Diesen Leitfaden halte ich für äusserst seriös:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...ieterkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile
Da steht alles zur Anbieterkennzeichnung drin und ist leicht verständlich. - @NRW-Foto:
Da steht nichts anderes drin, als ich behauptet habe! Das dürften dann wohl die "seltenen" Fakten sein, oder?
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist def nicht mehr geschützt seit einigen Jahren.
Laut der Aussage direkt von der HWK darf man sich Fotograf nennen, da diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Man darf allerdings nicht den Eindruck erwecken, dass man Meister oder Geselle ist, d.h. man kann sich nicht Fotografenmeister oder Meisterstudio Horst Horstmann .o.ä. nennen.
Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist ebenfalls nicht nötig, da der Fotograf seit 2004 zu den zulassungsfreien Berufen gehört. Allerdings muss man sich in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eintragen lassen, wenn man einen Groß- oder Hauptteil seiner Einkünfte als Fotograf erwirtschaftet. Die Eintragung kostet in Düsseldorf zwischen 90 und 200 Euro. Ferner steht fortan eine Jahresgebühr in Höhe von 105 Euro an.
Falls sich jemand selbstständig macht und neben der Fotografie noch weitere Dienstleistungen oder Handel betreibt, so hat er unter Umständen die Möglichkeit, von der Eintragung bei der Handwerkskammer "verschont" zu bleiben, sollte sein Haupteinkommen durch beispielsweise Webdesign oder dergleichen erwirtschaftet werden. In diesem Fall ist selbtverständlich die Mitgliedschaft bei der IHK obligatorisch.
Je nach Schwerpunktverteilung kann man also sowohl IHK-, als auch HWK-Beiträge zahlen.
Einem führenden Mitabeiter der HWK sollte man also schon Glauben schenken dürfen, oder sehe ich das falsch? Denn wenn der nicht weiss, wer sich ob und wo bei ihm eintragen lässt, wer dann?
Und nur für dich, hier mal eine Auflistung aller geschützten Berufsbezeichnungen in D:
http://ec.europa.eu/internal_market...dex.cfm?fuseaction=regProf.indexCountry&cId=3
Das jemand ein Gewerbe anmeldet, so er denn eines betreibt, setze ich mal vorraus. Aber in welchem Teil des Threads ging es darum, oder darum ob man sich Fotograf nennen darf?
So, und jetzt lass doch mal ein paar Fakten rumkommen.
Ich glaub dir ja, dass Du dich in deinem Gebiet sehr gut auskennst, allerdings war das erstens nicht das Thema und zweitens setzt Du doch selbst Halbwissen hier rein. Oder die HWK lügt, bzw. hat keine Ahnung. Hmmm...
Wenn ich erinnern dürfte, es geht hier darum, ob man seine STEUERNUMMER im Impressum angeben muss, nicht USt-ID. Und jetzt sag mir doch bitte, welcher Punkt in meinem Post bzgl. der Anbieterkennzeichnung nicht stimmt, bitte ruhig mit Fakten.