• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

D70 Karton - Rücksendung - Aufteilung im Karton

  • Themenersteller Themenersteller Gast_10678
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_10678

Guest
D70 Karton - Rücksendung - B-Ware - Gebrauchsspuren

Puh ich hab mir jetzt schon gut einen abgequält alles in den Karton zu bekommen. Weiß jemand ob die ganzen Anleitungen standardmäßig in einer Tüte sind ?

Und eine wichtige Frage
Ist es dem Händler erlaubt ohne Informierung B-Ware zu verkaufen ?

P.S: Zählt das Entfernen der Schutzfolie des Display schon als Gebrauchsspur ? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mir keiner sagen ob die Anleitungen usw. in einer Tüte waren
 
Wie hast Du es eigentlich geschafft das Teil sebständig zu kaufen? Es reicht übrigens wenn Du Dein Problem in einem Forum behandelst.

Natürlich darf der Händler Gebrauchtware nicht als Neuware verkaufen, aber wenn er das Teil z. B. mal aus der Packung holt um es zu testen bevor er es verkauft ist sie dadurch natürlich nicht gebraucht. Und wenn diese Schutzfolie nicht auf dem Diplay ist, würde mich das auch nicht stören, solange das Display ok ist.

Die Anleitungen sind in der Regel nie in einer Tüte, "usw." evt. schon...
 
Ja, dass hab ich geschafft :D
Ne ich bin da so penibel, weil mir der Händler am Telefon erklären wollte, dass er Fingerabdrücke schon als Gebrauchsspuren ansieht, und entfernte Tesafilmstreifen
 
DTrox schrieb:
Ja, dass hab ich geschafft :D
Ne ich bin da so penibel, weil mir der Händler am Telefon erklären wollte, dass er Fingerabdrücke schon als Gebrauchsspuren ansieht, und entfernte Tesafilmstreifen

Sehe ich ganz genauso.

Für Dich ist es ja scheinbar schon B-Ware wenn die Kamera einmal ausgepackt wurde, da soll dann ein anderer schmutzige Schutzfolien und Fingerabdrücke akzeptieren.

Was Du nicht willst, das man Dir tut, ....
 
Anscheinend hat keiner richtig gelesen.
Ich lass mir keine Neuware verkaufen, wenn die schonmal von einem andee bestellt wurde und zurückgegeben wurde. Nicht, wenn man dann solche Gebrauchsspuren findet. Und das war bei dieser Kamera definitiv so (Bilder Total z.B.). Wenn ich für 800 ? eine Kamera kaufe, dann kann ich wohl auch verlangen, dass ich sie neu und ohne irgendwelche Mängel bekomme und wenn sie das nicht ist, dann schick ich sie eben zurück, ist nunmal mein Recht.
 
DTrox schrieb:
Anscheinend hat keiner richtig gelesen.
Ich lass mir keine Neuware verkaufen, wenn die schonmal von einem andee bestellt wurde und zurückgegeben wurde. Nicht, wenn man dann solche Gebrauchsspuren findet. Und das war bei dieser Kamera definitiv so (Bilder Total z.B.). Wenn ich für 800 ? eine Kamera kaufe, dann kann ich wohl auch verlangen, dass ich sie neu und ohne irgendwelche Mängel bekomme und wenn sie das nicht ist, dann schick ich sie eben zurück, ist nunmal mein Recht.

Und wer soll Deine Kamera mit den von Dir versursachten zusätzlichen Gebrauchspuren und Auslösungen nun kaufen?

Die ist dann nach Deiner Logik nur noch als gebraucht verkaufbar, das macht dann, sagen wir mal, 150 Euro Wertminderung, die derjenige zu zahlen hat, der sie auch verursacht hat.
 
Ich hätte sie ja nicht zurückgeschickt, wenn sie Einwandfrei gewesen wäre.
Aber diese Grundsatzdiskussionen bringen eh nicht viel, da wird man ewig einer Meinung sein, ich weiß selber, dass mein Verhalten nicht toll ist, aber ich würd nun eben gerne eine Kamera wo ich mir kein Kopf machen muss.
 
DTrox schrieb:
Ich hätte sie ja nicht zurückgeschickt, wenn sie Einwandfrei gewesen wäre.
Aber diese Grundsatzdiskussionen bringen eh nicht viel, da wird man ewig einer Meinung sein, ich weiß selber, dass mein Verhalten nicht toll ist, aber ich würd nun eben gerne eine Kamera wo ich mir kein Kopf machen muss.

Schreib doch mal konkret was Dir an der geliefreten D70 nicht passt und was denn nun an Deiner genau war, woraus Du schließt, dass es sich um nicht akzeptable B-Ware handelt.

Das hast Du nämlich bis heute noch nicht gesagt.

Ich wäre jetzt auch nicht begeistert, wenn ich eine ausgepackte Kamera bekommen würde, deren Zähler auf 2000 steht, aber das ist nun einmal die Kehrseite des 14tägigen Rückgaberechts. Wenn man es nutzen will, dann muss man auch die Kosequenzen als Käufer tragen und die heißen nun einmal, dass man u.U. eine bereits benutzte Kamera bekommt.

