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Eiffeltürme

4mq

Themenersteller
Hi,

hier mal überarbeitete Versionen von drei Eiffelturm Bildern von mir. Das erste aus einer eher ungewöhnlichen Perspektive, das letzte eher in der gewohnten Sichtweise.
Ich bin mir nicht sicher, ob Mittelformat beim ersten Bild passt. Die ersten beiden Bilder mögen wie getönte s/w-Bilder aussehen, eigentlich sind es aber die, lediglich entsättigten, Original-Farben.

Ich freue mich über Kritik :-)

Viele Grüße,
mq

//Bild1+2: Pentax Optio 33L
//Bild3: Pentax K100D + 18-55
 
Bilder des nächtlich illuminierten Eiffelturmes sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur auf der privaten Webseite unter Nennung des Namens des Illuminationskünstlers publiziert werden. Alle anderen Veröffentlichungen werden von der Vermarktungsagentur als kostenpflichtige kommerzielle Nutzung angesehen.

Also - Rechtsgrundlage klären oder Bilder entfernen - sonst kann das teuer werden...

LG Steffen.
 
Bilder des nächtlich illuminierten Eiffelturmes sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur auf der privaten Webseite unter Nennung des Namens des Illuminationskünstlers publiziert werden. Alle anderen Veröffentlichungen werden von der Vermarktungsagentur als kostenpflichtige kommerzielle Nutzung angesehen.

Also - Rechtsgrundlage klären oder Bilder entfernen - sonst kann das teuer werden...

LG Steffen.
Mein bisheriges Verständnis war, dass die private Nutzung der Bilder mit Einblendung des Copyrights gestattet ist. Ich finde leider gerade die Quelle nicht mehr. Dadurch, dass ich die Bilder in diesem kostenlosen Forum kostenlos zeige, entsteht doch keine kommerzielle Nutzung? Hast du dazu eine Quelle?
Sollte darauf Wert gelegt werden, entferne ich die Bilder aber natürlich trotzdem.

Und @Nickee
Danke für dein Feedback :-)

Grüße,
mq
 
Die ersten beiden gefallen mir gut. Originelle Aufnahmen eines altbekannten Motivs. Hast du noch mehr?

Hast du sie bearbeitet, die Farbtönung gefällt mir.

Nick
 
Nur ne kurze Frage zwischendurch. Als "Illuminationskünstler" ist da derjenige der für die Beleuchtung von dem Eifelturm zuständig war oder ist hiermit der Fotograf gemeint?
 
Nur ne kurze Frage zwischendurch. Als "Illuminationskünstler" ist da derjenige der für die Beleuchtung von dem Eifelturm zuständig war oder ist hiermit der Fotograf gemeint?

In your project to show your images of the Eiffel Tower by night, with or without sparkling lights on your private website the copyright to mentioned will be :


SETE – illuminations Pierre Bideau”.


For a commercial use, you have to tell to your potential customers it will be necessary to contact us at the address


Stephane DIEU
S.E.T.E.
1, quai de Grenelle
F-75015 PARIS


sdieu@toureiffel.fr


Tel number : + 33 (0)1 44 11 23 99
Fax number : + 33 (0)1 44 11 23 98
 
Hallo mq,

die ersten 2 sind klasse, das "entsättigte??" passt gut.

Schade finde ich nur, dass gleich wieder die 2te Antwort auf irgendwelchen fiktiven Rechten herumpocht:

Bilder des nächtlich illuminierten Eiffelturmes sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur auf der privaten Webseite unter Nennung des Namens des Illuminationskünstlers publiziert werden. Alle anderen Veröffentlichungen werden von der Vermarktungsagentur als kostenpflichtige kommerzielle Nutzung angesehen.
LG Steffen.

Wie soll ich denn das verstehen? Soll ich mir jetzt bei jeder Nachtaufnahme von Städten und Gebäuden den Namen von dem Straßenbaumeister raussuchen, der die Laternen aufgehängt, oder von dem Elektriker der den Strahler vor die Kirche genagelt hat???
Ich glaube, das geht ein bisschen weit. Wenn ein Illuminati sein "Werk" nicht zum knipsen freigeben möchte, muss er es halt zuhängen.

Gruß

Kai
 
Schade finde ich nur, dass gleich wieder die 2te Antwort auf irgendwelchen fiktiven Rechten herumpocht

Die Rechte sind nicht fiktiv sondern sehr real. Der Hinweis kommt auch nicht um den TO zu ärgern sondern um ihn vor teuren Abmahnungen zu schützen. Der TO ist sich aber scheinbar sicher, dass es hier in Ordnung geht. Muss er selbst wissen. Ich würde aber keine mehrere tausend Euro teure Abmahnung riskieren.

