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Brauche ich eine Drehgenehmigung?

PixelShow

Themenersteller
Hallo Leute,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum, wüsste nicht wo ich das sonst unterbringen soll ;)

Gestern war ich mit zwei Kumpels in der Stadt und habe sie beim biken gefilmt.
Nach kurzer Zeit kam die Polizei vorbei und hat mich gefragt ob ich für die Aufnahmen eine Genehmigung hätte.
Ich meinte ich habe keine und bin auch eigentlich der Meinung das man keine benötigt.
Die Polizisten meinten dann nur wir sollen aufpassen das wir niemanden gefährden und sind wieder abgedüst.

Jetzt habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und da folgendes gefunden:

"Eine Drehgenehmigung - auch Aufnahmeerlaubnis genannt - ist in der Regel erforderlich, wenn außerhalb des eigenen Studiogeländes gefilmt werden soll.
Für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gelten die folgenden Grundsätze:
Der öffentliche Straßenraum - hierzu gehören auch Fuß- und Radwege - darf von jedermann frei genutzt werden, allerdings nur für die Belange des Straßenverkehrs. Sonstige Betätigungen, die störend in den Verkehrsfluss eingreifen, sind prinzipiell genehmigungspflichtig. Dies gilt insbesondere für die Blockade von Wegen und Durchfahrten sowie für das Aufstellen von Straßensperren oder ähnlichen Verkehrsmaßnahmen.
Ohne straßen- bzw. straßenverkehrsrechtliche Genehmigung darf gedreht werden, wenn der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn lediglich eine Handkamera zum Einsatz kommt und keine weiteren Gerätschaften aufgebaut werden müssen.
Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind außerdem Dreharbeiten in Naturschutzgebieten, Anlagen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, auf dem Wasser, aus der Luft und bei Nacht."

Ich war nur mit 600D auf nem X-Grip und ohne weiteres Equipment unterwegs und Straßen abgespeert haben wir auch nicht ^^
Also demnach sollten wir ja eigentlich keine Genehmigung brauchen.



Kennt sich da jemand rechtlich aus und kann was darüber sagen?

Schonmal Danke im vorraus :)
 
Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben - solange Du niemand behinderst oder gefährdest braucht Du keine Drehgenehmigung. Wobei man manchmal nicht immer wissen kann, ob eine Fläche jetzt öffentlich ist oder nicht - gehört ein Parkplatzgelände wo man drehen will der Stadt oder vielleicht dem Hochaus an das es gebaut ist usw.

Aber selbst wenn man sich doch mal vertut - solange Du Dich vernünftig verhältst und keinen Blödsinn machst (mit Plastikpistolen in der Nähe einer Bank rumfuchteln, gewagte Sprünge über geparkte Autos usw.) wird auch nicht mehr passieren, als das man Dich bittet die Aufnahmen sein zu lassen.


Gruß
Daniel
 
Im Grunde gilt hier nichts anderes als beim Fotografieren: Prinzipiell darf man erstmal, ohne jemanden fragen zu müssen.....solange dadurch andere nicht übermäßig behindert oder gar gefährdet werden. Und die StVO gilt natürlich auch für Drehteam und Darsteller....

Gruß messi
 
In vielen Städten gilt der Grundsatz: ohne Stativ ist alles erlaubt. Schon ein kleines Fotostativ kann aber genehmigungspflichtig sein, das kommt jedoch immer auf den Ort an. Auf einem riesigen Platz wird es niemanden stören und es wird auch keiner meckern, wenn du dich aber auf den Bürgersteig stellst, sodass den Passanten nur noch 20cm zum Durchgehen zur Verfügung steht, gibts Ärger. Da ist es dann auch egal, ob das Stativ 1kg oder 100kg wiegt.
 
Gemeingebrauch oder Sondernutzung

Fürs Drehen oder Fotografieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen kommt es darauf an, ob man dieses Verhalten zum Gemeingebrauch zählt, oder bereits als eine erlaubnisbedürftige Sondernutzung ansieht.

Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt würde ich als erlaubnisfreien Gemeingebrauch ansehen.

Ich komme aus Baden-Württemberg. Daher kann ich nur die Rechtslage bei uns schildern. Aber soweit ich informiert bin, ist die Rechtslage in allen Bundesländern sehr sehr ähnlich.

Rechtsgrundlage ist Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG). Dieses Gesetz gilt nach den §§ 1 und 2 StrG für alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Der Gebrauch dieser Straßen, Wege und Plätze ist nach § 13 Absatz (Abs.) 1 Satz (S.) 1 StrG jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen gestattet (Gemeingebrauch).

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der nach § 16 Abs. 1 S. 1 StrG der Erlaubnis.

Das Fotografieren oder Filmen mit Stativ überschreitet die verkehrsüblichen Grenzen meiner Meinung nicht und gehört somit zum Gemeingebrauch. Die Stadt Stuttgart drückt dies in den Hinweisen zu Film- und Drehgenehmigungen – meiner Meinung nach sehr treffend – folgendermaßen aus:

"Solange man Sie noch für einen (gut ausgerüsteten) Touristen halten könnte, dürfen Sie filmen ohne vorher mit dem Amt für öffentliche Ordnung zu sprechen."

Filmen oder Fotografieren mit Stativ ist also erlaubnisfrei.

Anders sieht die Sache aus, wenn ein ganzer Tross (Visagistin, Assistenten, Modelle) mitkommt und mehrere Stative, Aufheller, Blitze, usw. aufgebaut werden. Dies übersteigt das Bild des „normalen Touristen“ und stellt daher eine erlaubnisbedürftige Sondernutzung dar.

Als weitere Ausnahme ist noch § 13 Abs. 1 S. 2 StrG zu nennen. Nach dieser Vorschrift liegt kein Gemeingebrauch – und somit eine erlaubnisbedürftige Sondernutzung – vor, wenn durch die Benutzung einer öffentlichen Straße der Gemeingebrauch anderer unzumutbar beeinträchtigt wird (diese also behindert werden).

Fürs Filmen oder Fotografieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen benötigt man also eine Erlaubnis, wenn das "Bild eines Touristen" überschritten wird und/oder andere behindert werden, was in Ihrem Fall wohl nicht der Fall war.
 
Hallo,

ich würde ebenso wie mein Vorredner für Bayern die Situation grundsätzlich analog so einschätzen, Grundlage ist hier das Bayer. Straßen- u. Wegegesetz und ggfls ergänzend die bundesweit gültige StVO. Müßte ansonsten mal in meinem Kommentar hierzu nachsehen. Einfach mal bei der jeweiligen Kommune nachfragen, die Leute dort beissen nicht!!
Ach so: nur meine private Meinung hier, ansonsten RA o.ä. fragen.
 
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