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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Aha, genau was ich gesucht habe!

Brummel: Ich finde es super toll, wie Du hier allen hilfst und ehrlich Dein Wissen teilst!

Jetzt mal meine Frage: Meine Kollege in den USA ist genau so Foto begeistert wie ich. Bei einem Gespräch kamen wir auf den Kauf in den USA, von wegen Dollarkurs usw.
Würde er bei B&H Photo in New York ein Objektiv für mich mitkaufen und mir dann als Privatmann verkaufen, was dann?
Kämen auf den ausgewiesenen Preis von ihm (realistisch) dann bei der Einfuhr 6,7% + 19% drauf?
Da mein Chef (Ami) eh nächsten Monat nach Deutschland kommt, würde er es mir auch direkt mitbringen, um mir das Porto zu sparen.
Wie und wo soll er das dann dem Zoll vorzeigen?

Danke und Grüße,
Markus

So mein Fall ist ähnlich diesem hier nur will mir mein Kollege was per Post aus HongKong schicken.

Ist es dann so das ich einfach Post vom Zoll bekomme und der mich auffordert mit ner Rechnung vorbeizukommen oder muss da eine Rechnung in das Paket stecken lassen?
 
Wenn der Lieferung eine plausible Rechnung beigelegt ist und keine weiteren Fragen zur Wertermittlung geklärt werden müssen, wird die erhobene Steuer in der Regel von der Post vorgelegt und bei Auslieferung vom Postboten kassiert.
Wenn irgend etwas unklar ist, gibt es eine Benachrichtigung, dass man zur Klärung selbst beim Zollamt vorbeikommen muss.

Gruß
Brummel
 
So, erstmal vielen Dank an Brummel für die vielen erklärenden Worte, das bringt viel Licht ins Dunkel der Einfuhr-/Verzollungs-Thematik. Wenn auch das ein oder andere nach wie vor unverständlich bleibt... z.B. Warum heisst das Ding "Nämlichkeitsbescheinigung"? Bin ich der einzige, der solche Begriffe dämlich findet? :evil:

Nun aber zur Masterfrage: Ich wohne im Grenzgebiet zur Schweiz und mache öfters Ausflüge dorthin. Müsste ich da jedesmal diese Bescheinigung machen lassen, wenn ich mein Equipment mitnehme? Weil eine pauschale, z.B. ein Jahr gültige Bescheinigung gibt's ja nicht. Oder einfach mitnehmen und halt im Falle einer Kontrolle die Nachweise von zuhause holen und vorzeigen?
Und zur Verschärfung: Angenommen, ich arbeite zudem noch in der Schweiz, fahre also jeden Tag über die Grenze. Da sich gerade zu den Fahrtzeiten (morgens, abends) oft schöne Motive mit Bergen etc. ergeben, würde ich die Kamera gern immer dabei haben... - dann also jeden Tag auf's neue eine Bescheinigung machen lassen?

Ich hoffe, die Frage ist nicht allzu dämlich...

Gruss,
Tobias
 
Hallo Tobias.

Es gibt im Beamten-Deutsch (-Europäisch) viele Begriffe, die seltsam oder sogar dämlich erscheinen. Da geht es mir auch nicht anders als einem Aussenstehenden.
Ich versuche hier und in meinem kleinen Ratgeber so allgemein verständlich wie möglich zu schreiben. Es gibt allerdings feste Begriffe, die kann ich nicht umschreiben. Nicht alle Begriffe gefallen mir, ich kanns aber nicht ändern ;)

Zu deiner Frage:
Wie du schon richtig geschrieben hast, sind die Bescheinigungen nur für eine einmalige Reise gedacht. Das Prozedere hilft dir also leider nichts.
In deinem Fall würde ich mir die Originalrechnungen auf ein kleines Format fotokopieren und die Kopie der Rechnungen zusammengefaltet in die Fototasche legen. Im Normalfall sollte dies als Nachweis des rechtmässigen Versteuerung ausreichen, im Zweifelsfall kannst du die Rechnungen ja später auch nachreichen.
Da die Ausstellung der vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung keine Pflicht und in deinem Fall auch nicht zumutbar ist, sollte meine oben genannter Rat ausreichend sein.