Wie soll ich denn das verstehen? Soll ich mir jetzt bei jeder Nachtaufnahme von Städten und Gebäuden den Namen von dem Straßenbaumeister raussuchen, der die Laternen aufgehängt, oder von dem Elektriker der den Strahler vor die Kirche genagelt hat???
Ich glaube, das geht ein bisschen weit. Wenn ein Illuminati sein "Werk" nicht zum knipsen freigeben möchte, muss er es halt zuhängen.

Der "Illuminati" hat sein Kunstwerk - nämlich die Beleuchtung, nicht den Turm selbst - nunmal geschützt. Was würdest du sagen, wenn ich von dir hier eingestellte Bilder nehme und sie ungefragt verkaufe? Da hilft mir dann auch die Antwort "dann stell eben keine Bilder ein" oder "häng die Bilder virtuell zu und mach alles schwarz" nicht mehr weiter.
Und dass das mit dem Straßenbaumeister und dem Elektriker Blödsinn ist weißt du hoffentlich selbst.

Im übrigen gehen immer mehr Architekten dazu über, ihr Werk Urheberrechtlich schützen zu lassen. Da wird es dann selbst mit der Panoramafreiheit schwierig (die übrigens nicht automatisch weltweit gilt).

Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechte sind nicht fiktiv sondern sehr real. Der Hinweiß kommt auch nicht um den TO zu ärgern sondern um ihn vor teuren Abmahnungen zu schützen. Der TO ist sich aber scheinbar sicher, dass es hier in Ordnung geht. Muss er selbst wissen. Ich würde aber keine mehrer tausend Euro teure Abmahnung riskieren.



Der "Illuminati" hat sein Kunstwerk - nämlich die Beleuchtung, nicht den Turm selbst - nunmal geschützt. Was würdest du sagen, wenn ich von dir hier eingestellte Bilder nehme und sie ungefragt verkaufe? Da hilft mir dann auch die Antwort "dann stell eben keine Bilder ein" oder "häng die Bilder virtuell zu und mach alles schwarz" nicht mehr weiter.
Und das das mit dem Straßenbaumeister und dem Elektriker Blödsinn ist weißt du hoffentlich selbst.

Im übrigen gehen immer mehr Architekten dazu über ihr Werk Urheberrechtlich schützen zu lassen. Da wir es dann selbst mit der Panoramafreiheit schwierig (die übrigens nicht automatisch weitweit gilt).

Jochen

Damit ich nicht wieder Punkte wg. OT kassiere, gehts hier weiter:

https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=4799953&postcount=1

Gruß

Kai
 
...
Im übrigen gehen immer mehr Architekten dazu über, ihr Werk Urheberrechtlich schützen zu lassen. Da wird es dann selbst mit der Panoramafreiheit schwierig (die übrigens nicht automatisch weltweit gilt).
...

Urheberrecht ist nicht etwas, das man irgendwie erst beantragen muß, anders als z.B. Patentrechte.

Wem ein Recht nach dem UrhG zusteht, ergibt sich allein aus dem Gesetzeswortlaut. Insofern muß der Künstler "sein Urheberrecht nicht gesondert schützen lassen", der Architekt kann es aber wegen § 59G auch nicht weiter durchsetzen, denn er hat es erst gar nicht in Bezug auf Fotografie und Ähnliches.

Edit: Hm, da bin ich hier über einen anderen Link gelandet und sehe erst jetzt, daß ich eigentlich völlig OT bin :rolleyes:
Das mit dem Urheberrecht des Eifelturms ist mir aber jetzt erst mal völlig egal, daher:

Das dritte Bild mit dem Regen finde ich mal geil. Richtig groß und an die Wand gehängt, das könnte mir gefallen.:top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ihr lieben,

vielen Dank für euer Feedback. Ich habe erst jetzt antworten können, da ich viel um die Ohren hatte (Ostern+Uni). Ich freue mich über eure Kritik und verfolge natürlich auch die Diskussion um die Copyright-Frage.

Die ersten beiden gefallen mir gut. Originelle Aufnahmen eines altbekannten Motivs. Hast du noch mehr?

Hast du sie bearbeitet, die Farbtönung gefällt mir.

Nick
Hallo mq,

die ersten 2 sind klasse, das "entsättigte??" passt gut.

Ich habe noch ein paar andere Aufnahmen, ich muss die aber erst nochmal rauskramen :-)
kaics hat das richtig erkannt, die Bilder sind nicht SW und getönt, sondern lediglich entsättigt. Die Farbtönung kommt durch die mehr oder weniger natürliche Lichtstimmung zustande :-)

Grüße,
mq
 
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