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Fake-"Garantie" und Quittungen in der Biete-Sektion für Objektive

Gast_308519

Guest
Aus Spass an der Freude mal ein paar kleine Hinweise auch hier:

1. Pentax, Tamron und Sigma schließen ausdrücklich Garantien für Zweitbesitzer in ihren Garantiebedingungen aus.
Wer damit in den Biete-Sektionen wirbt (üblicherweise, um vom ahnungslosen Käufer einen höheren Preis zu erhalten), sollte sich darüber im klaren sein, dass er damit in möglicherweise rechtliche dunkelgraue Zonen vorstößt.
Das mag eigene Ahnungslosigkeit sein, kann aber auch bewusstes Preis-Pushen mit Null Inhalt sein.

Bei Pentax stehen die Regeln explizit auf den Garantie-Beipackzetteln.
Tamron siehe: http://www.tamron.eu/de/service/5-jahre-garantie.html
Sigma siehe: http://www.sigma-foto.de/service/bestimmungen.html

Unabhängig von eventuellen Formulierungen am Ende eines Angebotes sollte sich ein Anbieter darüber im Klaren sein, dass er damit Wareneigenschaften anpreist, die die Ware so nicht hat.
Da könnte also entweder eine spätere Anfechtung kommen (dann geht die kaputte Ware eventuell an den Verkäufer zurück gegen das Geld) oder er selbst doch persönlich für die Reparatur in Anspruch genommen werden.

Es gibt zwar sicherlich Fälle, wo die Hersteller es nicht so genau nehmen und auch die Linsen von Gebrauchtkäufern reparieren, aber das ist Null vorhersagbar oder gar einzufordern und damit nichts wert (eben keine Garantie).
Ein auch nur 1 Tag altes Objektiv in zweiter Hand hat Null Garantie.

Erhellende Ausführungen gibts dazu auch hier:
http://forum.digitalfotonetz.de/viewtopic.php?t=88564&postdays=0&postorder=asc&start=31

2. Ebenso scheint es ein gewisses Unwissen zu geben, was Quittungen angeht. Darauf hat ein Käufer nämlich immer einen Rechtsanspruch.
Schön hier ausgeführt: http://testberichte.ebay.de/Quittun...i-Privatverkaeufen_W0QQugidZ10000000008342164

Einige sind vielleicht ahnungslos, aber alle wohl kaum. Verkäufer, die bei einem der beiden Themen auffallen sind jedenfalls m.E. nur begrenzt vertrauenswürdig und sind keinesfalls einen Preis über Ebay-Niveau (siehe http://www.flickr.com/photos/ossy59/sets/72157603469902678/) würdig.
 
Find ich schon interessant zu wissen da ja die Preise bei den meisten noch recht hoch ist obwohl dann Garkeine Garantieansprüche für den zweibesitzer zustehen.

Ist aber auch finde ich ne kleine Frechheit von Sigma und Tamron welcher Sinn versteckt sich dahinter ?

Mich hat man aber auch schon hingewiesen darauf.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Primär um Missbrauch einzuschränken und unvorhersehbare Kosten zu vermeiden. Man müsste auch den Zwischenverkauf nachweisen können, um das Datum des Erstkaufs und die Rechtmäßigkeit des Besitzes zu beweisen.

Warum sollte sich ein Hersteller das antun? Ich schätze 95% der Objektive wechseln nicht in der Garantiezeit den Besitzer.

Davon unbenommen bleibt übrigens die Gewährleistung. Das müsste nach meinem Rechtsverständnis trotz Zwischenverkauf bei erfolgreichem Nachweis des Gebrauchtkaufs und Besitz einer Kopie des Erstkaufdokumentes durchsetzbar sein.
 
Ist aber auch finde ich ne kleine Frechheit von Sigma und Tamron welcher Sinn versteckt sich dahinter ?

die hersteller wollen geld verdienen, die erweiterten garantien sind ein mehrwert, der den ein oder anderen dazu bringen kann, neuware zu kaufen und damit dem hersteller das geld zu geben, statt gebrauchtware zu kaufen und damit dem hersteller eben kein geld zu geben.
 
Austro-Diesel

Das sehe ich auch so.

Deswegen lasse ich mir immer ein kompletten Daten und genauen Kauf bzw Abkaufen eines Objektiv innerhalb der Garantie komplett dokumentieren.

Mit Kaufvertrag und Übernahme Vertrag.

Da gab es eigentlich nie Probleme damit.

r_b

ja das ist mir schon klar das es reine Geld Sache ist aber das wiedersprich aber schon einwenig der Rechtsprechung.

Mfg
 
Davon unbenommen bleibt übrigens die Gewährleistung. Das müsste nach meinem Rechtsverständnis trotz Zwischenverkauf bei erfolgreichem Nachweis des Gebrauchtkaufs und Besitz einer Kopie des Erstkaufdokumentes durchsetzbar sein.

