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Darf man eigentlich in Flughäfen fotografieren?

IchWillDochNurKnipsen

Themenersteller
Darf man eigentlich in Flughäfen fotografieren? Mir wurde es in Frankfurt mal untersagt.
In Spanien ist einer sogar mal richtig unfreundlich geworden:rolleyes:
 
AW: Darf man eigentlich in Bahnhoefen fotografieren?

Auf Flugplätzen und Bahnhöfen ist das Hausrecht zu beachten. Dazu verweise ich wieder auf das BGH-Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 134/05 -, wo die Rechtslage gut erläutert wird. Danach ist das Hausrecht nunächst mal allumfassend, wird aber durch eine Öffnung des Objekts so weit eingeschränkt, wie eine Nutzung allgemein erlaubt wird. Das heißt, auf Bahnhöfen und Flugplätzen kann der Betreiber eine solche Nutzung nicht verbieten, die direkt mit der Nutzung des Objekts zum Zwecke des Verreisens verbunden ist. Fotografieren gehört zweifellos nicht dazu. Hier obliegt es dem Betreiber uneingeschränkt, Erlaubnisse und Verbote zu erteilen.
 
AW: Darf man eigentlich in Bahnhoefen fotografieren?

Darf man eigentlich in Flughäfen fotografieren? Mir wurde es in Frankfurt mal untersagt.


Was heißt "in Flughäfen"?

Der Betreiber hat da das Hausrecht und kann das Fotografieren in der Folge verbieten.

Bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie Sicherheitskontrollen etc. erklärt sich das ja von alleine.
 
AW: Darf man eigentlich in Bahnhoefen fotografieren?

Darf man eigentlich in Flughäfen fotografieren? Mir wurde es in Frankfurt mal untersagt.


Was heißt "in Flughäfen"?

Der Betreiber hat da das Hausrecht und kann das Fotografieren in der Folge verbieten.

Bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie Sicherheitskontrollen etc. erklärt sich das ja von alleine.
 
AW: Darf man eigentlich in Bahnhoefen fotografieren?

Flughafen München, genau vor einem Jahr:
Nachgefragt (beim Sicherheischeck), Antwort: Kein Problem, außer in den Sicherheitsbereichen bitte gerne.
 
AW: Darf man eigentlich in Bahnhoefen fotografieren?

Das heißt, auf Bahnhöfen und Flugplätzen kann der Betreiber eine solche Nutzung nicht verbieten, die direkt mit der Nutzung des Objekts zum Zwecke des Verreisens verbunden ist.
Ich denke, dass das Fotografieren eine ganz origininäre Betätigung ist, die sehr wohl besonders viel mit dem Verreisne zu tun hat.

I.d.R. macht das Fotografieren auf (deutschen) Flughäfen auch keinen Stress. Täglich machen tausende von Menschen dort Fotos und Videoaufnahmen von der Ankunft oder dem ABflug von Freunden und Verwandten.

Allenfalls in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen - die auch öffentlich zugänglich sein können - könnte ich mir vorstellen, dass das Sicherheitspersonal das Fotografieren dort verbietet. Also z.B. in den Bereichen der Personenkontrolle; und hier besonders bei US-Airlines, die da ganz sensibel sind.
Die El-Al fertig ja ohnehin schon lange in völlig abgetrennten Bereichen ab.

Dass man Ärger mit dem Flughafenpersonal bekommt, wenn man in einem belebten Flughafengebäuse ein Stativ aufstellt, kann ich mir schon gut vorstellen. Da geht es aber sicher auch eher um den Schutz der Reisenden vor solchen unerwarteten Hindernissen.
 
AW: Darf man eigentlich in Bahnhoefen fotografieren?

Was heißt "in Flughäfen"?

Der Betreiber hat da das Hausrecht und kann das Fotografieren in der Folge verbieten.

Du weisst auch, das diese Ausübung des Hausrechtes in Gebäuden, deren originärer Zweck in ihrer öffentlichen Nutzung durch jedermann besteht, rechtlich durchaus fraglich ist? Das ist ähnlich, wie z.B. in Einkaufspasagen. AUch da gibt es durchaus plausible Zweifel daran, ob ein privater Betreiber eines solchen Centers tatsächlich das Fotografieren dort generell verbieten kann.

Wir hatten hier mal einen Thread zu Thema "Fotografieren in Einkaufspassagen". Und da htte sich irgendwer, der durchaus ein egewisse Rechtskunde aufzuweisen hat(te) in dieser Richtung geäussert.

