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Copyright bei Bildern

danielwipf

Themenersteller
Hallo zusammen

Da ich ab und zu Bilder an auswärtige in hoher Auflösung verschicke habe ich mal einen kurzen (c)-Text geschrieben, welcher der CD mit den Dateien beigelegt wird. Was haltet Ihr davon bzw. was fehlt hier noch?
Kennt jemand noch irgend einen Paragraphen oder so welcher sich noch im Text einbauen lässt (Gesetzesparagraphennummern wirken immer so einschüchternd *ggg* :D )

Marthalen, 07.08.2005
Sämtliche Bilder auf dieser CD sind urheberrechtlich beim Fotografen, namentlich ________________ geschütz. Nachdruck,Verbreitung in jeglicher Form, Aufnahme in Online-Dienste und Internet, sowie Vervielfältigung auf Datenträger darf, auch auszugsweise oder in abgeänderter Form, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Fotografen geschehen. Insbesondere die komerzielle Nutzung sowie die Nutzung für Werbezwecken sind ohne schriftliche Genehmigung des Autoren strengstens untersagt. Verstöße gegen das Copyright der Bilder werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht, wobei pro Bild eine Gebühr von 1000,- € berechnet wird.
Anfragen sind an folgende Adresse zu richten:
Hier folgt meine Anschrift
 
öhm.. gibts bei euch nen Copyright? Bei uns in Deutschland nicht. Das würd ich noch durch Urheberrecht ersetzen...
 
Sämtliche Bilder auf dieser CD sind urheberrechtlich beim Fotografen, namentlich ________________, geschütz. Nachdruck,Verbreitung in jeglicher Form, Aufnahme in Online-Dienste und Internet, sowie Vervielfältigung auf Datenträgern darf, auch auszugsweise oder in abgeänderter Form, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Fotografen geschehen. Insbesondere die komerzielle Nutzung sowie die Nutzung für Werbezwecke sind ohne schriftliche Genehmigung des Autors strengstens untersagt. Verstöße gegen das Copyright der Bilder werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht, wobei pro Bild eine Gebühr von 1000,- ? berechnet wird.
Anfragen sind an folgende Adresse zu richten:

Ich hab mal ein paar Rechtschreibfehler beseitigt. ;) Aber irgendwie klingt der Text doch komisch. Der Text fällt mir gerade spontan ein: :D

Alle Bilder, die sich auf dieser CD befinden, sind urheberrechtlich geschützt. Besitzer dieser Inhalte ist (Name). Nachdruck und Verbreitung in jeglicher Form, sowohl im Internet als auch auf sonstigen Formaten, ist strengstens untersagt. Besonders die kommerzielle Nutzung meiner Bilder verbiete ich ohne schriftliche Genehmigung meinerseits. Verstöße gegen das Urheberrecht werden immer zur Anzeige gebracht und es fällt eine Gebühr von 1.000? pro Bild an.

P.S.: Du willst doch nur einfach Geld verdienen. :D
 
das urheberrecht auf deine bilder hast du so oder so, die frage ist eben, wie es mit dem nutzungsrecht aussieht.
einfach einen text drunterschreiben... hmm... ich frage mich wie verbindlich das für die relevanten parteien wirklich ist, sollte es mal zum ernstfall kommen.
ein schriftlicher vertrag ist da immer besser
einfach eben der von Traxxx vorgeschlagene text mit unterschrift der beteiligten partei - schau dich vielleicht auch mal nach beispielverträgen diesbezüglich um, insbesondere bei NDAs

auf jeden fall viel Glück :)
 
Die Gebühr kannst du gleich weglassen, die kriegst du nicht durch.

Traxx' Text mit Hinweis auf Nutzungsrecht, Ausschluß einer weiterverwendung und weiterverbreitung in Medien aller Art finde ich deutlich sinnvoller.

