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sannylein

Themenersteller
ich habe eine Rechtliche Frage bzgl. einen meiner letzten Aufträge - vl kann mir jemand weiterhelfen?

Ich habe ein Gewerbe als Berufsfotografin und fotografiere hauptsächlich Hochzeiten. Mein Partner besizt ein Gewerne als Videograph und Filmt die Hochzeiten. Wir wurden diesen Sommer von einem Fotostudio ( bei dem ich vor ein paar Monaten davor als Fotografin angestellt war) gebucht um eine Hochzeit zu fotografieren und zu Filmen.

Das Brautpaar hat bei dem besagten Fotostudio den Auftrag gebucht und das Fotostudio hat dann uns für diesen Auftrag gebucht. Bei wem liegen nun die Rechte für das Video und die Bildaufnahmen? Darf das Fotostudio die Videoaufnahmen und die Bilder unter dessen Namen veröffentlichen und auf der Homepage zeigen - wen dies gegen meinen Willen geschiet?

Darf ich die Videoaufnahmen verwenden und auf der Homepage präsentieren, wenn ich die Schriftlichezustimmung vom Brautpaar habe jedoch nicht vom Fotostudio?
 
Sie haben recht im Normalfall macht man dies. In diesen besonderen Fall nicht, da es sich um meine ehemalige Arbeitstelle und Chefin handelte mit der ich eigentlich ein sehr gutes Verhätnis pflegte - im nachhinein ist man immer schlauer - Vertrauen ist gut, Verträge sind besser..
 
Das Brautpaar hat bei dem besagten Fotostudio den Auftrag gebucht und das Fotostudio hat dann uns für diesen Auftrag gebucht. Bei wem liegen nun die Rechte für das Video und die Bildaufnahmen?

Klarer Fall: bei dem, mit dem der Endkunde den Vertrag geschlossen hat. Ihr wart Erfüllungsgehilfe und habt ohne besondere Vereinbarung keinerlei (!) Rechte am erzeugten Material.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, warst Du demnach "Sub-Unternehmer" von dem, vom Brautpaar beautragten, Fotostudio.

Hat das Brautpaar gewusst, dass der Auftrag nicht durch den Auftragnehmer ausgeführt wird, sondern dieser Auftrag weiter gegeben wird??
Bezahlt wurdest Du demnach vom Fotostudio??

Rechtliche Beratung sollte den entsprechenden Personen vorbehalten sein, aber ICH könnte mir vorstellen, dass die Rechte stillschweigend abgetreten wurden.
Dein "Werkvertrag" habt Ihr ja mit dem Studio geschlossen und nicht mit dem Brautpaar...
Das Studio ist der Ansprechpartner vom Brautpaar.
 
Ich habe ein Gewerbe als Berufsfotografin


Da faßt man sich dann nur an den Kopf...


Darf das Fotostudio (...)

Darf ich (...)


Tja, wer soll das sagen können, manche Sachen bespricht man eben besser vorher (und hält die schriftlich fest) und nicht nachher, weil es nachher zu spät ist.

Was da wie von wem besprochen und geregelt wurde kann hier eh keiner wissen. Hier zu fragen macht keinen sehr professionellen Eindruck.
 
Ihr wart Erfüllungsgehilfe und habt ohne besondere Vereinbarung keinerlei (!) Rechte am erzeugten Material.
Da ich mal davon ausgehe, daß es sich hier um Deutsches Recht handeln soll, sind Urheberrechte nicht übertragbar (außer im Todesfall). Jegliche Verwertungsrechte natürlich schon. Das dürfte aber den Verwerter der Bilder immer noch nicht ermächtigen, sich als Urheber der Bilder auszugeben. Ob das hier der Fall sein könnte ist (a) im Einzelfall zu klären und (b) wäre dann eine individuelle Rechtsberatung.
 
Meinst du wirklich, in der kommerziellen Fotografie wird der als Urheber betrachtet, der den Auslöser drückt? Oder in jedem Programmierstadel der die Rechte hält, der den Code reinklopft? Oder in jedem Symphonieorchester jeder als Interpret auf seinem Instrument

Der TO kann in sein CV schreiben, dass er für das Studio gearbeitet hat, aber kein einzelnes Bild zeigen, weil er kein Nutzungsrecht hält. Und das Studio kann sich als Inhaber aller Rechte bezeichnen, so wie das z.B. Agenturen halten, die eine Anzeige schalten: da ist deren Logo auf der Seite, nicht das des Fotografen ...
 
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