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Brauche ich die Zustimmung der Fotografierten?

don@lexXx

Themenersteller
Ich bin im Moment dabei neue Visitenkarten zu erstellen. Passend zu meiner Website möchte ich 3-4 Bilder, die ich in der letzten Zeit gemacht habe, auf die Karte drucken. Ich habe leider zu einigen Menschen, die ich fotografiert habe keine Kontakt mehr, möchte aber trotzdem deren Gesichter (was ja eigentlich eine Ehre sein sollte :evil: ) auf die Karte drucken. Wie sieht es da rechtlich aus? Muss ich unbedingt das Einverständnis der Personen dafür haben? Ich hatte mich damals mit Ihnen einfach mündlich abgesprochen, dass ich die Bilder auf meine Seite laden darf. Bis jetzt hat es auch noch niemanden gestört.
 
Visitenkarten ... 3-4 Bilder...auf die Karte drucken.

...dass ich die Bilder auf meine Seite laden darf.

Eine Visitenkarte würde ich persönlich nicht überfrachten wollen. Deine Homepage auf der Karte sollte doch reichen.

Oder willst Du sie als Mini-Flyer verwenden? Mach neue Fotos und lass Dir die Zustimmung zur gewünschten Verwendung schiftlich geben!
 
Ich möchte jetzt nicht das Design diskutieren, sondern nur wissen, ob ich die Einverständnis der Fotografierten benötige. ;)

Eine Visitenkarte würde ich persönlich nicht überfrachten wollen. Deine Homepage auf der Karte sollte doch reichen.

Oder willst Du sie als Mini-Flyer verwenden? Mach neue Fotos und lass Dir die Zustimmung zur gewünschten Verwendung schiftlich geben!
 
Ich möchte jetzt nicht das Design diskutieren, sondern nur wissen, ob ich die Einverständnis der Fotografierten benötige. ;)
Selbstverständlich, ja! Ich dachte, wer das nicht weiß, der könnte auch sonst Tipps benötigen:rolleyes:
 
Die Zustimmung der Fotografierten ist dann notwendig, wenn die Bilder veröffentlicht werden, egal ob in Printmedien oder im Internet. Inwieweit gedruckte Visitenkarten (deren Zweck es ja ist, an Hinz und Kunz verteilt zu werden) als Veröffentlichung auszulegen sind, sollte wohl besser ein Jurist beantworten.

Gruß
Pixelsammler
 
Die Einverständnis brauchst du. Allerdings nicht zwingend schriftlich, wenn die Personen der (evtl nicht gewerblichen) Veröffentlichung zugestimmt haben, sollte das aber reichen.
Wichtig ist, dass das hier im Forum keine Rechtsberatung ist, das kann dir hier keiner geben.
Lg
 
... Ich hatte mich damals mit Ihnen einfach mündlich abgesprochen, dass ich die Bilder auf meine Seite laden darf. .....

Erlaubte Veröffentlichung ist hier eben nur für die HP gegeben worden...Visitenkarten sind schon ein deutlich anderes Medium/Verwendung. Das ist nicht eingeschlossen.

Da Visitenkarten ihrem Sinn nach gerade aus dem privaten Rahmen hinaus gehen, ist es für mich eindeutig eine Veröffentlichung.

Gruß messi
 
Zuletzt bearbeitet:
Erlaubte Veröffentlichung ist hier eben nur für die HP gegeben worden...Visitenkarten sind schon ein deutlich anderes Medium/Verwendung. Das ist nicht eingeschlossen.

Da Visitenkarten ihrem Sinn nach gerade aus dem privaten Rahmen hinaus gehen, ist es für mich eindeutig eine Veröffentlichung.

Gruß messi

Ob die Zustimmung zur Veröffentlichung nur für das Internet gilt oder auch für die Visitenkarten, mag davon abhängen, wie das im Einzelnen besprochen worden ist.