Wenn du CDs/DVDs weitergibst, würde ich den Text nicht auf den Datenträger brennen sondern ausgedruckt außen/innen als Einlage reinmachen, damit es jeder sofort lesen kann und es offensichtlich ist.
Solche "Bitte Lesen" oder "Readme" Dateien guckt sich doch keiner an.

Würde es so schreiben:
--
Alle Bilder und Texte, die sich auf dieser CD/DVD befinden, sind urheberrechtlich geschützt. Eigentümer dieser Inhalte ist (dein Vor-, Zuname).
Vervielfältigung, Druck und Verbreitung in jeglicher Form, sowohl im Internet als auch in anderen Medien (Zeitschriften etc.) und Formaten bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Urhebers in Schriftform.

Besonders die kommerzielle Nutzung meiner Bilder verbiete ich ohne schriftliche Genehmigung meinerseits. Verstöße gegen mein Urheberrecht und meine Nutzungsbedingungen haben eine Kostenpauschale in Höhe der allgemeinen Richtsätze für Fotografen [Frage: Wie hießen die nochmal genau??] zur Folge.

Ein entfernen dieses Hinweises ist audrücklich nicht erwünscht. Ich, [dein Vor- Zuname], stimme als Urheber dieser Werke ausdrücklich nur unter meinen Bedingungen zu.
Sollten Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, unterlassen Sie jegliche Nutzung meines Materials.
--
 
Aber kopieren darf jeder die CD sooft er will :D

Kleiner Tipp am Rande, für so wertvolle Aufnahmen gibt es Kopierschutzsoft - einfach mal im goochel suchen.

Ansonsten ist's ein schöner Spruch - sonst nicht viel, denn der Nachweis des Mißbrauchs obliegt Dir und dann durch wen? Was wenn einer ein Bild vom pösen Puben erwirbt, im guten Glauben, gegen bares und Rechnung - dann muß er's eben entfernen, mehr nicht.

Ich tät eher ne Sig drüberzaubern, die beim Kopieren hervortritt oder ein nette kleine Andenkenssignatur draufkleben - damit ist's beim veröffentlichen immer klar, wer das Bildchen gemacht hat.
 
TomMG schrieb:
Aber kopieren darf jeder die CD sooft er will :D
Dies wäre mir sehr recht, so wird man bekannt und man bekommt neue Kontakte.
Kleiner Tipp am Rande, für so wertvolle Aufnahmen gibt es Kopierschutzsoft - einfach mal im goochel suchen.
KEINE Kopierschutzsoftware schützt, alles ist knackbar. Das meiste sogar sehr simpel.
Ansonsten ist's ein schöner Spruch - sonst nicht viel, denn der Nachweis des Mißbrauchs obliegt Dir und dann durch wen?
der Nachweis ist simpel (nix geht in Original-Größe raus), der Täter ist der, der es veröffentlicht.
Was wenn einer ein Bild vom pösen Puben erwirbt, im guten Glauben, gegen bares und Rechnung - dann muß er's eben entfernen, mehr nicht.
Falsch! Guten Glauben gibt es dabei nicht. Zudem muss jemand, der etwas veröffentlicht *sich selbst* informieren, inwieweit das Werk geschützt ist. Tut er es nicht und es war geschützt und der Urheber erhebt Ansprüche, muss er zahlen.
Ich tät eher ne Sig drüberzaubern, die beim Kopieren hervortritt
Mit Photoshop kannst du *alles* wegmachen (sofern etwas vom Bild übrig geblieben ist, ich hasse diese Monster-Zeichen)
 
Na ja Mr Richter,

wennst meinst, der Spruch hilft mehr, schreib ihn halt drauf, so wie der Initiator des Threads.

Am Ende hilft nix.

Ach ja und Kopierschutzsoft gibts gaaaanz feine, da knackt vielleicht noch der Computerkrack und der beißt sich die Zähne aus.