Und wenn das Ding ansonsten in Ordnung ist, dann würde ich es halt in Gottes Namen nehmen, ob da jetzt die Schutzfolie fehlt oder nicht wäre mir dann auch egal.

Und der Zählerstand sagt eh nix aus. Steck einmal eine Karte mit Bilderen rein und Du kannst einen x-beliebigen Zählerstand haben.

mfg
 
Bei der D70 gibt es einen internen Bildzähler, den man nicht so leicht zurücksetzen kann. Nikon kann es wahrscheinlich per Software, aber mit Karte rein, wo ein Bild mit einer bestimmten Nummer drauf ist, geht das nicht.

Bei dem Widerrufsrecht ist es natürlich so eine Sache. Bei 2000 Auslösungen würde ich wahrscheinlich auch was sagen, oder bei argen Gebrauchsspuren. Ansonsten muss man das Recht, das man für sich in Anspruch nimmt, nämlich eine Ware 14 Tage zu testen, und sie dann zurückzugeben, auch anderen zugestehen. Mittlerweile wäre es allerdings notwendig, das Gesetz dahingehend abzuändern, dass, wenn die Ware ohne Angabe von Fehlern zurückgeschickt wird, eine (Ab)Nutzungspauschale einzuheben, die an den nächsten Käufer weitergegeben wird. Ich würde es nämlich auch nicht einsehen, für Gebrauchtware Neupreis zu zahlen. Da kann ich gleich in der Bucht fischen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sie auch nehmen, keine Frage. Aber mir hat bevor ich das wusste einiges nicht gefallen und das war dann der letzte Grund, der mich dazu bewegt hat, sie zurückzuschicken. Ich sehe ein, dass ich, wenn ich selber von diesem Recht Gebrauch machen will, auch damit leben muss, dass es andere machen, dagegen sage ich ja nichts, ich habe auch nicht gesagt, das eine Wertminderung in meinen Augen ungerecht wäre, dass kann ich ja voll und ganz nachvollziehen.
Bei meiner ursprünglichen Frage ging es mir eher darum, nur zu wissen was als Gebrauchspuren zählt, um die so gut wie Möglich zu beseitigen und alles wieder so Orginal wie möglich zu machen, damit der Händler diese Kamera weiterverkaufen kann.

Gefallen hat mir erstmal nicht, auch wenn es nicht tragisch ist:
Kaum ausgepackt Staub im Objektiv
Viel Staub, in meinen Augen auf dem Sensor, nicht nur Staub, da war mit Pusten nicht viel zu machen, das waren richtige kleinen Flecken
Ich bin kein DSLR Profi, es ist meine erste und für mich eine große Investition gewesen und deswegen hat mich die Haarlinie/Kratzer (kann leider nicht sagen was es genau ist, da ich wie gesagt kein Profi bin) einmal quer über den Sensor schon beunruhigt. Alles das hat mich nach meiner erwartungsvollen "Kleininvestition", was es als Schüler nunmal ist, schon ein bisschen betrübt und als ich dann noch drauf Aufmerksam wurde, dass die evtl. schonmal bestellt wurde und die Sachen die ich oben beschrieben habe dadurch kamen, habe ich mich entschlossen sie zurückzugeben, solange es noch möglich ist.

Ich wollte auf Grund der für mich sehr hohen Kosten einfach Sicherheit, ich weiß leider nicht was der kurzzeitige Vorbesitzer damit gemacht hat und ob dann auf die Dauer alles einwandfrei funktioniert, z.B. an Technik in der Kamera und das kann der Händler ja auf den ersten Blick auch nich so nachvollziehen. Mit einem Hinweis, dass die Ware schonmal bestellt wurde und einem 10 oder 20 ? Nachlass, wäre es für mich alles okay und ich wäre, wenn es so geregelt wäre auch bereit, diesen (also wenn mans so nennt die Wertminderung) zu zahlen an den Händler, wenn ich so wie jetzt die Ware zurückschicke. Wenn das so geregelt wäre, wäre es wirklich besser. Fraglich ist für mich nur, wenn die Kamera schonmal zurückgeschickt wurde und es eben Gebrauchsspuren gab und mein Händler es da wirklich so genau nimmt, wie er mir ja schilderte mit Fingerabdrücken usw., dann hätte der Vorbesitzer wohl auch eine Wertminderung zahlen müssen und dann kann ich nicht nachvollziehen, wieso er sie dann für den vollen Preis weiterverkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, damit wird jetzt einiges klarer.

Ich würde sie einfach dann möglichst sorgfältig verpacken und der Dinge harren, die auf Dich zukommen.
Du kanst ja darauf hinweisen, in welchen Zustand die Kamera bereits bei Dir angekommen ist, sollte man Dir eine Wertminderung berechnen wollen.

Was dann schlußendlich darauf wird, wird sich zeigen müssen, in der Theorie ist das immer einfach.
 
Ja, dass werde ich sehen. Ich habe wirklich alles orginal gemacht, dass Ding geputzt usw. Ich hab auch nicht wirklich viele Auslösungen getätigt, Zubehör nicht ausgepackt, nur eben die Folie entfernt, aber das habe ich auch alles geputzt und wieder rangeklebt. Ich werde sehen, was der Händler sagt.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten