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DxO und der Weiterverkauf

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

RKe

Themenersteller
Hallo Forum,

ich möchte nicht versäumen, Euch an meinen persönlichen Erfahrungen bezüglich des Verkaufs(versuchs) meiner DxO Elite Lizenz teilhaben zu lassen.

Um es vorweg zu nehmen: DxO bezieht sich auf ihre EULA und hat insofern, juristisch gesehen, vermutlich Recht in dieser Sache: aber ärgerlich für den Endanwender ist das schon und man sollte auf jeden Fall die Lizenzbestimmungen aufmerksam lesen, damit man nicht am Ende überrascht wird, so wie ich!

Was ist also geschehen?

Ich habe hier im Forum meine DxO Elite Version 6 angeboten zum Verkauf.
Aber ich habe die Rechnung leider ohne den Wirt (DxO) gemacht!

Nachdem es im letzten Jahr noch möglich war, mittels eines Formulars eine Lizenz auf einen Käufer zu übertragen (so wie heute auch bei Adobe), will man das nun nicht mehr zulassen und verweist auf die Bestimmungen der EULA. (Anmerkung: das ist schon richtig, wie ich zwischenzeitlich nachgelesen habe; Verkauf von privat nicht vorgesehen; nur Übertragung auf Dritte, wenn der auch die fotografische Ausrüstung übernimmt(?); hätte man VOR dem Kauf lesen sollen:mad:)

Der (durchaus freundliche) DxO Support hat zunächst geleugnet, dass es ein solches Formular je gegeben habe. Nach intensivem Nachfragen konnte man sich dann erinnern, dass es so ein Formular gegeben hat, dass es aber "ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung" verwendet worden sei! ????
(Immerhin hat die Lizenzumschreibung mit diesem Formular ja offensichtlich trotzdem funktioniert!)

Auch die in Version 5 noch mögliche "Rückübertragung" der Lizenz an DxO zwecks späterer Neuinstallation auf einem anderen Rechner (Menüpunkt in Ver.5) ist heute nicht mehr möglich, da der Menüpunkt in Ver.6 schlicht verschwunden ist. Aussage DxO: "Die Funktion zum Deaktivieren wurde auf Kundenwunsch zugunsten anderer Funktionen geändert".
Kundenwunsch, dass ich nun bei jedem Rechnerwechsel und Plattenproblem bei DxO eine Freigabe erbetteln muss??? Naja!

Jedenfalls ist der Standpunkt bei DxO folgender: (Zitat) "Nach EULA ist es nicht vorgesehen, dass Endkunden Ihre Lizenz an Dritte verkaufen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Wir haben das in der Vergangenheit zwar iR nicht weiter verfolgt, geben in diesem Zusammenhang aber keinen zusätzlichen Support oder weitere Aktivierungen."

D.h. im Klartext: einmal DxO, immer DxO oder bei Nichtgebrauch "ab in die Tonne".

Übrigens hatte ich auf meine Anzeige eine Interessentin gefunden, - die war ganz begeistert von DxO. Über den günstigeren Einstieg wäre sie zu DxO gekommen und hätte sicher noch viele Upgrades in der Zukunft käuflich bei DxO erworben. Ob sie nun die 300,- für die Vollversion bei DxO ausgibt? Das Programm an sich ist sicherlich gut, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass dem Einen oder Anderen bezüglich der Kundenfreundlichkeit hier doch Zweifel kommen, ob dies die "richtige" Wahl ist.

Ich, für meinen Teil, weiß, wie ich mich in Zukunft verhalten werde und wem ich mein Geld für Software gebe. Und ich werde sicherlich das Kleingedruckte aufmerksamer lesen! :mad:

Soviel zu meinen ganz persönlichen Erfahrungen.

Viele Grüße von
Ralf
 
Weise den Support von DxO auf das in Deutschland geltende Recht bzgl Weiterverkauf von Software und den damit verbundenen Erschöpfungsgrundsatz hin ..... wenn sie sich weiterhin weigern die Aktivierungen aufzuheben, melde es der für dich zuständigen Verbraucherschutzzentrale mit sämtlichen Mailverkehr.
 
Zitat:

"Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153)."

Das gilt für Software, die mit physischen Datenträger gekauft worden ist.

Die Entscheidung für Online gekaufte Lizenzen mit Download der Software steht noch aus. Bin aber zuversichtlich, dass das Ergebnis ähnlich sein wird.
 
Das hat man davon, wenn man Software kauft <- wobei (Software)Hersteller den Begriff "kaufen" offensichtlich völlig anders definiert, als allgemein üblich.

Es soll auch Leute geben, die obwohl sie gekaufte Lizenzen haben, dennoch Keygeneratoren und Cracks einsetzen. Leider hat sich die Industrie das selbst zuzuschreiben. Das macht es zwar nicht legaler, aber man fühlt sich nicht ganz so betrogen.

Ähnliche Erfahrung durfte ich auch bereits sammeln. Mein Beileid.
 
Das ist richtig: wenn "wir" von Kaufen reden, dann meinen die Hersteller nur "Nutzen", was soviel heißen soll, dass man kein Eigentum erwirbt und insofern auch nichts weiterverkaufen kann.

Das Urteil ist aber trotzdem interessant in diesem Zusammenhang: ursprünglich habe ich nämlich mal eine Version auf Datenträger gekauft (Ver. 3.5) und seit dem immer brav meine Upgrades per Download erworben.
Wenn die Upgrades also nur eine Aktualisierung und Erweiterung der ursprünglichen Software darstellen (dafür spricht der reduziert Preis für die Upgrades), dann müsste die Software ja nach dem Urteil verkaufbar sein.

Nützt nur wahrscheinlich nichts, denn bei jeder Installation bestätigt man ja die aktuelle Lizenzvereinbarung (ohne sie gelesen zu haben:mad:) und ist dadurch wahrscheinlich doch wieder in dem noch nicht entschiedenen Bereich.

Das mit dem Verbraucherschutz ist eine gute Idee. Überleg ich mir mal.
Mir geht es noch nicht mal primär um das Geld (obwohl 180,- auch Geld sind), sondern ich ärgere mich wohl vor allem über die Lizenzpolitik (und über mich selbst, weil man es ja hätte lesen können (EULA))
Für mich ist das schon ein "Kauf" und nun will mir da jemand reinreden, was ich mit "meinen Sachen" machen darf:grumble:

Viele Grüße von
Ralf
 
Nützt nur wahrscheinlich nichts, denn bei jeder Installation bestätigt man ja die aktuelle Lizenzvereinbarung (ohne sie gelesen zu haben:mad:) und ist dadurch wahrscheinlich doch wieder in dem noch nicht entschiedenen Bereich.

Eben darum geht es doch bei der Entscheidung, dass diese Teile der Lizenzvereinbarung unwirksam sind.
 
Hallo,

ohne das jetzt in einen "Prinzipienreiter-Thread" verwandeln zu wollen:

Ich kann Dich vollkommen verstehen, Ralf.

Aber das Problem ist doch, dass die meisten Benutzer eine einmal erworbene Lizenz mit einem "Besitz" gleichsetzen. Also einer Art "Gegenstand" den sie gegen Geld an Andere weitergeben können.

Aber das kann, wenn man es bis zum Ende durchdenkt, nicht funktionieren. :eek:

Einen physikalischen Gegenstand kann man weitergeben. Aber:
  • Es entsteht eine Art "Übergabe-Verzögerung", die mal länger und mal kürzer sein kann. Wenn ich meine Heckenschere an den Nachbar weitergebe, dann dauert es evtl. nur eine Minute, bei einem Kauf eines Gegenstandes über Ebay gibt es durchaus eine durch Geldtransfer und den Versand bedingte Pause von ein bis zwei Wochen.

