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Copyright Problem

Meista

Themenersteller
Hallo,
ich habe vor langer Zeit mal ein Foto meines Gitarren-Verstärkers gepostet,
zu finden hier :
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=17248&highlight=amp
Vor kurzen habe ich das selbe Bild dann noch auf www.deviantphoto.de gepostet, und zwar hier:
http://www.deviantphoto.de/index.php?view=view_bild&bildID=14828

Jetzt schaue ich zufällig mal bei E-Bay. und finde bei folgender Versteigerung
dieses Foto wieder:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7313822834#ebayphotohosting

Ich habe den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein Foto von mir handelt, und habe ihm auch einen Link geschickt, wo er das Foto sieht, und auch den Copyright-Hinweis lesen kann.
Ich habe ihm gesagt, dass ich es nicht möchte, dass mein Foto bei seiner Versteigerung benutzt wird.
Daraufhin habe ich von ihm folgende Antwort bekommen:

"Ne,ist klar!Meine Mutter auch,die war vorher auch nicht!Kann aber sein weil!14 mal schon?"

Tja, da sage ich jetzt mal nichts zu.
Wie stehen jetzt aber meine Chancen, mein Copyright durchzusetzen, und ihn dazu zu bringen, dass Bild aus der Auktion zu löschen ??

Und kommt mir bitte jetzt keiner mit, stell dich nicht so an, blabla, ich habe schon meine Gründe dafür.

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte !!

Grüsse
Meista

P.S.: Auf dem Foto bei E-Bay befindet sich in der Ecke rechts unten ein Wasserzeichen, welches ich nicht da eingefügt habe, jedoch schonmal gesehen habe... ist dieses Wasserzeichen auf irgendeine Seite zurückzuführen ??
 
1. eBay benachrichtigen und um Löschung der Auktion sowie Mitteilung der Adresse des Anbieters bitten.
2. Falls Du rechtsschutzversichert bist: Anwalt suchen und den alles erledigen lassen.
3. Das eBay-Wasserzeichen bastelt eBay selbst in die Bilder

Vor Gericht wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen, so Du schlüssig nachweisen kannst, dass es sich um DEIN Foto handelt (Du hast hoffentlich das Original noch in hoher Auflösung???). Zeugen helfen auch. Ob das aber dazu führt, dass Du Dein Geld auch bekommst hängt natürlich von der Zahlungsfähigkeit des eBay-Anbieters ab. Mit etwas Pech bleibst Du auf der Rechnung sitzen (Anwaltskosten).
Ohne Rechtsschutzversicherung kannst Du auch selbst Rechnung und anschließend ggf. Mahnung an den Typen schicken und im Extremfall sogar einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen (kostet auch Geld, aber nicht sooo viel).

Ciao, Udo
 
Hmm, seine Mail sollte wohl nur zum Ausdruck bringen, dass ihm das am Arsch vorbei geht...
Werde mal auf dem Link von dir schauen, danke !!
Grüsse
Meista
 
@Ubit: auch dir danke für die Hinweise, werde mal eine Mail an E-Bay schreiben,
mit Vorlage der Links etc. Ein Original des Bildes habe ich auch noch.
 
Lieber Meista,

Deine Chancen Dein "Copyright" in Deutschland durchzusetzen, stehen bei NULL.
Copyright gibt's hier nämlich zum Glück nicht. Mit dem Urheberrecht sieht's da ganz anders aus.

Da ich hier - dank unermüdlichem Anwaltslobbyistentum - weder Rechtsberatung machen kann noch will, bleibt Dir wohl nur der Gang zum Anwalt.

Viel Erfolg wünscht Dir,

Chris
 
Und mache eine PDF von der Auktion um 1:1 nachweisen zu können und alle Beweise sammeln und ausdrucken wie die Auktion ausgesehen hat. Per EMail dem Typen schreiben, um eine ladungsfähige Adresse bitten und ihm eine Rechnung zuschicken. Den Preis kannst Du im angemessenen Rahmen festlegen.

Wenn der Typ dir keine Adresse schickt, Ebay damit beauftragen die Adresse raus zu geben. Wenn Du dafür noch mehr tun mußt, wird Dir EBay das schon mitteilen. Den RA würde ich erst einschalten, wenn Ebay nicht reagiert.
 
Hof-Photograph schrieb:
Wenn er sich entschuldigt hätte, hätt ichs dem ebayer vllt noch vergönnt, aber wer so saudumm daherschreibt, der verdient eine Lektion!Gruss:Hof-Photograph

Da haste wahr geschrieben ... zeigt aber leider auch wieder, dass der höfliche und respektvolle Umgang miteinander immer mehr in den Hintergrund rückt. Mag sich spießig anhören, ist meiner Meinung aber so!!!


Gruß,

Mogway96
 
Erstmal ein grosses Danke, an alle die sich gemeldet haben.
Ich habe dem E-Bayer jetzt erstmal ein Mail geschrieben,
und warte auf seine Reaktion, sollte er sich nicht einsichtig zeigen,
folgt eine E-Mail an E-Bay, sollte das auch nicht helfen, werde ich
wohl einen RA zu Rate ziehen...
Grüsse
Meista
 
Also meine letzten Erfahrungen mit Ebay zeigen mal wieder deutlich dass denen eigentlich alles scheißegal ist solang sie Gebühren kassieren können.

Aber schreib ruhig an Ebay und naja realistisch gesehen wird die Sache im Sand verlaufen...
 
ich hab' jetzt dazu ein viell. nicht ganz intelligente Frage:
- dass die Rechte des Fotos beim Fotografen liegen, ist mir klar. und dass der ebayer das Foto eigentlich nicht verwenden darf (zumindest nicht ohne Genehmigung) ist mir auch klar.

ABER, darf ich eigentlich den Verstärker fotografieren (ok, fotografieren schon) und ins Netz stellen?

Ich weiss, dass es manche Firmen gar nicht gerne sehen, wenn ihre Produkte mittels "Verbraucherfoto" im Netz landen - wie's allerdings rechtlich diesbezüglich aussieht, weiss ich jetzt auf die Schnelle nicht.
 
AW: Ergänzung!

Hof-Photograph schrieb:
Ich an Deiner Stelle würde es lassen, erstens ist das Leben zu kurz um sich mit solch sinnlosen Dingen wie Bilderrechten rumzuschlagen soweit kein finanzieller Schaden entsteht.

Finde ich nicht. Er kam ja nicht gleich mit der grossen Keule, was er ja auch hätte tun können, sondern hat darum gebeten das Bild zu entfernen. Hätte das Bürschchen es getan, wäre sicher nichts weiter passiert. Aber für die Mail würde ich im eine mitgeben. Der geht davon aus, dass sowieso nichts passiert und wird fröhlich weiter klauen.

Wenn eBay nicht reagiert, was anzunehmen ist, würde ich gleich den RA einschalten und ihn bitten einen Brief an eBay zu schreiben. Ein RA Briefkopf wirkt oft Wunder. Das Bürschen kommt zumindest so rüber, als ob er minderjährig ist. Da wird dann zuhause einiges los sein, wenn die Eltern einen Brief vom RA bekommen.

Auf jeden Fall alles sauber und vor Zeugen dokumentieren. Einige Zeugen hast du ja jetzt hier schon.
 
so einen Fall kenne ich, aber nur andersrum...

der Anwalt der da Geld einfordern wollte , den haben wir abblitzen lassen...

1. Beweise sichern, Seiten offline abrufbar machen, also sichern.

so leicht ist das nicht da Geld zu bekommen, mein Rat deswegen, die Daten vom Verursacher bei Ebay erfragen, dann ihn persönlich auffordern diese Daten vom Netz zu nehmen, Einschreiben an Ihn , erste Kosten für dich.

Dann kannst du , evt. eine Schufa Auskunft bekommen, ob da was zu holen ist, dann erst mit dem Anwalt.

Es ist aber so, bevor man den Anwalt schickt, sollte man es im Guten verasucht haben, deswegen siehe oben, war Anwalt auch nicht erfolgreich, denn ein Hinweis über die missbräuchliche Verwendung ohne Anwalt ist jedem zuzumuten, auch muss ein Schaden benannt werden, der Anwalt braucht das um seine Kosten zu ermitteln, nun denke ich an Fotopreise für Veröffentlichungen, was wird da so gezahlt 50-100 Euro je nach auflage, was da an Klicks sind kann schon mal eine Häufigkeitsabschätzung darstellen, aber bei 50 Euro Schaden wird wohl kein Anwalt losrennen wollen.
 
stetre76 schrieb:
ich hab' jetzt dazu ein viell. nicht ganz intelligente Frage:
- dass die Rechte des Fotos beim Fotografen liegen, ist mir klar. und dass der ebayer das Foto eigentlich nicht verwenden darf (zumindest nicht ohne Genehmigung) ist mir auch klar.

