Polyphemos
Themenersteller
En ganz interessantes Urteil zur "Panoramafreiheit":
Simpel ausgedrückt:
Jeder darf zwar von der Strasse aus ein Kunstwerk knipsen und das Foto auf Instagram laden, dasselbe Ding aber mit einer Drohne geknipst nicht.
Der Verlag, der solche paar Drohnenfotos publiziert hat, muss ca. 3.800 EUR Strafe zahlen.
Weil:Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke ist von der Schrankenregelung in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG (Panoramafreiheit) nicht gedeckt.
Die Perspektive aus dem Luftraum heraus ist indes keine Perspektive „von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“
Simpel ausgedrückt:
Jeder darf zwar von der Strasse aus ein Kunstwerk knipsen und das Foto auf Instagram laden, dasselbe Ding aber mit einer Drohne geknipst nicht.
Der Verlag, der solche paar Drohnenfotos publiziert hat, muss ca. 3.800 EUR Strafe zahlen.