Gruß
Brummel
 
der TÜRKISCHE Zoll empfiehlt, bei der EINREISE in die Türkei elektronische (bzw. potenziell zollpflichtige) Waren wie Handy, Fotoapparate, Laptops etc. im Reisepass eintragen zu lassen.

Als Ergänzung dazu: Wenn man sich länger als einen Monat in der Türkei aufhält, MUSS man das Handy deklarieren und benötigt dafür den Original-Kaufbeleg. Andernfalls wird das Handy gesperrt, man bekommt keine Verbindung zum (auch ausländischen) Provider.

War ne tolle Überraschung für mich, als meine drei Handies der Reihe nach den Dienst versagten und ich mir ein neues in der Türkei kaufen mußte...
 
Hallo

@Brummel: vielen Dank für diese überaus hilfreichen Informationen.

Nach der Lektüre des Diskussionsthreads habe ich den Eindruck gewonnen, dass doch einige Fotofans Ausrüstung im Ausland kaufen und importieren. An diese Gruppe habe ich eine Frage:

Wenn ihr einen dieser im Ausland gekauften Artikel in Deutschland wieder verkauft, welche Dokumente fügt ihr dann zum Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung bei?

Oder um den Faden mal weiter zu spinnen: Ich kaufe hier im Forum ein Objektiv, zu dem der Verkäufer keine Originalrechnung mehr hat. Darf ich davon ausgehen, dass es sich um ordnungsgemäß versteuerte Ware handelt, oder bin ich evtl. der Dumme, wenn sich bei einer Einreise herausstellt, dass eben dieses Objektiv aus Hong Kong eingeschmuggelt wurde?
 
Auch ich hätte mal eine Frage zum Thema Zoll/Einfuhrumsatzsteuer. Ich gehe davon aus, dass Waren, die privat innerhalb der EU gekauft werden, nicht der Einfuhrumsatzbesteuerung unterliegen. Zitat von der Seite Zoll.de: "Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland"

Ich habe jetzt über ebay mehrere Artikel bestellt, die im Gesamtwert über 22,00 € liegen. Artikelstandort soll Finnland sein. Somit dürfte hier keine Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Richtig?

Jetzt habe ich aber gelesen, dass die Artikel i.d.R. aus China verschickt werden. Dann müsste ich ja wahrscheinlich Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Oder?

Ich bin jedoch beim Kauf von Finnland aussgegangen. Wie verhält es sich jetzt rechtlich? Was würdet ihr machen, wenn der Artikel tatsächlich aus China kommen würde?

Es handelt sich bei den Artikeln um 3 x "Digital 4 Kanal Studioblitze Funkauslöser 2" zum Einzelpreis von 19,95 € vom Händler qiqiwo
 
Erstmal ein großes Danke an Brummel für seinen Einsatz hier im Thread :top:

Ich hätte in dem Zusammenhang eine Frage, die sich mir stellt:
Wenn ich für die Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung entsprechende Rechnungskopien vorlegen muß, die doch an sich als Nachweis bei der Wiedereinfuhr ausreichen, warum lasse ich mir dann überhaupt die Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen?
 
Ich war ne Woche beruflich unterwegs, daher die Antworten so spät:

1: @ gstotzem
Im Normalfall sollte der Verkäufer den Verzollungsbeleg dazulegen, das ist in der Regel nicht mehr, als ein einzelnes DIN A4-Blatt.
Zum/zur Schmuggel/Straftat gehört neben dem objektivem Tatbestand (die Steuerhinterziehung) auch der subjektive Tatbestand (Vorsatz, Wissen und Wollen).
Kann man dir also im schlimmsten Fall den objektiven Tatbestand vorwerfen, scheitert es am Subjektiven. Sollte deine Gebrauchtware mal irgendwann eingeschmuggelt worden sein, wäre nur dem Vorbesitzer etwas vorzuwerfen. Das alles nachzuweisen, wird aber sicher schwierig. Ich würde vorschlagen, die Korrespondenz (emails, PN) abzuspeicher/auszudrucken.

