fotograf nennen.

Um HWK oder IHK sollte man sich tunlichst selbst kümmern, man ist nämlich selbst meldepflichtig und kann somit umgehen, bei einer Institution zu landen, die eigentlich gar nicht zuständig ist.

Sorry für den FullQuote.. bin "eher zufällig" wieder hier gelandet und kann wie ALLE die ihren Lebensunterhalt aus Arbeit als "Fotograf" bestreiten nur kommentieren mit: Wessen Ignoranz auch immer dazu führte...es wird die Ignoranten treffen...

Das System ist nunmal funktional installiert
 
"artiste photographe" wäre meine Wahl.

Ich würde einfach "Peter Mustermann - Fotografie" wählen. Wenn er sich als Kunstfotograf bezeichnet, dann bekommt er vielleicht nicht die Aufträge, die er gerne haben will. Unter einem Künstler stellen sich die meisten Leute einen wirren Typen vor. Das würde ich also eher vermeiiden wenn ich was verkaufen will.

Die Homepage ist sehr schön. Macht einen sympathischen, kompetenten Eindruck. Das Konzept klingt auch gut, finde ich. Ich denke das schaut sehr danach aus, dass daraus was wird. Viel Erfolg!
 
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