Ich bin meist froh, wenn ich was von mir sehe. Mir ist dann wichtig, dass mein Name druntersteht. Aber kannst ja gerne mal die 34534574564566745534545554645567543452345245 Seiten des Webs regelmäßig nach Deinen Bildern durchforsten :D

Ach ja, es gibt sigs, die kommen erst beim Kopieren raus - solche meinte ich. Wasserzeichen quasi, die sich dann verstärken - mehr verrat ich nicht.
 
TomMG schrieb:
Ansonsten ist's ein schöner Spruch - sonst nicht viel, denn der Nachweis des Mißbrauchs obliegt Dir und dann durch wen?
Das sehe ich aber anders - im Zweifel liegt der Nachweis der rechtmäßigen Nutzung beim Nutzer.
Natürlich muß man nachweisen, das man der Urheber des Fotos ist, das is klar, sonst könnte ja jeder kommen.
Aber sonst muß der Nutzer der Bildes nachweisen, woher er seine Nutzungserlaubnis hat.

TomMG schrieb:
Was wenn einer ein Bild vom pösen Puben erwirbt, im guten Glauben, gegen bares und Rechnung - dann muß er's eben entfernen, mehr nicht.
Richtig. Aber da du als Fotograf dann ja Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung gegen unbekannt stellst (das fällt doch soweit ich weiß unters Strafrecht, oder?) wird die Polizei vom gutgläubigen Nutzer natürlich dessen Verkäufer ermitteln, der ihm unerlaubterweise eine nicht vorhandene Nutzungslizenz verkauft hat - und an den wendest du dich dann mit deiner Forderung.

So sehe ich das...
~ Mariosch
 
TomMG schrieb:
Na ja Mr Richter,

wennst meinst, der Spruch hilft mehr, schreib ihn halt drauf, so wie der Initiator des Threads.

Am Ende hilft nix.

Ach ja und Kopierschutzsoft gibts gaaaanz feine, da knackt vielleicht noch der Computerkrack und der beißt sich die Zähne aus.

Ich bin meist froh, wenn ich was von mir sehe. Mir ist dann wichtig, dass mein Name druntersteht. Aber kannst ja gerne mal die 34534574564566745534545554645567543452345245 Seiten des Webs regelmäßig nach Deinen Bildern durchforsten :D

Ach ja, es gibt sigs, die kommen erst beim Kopieren raus - solche meinte ich. Wasserzeichen quasi, die sich dann verstärken - mehr verrat ich nicht.

Sobald man ein Bild in einem Programm öffnen kann und es angezeigt wird, gibt es auch immer Möglichkeiten, es abzuspeichern - egal bei welcher Kopierschutzsoftware.

Andreas
 
AndreasB schrieb:
Sobald man ein Bild in einem Programm öffnen kann und es angezeigt wird, gibt es auch immer Möglichkeiten, es abzuspeichern - egal bei welcher Kopierschutzsoftware.

Andreas

Das stimmt nicht, Du kanst beim "erneuten" Speichern z.B. die Signatur sichtbar machen. Du kannst auch einen Speicherschutz draufkleben. Aber wer's knacken will, der knackts und da der Pööse Pube ja sowieso schon schlimmes im Sinn hat wird er das Kopierte auch verwenden und wenns nur dazu ist einem nackerten Körper ein "neues" Gesicht zu geben.
 
TomMG schrieb:
Aber kopieren darf jeder die CD sooft er will :D

Kleiner Tipp am Rande, für so wertvolle Aufnahmen gibt es Kopierschutzsoft - einfach mal im goochel suchen.

Ansonsten ist's ein schöner Spruch - sonst nicht viel, denn der Nachweis des Mißbrauchs obliegt Dir und dann durch wen? Was wenn einer ein Bild vom pösen Puben erwirbt, im guten Glauben, gegen bares und Rechnung - dann muß er's eben entfernen, mehr nicht.