  • Es gibt eine Lebensdauer. Durch Abnutzung, Korrosion etc. wird der Gegenstand irgendwann schlicht nicht mehr verwendbar.

Wenn wir jetzt ein "virtuelles Gut" wie einen Lizenzschlüssel nehmen, dann gelten viele gewohnten Gesetze aber so plötzlich nicht mehr:
  • So ist dieser praktisch in "Null-Zeitdauer" von einer Person an eine beliebige andere Person auf der Erde übertragbar, vorausgesetzt beide haben einen Internetanschluss.

  • Ausserdem ist die Lizenz keinem Verschleiss unterworfen. Sie wäre also ewig haltbar und ohne Qualitätseinbussen immer wieder von einer Person an eine andere weiterzureichen.

Die Folgen, zu Ende gedacht:
Das würde, wenn eine Weitergabe von Lizenzen legal wäre, doch im Endeffekt zu einem irgendwo im Internet gehosteten Pool von Lizenzen führen, aus dem man für eine winzige Menge an Geld eine Lizenz kurzfristig kauft, die Software ein paar Minuten verwendet und dann, praktisch ohne Verlust, die Lizenz wieder zurückverkauft werden könnte. Das Ganze wäre dann auch noch automatisiert, so dass man die Lizenz immer nur gerade so lange besitzt wie man das entsprechende Programm gestartet hat.

Und das würde wiederum dazu führen, dass die Menge der auf der Welt für ein beliebiges Programm benötigten Lizenzen auf die Menge der "maximal gleichzeitig verwendeten Programminstallationen" zusammenschrumpfen würde.

Das Dumme daran:
Davon kann keine Software-Firma leben. Leider kann eine Firma von der einmal verkauften Lizenzmenge, und sei sie noch so groß, nicht dreissig Jahre lang ihre Angestellten weiter bezahlen.

Deshalb kann eine Software-Firma auch gar nicht anders reagieren als die neu geleistete Arbeit in eine neue Programmversion zu stecken, die dann auch neu erworben werden muss. Das ist sozusagen der Versuch, der immateriellen Lizenz doch eine Art Lebensdauer oder "Verschleiss" mitzugeben.

Auf der "anderen Seite" (bei den Anwendern) herrscht allerdings wenig Verständnis: Wenn es nach den Kunden geht, dann sollte die Firma auch noch bis in alle Ewigkeit die Software pflegen und aktualisieren. Das ist hier im Forum oft genug nachzulesen. In etlichen Threads beschweren sich hier Benutzer, dass z.B. Adobe für veraltete(!) ACR-Versionen keine Updates aktueller Kameras mehr nachliefert.

Deshalb:
Ihr bezahlt dafür, dass ihr das Programm benutzen dürft. Wenn ihr euch (aus welchem Grund auch immer) dafür entscheidet das Programm irgendwann nicht mehr zu verwenden, dann ist das Geld eben damit verbraucht. Und wenn es irgendwann keine Umgebung mehr gibt in der das Programm sinnvoll verwendet werden kann (z.B. wegen einer neuen Betriebssystem-Version): Dann ist halt das Lebensende der Software erreicht.

Das ist wie bei einem Auto (jaja, die lieben Auto-Vergleiche): Man kauft es einmal initial (genau wie die Software), muss es dann aber in regelmässigen Abständen warten lassen und weiteres Geld investieren um es noch weiter benutzen zu können (= Software-Updates auf neuere Versionen).

Der Autohändler wartet das einmal gekaufte Auto auch nicht kostenlos bis in alle Ewigkeit. Und er baut auch nicht kostenlos die zusätzlichen Serienmerkmale der Folgemodelle mit ein.

Warum bitte verlangen die Benutzer aber genau das von den Software-Herstellern? :confused:

Die Programmierer wollen auch nur jeden Monat ihr Gehalt bekommen, genau wie ihr auch. Mehr nicht.

Sorry, aber das musste mal raus.


Gruss
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Michael,

danke erst mal für die ausführliche Darstellung!