2: @ roemer16
Finnland gehört seit 1995 zur Europäischen Union.
Von daher sind Lieferungen innerhalb der EU nicht steuerpflichtig, die Mehrwertsteuer (entspricht der Einfuhrumsatzsteuer) wird im jeweiligen Land nur einmal erhoben (hier in Finnland).
Erfolgt die Lieferung also aus Finnland, erwartet dich nichts. Steht in der Auktion der Artikelstandort: China, musst du leider Steuern bezahlen.
Steht da als Standort Finnland und dein Päckchen kommt aus China, versucht dich der Verkäufer zu betrügen.

3: @afri
Wenn auf deinen Rechnungen die Seriennummern der einzelnen Geräte vermerkt ist, benötigst du keine Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung.
Findet sich darauf jedoch nichts, empfiehlt der Gang zum Zoll vor der Ausreise, um sich die Bescheinigung geben zu lassen.

Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, ist dies z.B. einer der Gründe (warum wir die Rechnungen sehen wollen):
Die Rechnungen werden zusammen mit der Ausrüstung vorgelegt. Der Kollege vermerkt nun die Seriennummern der Geräte/Objektive auf der Bescheinigung. Gleichzeitig überprüft er die Rechnungen auf Plausibilität in Bezug zur Ware.

Kannst du keine Rechnungen vorlegen, hast du somit auch keinen Nachweis, dass es sich um ordnungsgemäß versteuerte Ware handelt (Dann gibt es keine Bescheinigung, unter Umständen aber direkt eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf eine Steuerhinterziehung).
Hast du eine Rechnung und passt diese plausibel zur Ware (Kaufdatum, Zustand der Ware, usw.) kann die Bescheinigung ausgestellt werden, auch wenn keine Seriennummer auf der Rechnung ist.
Hat deine Rechnung eine Seriennummer und stimmt mit der Ware überein, brauchts auch keine Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Die Rechnung enthält alle Informationen, die wir im Falle einer Kontrolle benötigen.

Besser kann ichs gerade nicht erklären. Ich hoffe es ist aber verständlich :)


Gruß
Brummel
 
Hallo!

@ Brummel - danke für Deine überaus informativen Beiträge hier.

Eine Frage ist bei mir jedoch geblieben: Ich lebe schon seit mehreren Jahren in den USA und ziehe evtl. wieder nach Deutschland zurück. Wie ich gelesen habe kann ich meine Kameraausrüstung zollfrei einführen.

Mich würde interessieren, wie ich das später nachweise, da ich ja schliesslich keinen Beleg haben werde. Wenn ich z. B. von einer Reise von ausserhalb der EU wieder nach D einreise, was zeige ich dann vor? Meine Rechnung mit meiner alten US-Adresse? Und vielleicht meine Anmeldebescheinigung in Deutschland, auf der ja glaube ich auch vermerkt ist, von woher man zuzieht, als Nachweis über den Zeitpunkt meines Umzuges?

Ich habe einige Objektive bei amazon.com gekauft, die haben auch leider nie die Seriennummer auf der Rechnung. Wie könnte ich zukünftig eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung bekommen, wenn ich nur eine US-Rechnung habe und keinen Zollbeleg? :confused:

Danke!
Florian
 
Hallo Florian
Es gibt die Möglichkeit, sich die Abfertigung als Übersiedlungsgut förmlich bescheinigen zu lassen.
Dazu wird dieser Vordruck genommen:
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_...iste/0350_zollanmeldung_uebersiedlungsgut.pdf

Hier kannst du in der Sektion Hausrat u.a. deine Fotoausrüstung angeben, diese per Seriennummer genau deklarieren.
Nach der Abfertigung erhältst du dann eine Ausfertigung dieses Antrages und voila... schon hast du einen prima Nachweis, das du deine Ausrüstung legal in die EU eingeführt hast :)

Diesen Antrag kannst du in ein kleineres Format fotokopieren und in deine Fototasche legen. So bist du bestens für eine etwaige Kontrolle meiner Kollegen gerüstet.

Gruß
Brummel


Hallo!

@ Brummel - danke für Deine überaus informativen Beiträge hier.

Eine Frage ist bei mir jedoch geblieben: Ich lebe schon seit mehreren Jahren in den USA und ziehe evtl. wieder nach Deutschland zurück. Wie ich gelesen habe kann ich meine Kameraausrüstung zollfrei einführen.