ABER, darf ich eigentlich den Verstärker fotografieren (ok, fotografieren schon) und ins Netz stellen?

Ich weiss, dass es manche Firmen gar nicht gerne sehen, wenn ihre Produkte mittels "Verbraucherfoto" im Netz landen - wie's allerdings rechtlich diesbezüglich aussieht, weiss ich jetzt auf die Schnelle nicht.

Das ist durchaus eine intelligente Frage.
Wenn ein Bild für Werbung (!) eingesetzt werden soll, auf dem eindeutig ein bestimtes Markenprodukt, womöglich noch mit gut sichtbarem Logo, zu erkennen ist, dann sollte man tunlichst bei dem Hersteller eine Genehmigung dafür einholen.
Denn sonst kann man da sehr wohl Probleme bekommen.
Im Übrigen sind da wieder ganz unterschiedliche Begriffe auseinanderzuhalten:
Urheberrecht, Nutzungsrecht, Recht am eigenen Bild (Personenaufmahmen), Markenrecht.
Wenn jemand ein Bild verwendet, das nicht von ihm selbst ist und von dem er nicht rechtmäßig vom Urheber das Nutzungsrecht erworben hat, dann darf er das eben nicht. Erst wenn er es so darstellt, als ob das Bild auch von ihm fotografiert wäre, vergreift er sich am Urheberrecht des Fotografen.
Wenn der Fotograf zwar das Urheberrecht hat und auch das Nutzungsrecht hat oder an jemand weitergegeben hat, aber eine Person auf dem Foto keine ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben hat, dann verletzt er das Recht am eigenen Bild des Modells.
Gell? ;)

Andreas
 
Hof-Photograph schrieb:
50-100.-?
Für ein Foto in unserer Tageszeitung gibts pauschal 5,11.- unabhängib ob der Bürgermeister mit Ehrengast oder ein zusammengestauchter PKW. Auch die Bildgröße spielt keine Rolle. Wenn ich 50.- bis 100.- pro Bild bekäme, dann würde ich den Finger sogar nachts am Auslöser haben ;-))
PETER

umso schlimmer, selbst mit Klauzuschlag wirds dann wohl kaum lohnend sein einen Anwalt zu beauftragen
 
Och wieso...

Wenn der Ursprungsposter (sorry, mein Gedächtnis) z.B. ein lukratives Angebot mit exklusiven Verwendungsrechten ablehnen muß, weil der Held das Bild bei eBay gezeigt hat...

Nur so ein Gedanke.

Mirko
 
5,11 Euro?
Klasse - scheinen wohl arme Hunde zu sein die Zeitungsfotografen.
Naja, für Zeitungsbildchen sind ja auch keine so hohen Qualitätsansprüche gefragt, wenn man die diversen Lokalteile so durchblättert. ;)
Jedenfalls würde kein Berufsfotograf, der davon Leben muss, seine Bilder für 5,11 Euro verscherbeln.
Es gibt auch kaum welche, die nur 50 oder 100 Euro dafür wollen. Der niedrigste Preis, den wir für den Ankauf der Nutzungsrechte von Bildern bei uns zahlen, liegt so bei 130 - 150 Euro, bei People-Aufnahmen so bei ca. 200 - 380 Euro.
Und be diesen Honoraren (wir können halt ach nicht mehr zahlen), lehnen es etliche Fotografen ab, Ihre Bilder an uns zu verkaufen, weil sie sonst halt oft Honorare von mind. mehreren hundert Euro gewohnt sind.
Neulich wr ein Food-Fotograf bei uns, der war fast beleidigt, als wir ihm gesagt haben, dass wir für den Ankauf seiner Archivbilder (also nicht extra für uns produziert) nicht mehr als 200 - max. 250 Euro zahlen können.

Andreas
 
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