Im Prinzip kann ich Dir folgen und sehe auch, dass die Softwarefirmen Geld verdienen müssen, damit wir auch in Zukunft an unseren Bildern "schrauben" können.

Aber man kann das Bild auch ein klein wenig anders malen:

Ich kaufe eine aktuelle Softwareversion: entspricht Autokauf:D
ich kaufe weitere Upgrades: entspricht der Autowartung: ich halte mein Auto funktionsfähig bzw. meine Software auf dem aktuellen Stand

Wenn ich mein Auto gebraucht verkaufe, ist es schon ein Stück abgenutzt und ich erziele demzufolge einen geringeren Erlös als der ursprünglich gezahlte Kaufpreis. Der Autohersteller hat davon nichts, außer er kann durch die weitere Pflege des Gebrauchten in Vertragswerkstätten noch ein bischen verdienen an Ersatzteilen o.ä.
Der Autohersteller verbietet mir nicht, den Gebrauchtwagen zu verkaufen!

Wenn ich meine Software gebraucht verkaufe, so ist sie zwar nicht abgenutzt, aber auch nicht unbedingt auf der Höhe der Zeit (kann ja auch die Vorgängerversion sein). Auch hier erziele ich einen geringeren Betrag, als den ursprünglich eingesetzten. Es bestehen durchaus Chancen, dass der Gebrauchtkäufer sich in Zukunft die Upgrades offiziell kauft, weil er auf dem Stand der Technik bleiben will.

Nun könnte man einwänden, dass sich ja auch für Upgrades ein paralleler Gebrauchtmarkt etablieren könnte. Hier sehe ich es dann aber tatsächlich so, dass Upgrades immer nur auf die Originallizenz bezogen sind (also nicht gebraucht erworben werden können), denn hier wird ja vom Hersteller prinzipell ein Vollprodukt zu einem vergünstigten Upgradepreis angeboten, um ein veraltetes Vollprodukt zu aktualisieren. Hier ist mMn auch eine Einschränkung nachvollziehbar, weil der Upgradepreis, wie Du richtig schreibst, prinzipiell für die Pflege und Weiterentwicklung des Produktes steht. Hierdurch werden keine weiteren, neue Lizenzen in Umlauf gebracht.

Wollte man dem von Dir skizzierten Modell konsequent folgen, dann dürfte der Softwarehersteller seine Software nicht zum Kauf, sondern korrekterweise als Miete anbieten (und dies nicht über das Kleingedruckte so "hindrehen")
Damit wäre klar: die Software gehört weiter dem Hersteller (ich kann "seine" Software also nicht verkaufen) und bezahle das Geld für eine reine Nutzung.
Der Preis für die Upgrades entspricht dann einem Wartungsvertrag.

Ich weiß, auch hier kann man trefflich diskutieren. Und wahr ist ja auch, hätte ich das Kleingedruckte gelesen, hätte ich zumindest gewußt, wie DxO die Sache sieht, unabhängig davon, ob das nun zu Recht oder Unrecht so da drin steht).

Tja...
jedenfalls freue ich mich, dass ihr hier im Forum "mein Problem" mal von verschiedenen Seiten beleuchtet - das hilft.

Dankeschön.

Viele Grüße von
Ralf
 
@KarstenSc

einen Versuch (Hinweis auf das von Dir benannte Urteil) ist es wert.
Ich werde das mal versuchen.

Viele Grüße von
Ralf
 
Hi,

das ist ein mir aus dem Bereich Audio-Software (Sequencer, Plugins etc.) allerbestens bekanntes Thema. ;)

Die Wahrung einer angemessenen Balance zwischen den berechtigten Interessen eines SW-Herstellers und seiner Mitarbeiter auf der einen und der eines zahlenden Kunden auf der anderen Seite ist in der Tat ein große Herausforderung.
Seine besondere Brisanz resultiert aus dem Umstand, dass es im Eintrittsfall ja den ehrlichen Kunden trifft und nicht die Tauschbörsenjunkies.

