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Canon EOS 300D Garantiekarte fehlt

seagaz

Themenersteller
Guten Abend miteinander!
Ich bin seit einigen Wochen eifriger Leser dieses Forums und möchte mich zuersteinmal bei allen für die vielen nützlichen Informationen bedanken, die mir meinen Kompakt - DSLR Umstieg wesentlich erleichtert haben.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe im März 05 bei ebay eine 300D mit Kit, BGE und Sigma 55-200 ersteigert - original Kaufdatum 28/10/04. Der Deal war OK, die Kamera funktioniert, original Rechnung von einem Händler in 79183 Waldkirch war auch dabei - nur keine Garantiekarte.
Nun lebe ich aber in Spanien, und bevor der Ernst(Garantie)fall auftritt hätte ich gerne gewusst, ob die Originalrechnung für Garantieanspruch ausreicht.
Ich hab' die Kamera auch online bei Canon Europe registriert.

Grüsse aus Andalusien
Georg
 
seagaz schrieb:
Guten Abend miteinander!
Ich bin seit einigen Wochen eifriger Leser dieses Forums und möchte mich zuersteinmal bei allen für die vielen nützlichen Informationen bedanken, die mir meinen Kompakt - DSLR Umstieg wesentlich erleichtert haben.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe im März 05 bei ebay eine 300D mit Kit, BGE und Sigma 55-200 ersteigert - original Kaufdatum 28/10/04. Der Deal war OK, die Kamera funktioniert, original Rechnung von einem Händler in 79183 Waldkirch war auch dabei - nur keine Garantiekarte.
Nun lebe ich aber in Spanien, und bevor der Ernst(Garantie)fall auftritt hätte ich gerne gewusst, ob die Originalrechnung für Garantieanspruch ausreicht.
Ich hab' die Kamera auch online bei Canon Europe registriert.

Grüsse aus Andalusien
Georg
Die Canon-Garantie gilt nur für den Erstkäufer. Wenn auf der Dir vorliegenden Originalrechnung ein anderer Name steht, dann hast Du schlechte Karten.
 
akurz schrieb:
Die Canon-Garantie gilt nur für den Erstkäufer. Wenn auf der Dir vorliegenden Originalrechnung ein anderer Name steht, dann hast Du schlechte Karten.

Heisst das, dass alle ebay Angebote die "Hat noch Garantie - oder Restgarantie" versprechen eigentlich nutzlos sind?

Grüsse

Georg
 
seagaz schrieb:
Heisst das, dass alle ebay Angebote die "Hat noch Garantie - oder Restgarantie" versprechen eigentlich nutzlos sind?

Grüsse

Georg
Das kann man "mehr od. weniger" so sagen. Wenn Du einen Kaufbeleg ohne Namen vorlegst, dann kann Canon Dir nicht beweisen, daß Du nicht der Erstkunde bist, es sei denn, der Erstkunde hat die Kamera bereits registiert.

Ähnlich ist das bei der Gewährleistung; diese gilt natürlich auch nur für den Erstkäufer, da der Händler kein Vertragsverhältnis mit irgend welchen Dritten hat.
 
Vielen dank akurz, dann hoff' ich mal, dass die 300D nicht in die Knie geht und kaufe in Zukunft nur neuen Kram.

georg
 
Ich kann Dir jedoch folgende Hoffnung machen:

Evtl. hast Du einen Anspruch gegen den Ebay-Verkäufer. Grundsätzlich muß auch ein privater Verkäufer ein Jahr für Sachmängel die Gewährleistung übernehmen.

Ebay-Verkäufer versuchen dies i.d.R. mit diesen unsinnigen "Europa-Klauseln" zu unterbinden. Ob diese in Deinem konkreten Fall einen wirksamen Ausschluss der Gewährleistung des Verkäufers darstellt, hängt jedoch von der konkreten Formulierung ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

(Unsinnig sind solche Formulierungen meißt deshalb, weil auf EU-Recht verwiesen wird. Das ist jur. deshalb Unsinn, weil Europa recht keine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber den Bürgern entfaltet, sondern sich die einschlägigen Normen im BGB befinden. Richtig ist jedoch, daß die entsprechende BGB-Änderung auf einer EU-Richtlinie basiert.)
 
seagaz schrieb:
Vielen dank akurz, dann hoff' ich mal, dass die 300D nicht in die Knie geht und kaufe in Zukunft nur neuen Kram.

georg
So pessimistisch würde ich das nicht sehen. "Gekauft wie gesehen" gab es früher auch schon.

Sieh' es einfach als zu kalkulierendes Risiko. Wer gebrauchte Waren kauft, sollte, wenn der Verkäufer einen Gewährleistungsausschluss erklärt, dies beim Kaufpreis berücksichtigen. Viele Waren werden bei ebay sowieso zu teuer verkauft, aber es gibt natürlich auch Schnäppchen.

Wenn angegeben wird, dass die Origianlrechnung dabei ist, empfehle ich folgende Fragen:

  • Wurde die Kamera beim Hersteller registriert?
  • Steht auf der Rechnung ein Name oder handelt es sich um einen einfachen Kassenbeleg? (nicht personalisiert ist natürlich besser)
  • Ist die Garantiekarte unbeschriftet?

Wenn die Kamera bei einer größeren Kette gekauft wurde und ein einfacher Kassenbeleg vorliegt, dann wird dort im Gewährleistungsfall wahrscheinlich keiner hinterfragen, ob man wirklich der Käufer ist...

-----

Relevant ist bei Problemen übrigens auch welcher Art ein Mangel ist oder ob er bei der Übergabe (Gefahrenübergang) bereits vorhanden war - aber das führt jetzt zu weit in die Untiefen des Dt. Zivilrechts :p
 
Zum Glück ist ist es ja (bis jetzt) nur ein theoretisches Problem, da sich die 300D wacker hält und keine Macken zeigt.
Die Rechnung ist hochoffiziell mit Namen und Adresse des Erstkäufers und die Produktbeschreibung bei ebay war absolut korrekt.
Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und die ausführlichen Erklärungen.

Grüsse aus Andalusien (sehr heiss momentan)

Georg
 
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