Ich würde eher dazu tendieren, die “Veröffentlichung“ auf Visitenkarten als im Zweifel von der Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet mit umfasst anzusehen. Im Internet ist das Photo für JEDEN sichtbar, kann geklaut und illegal weiterverwendet werden. Die einzelne kleine Visitenkarte, die an konkrete Personen ausgehändigt wird, geht lange nicht so weit. (Sind ja keine Flyer.)

Umgekehrt (Einwilligung erfolgt explizit für die Visitenkarte und Du klatscht das Photo auf eine Internetseite) würde ich mit großem Nachdruck abraten.

Klar ist: Ohne schriftlichen Vertrag kann es gewaltige Beweisprobleme geben, aber oft wird auch aus der Art des Photos hervorgehen, dass die Aufnahme mit Einwilligung der Person erfolgte.

Kurzum: Wenn Du kein Problem damit hast, die Photos im Internet zu veröffentlichen, dann brauchst Du Dir um die paar Visitenkarten meiner Meinung nach keine allzu großen Gedanken zu machen.
 
Ich würde eher dazu tendieren, die “Veröffentlichung“ auf Visitenkarten als im Zweifel von der Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet mit umfasst anzusehen.
Entschuldige, aber das ist absoluter Blödsinn! Nutzung ist für das erlaubt, was vereinbart wurde. Idealerweise schriftlich. Andere Nutzungsarten lassen sich nicht aus einer bestehenden Nutzungserlaubnis ableiten.

Selten ließ sich eine Frage so einfach beantworten:

Muss ich unbedingt das Einverständnis der Personen dafür haben?
Ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldige, aber das ist absoluter Blödsinn! Nutzung ist für das erlaubt, was vereinbart wurde.

Aber genau das ist doch die Frage - was wurde vereinbart? Es gibt wenige Dinge im alltäglichen Leben, bei denen alle nur denkbaren Fälle im vorhinein bedacht, besprochen und festgelegt worden sind. Darum geht es immer wieder um Vertragsauslegung. Wenn ich jemandem sage, ich erlaube die Veröffentlichung, kann das - nur zum Beispiel - heißen:

Ich erlaube Dir die Veröffentlichung auf dieser einen Webseite und zwar nur für diesen einen speziellen Beitrag.

Ich erlaube Dir die Veröffentlichung auf dieser einen Webseite, dort aber so oft wie Du willst (verschiedene Artikel, Blogs, Galerien, ...)

Ich erlaube Dir die Veröffentlichung im Internet, so oft Du willst. Du kannst also von einer zweiten Seite auf die erste verweisen, Du kannst von Facebook darauf verweisen oder es dort auch direkt einstellen, ...

Ich erlaube Dir generell die Veröffentlichung, vor allem im Internet als "größtmöglicher" Veröffentlichung, aber auch in Zeitschriften, etc.

(...)​
 
Dazu schreibt der TO doch ganz klar:
"Ich hatte mich damals mit Ihnen einfach mündlich abgesprochen, dass ich die Bilder auf meine Seite laden darf."

Viel eindeutiger kann man das nicht mehr formulieren. Wie man da "Visitenkarten" hineininterpretieren kann, ist mir schleierhaft.


Gruß
Rainer
 
Hallo und guten Tag,

mal ganz pragmatisch gesprochen, eine mündliche Absprache nutzt Dir im Zweifelsfall gar nichts.
Wenn sich eine(r) der Abgelichteten daran stört mit seinem Konterfei für Dich quasi Werbung zu machen und dagegen Einspruch / Anzeige, was auch immer erhebt, bist DU imo in der Beweispflicht.
Je nach geplanter Auflage würde ich ein kleines Shooting ansetzten mit Models / Personen die vorher eine entsprechende Zustimmung unterschreiben, damit bist Du auf der sicheren Seite und muss nicht "befürchten" dass Du irgendwann man 998 VIsitenkarten entsorgen darfst :evil:

euer Reigam
 
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