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Entfernen von Wasserzeichen

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fabian1493

Themenersteller
Hallo zusammen,
ich benötige mal wieder eure Hilfe bei einem diesmal vielleicht etwas spezielleren Fall.

Ich wurde über FB angeschrieben und gefragt, ob ich Interesse hätte ein Auto zu fotografieren.
Da ich dahingehend doch schon das ein oder andere Bild von meinem eigenen Auto und dem meines Bruder gemacht habe, sollte das kein Problem darstellen.

Ich habe dem guten Kerl im Vorhinein klargemacht, dass ich keine Aufwandsentschädigung dafür haben möchte (da bin ich auch davon ausgegangen, dass das in einer halben Stunde durch ist).
Letztendlich hat mich der Spaß mitsamt dem Fotografieren, Fahrerei, etc. etwas mehr als vier Stunden gekostet.

In weiser Voraussicht habe ich die Bilder restlos alle in Lightroom entwickelt und mit einem Wasserzeichen am unteren rechten Bildrand versehen.


Gestern Abend dann habe ich ihm drei Bilder zugeschickt, ebenfalls mit Wasserzeichen. Nun hat er mir eben diese drei Bilder komplett überarbeitet UND mit entferntem Wasserzeichen "gezeigt".

Zitat: "Ich lade das in fb hoch und verlinke dich drauf 😜Hasse sowas auf Bildern selber drin zu haben 😁😁"
Und weiter: "Ich machs wieder klein rein ja?! Ja ich machs wieder rein aber ich wills nich so groß haben mache mein eigenes auch nur klein."

Gehe ich richtig in der Annahme, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist?

Wie sieht es denn in solchen Fällen rein rechtlich aus?



Viele Grüße
Fabian
 
Ja, das ist schon klar.

Aber ich verliere meine Bildrechte ja nciht dadurch, dass ich im Vorhinein keine schriftliche Nutzungsvereinbarung getroffen habe, oder?
 
Das nicht, aber wie willst du im Streitfall beweisen, dass es überhaupt eine Absprache gab? Zumal es hier auch mal einen netten Thread gab... Hatte was mit Arschgeweihen zu tun...
 
Fabian muss gar nichts beweisen, der andere muss beweisen.

Aber das hört sich hier eher nach etwas an, was man mit KOMMUNIKATION lösen muss, nicht mit Gesetzen.
 
Hallo Fabian,
...
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist?

Wie sieht es denn in solchen Fällen rein rechtlich aus?
Das kläre bitte bei einer Rechtsberatung.

Da so etwas hier nicht stattfinden darf und Rechtstalk auch kein fotografisches Thema ist, schließen wir an dieser Stelle mit Verweis auf Rechtsberatungsquellen sowie andere Plattformen, die auf das Thema Rechte & Gesetze ausgerichtet sind. Im DSLR-Forum geht es um fotografische Themen und nicht um juristische.

*geschlossen*
 
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