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Digitale Bewerbungsfotos reklamieren

Q..

Themenersteller
Hallo Leute,

ich habe gestern 3 Bewerbungsfotos machen lassen.

Das erste Foto (inkl. Ausdruck) für 25 Euro, jedes weitere Foto auf CD für 12 Euro. Da ich den Ausdruck nicht benötige, habe ich nun 49 Euro für 3 digitale Bewerbungsfotos bezahlt.

Als ich mir die Fotos anschaute, war ich sehr enttäuscht. :(
Der Fotograf hat die Bilder auf 531 x 709 Pixel bei 300 dpi verkleinert und das Gesicht etwas weichgespült (wahrscheinlich hat er irgend einen Filter drüber gelegt, um die Falten etwas zu mildern?).

Kann ich die Bewerbungsfotos reklamieren, weil sie so extrem verkleinert wurden? Ich hatte mir erhofft, die Bilder in Original-Größe gebrannt zu kriegen, da ich ausschließlich digitale Daten bestellt habe.

Der Fotograf hatte eine Canon 40D.

Viele Grüße
 
Das wird in den AGB stehen. Aber ich denke mal, dass er die Fotos so verkleinert hat, dass man sie als 4x3cm (oder 3x2, hab nicht nachgerechnet) Bewerbungsfoto ausdrucken könnte. Ich denke mal für einen A4-Abzug kostet das "digitale Negativ" mehr.
 
Morgoth, vielen Dank für deine Antwort.

Ich werde heute Abend noch einmal hinfahren und versuchen, die Originalbilder zu bekommen, da ich extra ausschließlich die digitalen Daten bestellte. Hoffentlich denke ich dran, nach den AGB zu fragen.

Wenn zu dieser speziellen Frage der Bildgröße digitaler Daten nichts in den AGB steht, ... was mache ich dann?

Ich vermute auch, dass er die Fotos zum Selbstausdrucken verkleinert hat. Aber ich wollte sie in Photoshop noch etwas bearbeiten .... :(

Viele Grüße
 
Bilder bearbeiten und neu "veröffentlichen", die ein Anderer angefertigt hat?

Was hast du denn vorab vereinbart, was du bekommst?
Klassisch bekommt man doch gesagt, in welchem Format die Bilder ausbelichtet werden, die man bestellt. Wenn digitale Abzüge mitgeliefert werden sollen, dann informier ich mich doch eigentlich auch, welche Größe diese haben, damit ich nicht mit 150 Pixel hohen Briefmarken als Bild abgespeist werde.

Mit 72 dpi hast du immerhin 25x18cm.
 
Der Fotograf hat die Bilder auf 531 x 709 Pixel bei 300 dpi verkleinert und das Gesicht etwas weichgespült (wahrscheinlich hat er irgend einen Filter drüber gelegt, um die Falten etwas zu mildern?).
Die dpi-Einstellung ist letztlich völlig egal. 531 x 709 Pixel sehen im ersten Moment ein bißchen wenig aus. Andererseits: das ist bei 300dpi eine Ausgabegröße von 1,77 x 2,36 ", also ca. 4,5 x 6,0 cm.

Also "Paßbild-Größe", und damit das, was man üblicherweise bei Bewerbungen beilegt. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dann wird man mit guten Argumenten sagen können: "Der Kunde bekommt genau das, was er erwarten darf: Fotos in Paßbildgröße."
 
Bilder bearbeiten und neu "veröffentlichen", die ein Anderer angefertigt hat?
Aber wieso? Ich habe Bewerbungsfotos bestellt, da muss es doch klar sein, dass sie zum Zweck der Veröffentlichung (bei potentiellen Arbeitgebern) geschossen werden!?

Und mit Bearbeiten meine ich, diverse Glanzstellen im Gesicht verbessern ... nur Kleinigkeiten halt, die mir nicht gefallen, wenn ich mein eigenes Bild sehe.

Was hast du denn vorab vereinbart, was du bekommst?
Klassisch bekommt man doch gesagt, in welchem Format die Bilder ausbelichtet werden, die man bestellt. Wenn digitale Abzüge mitgeliefert werden sollen, dann informier ich mich doch eigentlich auch, welche Größe diese haben, damit ich nicht mit 150 Pixel hohen Briefmarken als Bild abgespeist werde.
Ich habe ausschließlich digitale Bewerbungsfotos bestellt. Von der Bildgröße oder vom Format war garnicht die Rede. Leider.