Ich frage im Falle von unklaren Lizenzübertragungsregelungen explizit vor einem evtl. Kauf die entsprechenden Modalitäten ab. Je nach aufgerufenem Preis nehme ich dann ggf. Abstand von einem Erwerb der Nutzungslizenz. Bis 20€ ist mir dieser besondere Aspekt aber i.d.R. egal.

Transferregeln, die ich akzeptabel finde:
- einmaliger Lizenztransfer durch den Erstkäufer ist gewährleistet
- beliebig viele Lizenztransfers sind möglich, allerdings wird jeder mit einer angemessenen Bearbeitungsgebühr belegt

Für die marktdominante Anbieter ist der "Gebraucht"kauf von SW ein in Relation kleineres Risiko. Hart kann es vor allem kleine Anbieter treffen, die gerade in der Markteintrittsphase auf jede neu verkaufte Lizenz angewiesen sind.


Grüße,
IcheBins
 
Tja...
jedenfalls freue ich mich, dass ihr hier im Forum "mein Problem" mal von verschiedenen Seiten beleuchtet - das hilft.

Hallo Ralf,

vielen Dank erst einmal, dass Du meine Anmerkungen so verstanden hast wie ich sie gemeint habe und es nicht als Anlass für einen Streit genommen hast. :top:


Wollte man dem von Dir skizzierten Modell konsequent folgen, dann dürfte der Softwarehersteller seine Software nicht zum Kauf, sondern korrekterweise als Miete anbieten (und dies nicht über das Kleingedruckte so "hindrehen")
Damit wäre klar: die Software gehört weiter dem Hersteller (ich kann "seine" Software also nicht verkaufen) und bezahle das Geld für eine reine Nutzung.
Der Preis für die Upgrades entspricht dann einem Wartungsvertrag.

Stimmt, das wäre eine Lösung. Leider wird aber immer noch vieles über "seltsame Klauseln" in irgendwelchen kleingedruckten, kaum verständlich formulierten Lizenzverträgen "hingedreht" wie es den Herstellern passt.

Da lobe ich mir die alten Lizenzen von Borland Anfang der 1990er. Die haben auf eine "faire Benutzung" durch die Anwender gesetzt.

Da stand sinngemäß: "Die Software darf wie ein Buch benutzt werden. Man kann sie weitergeben, auf mehrere Rechner installieren, etc. Aber sie darf immer nur zeitgleich von einer Person verwendet werden, so wie ein Buch auch immer nur gleichzeitig von einer Person gelesen werden kann. Die Pflicht des Besitzers ist, dafür zu sorgen, dass diese Regel eingehalten wird."

So einfach, verständlich (und fair) könn(t)en Lizenzen sein...


Gruss
Michael
 
Aber das kann, wenn man es bis zum Ende durchdenkt, nicht funktionieren. :eek:

Dass ist deine Meinung und es sind durchaus diskutable Punkte.

Allerdings stimme ich ihnen nicht wirklich zu. Computerprogramme sind geistig geschaffene und vielfach duplizierte Werke, genau wir Bücher, Musik und Film. Weder der Inhalt der Lektüre, noch der der Lieder oder der Filme unterliegen einem physischen Verschleiß. Sie werden nur irgendwann alt. Das werden Computerprogramme aber auch. Und genau deswegen wäre es obszön hier den Programmen eine Sonderrolle zuzuweisen, denn Bücher, Filme und Musik weiter zu verkaufen ist ja schließlich auch legal.

Fakt ist jedoch, dass deine Meinung in diesem Fall nicht maßgeblich ist, sondern die Entscheidung des BGH.
 
...denn Bücher, Filme und Musik weiter zu verkaufen ist ja schließlich auch legal.
Sind hier "echte" Bücher (gedruckt/gebunden) und Filme/Musik auf physischen Trägern oder rein online beziehbare Datenströme gemeint?

Ich denke schon, dass diese Frage für das Geschäftsmodell entscheidend ist.

