• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Canon Objektiv Garantiefall

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

tinolino

Themenersteller
Hallo,

habe mir kürzlich ein Canon Objektiv gekauft und möchte wissen, was ich bei einem Garantiefall alles benötige. Ich nehme stark an, dass der Kassenzettel dabei sein muss, aber wie sieht es mit dieser "Warranty Card" aus? Sie liegt bei, ist leer, es steht aber auch drauf, dass sie NUR mit Stempel des Verkäufers, Seriennummer des Objektivs und meinem Namen und meiner Anschrift gültig ist - stimmt das? Gibt es sonst eine Möglichkeit, ein Objektiv auf "meinen Namen" bei Canon zu registrieren (z.B. um Missbrauch bei Diebstahl vorzubeugen)?

Vielen Dank schonmal :),

tino
 
Die Garantiekarte interessiert nur Canon. Der Händler ist dein Ansprechpartner während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Ich finde Garantiekarten sind ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts ;-)

Bei Nikon oder Tamron kann man seine Produkte online registrieren. Wird bei Canon sicher ähnlich sein.

Kaufbeleg reicht..
Rein rechtlich brauchst du gar nichts. Aber einfacher ist es damit ;)


Gruß
Rainer
 
Die Garantiekarte interessiert nur Canon. Der Händler ist dein Ansprechpartner während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Ich finde Garantiekarten sind ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts ;-)


Rein rechtlich brauchst du gar nichts. Aber einfacher ist es damit ;)

Du bringst hier etwas durcheinander: Garantie /= Gewährleistung
Ersteres ist eine freiwillige Leistung, letzteres gesetzlich vorgegeben.

Und selbstverständlich benötigt man für einen Garantieanspruch den Kaufbeleg.
 
Und selbstverständlich benötigt man für einen Garantieanspruch den Kaufbeleg.

für die Gewährleistung nicht ? (OK ersatzweise sollen Zeugen genügen das man es gekauft hat)

also mein letzter Wissenstand war das die Garantiekarten abgeschafft wurden

EWS siehe hier:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=18193

aber wenn man googelt dann tauschen wieder Garantiekarten auf
http://www.canon.de/support/consumer_products/Imaging_EWS_warranty.aspx

Canon weiss auch nicht was sie wollen Karte nein/ja/vielleicht......
 
für die Gewährleistung nicht ? (OK ersatzweise sollen Zeugen genügen das man es gekauft hat)

In den Genuss bin ich noch nicht gekommen, aber ich nehme an, dass schon.
Meine Aussage bezog sich ja aber nur auf die Garantie.

Allerdings wird ein Kaufnachweis jeglicher Art genügen.
Also beispielsweise, indem man mit dem Kauf beim Händler im System erscheint.
 
Allerdings wird ein Kaufnachweis jeglicher Art genügen.
Also beispielsweise, indem man mit dem Kauf beim Händler im System erscheint.

verstehe ich grad nicht, nicht jeder Kauf wird doch von Händlern wo eingetragen ? also welches System ?
Immer wieder geben Anwälte in allen Medien zu Gehör für die ges. Gewährleistung braucht man keinen Kassenzettel, ein Zeuge das es bei diesem Händler gekauft wurde soll reichen, es geht ja bei ges. Gewährleistung um Händlerpflichten, Canon hat damit erst mal nix zu tun.

Manchmal ist es besser den Händler von dem man gekauft hatte damit zu belästigen, denn er ist der Ansprechpartner er muss das abwickeln, den Versand z.B. und steht dafür ein.

Manchmal kann es aber besser sein den Weg direkt über den Hersteller zu suchen, aber das kann auch gefährlich teuer werden.
 
verstehe ich grad nicht, nicht jeder Kauf wird doch von Händlern wo eingetragen ? also welches System ?
Ich hatte ja auch nicht behauptet, dass jeder Kauf beim Händler eingetragen und gespeichert wird.
Es war lediglich ein Beispiel für einen Kaufbeleg.