Ich habe mal auf die Schnelle nach Hausordnungen von Flughäfen im Internet gesucht, und als erste die des Flughafens Bremen gefunden. Ich bin mir sicher, dass die Hausordnugen alle ziemlich gleichlautend formuliert sind.
Und in bezug auf das Fotografieren und Filmen steht dort nahezu wortwörtlich das Gleiche, wie in der Hausordnung der Deutschen Bahn: "Das Anfertigen von Foto-, Video oder Filmaufnahmen zu kommerziellen oder propagandistischen Zwecken ist ohne vorherige Genehmigung der Flughafen Bremen GmbH nicht gestattet."
 
Zuletzt bearbeitet:
In Russland sollte man es lassen, ich wollte nur schnell vorm Abflug ein Foto von dem Provinzflughafen machen, dann kam sofort ein Milizionär das ich das doch bitte unterlassen sollte. Aber Kamera hat er sich nicht angeguckt, auch musste ich nichts löschen. Bin da wohl auf nen Freundlichen getroffen. War aber auch nur mit ner kompakten Knipse. Bei ner SLR hätte er vielleicht anders reagiert.
 
In Russland werden selbst Metro-Stationen als Sicherheitsbereiche deklariert.
Fotografieren ist da immer noch verboten. Im Zeitalter der Kamera-Handys wird das nur langsam immer weniger verfolgt. Man käne nicht gegenan.
Aber wenn man ne DSLR auspackt, hat man ziemlich sicher ganz schnell Gesellschaft mit ein paar Militionären.

Eine hübsche, junge Russin als Begleiterin - "bewaffnet" mit einige Rubelnoten - ist aber zumeist bestens befähigt, den Ärger auf kleiner Flamme runter zu kochen. ;)
 
Am Abu Dhabi Flughafen wurde ich beim Aussteigen von einem mehr oder weniger freundlichen Herren, mit einer MG um den Hals hängend, gebeten worden, die Fotos auf meiner Kamera zu löschen, die ich zuvor vom Flugzeug aufgenommen hatte.
Habs dann mal lieber gemacht, mit meiner 30D bin ich so einer MG unterlegen, glaube ich :ugly:
 
Auch wenn es garantiert eher eine MP oder ein Sturmgewehr, als ein MG gewesen sein wird, sollte man in solchen Situationen nicht groß herumdiskutieren.
Speicherkarte löschen.. und weitergehen...
Wenn man im Hotel angekommen ist, steckt man die Speicherkarte ins Notebook und startet das Recovery-Programm. :D
 
AW: Darf man eigentlich in Bahnhoefen fotografieren?

Ich denke, dass das Fotografieren eine ganz origininäre Betätigung ist, die sehr wohl besonders viel mit dem Verreisen zu tun hat. ...
Ich präzisiere mal: Auf Bahnhöfen und Flugplätzen kann der Betreiber eine solche Nutzung nicht verbieten, die mit der Nutzung des Objekts zum Zwecke der Benutzung von Zügen und Flugzeugen verbunden ist. Fotografieren gehört zweifellos nicht dazu. ...
.
 
Deine Auffassung deckt sich eben nur nicht mit den einschlägigen Hausordnungen, die besagen, dass nichtgewerbliches Fotografieren (i.d.R.) eben nicht verboten ist.

Also was gibt es da noch herum zu deuteln und zu interpretieren?
 
An für sich hatte ich bislang keine Probleme damit (Köln, Düsseldorf, Krefeld) nur sollte man besonders an Flughäfen sich nie weiter als 3m von seinem Gepäck (dem Fotorucksack) entfernen da es sonst "unbeaufsichtigt" wirkt... Warum brauch ich wohl nicht weiter zu erwähnen oder?
 
An für sich hatte ich bislang keine Probleme damit (Köln, Düsseldorf, Krefeld) nur sollte man besonders an Flughäfen sich nie weiter als 3m von seinem Gepäck (dem Fotorucksack) entfernen da es sonst "unbeaufsichtigt" wirkt... Warum brauch ich wohl nicht weiter zu erwähnen oder?

Richtig. Wenn man da wirklcih ein Shooting machne will, und nicht nur einfach mal ein paar Reisebilder knipst,sollte man an solchen belebten Orten ohnehin immer jemanden mitnehmen, der ausschliesslich dafür da ist, auf das eigene Geraffel aufzupassen.

Wer hat schon Lust, seinem eigenen Fotorucksack hinterher zu sprinten?
 
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