Ich würde sie auch nehmen, keine Frage. Aber mir hat bevor ich das wusste einiges nicht gefallen und das war dann der letzte Grund, der mich dazu bewegt hat, sie zurückzuschicken. Ich sehe ein, dass ich, wenn ich selber von diesem Recht Gebrauch machen will, auch damit leben muss, dass es andere machen, dagegen sage ich ja nichts, ich habe auch nicht gesagt, das eine Wertminderung in meinen Augen ungerecht wäre, dass kann ich ja voll und ganz nachvollziehen.
Bei meiner ursprünglichen Frage ging es mir eher darum, nur zu wissen was als Gebrauchspuren zählt, um die so gut wie Möglich zu beseitigen und alles wieder so Orginal wie möglich zu machen, damit der Händler diese Kamera weiterverkaufen kann.
Gefallen hat mir erstmal nicht, auch wenn es nicht tragisch ist:
Kaum ausgepackt Staub im Objektiv
Viel Staub, in meinen Augen auf dem Sensor, nicht nur Staub, da war mit Pusten nicht viel zu machen, das waren richtige kleinen Flecken
Ich bin kein DSLR Profi, es ist meine erste und für mich eine große Investition gewesen und deswegen hat mich die Haarlinie/Kratzer (kann leider nicht sagen was es genau ist, da ich wie gesagt kein Profi bin) einmal quer über den Sensor schon beunruhigt. Alles das hat mich nach meiner erwartungsvollen "Kleininvestition", was es als Schüler nunmal ist, schon ein bisschen betrübt und als ich dann noch drauf Aufmerksam wurde, dass die evtl. schonmal bestellt wurde und die Sachen die ich oben beschrieben habe dadurch kamen, habe ich mich entschlossen sie zurückzugeben, solange es noch möglich ist.
Ich wollte auf Grund der für mich sehr hohen Kosten einfach Sicherheit, ich weiß leider nicht was der kurzzeitige Vorbesitzer damit gemacht hat und ob dann auf die Dauer alles einwandfrei funktioniert, z.B. an Technik in der Kamera und das kann der Händler ja auf den ersten Blick auch nich so nachvollziehen. Mit einem Hinweis, dass die Ware schonmal bestellt wurde und einem 10 oder 20 ? Nachlass, wäre es für mich alles okay und ich wäre, wenn es so geregelt wäre auch bereit, diesen (also wenn mans so nennt die Wertminderung) zu zahlen an den Händler, wenn ich so wie jetzt die Ware zurückschicke. Wenn das so geregelt wäre, wäre es wirklich besser. Fraglich ist für mich nur, wenn die Kamera schonmal zurückgeschickt wurde und es eben Gebrauchsspuren gab und mein Händler es da wirklich so genau nimmt, wie er mir ja schilderte mit Fingerabdrücken usw., dann hätte der Vorbesitzer wohl auch eine Wertminderung zahlen müssen und dann kann ich nicht nachvollziehen, wieso er sie dann für den vollen Preis weiterverkauft.