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Ein Foto gleichzeitig bei mehreren Wettbewerben - erlaubt?

Noddy_2

Themenersteller
Da ich nichts gefunden habe, dass meine Fragen beantwortet, wollte ich fragen, ob jemand weiß, ob man mit einem Foto bei mehreren Wettbewerben teilnehmen darf.

1. Darf ich mit einem Foto an z.B. zwei gleichzeitig laufenden Wettbewerben teilnehmen?

2. Wenn mein Foto bei einem Wettbewerb nicht gewinnt, darf ich es dann bei einem anderen Wettbewerb einschicken?

3. Wenn mein Foto gewinnt, darf ich es dann trotzdem noch bei einem anderen Wettbewerb einschicken?

Danke schon einmal im Voraus :)
 
Mit deinem Foto darfst du grundsätzlich machen, was du willst. Wenn du dich zu einem Wettbewerb anmeldest musst du aber die Regeln akzeptieren. Was darin steht verrät mir meine Glaskugel aber nicht.
 
Wie sollen wir dir Fragen bzgl der Regeln eines Wettbewerbs beantworten, den wir nicht mal kennen?
 
Wie sollen wir dir Fragen bzgl der Regeln eines Wettbewerbs beantworten, den wir nicht mal kennen?

Hätte ja sein können, dass es auch grundsätzliche Regeln gibt...
 
Eine absolute und vollkommen überraschende Antwort:

Das klärt zweifelsfrei das jeweilige Kleingedruckte zu dem Wettbewerb.
 
Ich weiss nicht welche Art von Wettbewerben du meinst (FIAP, PSA, DVF ...).
Prinzipiell kannst du ein Bild bei jedem Wettbewerb einsenden. Wenn es bei einem Wettbewerb angenommen wurde, kannst du es dort nicht mehr einsenden, bei allen anderen Wettbewerben aber schon.

Gruß Roland
 
Musst aber wirklich das Kleingedruckte lesen; es gibt genug Wettbewerbe, bei denen du mit Einreichung des Fotos auch gleich das ausschließliche Nutzungsrecht überträgst.

Und DANN kannst du dein Foto nur noch für dich selbst ausdrucken und dich drüber freuen.
 
Musst aber wirklich das Kleingedruckte lesen; es gibt genug Wettbewerbe, bei denen du mit Einreichung des Fotos auch gleich das ausschließliche Nutzungsrecht überträgst.

Und DANN kannst du dein Foto nur noch für dich selbst ausdrucken und dich drüber freuen.

Wenn da steht "Die Rechte verbleiben beim Fotografen" kann ich also alles machen was ich will?

Dankeschön :)
 
Ist für mein Rechtsverständnis (Vorlesung in der Uni) zu schwammig formuliert.
Das Urheberrecht verbleibt immer bei dir, das ist nicht "veräußerbar", wie es in der Rechtsprechung heißt.
Hier geht es aber um Nutzungsrechte, und die kannst du sehr wohl veräußern; bis zu dem Punkt, dass du als Urheber nichts mehr mit deinem Lichtbildwerk anfangen darfst.
Im Zweifelsfall also unmittelbar beim Veranstalter verbindlich nachfragen, welches Recht hier angeblich beim Urheber verbleibt. Aber das ist keine Rechtsberatung meinerseits, sondern lediglich eine mögliche Vorgehensweise im Zweifelsfall.
 
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