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Defekt am Blitz der *istD ?

argus-c3

Themenersteller
Hallo zusammen,

nachdem meine *istD mittlerweile verkauft ist, habe ich leider jetzt noch im Nachhinein Probleme mit der Kamera. :(

Der neue Käufer sagt, daß der interne Blitz der Kamera nicht funktionieren würde. Die Kamera würde bei Einschalten des Blitzes einfach grundsätzlich sofort abschalten.

Ich kann natürlich nicht das Gegenteil beweisen, auch wenn ich die Kamera definitiv selbst mit internem Blitz verwendet habe, und da alles okay war. Insgesamt habe ich mit der Kamera etwa 2450 Bilder gemacht, das späteste was ich bisher finden konnte mit Blitz war Nr. 1258... also hat er zumindest bis dahin einwandfrei funktioniert.

Es ist ein ebay-Verkauf von privat, so daß mir natürlich rechtlich gesehen nicht viel mehr als eine schlechte Bewertung droht, aber ich würde natürlich gerne versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Laut dem Käufer hätte er dieses Blitz-Problem in irgendwelchen Internet-Foren (offensichtlich nicht in diesem?) gefunden und es wäre an der *istD prinzipiell auch bekannt.

Ich hatte erst vermutet daß es an den verwendeten Akkus / Batterien liegt, aber er meint, er habe alles ausprobiert.

Meine Idee ist zumindest mal nachzufragen ob jemand weiß, was es damit auf sich hat und welche Reparaturkosten im Zweifelsfall entstehen könnten. Dann könnte ich dem Käufer ja eine entsprechende Aufteilung der Reparaturkosten vorschlagen oder ähnliches.

Gruß
Thomas
 
Hi,

Hat er die Kamera jetzt erst bekommen, oder hat er sie schon länger?
 
Er hat die Kamera etwa vor einer Woche bekommen.

Ich selbst hatte die Kamera von etwa Februar bis eben zu dem Verkauf jetzt.

Ich habe noch ein paar Fotos mit internem Blitz gefunden, die ich im Juni gemacht habe - Nr. 1810 von etwa 2450 wie gesagt, von denen ich aber die originalen Dateien mit EXIF nicht mehr da habe (hatte nur etwas schnell für ebay fotografiert und daher die originalen Dateien natürlich nicht behalten.)
 
Schwierig.:confused:

Falls er sie wirklich schon defekt erhalten haben sollte kann ich mir nicht vorstellen, dass es mit einer negativen Bewertung erledigt wäre.
Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten.
Entweder die Kamera zurück nehmen, oder er muß die Kamera zum Service bringen.
Aber wer übernimmt die Kosten?
Da können ja schnell mal einige Hundert Euro zusammen kommen.
Hast Du mal bei Ebay nachgelesen, ob es da irgend welche Bestimmungen gibt?
 
Um die Kosten für die Reparatur evtl. abschätzen zu können, wende ich mich ja grad hier an s Forum. Wenn das wirklich ein bekannter *istD Defekt ist, gibt s da ja sicher schon Erfahrungswerte.

Vom Rechtlichen her hätte ich jetzt mal behauptet, Verkauf von privat unter Ausschluß der Gewährleistung...? Heißt das nicht daß dann eben solche Defekte letztlich, rechtlich gesehen, das Risiko des Käufers sind? Werksgarantie ist auf den body eh nicht mehr - über 2 Jahre alt.

Einen wasserdichten Beweis, daß die Kamera von ihm defekt gekauft wurde, kann er genausowenig bringen wie ich einen wasserdichten Beweis, daß sie bis zuletzt eben einwandfrei war.

In der Auktion habe ich geschrieben "Please note that this is a private sale so I can't give warranty on the camera. However it is of course in fully working and perfect condition. Please bid only if you are willing to accept this. Shipping into EU countries is +14 EUR. Payment via IBAN. Happy bidding!"

Diese Angabe ist absolut nach bestem Gewissen erfolgt, da zum Zeitpunkt des Verkaufes kein mir bekannter wie auch immer gearteter Defekt vorlag. Es könnte ja sein, daß durch den Transport - trotz sachgemäßer Verpackung im Originalkarton plus dick gepostertem Umkarton - ein Defekt aufgetreten ist. Oder eben erst beim Käufer.

Der Käufer ist übrigens nicht aus Deutschland, sondern EU-Ausland. (daher hab ich oben auch den englischen part aus meinem Auktionstext zitiert)

Wie gesagt, mich würden eventuell vorhandene Erfahrungswerte über die Reparaturkosten in so einem Fall schon interessieren, dann teilt man das irgendwie auf und alle sind zufrieden; oder eventuell verkaufe ich das Gerät unter Hinweis auf die Reparaturkosten ein zweites Mal oder was auch immer.
 