In D hast Du nur eine Gewährleistung von demjenigen, der Dir die Ware verkauft hat (z.B. "Händler"), das geht nicht um Ecken und hat nie was mit dem Hersteller zu tun, wenn der nicht "Fabrikverkauf" hat.
Viele eher unredliche Händler versuchen aber ihre eigenen Gewährleistungskosten zu drücken, indem sie die Käufer auf die Hersteller/Garantie verweisen, obwohl der Käufer kein Rechtsverhältnis mit diesem hat und sich da nur totrennt.

Und Du kannst in D als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschliessen, was ja die meisten machen.
 
Ich habe schon mehrere Kameras hier im Forum oder bei einer Auktion erstanden, zwei mal habe ich Garantie schon in Anspruch genommen, obwohl ich eueren Ausführungen nach eigentlich keinen Anspruch mehr darauf hätte.

Jedes Mal habe ich den Original-Beleg mit Namen und Anschrift des Erstbesitzers eingereicht, Probleme gab es nie.

Bei Belegen aus Geiz- oder Blöd-Märkten gibt es auch keinen Eigentums-Nachweis, denn es steht ja kein Name des Käufers drauf und die Garantiekarte wird nur seltenst ausgefüllt.

Man dürfte dann auch nichts mehr verschenken, da ja der Beschenkte eigentlich schon der zweite Eigentümer ist und keinen Garantieanspruch mehr hat.

Meiner Meinung nach ist man mit einer Garantie, auf die man vielleicht keinen Anspruch mehr hat, die aber anstandslos gewährt wird, immer noch besser bedient als ohne.
 
2. Ebenso scheint es ein gewisses Unwissen zu geben, was Quittungen angeht. Darauf hat ein Käufer nämlich immer einen Rechtsanspruch.
Schön hier ausgeführt: http://testberichte.ebay.de/Quittun...i-Privatverkaeufen_W0QQugidZ10000000008342164

Nun, wenn man die Quelle nachliest, dann steht da aber auch drinnen, was für eine Quittung das ist, wenn man privater Anbieter ist. Die dokumentiert den Verkauf. Also was verkauft wurde zu welchem Preis.
Es ist mit nichten von der Originalquittung die Rede, mit der der Verköufer der gebrauchten Ware damals die Ware selber erworben hat.
 
Nun, wenn man die Quelle nachliest, dann steht da aber auch drinnen, was für eine Quittung das ist, wenn man privater Anbieter ist. Die dokumentiert den Verkauf. Also was verkauft wurde zu welchem Preis.
Es ist mit nichten von der Originalquittung die Rede, mit der der Verköufer der gebrauchten Ware damals die Ware selber erworben hat.

Korrekt. Ich selbst wollte auch nicht den Eindruck erwecken, es ginge um die Originalquittung. Es geht nur um einen Beleg der Gebraucht-Transaktion.
 
Ich habe schon mehrere Kameras hier im Forum oder bei einer Auktion erstanden, zwei mal habe ich Garantie schon in Anspruch genommen, obwohl ich eueren Ausführungen nach eigentlich keinen Anspruch mehr darauf hätte.

Jedes Mal habe ich den Original-Beleg mit Namen und Anschrift des Erstbesitzers eingereicht, Probleme gab es nie.

Bei Belegen aus Geiz- oder Blöd-Märkten gibt es auch keinen Eigentums-Nachweis, denn es steht ja kein Name des Käufers drauf und die Garantiekarte wird nur seltenst ausgefüllt.

Man dürfte dann auch nichts mehr verschenken, da ja der Beschenkte eigentlich schon der zweite Eigentümer ist und keinen Garantieanspruch mehr hat.

Meiner Meinung nach ist man mit einer Garantie, auf die man vielleicht keinen Anspruch mehr hat, die aber anstandslos gewährt wird, immer noch besser bedient als ohne.

Du sprichst hier zwei Dinge an, die m.E. mit der genannten Problemtik nichts zu tun haben.
Zum einen kann ein Hersteller natürlich IMMER zu Deinen Gunsten entscheiden und die Garantie "individuell" ausweiten. Einen Rechtsanspruch hast Du halt nicht.
Das andere ist die Nachweisbarkeit, wer Erstkäufer ist. Bei den großen Märkten wirst Du nicht namentlich erfaßt. Aber manche Hersteller verlangen eine namentliche Registrierung, wenn die 5 Jahre in Anspruch genommen werden sollen.
 
Jedes Mal habe ich den Original-Beleg mit Namen und Anschrift des Erstbesitzers eingereicht, Probleme gab es nie.

Sagen wir mal so: Was Du beschreibst, spielt sich eventuell irgendwo im Bereich Kulanz vs. betrugsartiges ab. Da ist jeder seines Glückes Schmied.

Eine "Garantie" auf diese "Garantie" hat man aber aus offensichtlichen Gründen nicht und das funktioniert ganz offensichtlich auch nur mithilfe des Original-Kaufbelegs. Es gibt ja Spassvögel, die mit Garantie werben und gleichzeitig darauf hinweisen, dass es keine Originalrechnung gibt.

Und den Hinweis, dass sowas klappen kann, habe ich ja schon im OP geschrieben.
 