Mich würde interessieren, wie ich das später nachweise, da ich ja schliesslich keinen Beleg haben werde. Wenn ich z. B. von einer Reise von ausserhalb der EU wieder nach D einreise, was zeige ich dann vor? Meine Rechnung mit meiner alten US-Adresse? Und vielleicht meine Anmeldebescheinigung in Deutschland, auf der ja glaube ich auch vermerkt ist, von woher man zuzieht, als Nachweis über den Zeitpunkt meines Umzuges?

Ich habe einige Objektive bei amazon.com gekauft, die haben auch leider nie die Seriennummer auf der Rechnung. Wie könnte ich zukünftig eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung bekommen, wenn ich nur eine US-Rechnung habe und keinen Zollbeleg? :confused:

Danke!
Florian
 
Soweit verständlich. Nur was mach ich jetzt mit Geräten, für die ich keine Rechnung oder Nachweis habe, da von Privat gebraucht gekauft?
 
Z.B. den emailverkehr mit dem Verkäufer ausdrucken. Da steht ja meist auch was wegen Preisabsprache drin.

Nicht jeder Fall ist zu 100% abzudecken. Es gibt immer was, wo das Prozedere nicht möglich ist.

Und da die Ausfertigung der Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung keine Pflicht, sondern nur eine kleine Serviceleistung/Hilfe darstellt, ist das in der Regel auch nicht tragisch.
Am Tag reisen am Frankfurter Flughafen etwa 150.000 Menschen ein. Davon haben keine 2-3 so eine Bescheinigung. Nur... hätten sie im Falle einer Kontrolle so etwas, könnten sie die Abfertigung deutlich beschleunigen und etwaige Fragen wären direkt vor Ort zu klären. Ohne muss man unter Umständen nachträglich Unterlagen vorlegen, welche den Sachverhalt klären.

Noch einmal zur Klarstellung: niemand muss sich diese Bescheinigung ausstellen lassen. Man kann...

Gruß
Brummel


Soweit verständlich. Nur was mach ich jetzt mit Geräten, für die ich keine Rechnung oder Nachweis habe, da von Privat gebraucht gekauft?
 
So, morgen geht es in die USA und das natürlich mit großer Ausrüstung. Brav wie ich bin möchte ich mir bei der Ausreise schon die Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Nun befinden sich die Rechnungen für die Geräte aber nur teilweise bei mir, teilweise sind sie irgendwo nur nicht da wo sie hingehören.

Soll ich auch ohne Rechnungen bei der Ausreise zum Zoll und dort die Waren vorzeigen oder wird die Nämlichkeitsbescheinigung nur und ausschließlich mit Originalrechnung ausgestellt?

Ich meine ich möchte raus aus der EU und nachher ohne Ärger wieder rein, also möchte ich schlicht festhalten, dass ich Waren ausführe, damit ich sie nachher wieder problemlos einführen kann.

Kannst du keine Rechnungen vorlegen, hast du somit auch keinen Nachweis, dass es sich um ordnungsgemäß versteuerte Ware handelt (Dann gibt es keine Bescheinigung, unter Umständen aber direkt eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf eine Steuerhinterziehung).

Das bedeutet, dass ich ohne Rechnung auf keinen Fall zum Zoll darf um diese Bescheinigung zu holen, weil ich sonst Ärger bekommen könnte?
 
Hi Brummel,

nachdem ich heute abend wieder aus den USA zurückgekehrt bin, weiss ich, wie wertvoll Deine Tipps waren. Ich hatte meine Nämlichkeitsbescheinigung vor der Abreise siegeln lassen, und es kam wie es kommen musste: Hab in San Francisco noch mal zugeschlagen, ein 28/1,8 von Sigma für $220. Hier in HH bin ich dann noch mal kurz zu Deinem Kollegen gegangen und habe ihn gefragt, ob ich ihm noch mal die Bescheinigung zeigen solle. Er wollte sie gerne sehen und fragte dann, ob wir sonst noch was anzugeben hätten. Ich antwortete dann nur "Das Objektiv für $220 und ein paar Klamotten für ca. $200, was auch ungefähr stimmte. Daraufhin er: Das glaube ich zwar nicht, aber weil Sie sich die Arbeit mit der Nämlichkeitsbescheinigung gemacht haben, will ich Ihr Gepäck mal nicht weiter durchsuchen... Fand ich total klasse ;) Wir haben tatsächlich nicht (oder zumindest nicht weit) unsere Freimengen überschritten, aber die Nämlichkeitsbescheinigung hat doch den Weg durch den Zoll sehr vereinfacht. Daher kann ich jedem, der eine solche Reise mit Kamera plant, nur raten: Lest Euch die Empfehlungen von Brummel durch und ihr schlaft in den letzten Nächten deutlich ruhiger...