Mit 72 dpi hast du immerhin 25x18cm.
Die Bilder sind 531 x 709 Pixel bei 300 dpi, das sind genau 4,5 x 6 cm.

PS: Ich will hier nicht an billige Fotos kommen, sondern habe in den letzten 3 bis 4 Jahren für meine "großen" Kinder bei 3 verschiedenen Fotografen in unterschiedlichen Städten digitale Bewerbungsfotos erstellen lassen, die alle in der Original-Bildgröße wie aus der Kamera gebrannt wurden. Deswegen habe ich darüber wahrscheinlich garnicht nachgedacht, als ich meine Fotos gestern beauftragte.

Der Fotograf hat auch einen Filter drüber gelegt, der das Gesicht sehr weichgezeichnet hat. Das war sicher gut gemeint, aber auch nicht vereinbart. :(

Vielen Dank für eure Antworten.
 
Also "Paßbild-Größe", und damit das, was man üblicherweise bei Bewerbungen beilegt. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dann wird man mit guten Argumenten sagen können: "Der Kunde bekommt genau das, was er erwarten darf: Fotos in Paßbildgröße."
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. :grumble:

Also vielen Dank euch allen.
 
Die AGBs werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Unternehmer den Verbraucher explizit auf diese hinweist oder sie irgendwo gut sichtbar aushängen ;)

ansonsten sind die AGBs uneinbezogen.
 
B2R, vielen Dank für den Hinweis. :)

Ich möchte euch noch schnell berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

Ich war gestern Abend noch mal in dem Fotogeschäft. Ich habe mein Anliegen höflich vorgetragen, dass ich eigentlich Fotos in voller Auflösung, wie sie aus der Kamera kommen, erwartet habe und nun enttäuscht bin und außerdem mein ganzes Gesicht weichgespült wurde, was ich erst zu Hause am Computer bemerkt habe. ....

Der Fotograf erklärte mir freundlich, dass er die Bilder stets auf 4,5 x 6 cm herunter rechnet und sich auch noch nie jemand beschwert hätte! Außerdem müsste man bei anderen Fotografen viel mehr bezahlen, wenn man die originalen Bilder in voller Auflösung bekommt.

Ich habe gefragt, was ich denn "bei ihm" beauftragen soll, wenn ich ein Foto von mir in voller Auflösung kaufen will und was das denn kosten würde. ... Nun, ich sollte ein 10 x 13 (oder 15?) cm-Bild beauftragen, aber es werden niemals Negative herausgegeben aus diversen Gründen und ich darf das Foto dann nicht selbst ausdrucken. Die Urheberrechte liegen beim Fotograf. ...

Wegen des recht starken Weichzeichners bot der Fotograf an, mir die unbearbeiteten Originale in verkleinerter Größe noch zu brennen .... Allerdings hatte er leider meine unbearbeiteten Bilder bereits gelöscht, es waren nur noch die weichgezeichneten vorhanden.

Plötzlich schlug die Stimmung komplett (warum auch immer???) um und der Fotograf bot an, dass ich noch einmal zum Fotografieren kommen soll. Er würde mir ein "großes" Foto machen und dafür nur 10 Euro verlangen.

Was auch immer "großes Foto" bedeutet - ich habe nicht nachgefragt. Ich habe mich höflich für das Angebot bedankt und den Termin auf nächste Woche verschoben.

So, das wars. :)

Ein schönes Wochenende
 
(...)Ich habe mein Anliegen höflich vorgetragen,(...)

*moralpredigt an*
Was lernen wir daraus? Nicht immer gleich mit AGB, BGB, Anwalt und Schlägertrupp kommen, sondern einfach mal reden!
*moralpredigt aus*

@TO: Damit bist DU nicht gemeint, sondern all jene, die bei derartigen Fällen sofort ihr Barbara-Salesch-Rechtsverständnis kundtun und Justitia einschalten wollen. :evil:
 
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