PixelShow
Themenersteller
Hallo Leute,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum, wüsste nicht wo ich das sonst unterbringen soll
Gestern war ich mit zwei Kumpels in der Stadt und habe sie beim biken gefilmt.
Nach kurzer Zeit kam die Polizei vorbei und hat mich gefragt ob ich für die Aufnahmen eine Genehmigung hätte.
Ich meinte ich habe keine und bin auch eigentlich der Meinung das man keine benötigt.
Die Polizisten meinten dann nur wir sollen aufpassen das wir niemanden gefährden und sind wieder abgedüst.
Jetzt habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und da folgendes gefunden:
"Eine Drehgenehmigung - auch Aufnahmeerlaubnis genannt - ist in der Regel erforderlich, wenn außerhalb des eigenen Studiogeländes gefilmt werden soll.
Für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gelten die folgenden Grundsätze:
Der öffentliche Straßenraum - hierzu gehören auch Fuß- und Radwege - darf von jedermann frei genutzt werden, allerdings nur für die Belange des Straßenverkehrs. Sonstige Betätigungen, die störend in den Verkehrsfluss eingreifen, sind prinzipiell genehmigungspflichtig. Dies gilt insbesondere für die Blockade von Wegen und Durchfahrten sowie für das Aufstellen von Straßensperren oder ähnlichen Verkehrsmaßnahmen.
Ohne straßen- bzw. straßenverkehrsrechtliche Genehmigung darf gedreht werden, wenn der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn lediglich eine Handkamera zum Einsatz kommt und keine weiteren Gerätschaften aufgebaut werden müssen.
Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind außerdem Dreharbeiten in Naturschutzgebieten, Anlagen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, auf dem Wasser, aus der Luft und bei Nacht."
Ich war nur mit 600D auf nem X-Grip und ohne weiteres Equipment unterwegs und Straßen abgespeert haben wir auch nicht ^^
Also demnach sollten wir ja eigentlich keine Genehmigung brauchen.
Kennt sich da jemand rechtlich aus und kann was darüber sagen?
Schonmal Danke im vorraus
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum, wüsste nicht wo ich das sonst unterbringen soll

Gestern war ich mit zwei Kumpels in der Stadt und habe sie beim biken gefilmt.
Nach kurzer Zeit kam die Polizei vorbei und hat mich gefragt ob ich für die Aufnahmen eine Genehmigung hätte.
Ich meinte ich habe keine und bin auch eigentlich der Meinung das man keine benötigt.
Die Polizisten meinten dann nur wir sollen aufpassen das wir niemanden gefährden und sind wieder abgedüst.
Jetzt habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und da folgendes gefunden:
"Eine Drehgenehmigung - auch Aufnahmeerlaubnis genannt - ist in der Regel erforderlich, wenn außerhalb des eigenen Studiogeländes gefilmt werden soll.
Für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gelten die folgenden Grundsätze:
Der öffentliche Straßenraum - hierzu gehören auch Fuß- und Radwege - darf von jedermann frei genutzt werden, allerdings nur für die Belange des Straßenverkehrs. Sonstige Betätigungen, die störend in den Verkehrsfluss eingreifen, sind prinzipiell genehmigungspflichtig. Dies gilt insbesondere für die Blockade von Wegen und Durchfahrten sowie für das Aufstellen von Straßensperren oder ähnlichen Verkehrsmaßnahmen.
Ohne straßen- bzw. straßenverkehrsrechtliche Genehmigung darf gedreht werden, wenn der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn lediglich eine Handkamera zum Einsatz kommt und keine weiteren Gerätschaften aufgebaut werden müssen.
Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind außerdem Dreharbeiten in Naturschutzgebieten, Anlagen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, auf dem Wasser, aus der Luft und bei Nacht."
Ich war nur mit 600D auf nem X-Grip und ohne weiteres Equipment unterwegs und Straßen abgespeert haben wir auch nicht ^^
Also demnach sollten wir ja eigentlich keine Genehmigung brauchen.
Kennt sich da jemand rechtlich aus und kann was darüber sagen?
Schonmal Danke im vorraus
