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Themenersteller
Hi,,

wollte nur wissen. Was bedeutet beide zwischen Fotograf und Urheberrechtsinhaber. Was ist der Unterschied?
Muss man da beide gleiche Name eintragen? Oder reicht es auch bei Fotograf: Vor und Nachname?
Und bei Urheberrechtsinhaber auch Name oder reicht es E-Mail-Adresse?

Was habt ihr da eingetragen?

Danke
 
Was habt ihr da eingetragen?

In der ersten Zeile meinen Namen, in der zweiten meine Mail-Adresse. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Urheber, immer der Fotograf, und jemandem, der die Nutzungsrechte (vielleicht exklusiv) erworben hat. Der könnte sich in die zweite Zeile eintragen. Ein Buchautor z. B. behält immer die Urheberrechte (die verfallen ein paar Jahrzehnte nach seinem Tod). Ein Verlag erwirbt Verwertungsrechte für eine bestimmte Zeit.
 
In der ersten Zeile meinen Namen, in der zweiten meine Mail-Adresse. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Urheber, immer der Fotograf, und jemandem, der die Nutzungsrechte (vielleicht exklusiv) erworben hat. Der könnte sich in die zweite Zeile eintragen. Ein Buchautor z. B. behält immer die Urheberrechte (die verfallen ein paar Jahrzehnte nach seinem Tod). Ein Verlag erwirbt Verwertungsrechte für eine bestimmte Zeit.

Verwechselst du gerade Urheberrechte mit Nutzungsrechte? Nutzungsrechte kann man erwerben (auch exclusiv), Urheberrechte allerdings nicht...
 
Verwechselst du gerade Urheberrechte mit Nutzungsrechte? Nutzungsrechte kann man erwerben (auch exclusiv), Urheberrechte allerdings nicht...

Nein, ich verwechsle das nicht. Bitte genau lesen. Ich beschäftige mich seit gut 40 Jahren mit dem Thema.
 
Hi,,

wollte nur wissen. Was bedeutet beide zwischen Fotograf und Urheberrechtsinhaber. Was ist der Unterschied?
Muss man da beide gleiche Name eintragen? Oder reicht es auch bei Fotograf: Vor und Nachname?
Und bei Urheberrechtsinhaber auch Name oder reicht es E-Mail-Adresse?

Was habt ihr da eingetragen?

Danke

Für den Fall dass du für dich alleine fotografierst und deine Bilder ggfs. selbst vermarktest, bist du sowohl Fotograf als auch Urheberrechteinhaber.

Möglicherweise muss man da differenzieren, wenn man im Auftrag einer Agentur fotografiert, welche die Bilder vermarktet...
 
Für den Fall dass du für dich alleine fotografierst und deine Bilder ggfs. selbst vermarktest, bist du sowohl Fotograf als auch Urheberrechteinhaber.

Möglicherweise muss man da differenzieren, wenn man im Auftrag einer Agentur fotografiert, welche die Bilder vermarktet...

Muss man nicht. Ich zitiere zur Abkürzung der Diskussion aus der Wikipedia (Eintrag "Urheber"):

Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist gemäß § 7 UrhG, ist ein menschlicher Schöpfer, der insbesondere auf dem Gebiet der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft ein Werk geschaffen hat, das seine eigene geistige, materielle, intellektuelle, jedenfalls persönliche Schöpfung darstellt, und das als solche sinnlich wahrnehmbar ist. Persönlicher Schöpfer ist also, wer als Autor, Verfasser, Herausgeber eines Sammelwerkes, Maler, Bildhauer, Medailleur, Komponist, Choreograf, Modeschöpfer oder Erfinder produktiv war.

Kein Urheber ist der Ideengeber oder Initiator eines Werks, da die Idee zu einem Werk urheberrechtlich keine Schöpfung ist. Das dem Urheber durch die Schöpfung entstandene Urheberrecht ist ein absolutes Recht, das nicht übertragen werden kann (vgl. dazu § 29 Abs. 1 UrhG). Die Urhebereigenschaft bleibt immer bestehen und kann von dem Urheber nicht abgelegt werden. Urheber kann nur eine natürliche Person sein. Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft stellt den Kern der Urheberpersönlichkeitsrechte dar.
 
Nikon hat noch nicht einmal qualifizierte Übersetzer and die deutsche Anleitung herangelassen, da werden sie sich für diese Feinheiten des deutschen Urheberrechts sicherlich keine Anwälte leisten können.

:evil:
 
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