Bin leider kein Jurist :o
Daher weiß ich nicht, wie es sich verhält wenn ein Gerät als i.O. verkauft wird und sich dann herausstellt, dass es defekt war. ( falls die Kamera wirklich defekt ist )
Hier findest Du einen Artikel über Gewährleistung.

Edit.
PS. Sicher lesen hier einige mit die sich mit so was auskennen.:top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist alles mal wieder echt verquickt.

Nach meinem letzten Blitz-Foto (Nr. 1830 - welches ich übrigens am 5. Juli, nicht Juni gemacht habe, dies hatte ich oben falsch geschrieben) habe ich die Kamera bis auf ein paar weitere ebay-Aufnahmen ansonsten ausschließlich nur noch für zwei Portrait-Shootings verwendet, bei denen die letzten 600 Auslösungen komplett zustandegekommen sind. Diese sind alle ohne Blitz entstanden.

Der ebay-Verkauf war auch im Juli und der Versand Ende Juli. Zwischen meinem letzten Blitz-Foto und dem Verkauf liegen also etwa 3 Wochen, in diesen 3 Wochen habe ich die Kamera an zwei Tagen verwendet. (irgendwie hab ich damals mit der Canon 1D echt mehr fotografiert...)

Wie auch immer, abgesehen von der rechtlichen Lage würden mich am meisten jetzt einfach konkrete Hinweise zu solchen Blitz-Reparaturen interessieren.

Der vom Käufer beschriebene Defekt ist, daß die Kamera sich bei Einschalten des internen Blitzes sofort abschalten würde, auch bei vollen Batterien.

Der Käufer hat mir gerade geschrieben, daß er bis Freitag nicht erreichbar sein wird, und sich aber zwischendurch um einen KVA bemühen will. Das heißt bis Freitag habe ich hier auch Zeit, mir hier weitere Infos einzuholen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wegen des Defekts schau mal hier: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=86471

Ich würde mich nicht auf eine vermutlich teure, durch den Käufer veranlasste Reparatur oder einen Preisnachlass einlassen, sondern nur eine Rückabwicklung anbieten. So kannst du ausschließen, dass der Defekt nur vorgetäuscht wird um einen nachträglichen, unbegründeten Preisnachlass zu erhalten. Der Käufer könnte sich ja einen typischen Fehler aus einem Forum herausgesucht haben, um ihn dir an die Backe zu hängen.

Falls der Käufer die Kamera tatsächlich defekt erhalten hat, dann hat er meiner Ansicht nach auch dann ein Rücktrittsrecht, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen war. Denn die Kamera entspricht dann nicht dem Zustand in der Beschreibung.
 
eReL schrieb:

Danke, leider ist in dem thread kein Hinweis auf entstehende Kosten - da es in dem Fall um eine Garantieabwicklung ging.

eReL schrieb:
Ich würde mich nicht auf eine vermutlich teure, durch den Käufer veranlasste Reparatur oder einen Preisnachlass einlassen, sondern nur eine Rückabwicklung anbieten.

Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, bisher hat der Käufer sich relativ kooperativ gezeigt und obwohl er nur wenig Bewertungen hat, deutet jetzt nichts Spezielles auf irgendein falsches Verhalten des Käufers hin.

eReL schrieb:
So kannst du ausschließen, dass der Defekt nur vorgetäuscht wird um einen nachträglichen, unbegründeten Preisnachlass zu erhalten. Der Käufer könnte sich ja einen typischen Fehler aus einem Forum herausgesucht haben, um ihn dir an die Backe zu hängen.

Tja irgendwie ist das alles, wenn man es wirklich vor Gericht austragen wollte, eine Frage der Beweise, oder?

eReL schrieb:
Falls der Käufer die Kamera tatsächlich defekt erhalten hat, dann hat er meiner Ansicht nach auch dann ein Rücktrittsrecht, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen war. Denn die Kamera entspricht dann nicht dem Zustand in der Beschreibung.

Auch das wieder eine Frage der Beweise... wer will denn jemals auf welche Weise wasserdicht nachprüfen, ob die Kamera nun wirklich defekt war vorher oder erst hinterher? So ein Blitz-Defekt tritt ja anscheinend (siehe den oben verlinkten Thread) absolut "spontan" auf. Wie gesagt, einen lückenlosen Nachweis über die Blitz-Funktion kann ich eben auch nicht erbringen, da ich den Blitz so oft gar nicht verwendet hab. Ich hab zwar bis zum allerletzten Tag vor dem Einpacken mit der Kamera noch ein paar Bilder gemacht, aber halt nicht extra welche mit dem intergrierten Blitz...