Immer wieder geben Anwälte in allen Medien zu Gehör für die ges. Gewährleistung braucht man keinen Kassenzettel, ein Zeuge das es bei diesem Händler gekauft wurde soll reichen, es geht ja bei ges. Gewährleistung um Händlerpflichten, Canon hat damit erst mal nix zu tun.
Es geht hier aber um die Garantie, nicht um die Gewährleistung.
Und davon abgesehen: Was bringt einem der Nachweis, ein Gerät bei Händler xy gekauft zu haben?
 
Hallo,

habe mir kürzlich ein Canon Objektiv gekauft und möchte wissen
Vielen Dank schonmal :),
tino

Es geht hier aber um die Garantie, nicht um die Gewährleistung.

wie kommst du darauf ? nur weil der TO nach Garantie fragte aber vielleicht doch die ges. Gewährleistung meinte ?

Es gab und gibt Garantieen die kürzer als die ges. Gewährleistung sind und ausserdem noch an abenteuerliche Bedingungen geknüpft sind, also wenn die Garantie abgelaufen ist, aber die ges. Gewährleistung noch nicht.... aber egal, ich würde mich meistens an den Händler wenden, aus vielerlei Gründen, nur einmal ging es beim Händler fürchterlich schief und dauerte und einmal beim Hersteller, aber das war teuer.
 
wie kommst du darauf ? nur weil der TO nach Garantie fragte aber vielleicht doch die ges. Gewährleistung meinte ?

Es gab und gibt Garantieen die kürzer als die ges. Gewährleistung sind und ausserdem noch an abenteuerliche Bedingungen geknüpft sind, also wenn die Garantie abgelaufen ist, aber die ges. Gewährleistung noch nicht.... aber egal, ich würde mich meistens an den Händler wenden, aus vielerlei Gründen, nur einmal ging es beim Händler fürchterlich schief und dauerte und einmal beim Hersteller, aber das war teuer.

Ich habe einfach nur klarstellen wollen, dass Garantie etwas komplett anderes als Gewährleistung ist.
 
erstma danke für die rege diskussion hier!

wenn ichs richtig verstehe: gewährleistung bekomme ich vom verkäufer, dass mein objektiv zum kaufzeitpunkt mängelfrei ist; gesetzliche gewährleistung gilt 24 monate.

garantie gibt mir der hersteller, dass das produkt wie beschrieben funktioniert und nicht - sagen wir: einfach so und ohne äußerlichen einfluss - seine funktion verliert. sie ist nicht zeitlich gebunden.

richtig?

die begrifflichkeiten sind sicher nich unwichtig, aber mein primärer gedanke ist erstmal: wenn was mit dem objektiv nicht stimmt, zB der autofokus plötzlich defekt scheint, an wen wende ich mich und was muss ich vorweisen können? hatte so was bei einem objektiv schonmal, dann dummerweise keinen kassenzettel mehr und hab bei canon teuer bezahlen müssen..
 
....aber mein primärer gedanke ist erstmal: wenn was mit dem objektiv nicht stimmt, zB der autofokus plötzlich defekt scheint, an wen wende ich mich und was muss ich vorweisen können? hatte so was bei einem objektiv schonmal, dann dummerweise keinen kassenzettel mehr und hab bei canon teuer bezahlen müssen..

aha, also fragtest du nicht explizit nach Garantie und das ist was ich meinte, mit dem Händler hattest du das Vertragsverhältnis ! durch den Kauf (egal ob der Kassenzettel noch vorhanden ist oder du den Kauf durch Zeugen belegen kannst) mit Canon hast DU keinen Vertrag geschlossen deswegen kann der Hersteller schalten und walten wie er mag, auch kostenpflichtig (ich sagte ja das ist mir passiert)
 
Zuletzt bearbeitet:
erstma danke für die rege diskussion hier!

wenn ichs richtig verstehe: gewährleistung bekomme ich vom verkäufer, dass mein objektiv zum kaufzeitpunkt mängelfrei ist; gesetzliche gewährleistung gilt 24 monate.

garantie gibt mir der hersteller, dass das produkt wie beschrieben funktioniert und nicht - sagen wir: einfach so und ohne äußerlichen einfluss - seine funktion verliert. sie ist nicht zeitlich gebunden.

richtig?
Also nochmals:

Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben

Der Händler steht dafür ein, dass das Produkt frei von Mängeln ist.
Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die bereits bei Kauf bestanden bzw. auch für "versteckte" Mängel, die zum Kauf noch nicht offensichtlich waren.

