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Diebstahl von geliehenem Blitz?

Status
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NighteeeeeY

Themenersteller
Hallo Leute,

jetzt müsste ich euch mal um einen kleinen juristischen Rat bitten, wenn jemand davon etwas Ahnung hat.
Es geht um folgendes, ich habe mir letztes Jahr im Oktober für ein großes Fotoprojekt was ich hatte, einen Studioblitz von einem (damals noch) Kollegen geliehen, und wir haben uns streckenmässig in der Mitte getroffen, da er etwas weiter weg wohnt.
Nun hatten wir seit dem so ziemlich keinen Kontakt mehr und er hat auch über ein halbes Jahr nichts von sich hören lassen. Der Blitz hat natürlich in der Zeit bei mir verweilt, auch wenn er nicht gebraucht wurde.
Jetzt viel ihm vor ein paar Wochen plötzlich ein, dass er den Blitz ganz dringend wiederbraucht und ich ihn auf der Stelle wieder zu bringen habe. Allerdings hab ich im Moment relativ wenig Zeit wegen meiner Arbeit, um mal eben vorbeizufahren und wir sehen uns so auch nicht mehr, als dass wir uns treffen könnten zum das zu klären.

Er hat mir dann persönlich irgendwelche Fristen gestellt und war der Meinung, wenn er den Blitz bis dahin nicht zurück hat, wird er die ganze Sache zum Anwalt bringen und solche Sachen.
Ich bring ihm den Blitz ja gerne wieder, allerdings erst dann, wenn ich es zeitlich einrichten kann, das ist ja keine Frage, er muss sich den ja nicht holen. Aber wir sieht es juristisch damit aus? Er ist nicht hauptberuflich Fotograf, hat damit auch keinen "Dienstausfall" ?
Und kann er nach seinem belieben irgendwelche Fristen stellen, an die ich mich zu halten habe, nur weil er die Faxen dicke hat?

Ich hab jetzt eine eMail von ihm bekommen, in der er mir den Blitz in irgendeinem Internetshop aufgelistet hat, und nun verlangt den genannten Preis auf sein Konto zu überweisen, da er (Zitat) "Da ich davon ausgehen muss das ich den nicht wieder sehe, gehen wir nun diesen Weg. Falls du damit auch nicht einverstanden sein solltest, geht der rest zu meinem Anwalt da ich von Betrug/Diebstahl ausgehen muss. "

Mir tut das zwar alles leid und ich will ja auch, dass er seinen Blitz wiederbekommt aber, ist das in irgendeiner Weise rechtens?

Besten Gruß,
NightY
 
post, schicken?

ansonsten wäre ich auch nicht begeistert... warum das ganze nicht bei einem telefonat klären oder partnerin/kumpel/mutter/weißderteufel bitten gegen sprit zu fahren....

wenn ich mir etwas leihe, dann sollte ich es auch zurück bringen. und wenn ich ein halbes jahr nicht den hintern hoch bekomme, dann sollte ich überlegen wann es dringend zeit ist.

ist ja nicht seine schuld das du ein halbes jahr lang nicht auf die idee gekommen bist ihn zu fragen wann man sich treffen will.

ich halte es für selbstverständlich das man dinge wieder zurückgibt bevor der verleiher danach fragen muss...

seine reaktion mag was übertrieben sein, dein verhalten aber meiner meinung nach auch nicht richtig.

entweder hast du keine zeit, dann investier das geld....
 
Und kann er nach seinem belieben irgendwelche Fristen stellen, an die ich mich zu halten habe, nur weil er die Faxen dicke hat?


Klar kann er das, wenn er die Faxen dicke hat und auch so.

Was geliehen (noch den halben Weg hingebracht), dann 6 Monate Funkstille und wenn man es zurück braucht, kommen irgendwelche "Ausreden" und man soll doch bitte nochmal was warten.

Dass der die Faxen dicke hat und mit dem schlimmsten rechnet ist kein Wunder.

Aber mit Fotografie hat das nichts zu tun, da ist es völlig egal, was man sich leiht. Der normaler Entleiher hätte sich mal gemeldet oder es vorbei gebracht.

Und die Post gibt es ja auch noch.
 
Rein juristisch gesehen ist es kein Diebstahl (§ 242) sondern stellt eine Unterschlagung (§ 246) dar. Und ja, es ist sein gutes Recht, sowohl eine Terminsetzung als auch die Einschaltung eines Anwalts. Aufgrund von Deinen Reaktionen hat er das Recht dazu und kann (neben den strafrechtlichen Belangen) die Kosten dafür auch noch einfordern. Dabei wird dann möglicherweise auch noch ein Nutzungsausfall und somit Schadenersatz geltend gemacht.
 
Da muß ich den anderen zustimmen.
Du leihst dir etwas aus. Und nur weil er sich nicht meldet behältst du die Sachen einfach.
Du bist in der Pflicht sich bei ihm zu melden und die Sachen zurückzugeben.
Da kann ich ihn gut verstehen.
Pack die Sachen ein und bring sie ihm hin. Und wenn du keine Zeit hast bist du selber schuld.
Du hast ein halbes Jahr zeit gehabt. Das sollte wohl reichen.
Und jetzt noch so tun als wenn du das Opfer bist.
 
Das ist der Grund warum das ich nichts mehr verleihe. Hoffentlich geht er zum Anwalt und du darfst auch noch die Anwaltkosten zahlen.

Ich würde mich schämen, meine Zeit im Forum mit dem posten von solch bescheuderten Threads zu verplempern in denen du behauptest keine Zeit zu haben ;)
 
i brack together...

Du willst jetzt wissen, ob du was geliehenes zurückgeben sollst?, nee, oder....:lol:

Eh...nein? Nicht verstanden? Nochmal lesen hilft. Ich wollte lediglich wissen, ob ich da mit ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss und er mir auf deutsch gesagt ans bein pinkeln kann. Mehr nicht.
Natürlich weiss ich, dass ich den zurückgeben muss oO ich will ihn ja nichtmal behalten. Irgendwas ist da wohl falsch rübergekommen. Nur 200km mal eben so, weil er sich vlt nicht doch noch 2 Wochen gedulden kann, bis wir uns wieder übern Weg laufen, find ich etwas übertrieben.
 
Er ist nicht hauptberuflich Fotograf, hat damit auch keinen "Dienstausfall" ?
Auch ohne auf den Rest einzugehen ist diese Einstellung schon äusserst "nett" (sehr vorsichtig formuliert).

Er hat u.U. nicht nur "die Faxen dicke" sonder BRAUCHT das Zeugs einfach. Auch "dämliche" Hobbyfotopgrafen wollen ab und zu mal ihr Equipment (das sie wohl kaum zum Monatelangen Verleihen gekauft haben) verwenden. Selbst, wenn Du das nicht einsehen willst. U.U. (scheint hier ja so zu sein) für ein termiiertes Shooting.

letztes Jahr im Oktober für ein großes Fotoprojekt
Damit war wohl vorher klar, wie lange Du den Blitz ausleihen würdest und es wurde (vermutlich) auch darüber irgenwie geredet.
 
wie es juristisch aussieht ist doch egal.
Wenn man sich etwas leiht und nicht wiedergibt wenns nicht gebraucht wird ist es schon frech.
Wenn man die Rückgabeaufforderung stumpf ignoriert ist das nur noch dreist.
So ein Benehmen gehört sich nicht.
Es ist auch egal ob Dienstausfall oder nicht. Wenn dein Kollege den Blitz braucht, hast du ihn abzugeben.
 
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