Aber wie soll ein Käufer einen lückenlosen Beweis erbringen, daß die Kamera von Anfang an kaputt war, als er sie erhalten hat?

Ich wußte ja, warum ich seit Anbeginn Kameras mit integrierten Blitzen eigentlich nie leiden konnte :ugly:
 
argus-c3 schrieb:
Danke, leider ist in dem thread kein Hinweis auf entstehende Kosten - da es in dem Fall um eine Garantieabwicklung ging.
Es ist natürlich ein "Nachteil" einer zweijährigen Herstellergarantie, wenn man zwei Jahre lang nichts über Reparaturpreise erfährt. ;)


argus-c3 schrieb:
Tja irgendwie ist das alles, wenn man es wirklich vor Gericht austragen wollte, eine Frage der Beweise, oder?



Auch das wieder eine Frage der Beweise... wer will denn jemals auf welche Weise wasserdicht nachprüfen, ob die Kamera nun wirklich defekt war vorher oder erst hinterher? So ein Blitz-Defekt tritt ja anscheinend (siehe den oben verlinkten Thread) absolut "spontan" auf. Wie gesagt, einen lückenlosen Nachweis über die Blitz-Funktion kann ich eben auch nicht erbringen, da ich den Blitz so oft gar nicht verwendet hab. Ich hab zwar bis zum allerletzten Tag vor dem Einpacken mit der Kamera noch ein paar Bilder gemacht, aber halt nicht extra welche mit dem intergrierten Blitz...

Aber wie soll ein Käufer einen lückenlosen Beweis erbringen, daß die Kamera von Anfang an kaputt war, als er sie erhalten hat?
Auf Beweise kommt es nur an, wenn du dich weigerst die Kamera zurückzunehmen und der Käufer daraufhin klagt. Zur Urteilsfindung könnten auch Zeugenaussagen herangezogen werden. Z. B. könnte er die Kamera vor Zeugen ausgepackt und als erstes vergebens den Blitz probiert haben. Du könntest natürlich selber über Zeugen verfügen, die gesehen haben, wie du direkt vor dem Verpacken noch den Blitz geprüft hast. Dann käme es darauf an, wann bei diesem Geschäft der Gefahrübergang stattfand. (Wer weiß das?)
 
eReL schrieb:
Es ist natürlich ein "Nachteil" einer zweijährigen Herstellergarantie, wenn man zwei Jahre lang nichts über Reparaturpreise erfährt. ;)

Ja, so gesehen schon :)

eReL schrieb:
Auf Beweise kommt es nur an, wenn du dich weigerst die Kamera zurückzunehmen und der Käufer daraufhin klagt. Zur Urteilsfindung könnten auch Zeugenaussagen herangezogen werden. Z. B. könnte er die Kamera vor Zeugen ausgepackt und als erstes vergebens den Blitz probiert haben. Du könntest natürlich selber über Zeugen verfügen, die gesehen haben, wie du direkt vor dem Verpacken noch den Blitz geprüft hast. Dann käme es darauf an, wann bei diesem Geschäft der Gefahrübergang stattfand. (Wer weiß das?)

Naja das glaub ich ja jetzt alles nicht, daß das soweit kommt, so hoch ist ja auch der Streitwert gar nicht. Schon allein überhaupt auf die weite Distanz bis zu einem gemeinsamen Gericht zu fahren, ist ja bereits teurer als alles andere.

Daher lautet meine Devise: Einfach irgendwo in der Mitte einigen und fertig is.

Ich werde mal irgendwie versuchen, bei Pentax anzurufen... bei Canon kann man sich mit etwas Geschick und Glück beim Telefonat direkt zu jemanden vom CPS durchfragen, gibt es da eine vergleichbare Möglichkeit bei Pentax?

Die meisten Reparaturmenschen wollen natürlich immer das Gerät eingeschickt sehen, das kann ich aber im Moment logischerweise nicht machen. Je "qualifizierter" der Ansprechpartner, desto eher kann ich dann vermutlich auch ohne Einsenden auch etwas in Erfahrung bringen...
 
argus-c3 schrieb:
Ich werde mal irgendwie versuchen, bei Pentax anzurufen... bei Canon kann man sich mit etwas Geschick und Glück beim Telefonat direkt zu jemanden vom CPS durchfragen, gibt es da eine vergleichbare Möglichkeit bei Pentax?

Na, hinsichtlich Service bist Du doch bei Pentax gut aufgehoben. Gehe mal auf pentax.de unter Service. Irgendwo ist eine Telefonnummer. Da rufst du an und lässt Dich mit dem Service verbinden.