Ganz so einfach ist das nicht. Es gibt keinen Schutz des guten Glaubens beim Bildererwerb. Wer Bilder in gutem Glauben erwirbt, der muss sie *mindestens* entfernen. Er muss aber auch seine Bezugsquelle offen legen. Er muss - wenn er gewerblich arbeitet - in aller Regel auch Schadenersatz zahlen: die RS hat die Prüfpflichten von gewerblichen Verwendern von Bildern bezüglich deren Herkunft so hoch angesetzt, dass es praktisch eine Garantiehaftung ist.
 
arne9001 schrieb:
Ganz so einfach ist das nicht. Es gibt keinen Schutz des guten Glaubens beim Bildererwerb. Wer Bilder in gutem Glauben erwirbt, der muss sie *mindestens* entfernen. Er muss aber auch seine Bezugsquelle offen legen. Er muss - wenn er gewerblich arbeitet - in aller Regel auch Schadenersatz zahlen: die RS hat die Prüfpflichten von gewerblichen Verwendern von Bildern bezüglich deren Herkunft so hoch angesetzt, dass es praktisch eine Garantiehaftung ist.

Na ja Arne, das ist eine juristische Meinung und der Wunsch der Gesetzesschreiber - aber bitte, setz das mal durch. Die Lebenswirklichkeit besagt etwas anderes, da kann der Räuber schon kommen und sagen, was denn, ich hab das Bild gekauft (und sagt auch brav bei wem). Dann darf er es (vielleicht) nicht mehr verwenden. Aber es gibt immer noch ein Käufer/verkäufer vertrauen, und wenn er es nicht am Bahnhof unter einer Jacke erworben hat kann man ihm auch "guten Glauben" unterstellen. Tja und wenn der Verkäufer dann schon über alle Berge ist...

Du weißt doch, auf hoher See und vor Gericht...

Ach ja, da fällt mir noch der Gebrauchsmusterschutz ein - alles eine Farce da verbiegt einer 10 Pixel und behauptet er hätte das Bild selbst gemacht - beweise mal das Gegenteil. Dazu kommt, dass der gewöhnliche Richter von Digitalfotografie soviel Ahnung hat wie die Kuh vom Eierlegen - der versteht erst mal gar nicht was Du von ihm willst. In der Folge wird ein Sachverständiger bestellt - der muß aber soviel Sachverstand nicht haben, denn einmal Sachverständiger, immer Sachverständiger ohne neuen Sachkundenachweis. Der kann seinen Sachkundenachweis noch zu Zeiten der Daqueretypie gmacht haben :cool:
 
Bilder sind ja nun mal per se durchs Urheberrecht geschützt. Beteiligt daran sind Fotograf und abgebildete Person (die ja offensichtlich ein wesentlicher Bestandteil des Bildes ist).
Ohne Vertrag darf keine von beiden damit irgendwas gewerbliches machen - privat ist so ein Sache. Vermutlich auch nicht erlaubt.

Aber mal anders gefragt: Wer verschickt CDs mit voller Auflösung zur Ansicht? Ich mein, solche CDs gehen dann wohl an Firmen bzw. große Auftraggeber. Mit denen kann man einen richtigen Deal machen (Kneten gegen Nutzungsrechte) bzw. hat z.B. eine Honorarvereinbarungen getroffen (Honorar ist dann z.B. inkl. Nutzungsrechte). Aber selbst wenn man die CDs verschickt, einen tollen Text in die Packung klebt und so weiter: Willst du dann ersthaft einem Verstoß nachgehen? Ich mein, nehmen wir mal an, daß die CD doch zu einem Ottonormalverbraucher geht, der gerade mal 1000? netto verdient. Hast du eine Ahnung, wie lange zu prozessieren darfst, bis der mal zur Zahlung verdonnert wird? Und wie lange du dann warten darfst, bis das Geld auch wirklich kommt?