Sagen wir mal so: Was Du beschreibst, spielt sich eventuell irgendwo im Bereich Kulanz vs. betrugsartiges ab. Da ist jeder seines Glückes Schmied.

Eine "Garantie" auf diese "Garantie" hat man aber aus offensichtlichen Gründen nicht und das funktioniert ganz offensichtlich auch nur mithilfe des Original-Kaufbelegs. Es gibt ja Spassvögel, die mit Garantie werben und gleichzeitig darauf hinweisen, dass es keine Originalrechnung gibt.

Und den Hinweis, dass sowas klappen kann, habe ich ja schon im OP geschrieben.

Lese ich das jetzt richtig : Das auch wenn man den Erstbesitzer Kontaktet und er dann die Garantie abwicklung übernimmt würde man es nicht durchbekommen oder wie ?

mfg:eek:
 
In D hast Du nur eine Gewährleistung von demjenigen, der Dir die Ware verkauft hat (z.B. "Händler"), das geht nicht um Ecken

Bist du dir da sicher dass es nicht "um ecken" geht?
Gewährleistungsansprüche kann man doch mit abtreten, dachte ich bisher.

Sprich Beispiel: Ich kaufe Gegenstand A bei Händler xyz und verkaufe ihn an jemand weiter innerhalb der Gewährleistungszeit und trete entspr. Rechte ab, schließe aber die Gewährleistungsansprüche ggü. meiner Person aus, dann müsste er doch die Gewährleistung gegenüber dem Händler nutzen können, da ich sie ja abgetreten habe?
 
Bist du dir da sicher dass es nicht "um ecken" geht?
Gewährleistungsansprüche kann man doch mit abtreten, dachte ich bisher.

Sprich Beispiel: Ich kaufe Gegenstand A bei Händler xyz und verkaufe ihn an jemand weiter innerhalb der Gewährleistungszeit und trete entspr. Rechte ab, schließe aber die Gewährleistungsansprüche ggü. meiner Person aus, dann müsste er doch die Gewährleistung gegenüber dem Händler nutzen können, da ich sie ja abgetreten habe?

ja das nennt man Übernahme Vertrag. Und das ist Rechtlich korekkt.
 
Lese ich das jetzt richtig : Das auch wenn man den Erstbesitzer Kontaktet und er dann die Garantie abwicklung übernimmt würde man es nicht durchbekommen oder wie ?

Wer weiss das schon?

Ich würde mich zuerst fragen, wieviele Verkäufer sich derlei Stress antun würden x Monate / Jahre, nachdem sie das Teil losgeworden sind.
 
Nun mal langsam. Es gibt Garantie, die von den Unternehmen freiwillig angeboten wird und die Gewährleistung. Zweites ist rechtlich vorgeschrieben und dabei spielt es auch keine Rolle ob es 5 oder 1000 mal verkauft wurde.
Kauft man z.B. eine Penzax K5 mit Perlenketten, die nicht erwähnt wurden kann man diese trotzdem zu Pentax schicken. Kauft man ein Pentax 17-70 welche ein Jahr alt ist und der SDM-Motor defekt wäre kann man dieses an Pentax schicken, hier muss man allerdings nachweisen, dass das Objektiv ein Jahr alt ist.
Die Gewährleistung muss die Funktion des Gerätes gewährleisten, die Garantie geht über der Gewährleistung hinaus, z.B. das Ablösen der Belederung.
 
Nun mal langsam. Es gibt Garantie, die von den Unternehmen freiwillig angeboten wird und die Gewährleistung. Zweites ist rechtlich vorgeschrieben und dabei spielt es auch keine Rolle ob es 5 oder 1000 mal verkauft wurde.
Kauft man z.B. eine Penzax K5 mit Perlenketten, die nicht erwähnt wurden kann man diese trotzdem zu Pentax schicken. Kauft man ein Pentax 17-70 welche ein Jahr alt ist und der SDM-Motor defekt wäre kann man dieses an Pentax schicken, hier muss man allerdings nachweisen, dass das Objektiv ein Jahr alt ist.
Die Gewährleistung muss die Funktion des Gerätes gewährleisten, die Garantie geht über der Gewährleistung hinaus, z.B. das Ablösen der Belederung.


Das man es nachweisen muss ist ja eigentlich klar durch kaufvertrag / Übernahme Vertrag und Original Rechnung.
 
Bist du dir da sicher dass es nicht "um ecken" geht?
Gewährleistungsansprüche kann man doch mit abtreten, dachte ich bisher.

Sprich Beispiel: Ich kaufe Gegenstand A bei Händler xyz und verkaufe ihn an jemand weiter innerhalb der Gewährleistungszeit und trete entspr. Rechte ab, schließe aber die Gewährleistungsansprüche ggü. meiner Person aus, dann müsste er doch die Gewährleistung gegenüber dem Händler nutzen können, da ich sie ja abgetreten habe?

Nein. Eine solche Abtretung würde das Einverständnis des Gewährleistungspflichtigen benötigen, und das hat man nicht.
 
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