In einem konstruierten Extrembeispiel würde ja eine rechtmäßig erworbene Online-Lizenz für ein Musikstück genügen, um die restliche Welt unter Berücksichtigung der legalen privaten Sicherungskopie durch Weiterverkauf legal mit einer rechtmäßgen "Abspiellizenz" zu versorgen, oder?


Grüße,
IcheBins
 
In einem konstruierten Extrembeispiel würde ja eine rechtmäßig erworbene Online-Lizenz für ein Musikstück genügen, um die restliche Welt unter Berücksichtigung der legalen privaten Sicherungskopie durch Weiterverkauf legal mit einer rechtmäßgen "Abspiellizenz" zu versorgen, oder?

Wie sollte denn das vonstatten gehen?

Das anfertigen einer legalen privaten Sicherungskopie setzt voraus, dass man ein Original hat. Verkauft man dieses, werden aus legalen Kopien illegale Kopien.

Ergo könnte man zwar mit einer rechtmäßigen Lizenz zwar die ganze Welt versorgen, aber nur schön nacheinander; genau so, wie ich durch Weiterverkauf die ganze Welt mit einem Auto versorgen könnte.
 
Das anfertigen einer legalen privaten Sicherungskopie setzt voraus, dass man ein Original hat. Verkauft man dieses, werden aus legalen Kopien illegale Kopien.
Du hast natürlich Recht!

Ich hatte in meinem Gedankenexperiment nicht zwischen juristischer Theorie und möglichen/wahrscheinlichen praktischen Auswirkungen unterschieden.
Ich wollte schreiben, dass ohne technische Hürden letzteres im durchschnittlicher Konsequenz vermutlich negative Konsequenzen auf die Produktqualität oder -aktualität haben dürfte.


Grüße,
IcheBins
 
  • Es entsteht eine Art "Übergabe-Verzögerung", die mal länger und mal kürzer sein kann.
  • Es gibt eine Lebensdauer. Durch Abnutzung, Korrosion etc. wird der Gegenstand irgendwann schlicht nicht mehr verwendbar.
Wenn wir jetzt ein "virtuelles Gut" wie einen Lizenzschlüssel nehmen, dann gelten viele gewohnten Gesetze aber so plötzlich nicht mehr:
  • So ist dieser praktisch in "Null-Zeitdauer" von einer Person an eine beliebige andere Person auf der Erde übertragbar, vorausgesetzt beide haben einen Internetanschluss.
  • Ausserdem ist die Lizenz keinem Verschleiss unterworfen. Sie wäre also ewig haltbar und ohne Qualitätseinbussen immer wieder von einer Person an eine andere weiterzureichen.

Wenn man es so sehen möchte, muss auch eine Lizenz bezahlt werden. Auch hier gibt es eine "Übergabeverögerung" (wofür die auch immer relevant sein mag). Das Geld muss überwiesen werden und die Lizenz muss übertragen werden. Vielleicht als gedrucktes Zertifikat per Post, oder als schriftliche Genehmigung per Email, oder als Key per Telefon.

Eine Lizenz ansich ist natürlich keinem Verschleiss unterworfen. Aber eine Lizenz ist ja auch nicht der Nutz-"Gegenstand". Man will ja die Bilder nicht mit einer Lizenz bearbeiten, sondern mit einer Software. Und diese Software ist zwar keinem Verschleiss, sehr wohl aber einer "Alterung" ausgesetzt.

So kann es sein, dass mit der Zeit der Softwarehersteller vom Markt verschwindet (Insolvenz, Fusion, Zerschlagung), und somit evtl. die Aktivierungsserver nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit ist die Software manchmal sofort, manchmal erst bei der nächsten Installation nicht mehr aktivierbar; ergo nicht mehr nutzbar.

Oder die Hardware des Rechners geht kaputt und kann aufgrund von Nicht-Verfügbarkeit nicht 1:1 ersetzt werden. Neuere Hardware erfordert evtl. ein neueres Betriebssystem. Ein neueres Betriebssystem hat evtl. zur Folge, das die Software nicht mehr läuft.