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, nach 6 Monaten kommt es allerdings zur Beweislastumkehr. Sprich, der Kunde muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits mit Kauf bestand.


Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers und / oder Händlers

Umfang und Dauer ist frei gestaltbar, bezieht sich aber meinst auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile bzw. das Gerätes selbst.
Zustand der Ware bei Kauf spielt hier keine Rolle.



die begrifflichkeiten sind sicher nich unwichtig, aber mein primärer gedanke ist erstmal: wenn was mit dem objektiv nicht stimmt, zB der autofokus plötzlich defekt scheint, an wen wende ich mich und was muss ich vorweisen können? hatte so was bei einem objektiv schonmal, dann dummerweise keinen kassenzettel mehr und hab bei canon teuer bezahlen müssen..
Das Einfachste ist, du wendest dich an deinen Händler.
Dann kümmert der sich um die Abwicklung.
Ohne Kaufbeleg wird's aber in jedem Fall schwer.
 
aha, also fragtest du nicht explizit nach Garantie und das ist was ich meinte, mit dem Händler hattest du das Vertragsverhältnis ! durch den Kauf (egal ob der Kassenzettel noch vorhanden ist oder du den Kauf durch Zeugen belegen kannst) mit Canon hast DU keinen Vertrag geschlossen deswegen kann der Hersteller schalten und walten wie er mag, auch kostenpflichtig (ich sagte ja das ist mir pasiert)

Nein, der Hersteller kann nicht "schalten und walten", wie er mag.
Der Käufer (also der TE) hat einen Garantieanspruch (sofern der Hersteller Garantie gibt).

Demnach hat der TE bei Defekt zwei Möglichkeiten:
1. er wendet sich an den Händler
2. er wendet sich direkt an den Hersteller

Und nochmals zum Thema Kaufbeleg:
Was soll es denn bringen, wenn ein Dritter bezeugt, dass ich das Produkt bei Händler xy erworben habe?
 
Das Einfachste ist, du wendest dich an deinen Händler.
Dann kümmert der sich um die Abwicklung.
Ohne Kaufbeleg wird's aber in jedem Fall schwer.

Genau!

Außerdem sollte man bedenken, dass Reparaturen völlig unabhängig von Gewährleistung/Garantie auch auf Kulanz ausgeführt werden.

Diese ewigen Garantie/Gewährleistungsdiskussionen machen erst Sinn wenns ums eingemachte geht und sich evtl. irgendwer um irgendwelche Leistungen drücken will.
 
...nach 6 Monaten kommt es allerdings zur Beweislastumkehr. Sprich, der Kunde muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits mit Kauf bestand.

Fast. Die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten (BGB § 476).

Mache ich einen Anspruch geltend, muss ich im Regelfall meinen Anspruch begründen. In den ersten sechs Monaten nach Kauf muss ich das in diesem Ausnahmefall nicht - Beweislastumkehr.

Was soll es denn bringen, wenn ein Dritter bezeugt, dass ich das Produkt bei Händler xy erworben habe?

Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Nachweis des Kaufs in einem Kassenzettel bestehen muss; er kann auch anders erbracht werden. Z.B. durch einen Kontoauszug, der die elektronische Zahlung belegt oder eben auch durch einen Zeugen.


Grüße, Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Fast. Die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten.

Mache ich einen Anspruch geltend, muss ich im Regelfall meinen Anspruch begründen. In den ersten sechs Monaten nach Kauf muss ich das in diesem Ausnahmefall nicht - Beweislastumkehr.

Grüße, Uwe

Stimmt, da hatte ich wohl den Begriff der Beweislastumkehr bislang falsch verstanden gehabt.
Bisher dachte ich, es ginge um die Beweislast, welche in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt. Und dass sich diese Beweislast nach den 6 Monaten eben "umkehrt" – sie also dann beim mir, dem Käufer, liegt.

In der Tat ist es aber wohl so, dass die Beweislastumkehr beschreibt, dass der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf beweisen muss, dass das Produkt bei Kauf frei von Mängeln war.

Kommt zwar im Prinzip aufs selbe Raus, aber danke: Again what learned!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten