fabian1493
Themenersteller
Hallo zusammen,
ich benötige mal wieder eure Hilfe bei einem diesmal vielleicht etwas spezielleren Fall.
Ich wurde über FB angeschrieben und gefragt, ob ich Interesse hätte ein Auto zu fotografieren.
Da ich dahingehend doch schon das ein oder andere Bild von meinem eigenen Auto und dem meines Bruder gemacht habe, sollte das kein Problem darstellen.
Ich habe dem guten Kerl im Vorhinein klargemacht, dass ich keine Aufwandsentschädigung dafür haben möchte (da bin ich auch davon ausgegangen, dass das in einer halben Stunde durch ist).
Letztendlich hat mich der Spaß mitsamt dem Fotografieren, Fahrerei, etc. etwas mehr als vier Stunden gekostet.
In weiser Voraussicht habe ich die Bilder restlos alle in Lightroom entwickelt und mit einem Wasserzeichen am unteren rechten Bildrand versehen.
Gestern Abend dann habe ich ihm drei Bilder zugeschickt, ebenfalls mit Wasserzeichen. Nun hat er mir eben diese drei Bilder komplett überarbeitet UND mit entferntem Wasserzeichen "gezeigt".
Zitat: "Ich lade das in fb hoch und verlinke dich drauf
Hasse sowas auf Bildern selber drin zu haben 
"
Und weiter: "Ich machs wieder klein rein ja?! Ja ich machs wieder rein aber ich wills nich so groß haben mache mein eigenes auch nur klein."
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist?
Wie sieht es denn in solchen Fällen rein rechtlich aus?
Viele Grüße
Fabian
ich benötige mal wieder eure Hilfe bei einem diesmal vielleicht etwas spezielleren Fall.
Ich wurde über FB angeschrieben und gefragt, ob ich Interesse hätte ein Auto zu fotografieren.
Da ich dahingehend doch schon das ein oder andere Bild von meinem eigenen Auto und dem meines Bruder gemacht habe, sollte das kein Problem darstellen.
Ich habe dem guten Kerl im Vorhinein klargemacht, dass ich keine Aufwandsentschädigung dafür haben möchte (da bin ich auch davon ausgegangen, dass das in einer halben Stunde durch ist).
Letztendlich hat mich der Spaß mitsamt dem Fotografieren, Fahrerei, etc. etwas mehr als vier Stunden gekostet.
In weiser Voraussicht habe ich die Bilder restlos alle in Lightroom entwickelt und mit einem Wasserzeichen am unteren rechten Bildrand versehen.
Gestern Abend dann habe ich ihm drei Bilder zugeschickt, ebenfalls mit Wasserzeichen. Nun hat er mir eben diese drei Bilder komplett überarbeitet UND mit entferntem Wasserzeichen "gezeigt".
Zitat: "Ich lade das in fb hoch und verlinke dich drauf



Und weiter: "Ich machs wieder klein rein ja?! Ja ich machs wieder rein aber ich wills nich so groß haben mache mein eigenes auch nur klein."
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist?
Wie sieht es denn in solchen Fällen rein rechtlich aus?
Viele Grüße
Fabian