Ein weiterer Punkt von Alterung ist, wenn der Hersteller neuere Versionen der gleichen Software veröffentlicht.

Also ganz so verschleissfrei ist Software nicht.


Das würde, wenn eine Weitergabe von Lizenzen legal wäre, doch im Endeffekt zu einem irgendwo im Internet gehosteten Pool von Lizenzen führen, aus dem man für eine winzige Menge an Geld eine Lizenz kurzfristig kauft, die Software ein paar Minuten verwendet und dann, praktisch ohne Verlust, die Lizenz wieder zurückverkauft werden könnte. Das Ganze wäre dann auch noch automatisiert, so dass man die Lizenz immer nur gerade so lange besitzt wie man das entsprechende Programm gestartet hat.

Genau dieses Modell beginnen Softwarehersteller für sich zu entdecken. Warum sollte es also schlecht sein, wenn Anwender dieses Modell nutzen?


Das Dumme daran:
Davon kann keine Software-Firma leben. Leider kann eine Firma von der einmal verkauften Lizenzmenge, und sei sie noch so groß, nicht dreissig Jahre lang ihre Angestellten weiter bezahlen.

Ja, warum sollte eine Firma von einer einmal verkauften Lizenzmenge (Ware) überhaupt 30 Jahre leben? Ich kann auch nicht mit 25 Jahren in Rente gehen, weil ich ja schonmal 5 Jahre gearbeitet habe.

Ein Softwarehersteller, der einmal eine Software herstellt und verkauft, und dann 30 Jahre nichts mehr daran macht, hat - meiner Meinung - sowieso keine Chance am Markt zu bleiben.

(Obwohl mir tatsächlich Software einfällt, wo das zu funktionieren scheint. :confused:)

Deshalb kann eine Software-Firma auch gar nicht anders reagieren als die neu geleistete Arbeit in eine neue Programmversion zu stecken, die dann auch neu erworben werden muss. Das ist sozusagen der Versuch, der immateriellen Lizenz doch eine Art Lebensdauer oder "Verschleiss" mitzugeben.

Genau. Und deshalb kosten die Updates ja auch Geld. Seit 12 Jahren ärgere ich mich jedes Jahr aufs Neue, wie wenig Neuigkeiten/Änderungen in meiner Bankingsoftware drinstecken. Und dennoch kaufe ich jedes Jahr das Update.

Eine bekannte Elektronik-Layout Software sieht 2011 noch so aus wie 2001.

Würdest Du das bei einem Auto auch so hinnehmen? Wenn Du nach 4 Jahren das alte Auto für 20.000 € Restwert verkaufen wolltest (und könntest), dann fändest Du es ok, wenn die Karre auf den Schrottplatz kommt. Einfach weil der Hersteller in seinen AGB's geregelt hat, dass die Autos nicht auf dem Gebrauchtmarkt verkauft werden dürfen.
 
So, ich habe mal einen neuen Versuch in Richtung DxO gestartet unter Hinweis auf das o.a. Urteil.

Bin mal gespannt.

Das rege Interesse und die Länge der Beiträge zeigen mir aber, dass ich nicht alleine ein Problem mit der Politik bei DxO und anderen, ähnlichen Fällen habe. Wobei ich noch mal betonen möchte, dass selbstverständlich die Firmen leben müssen und daher irgendwelche "Umgehungen" der Lizenzabkommen grundsätzlich abzulehnen sind.

Ich finde es nur bedauerlich, wie restriktiv DxO die Sache angeht. Andere Unternehmen, wie z.B. Adobe, scheinen da schon weiter zu sein und bieten entsprechende Lösungen für Ihre Kunden an. Adobe wird sicherlich trotzdem Geld verdienen und soll das ja auch!
Ich denke immer, dass auf Dauer wohl die Firmen am erfolgreichsten sind, die ihre Kundenwünsche berücksichtigen und zumindest etwas anbieten, was dem "leben und leben lassen"-Prinzip entgegenkommt.
Ein Kunde, den man sauer fährt, wird sicherlich Alternativen suchen.