Vielleicht ist bei der Kamera das Blitzbirnchen kaputt, das wäre dann keine große Sache.

Ein weiterer Vorteil, die Kamera zum Service zu schaffen wäre noch, bei der Gelegenheit gleich eine Sensorreinigung durchführen zu lassen und ggf. defekte Pixel ausmappen zu lassen. Somit hättest Du wieder eine "Wie-Neu-Kamera".

Ich würde Geld zurück anbieten und die Kamera mit dem Defekt erneut über Ebay verkaufen. Es sicher Leute, die den internen Blitz nicht verwenden (z.B. ich), denen kann das egal sein.

sc
 
Das Problem ist tatsächlich bekannt, macht sich aber normalerweise durch einen deutlich hörbaren "PLOPP", nach dem der Bliz nicht mehr funktioniert, bemerkbar.

Das Aufklappen des Blitzes fürht dann zum sofortigen Einfrieren der Kamera (der zieht wohl enorm Strom) ein weeiteres Fotografieren ist möglich, wenn man den Blitz geschlossen lässt.

Normalerweise ist das aber ein Problem, das kurz nach dem Kauf auftritt (bei mir 2 Tage damals)

Ich gehe davon aus, dass, wenn Du nichts gehört hast, das beim Käufer passiert ist.
Ist auf dem Body noch Garantie?
 
argus-c3 schrieb:
Ich werde mal irgendwie versuchen, bei Pentax anzurufen... bei Canon kann man sich mit etwas Geschick und Glück beim Telefonat direkt zu jemanden vom CPS durchfragen, gibt es da eine vergleichbare Möglichkeit bei Pentax?.


Wenn es nicht zuviel ist, die Telefonistin nach einem Techniker zu fragen, dann sollte da kein Problem bestehen :)
 
Eine rechtliche Beratung kann ich Dir hier nicht bieten, aber als langjähriger ebayer kann ich Dir nur dazu raten, die Cam zurückzunehmen (Geld natürlich erst erstatten, wenn Du die Cam wieder in Händen hältst!) und neu zu verkaufen (natürlich unter Angabe des Defektes, falls der interne Blitz wirklich nicht tut). Das gibt die geringsten Probleme. Alles andere kann sehr teuer und/oder ärgerlich werden.

Hatte auch mehrfach schon solche plötzlichen "Defekte" bei Sachen, die bei mir jahrelang einwandfrei funktioniert haben. EIN einziger Käufer hat daraufhin von meinem Rücknahmeangebot gebrauch gemacht! - ALLE anderen Käufer bei denen angeblich Ware defekt ankam haben sich nach meinem Angebot, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben nie mehr gemeldet! - Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
 
gekennzeichnet als privatverkauf mit dem vermerk "privatverkauf unter ausschluß jeglicher gewährleistung" so die juristisch richtige formulierung hat der käufer nun mal pech, so ist es eben mit gebrauchten sachen, das kann schon passieren, ich würde immer kulanterweise rückabwicklung anbieten und erst mal abwarten, meist erledigt sich das problem allein, wirklich ein schelm der böses dabei denkt, aber die welt ist schlecht.:evil:
 
starclub schrieb:
Ich würde Geld zurück anbieten und die Kamera mit dem Defekt erneut über Ebay verkaufen. Es sicher Leute, die den internen Blitz nicht verwenden (z.B. ich), denen kann das egal sein.

Eins, das ich eben vergessen habe, fällt mir zu der Sache noch ein: Hast Du Dir die Seriennummer der Kamera notiert? Nicht, dass er Dir für eine Ganze seine Defekte "unterschiebt"...

sc
 
starclub schrieb:
Eins, das ich eben vergessen habe, fällt mir zu der Sache noch ein: Hast Du Dir die Seriennummer der Kamera notiert? Nicht, dass er Dir für eine Ganze seine Defekte "unterschiebt"...

sc

Die s/n habe ich mir nicht notiert.

Ach je... auf was für Ideen man da alles kommen kann :(

Danke für den Input bis hierher. Ich werde Euch, wenn die Geschichte geklärt ist, auf dem Laufenden halten!
 
argus-c3 schrieb:
Die s/n habe ich mir nicht notiert.

Ach je... auf was für Ideen man da alles kommen kann :(

Man kann noch auf weitere Ideen kommen, und ich glaube nicht, dass die notierte Seriennummer eine Gewähr dafür bietet, dass du die gleiche Kamera zurück bekommst, die du weggeschickt hast... Möchte das aber nicht weiter ausführen und Rezepte zum Betrug verbreiten.

Jedenfalls ist Vorsicht geboten.
 
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