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Flickr-Fotos verwenden. Rechtlich ok?

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Knipserman

Themenersteller
Hallo,

ich richte gerade meine neue Wohnung ein. Dabei finde ich Bildmotiv sehr interessant. Leider war ich selbst noch nicht dort, um es selbst zu fotografieren: Cince Terre bei Nacht/Blaue Stunde.

Das Motiv gibt es zu dutzenden auf Flickr zum freien Download. Evtl. werde ich das Foto auch noch bearbeiten. Vielleicht sogar so aussehen lassen, als wäre es gemalt worden.
Was muss ich dabei beachten, wenn ich solch ein Foto - bearbeitet oder nicht - auf Leindwand drucken lasse und es mir an die Wand hänge?

Danke
 
Das Motiv gibt es zu dutzenden auf Flickr zum freien Download.
Nur weil man die Bilder dort herunterladen kann, heisst es noch lange nicht, dass die Bilder einfach verwendet werden dürfen.
Was muss ich dabei beachten, wenn ich solch ein Foto - bearbeitet oder nicht - auf Leindwand drucken lasse und es mir an die Wand hänge?
Bei jedem Bild ist unten rechts angegeben wie die Bilder verwendet werden dürfen oder eben auch nicht verwendet werden dürfen ("Alle Rechte vorbehalten" ist der Standard). Im Zweifelsfall fragt man den Ersteller an.

1732040826590.png
 
Man kann bei Flickr einstellen, wie die Fotos verwendet werden dürfen. Standard ist, dass alle Rechte vorbehalten sind. Dann musst du anfragen. Ich hatte schon mal eine Anfrage, habe mich darüber gefreut und es (natürlich...) erlaubt. Insofern: Fragen kostet nichts!
 
IANAL

Aber meines Wissens kennt das Urheberrecht die Urheberschaft und das Verwertungsrecht. Urheberschaft kann man nicht ändern, der Bildautor bleibt der Bildautor. Der Urheber hat normalerweise das alleinige Recht, sein Werk zu verwerten, also es zum Beispiel zu verkaufen, öffentlich auszustellen oder zu vervielfältigen. Dieses Recht kann er an Dritte abtreten, muss es aber nicht. Willst du mit dem Werk eines anderen Fotografen ein Geschäft machen, z.B. es öffentlich ausstellen, Postkarten davon drucken oder damit eine Werbebroschüre bebildern, musst du zwingend die Zustimmung des Urhebers einholen und ihn ggfs. dafür bezahlen.

ABER: In deinem Fall willst du das Werk eines anderen in deinen vier Wänden zu deinem persönlichen Vergnügen nutzen. Und da greift das so genannte Recht auf Privatkopie. Das ist in §53 Urheberrechtsgesetz geregelt:


So wie ich das sehe, machst du dich nicht strafbar, wenn du das Werk eines anderen kopierst und dir einen Ausdruck an deine Zimmerwand hängst. Es ist verboten, ein urheberrechtlich geschütztes Werk eines Autors ohne dessen Zustimmung öffentlich auszustellen. Aber deine Wohnung zählt nicht zum öffentlichen Raum. Selbst wenn alle deine Freunde zu Besuch sind, zählt das nicht als "öffentliche Aufführung".

Worüber man allenfalls nachdenken könnte: Verletzt der Foto-Dienstleister, der in deinem Auftrag und gegen Bezahlung (also mit Gewinnabsicht) eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes erstellt und sie dir anschließend aushändigt, das Verwertungsrecht des Urhebers? Ich glaube nicht, denn sonst würden alle Print-Shops von ihren Kunden entsprechende Unbedenklichkeitserklärungen verlangen. Aber in jedem Fall wäre das das Problem des Dienstleisters, nicht deins.
 
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