Viele Grüße von
Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei ich noch mal betonen möchte, dass selbstverständlich die Firmen leben müssen und daher irgendwelche "Umgehungen" der Lizenzabkommen grundsätzlich abzulehnen sind.

Korrekt.

Ich finde es nur bedauerlich, wie restriktiv DxO die Sache angeht. Andere Unternehmen, wie z.B. Adobe, scheinen da schon weiter zu sein und bieten entsprechende Lösungen für Ihre Kunden an.

Einige Firmen gehen damit restriktiver um, als andere. DxO ist Dir jetzt negativ aufgefallen. In der Arbeit schlage ich mich allerdings noch mit ganz anderen Lizenz-Kalibern rum. Da bin ich manchmal wirklich am zweifeln, ob das Gebaren überhaupt gesetzeskonform ist.

Was mich neben den rechtlichen Aspekten der Lizensierung nervt, sind die technischen. Wieviele Stunden ich mich schon damit rumgeschlagen habe das dreckige Dongle zu einer unserer Software ingang zu halten. Kommt ein Betriebssystemupdate, zack... wird das Dongle nicht mehr erkannt. Mir graut es schon, wenn mal der ganze Rechner aufgrund von Altersschwäche ausgetauscht werden muss.

Dass die Firmen ihre Interessen (Verdienstmöglichkeiten) verteidigen wollen und müssen, kann ich nachvollziehen. Aber wenn eine Firma einen immensen Aufwand mit Personal, Zeit und Geld in eine Software steckt, nur um einen total ausgefeilten Lizenz-Aktivierung-Mechanismus zu implementieren, der dann beim zahlenden Endkunden versagt oder ständig Probleme bereitet, dann ist das schlicht am Ziel vorbei. Denn die Softwarepiraten juckt das eh nicht; die patchen den Mechanismus einfach raus und gut ist.

Wie auch immer. Viel Glück mit Deinen Bemühungen.
 
Nachtrag:

Der Hinweis auf das Urteil scheint zumindest nicht ganz wirkungslos gewesen zu sein.

Der Support zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass

"die EULA grundsätzlich gilt, man aber nicht entscheiden könne, inwiefern Entscheidungen deutscher Gerichte anders aussehen und / oder anwendbar sind. In der Praxis habe man (deshalb) die Weitergabe von Zugangsdaten zu Kundenkonten oder deren Änderung nicht verfolgt, sehe es aber auch nicht als ihre Aufgabe, hier weiteren Support zu leisten. "

Letzteres kann man verstehen, dass Sie einen hier nicht auch noch aktiv unterstützen.

Ein Forumskollege hat mir unterdessen berichtet, dass die ganze Lizenzgeschichte "ein Sturm im Wasserglas" ist. Er hat sich über all diese Dinge gar keine Gedanken gemacht, seine Lizenz verkauft und weder er noch sein Käufer hatte irgendwelche Probleme.
Man ist offensichtlich sehr wohl in der Lage, auf einem neuen Rechner zu installieren und hierfür auch eine eindeutige Registrierung vorzunehmen (muss ja auch sein, da man bei Festplattendefekt oder Rechnertausch das gleiche Problem hat). Dabei ist es selbstverständlich, dass die alte Installation ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt wird! oder genutzt werden kann.
Wohlgemerkt: es geht hier nicht um eine Lizenzumgehung! Nur darum, erworbene Lizenzen auch veräußern zu dürfen. Damit ist es dann möglich, dass "gebrauchte" Lizenzen nicht automatisch in die Tonne wandern und für DxO hat es den Vorteil, dass neue Anwender den Einstieg finden und ab da sicherlich auch Updates und Upgrades direkt erwerben werden.

Ich denke, damit kann man leben.
 
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