~Cassie~
Themenersteller
Hallo liebe forumsmitglieder,
ich möchte euch mal um rat fragen, und wissen wie ihr folgendes problem von mir einordnen würdet bzw. was ihr machen würdet.
Ich habe über das forum eine kamera gekauft die klar und deutlich als nagelneu und ungeöffnet beschrieben wurde. Der verkaufsgund ist gewesen das es sich um einen fehlkauf (geburtstagsgeschenk) handelte, das der verkäufer nun nur gegen einen warengutschein zurück geben hätte können. Für mich war der ausschlaggebende punkt für den kauf, das die ware eben ungeöffnet ist (also so wie auch vom verkäufer beschrieben). Auch sicherte ich mich extra nochmals per pm ab und fragte nochmals ganz speziell ob es sich tatsächlich um ungeöffnete neuware handeln würde, worauf ich wieder ein ja natürlich bekommen habe.
Als ich die kamera dann bekommen habe, waren sowohl das siegel der verpackung als auch das siegel der kameratüte bereits geöffnet und auf der kamera fanden sich auch fingerabdrücke. Da die kamera nicht für mich gewesen ist, sondern für ein befreundetes pärchen das in den urlaub fahren wollte, stand ich jetzt natürlich erstmal etwas blöd da. Den verkäufer habe ich dann kontaktiert und ihm die sache erklärt und er meinte nur er hat die kamera so gekauft und fertig, er hätte sie also bereits geöffnet bekommen. Das ist für mich natürlich keine zufriedenstellende antwort gewesen, den wie er sie gekauft hat konnte mir ja eigentlich egal sein, er hat sie ausdrücklich (auch auf nachfrage) als ungeöffnete ware angeboten. Da ein zurücksenden nicht in frage gekommen ist (urlaub) einigte ich mich mit ihm (nach langem hin und her und uneinsichtigem getue von ihm) auf die rückzahlung einer kleinen entschädigung und auf den betrag den er von sich aus bereit war zu erstatten. Das geld habe ich leider nie bekommen, bekommen habe ich die aussage dann solle ich halt zum anwalt (womit ich mehrfach gedroht hatte).
Nun ist es so das ich rechtlich zwar innerhalb der familie gut beraten bin, aber nicht weiß was ich machen soll. Auf der einen seite handelt es sich nur um einen sehr niedrigen betrag, auf der anderen seite ist mir der verkäufer so blöd gekommen, das ich eigentlich nicht bereit bin solche bewusste täuschungen einfach so hinzunehmen.
Was denkt ihr bzw. was würde ihr machen?
ich möchte euch mal um rat fragen, und wissen wie ihr folgendes problem von mir einordnen würdet bzw. was ihr machen würdet.
Ich habe über das forum eine kamera gekauft die klar und deutlich als nagelneu und ungeöffnet beschrieben wurde. Der verkaufsgund ist gewesen das es sich um einen fehlkauf (geburtstagsgeschenk) handelte, das der verkäufer nun nur gegen einen warengutschein zurück geben hätte können. Für mich war der ausschlaggebende punkt für den kauf, das die ware eben ungeöffnet ist (also so wie auch vom verkäufer beschrieben). Auch sicherte ich mich extra nochmals per pm ab und fragte nochmals ganz speziell ob es sich tatsächlich um ungeöffnete neuware handeln würde, worauf ich wieder ein ja natürlich bekommen habe.
Als ich die kamera dann bekommen habe, waren sowohl das siegel der verpackung als auch das siegel der kameratüte bereits geöffnet und auf der kamera fanden sich auch fingerabdrücke. Da die kamera nicht für mich gewesen ist, sondern für ein befreundetes pärchen das in den urlaub fahren wollte, stand ich jetzt natürlich erstmal etwas blöd da. Den verkäufer habe ich dann kontaktiert und ihm die sache erklärt und er meinte nur er hat die kamera so gekauft und fertig, er hätte sie also bereits geöffnet bekommen. Das ist für mich natürlich keine zufriedenstellende antwort gewesen, den wie er sie gekauft hat konnte mir ja eigentlich egal sein, er hat sie ausdrücklich (auch auf nachfrage) als ungeöffnete ware angeboten. Da ein zurücksenden nicht in frage gekommen ist (urlaub) einigte ich mich mit ihm (nach langem hin und her und uneinsichtigem getue von ihm) auf die rückzahlung einer kleinen entschädigung und auf den betrag den er von sich aus bereit war zu erstatten. Das geld habe ich leider nie bekommen, bekommen habe ich die aussage dann solle ich halt zum anwalt (womit ich mehrfach gedroht hatte).
Nun ist es so das ich rechtlich zwar innerhalb der familie gut beraten bin, aber nicht weiß was ich machen soll. Auf der einen seite handelt es sich nur um einen sehr niedrigen betrag, auf der anderen seite ist mir der verkäufer so blöd gekommen, das ich eigentlich nicht bereit bin solche bewusste täuschungen einfach so hinzunehmen.
Was denkt ihr bzw. was würde ihr machen?