Nochmals vielen Dank für Deine Empfehlungen, Brummel!


Soll ich auch ohne Rechnungen bei der Ausreise zum Zoll und dort die Waren vorzeigen oder wird die Nämlichkeitsbescheinigung nur und ausschließlich mit Originalrechnung ausgestellt?

Ist zwar für Dich schon zu spät, aber vielleicht hilft es ja anderen: Ich hatte ein paar Rechnungen dabei, die wollten die Kollegen in HH aber gar nicht sehen. Nur stichprobenartig einige der angegebenen Seriennummern überprüft, dann war das Siegel auf der Liste. Ich hatte übrigens vorher mit Excel eine Liste gemacht, die dann einfach an die Nämlichkeitsbescheinigung geheftet wurde...
Dir auf jeden Fall noch viel Spass in den USA, ich bin gerade dabei, die Bilder vom ImageTank auf den Rechner zu kopieren. Sind ja nur in 3 Wochen 7000 Bilder geworden ;)

Viele Grüße,

Uli
 
Auch wenn es nicht um Kameraequipment geht...
Mein Freund arbeitet momentan in den US of A und dort kosten Caps(Baseballcaps) um die 15$ (bei momentanem Kurs 10,65€) das Stück und er will mir n paar schenken. In Deutschland kosten vergleichbare Caps aber unglaubliche 40€ (mal mehr mal weniger) theoretisch dürfte er mir ja 4 Stück (Porto entfällt da er bei Lufthansacargo arbeitet) als Geschenk schicken. JA es ist ein Geschenk und kein Kauf... Wie sieht das mit dem Zoll aus? Da in Dtl. vergleichbare Ware 160€ kosten würde. und das die 45€ Geschenkgrenze ja sprengt.
 
Brummel, noch mal eine Frage, nachdem ich mir gerade die ganzen Kreditkartenabrechnungen absehe:

Es gibt ja Freimengen für Zigaretten, Spirituosen usw., und eben auch für sonstige Waren (die bereits genannten € 175,-). Sehe ich das richtig, dass diese € 175 zusätzlich zu den eingekauften Zigaretten und Spirituosen gewährt werden? Ansonsten müsste ich jetzt ein ziemlich schlechtes Gewissen haben :evil:

Danke und viele Grüße nach FRA,

Uli
 
Auch wenn es nicht um Kameraequipment geht...
Mein Freund arbeitet momentan in den US of A und dort kosten Caps(Baseballcaps) um die 15$ (bei momentanem Kurs 10,65€) das Stück und er will mir n paar schenken. In Deutschland kosten vergleichbare Caps aber unglaubliche 40€ (mal mehr mal weniger) theoretisch dürfte er mir ja 4 Stück (Porto entfällt da er bei Lufthansacargo arbeitet) als Geschenk schicken. JA es ist ein Geschenk und kein Kauf... Wie sieht das mit dem Zoll aus? Da in Dtl. vergleichbare Ware 160€ kosten würde. und das die 45€ Geschenkgrenze ja sprengt.

Maßgeblich ist, was dein Freund im Ausland für die Caps bezahlt, nicht was die hier kosten. Solang du also unter 45€ bleibst und die Lieferung klar als Geschenk deklariert ist, bleiben die Sachen steuerfrei.


@Uli
Die Freimenge der Zigaretten und des Alkohohls werden zusätzlich zu den 175,- gewährt. Und das, solang die Einfuhr in üblichen Mengen zum Privatbedarf erfolgt. Hat man den ganzen Koffer voll mit Kippen, sieht die Sache dann gravierend anders aus...

Viel Spaß beim Bilder auswerten/anschauen :)

Gruß
Brummel
 
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