Bisher gehe ich damit anders um. Wenn ich Menschen die DVD mit den Originalbildern gebe (z.B. TFP-Shootings), dann gibt es einen Vertrag, der das gegenseitige Nutzungsrecht vereinbart. Verkauf ist zwar ausgeschlossen, aber da ließe sich bei Verstoß u.U. auch was machen.
Wenn ich Kunden eine Originaldatei gebe (kommt immer mal wieder vor), dann auch automatisch mit dem Bewußtsein, daß er sich davon 500 Abzüge bestellen kann (und u.U. wird). Ist mir aber wurscht - da ich nicht von Abzügen leben möchte (habe zwar eine Mischkalkulation, aber eben Schwerpunkt auf Shooting-Honorar) und es, unter uns gesagt, auch ekelig finde, wenn man 10? für einen Abzug verlangt(/en muß).
 
Mirko spricht mir aus der Seele.

Niemand hat je an den Ausführungen des Gesetzes gezweifelt, gezweifelt habe ich (und tu es immer noch) an der Umsetzung und an der Durchsetzung der jeweiligen Rechte.

Thats it, schreibt drauf was ihr wollt, im Zweifel kommt eine Schaar von Konzernanwälten und macht das Verfahren zur Farce. Am Ende gebt ihr auf weil's einfach nicht mehr zu bezahlen ist.

Und - mit Straftatbestand wäre ich mal eher vorsichtig, die Schüsse gehen gerne nach hinten los.

Wir sind hier nicht im Fernsehen sondern im realen Leben!
 
Zappelbrox schrieb:
Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte 2005, ermittelt von der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM).

Viele Grüße, Michael.

Wobei das "marktüblich" eher Wunschdenken der Gemeinschaft und - vielleicht - noch Richtlinie für die Berechnung der Lizenzanalogie ist. Am Markt... naja :rolleyes:
 
Mirko hat völlig recht. Bilder sind Urheberrechtlich geschützt sowohl seitens des Fotografes, sowie des Modells (Recht am Bild).

Wenn eine Privatperson sich die Wände mit fremden Bildern tapeziert und seine private Homepage damit überflutet, handelt sie hierbei vielleicht dem Urherberrecht zu wieder, da jedoch keinerlei Bereicherung stattgefunden hat (das mal vorrausgesetzt), wird ihr aber juristisch nichts passieren. Gut, die Bilder entfernen muss sie.

Zum Thema Pöser Pube und von diesem die Bilder kaufen. An unrechtmäßigen Eigentum eines anderen kann man kein Eigentum erlagen, sprich, wenn er es geklaut hat (wie auch immer) kannst du es so oft kaufen wie du willst, es gehört dir trotzdem nicht... (das zählt ja auch für Hehlerware)

Und zum Thema Kopierschutz...was sich anzeigen lässt, lässt sich auch vervielfälltigen und zwar ohne Wasserzeichen. Die Frage ist höchstens der Aufwand und die Legalität der Mittel ;)

Gruß
Thomas
 
TomMG schrieb:
Die Lebenswirklichkeit besagt etwas anderes, da kann der Räuber schon kommen und sagen, was denn, ich hab das Bild gekauft (und sagt auch brav bei wem).
Es ist vollkommen egal ob er es gekauft hat oder sonstwoher hat. Er hat keine Rechte daran und daher keinerlei Nutzungsrechte, ergo, er zahlt. An Diebesgut kann kein Eigentum erworben werden. Was für Gegenstände gilt, warum sollte es nicht bei Bildern gelten?
Aber es gibt immer noch ein Käufer/verkäufer vertrauen, und wenn er es nicht am Bahnhof unter einer Jacke erworben hat kann man ihm auch "guten Glauben" unterstellen.
Bei Diebesgut gibt es keinen guten Glauben.
Du weißt doch, auf hoher See und vor Gericht...
Server stehen nicht auf Schiffen.
 
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