• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Oktober 2025.
    Thema: "Abendstimmung"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Oktober-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Bildrechte - wo ist der Unterschied?

Glenn.Quagmire

Themenersteller
hi,
ich hab neulich mein erstes tfp shooting gehabt und mir dazu einen tfp vertrag aus dem internet geladen.

mir fiel auf, dass darin die bildrechte komplett auf mich übergegangen sind.

jetzt hab ich bei der modelkartei öfters gelesen, dass die models einen vertrag haben wollen, der die bildrechte "regelt".
ich nehme an, damit ist gemeint, dass sie die bildrechte haben wollen.

kann mir mal einer erklären, worin denn der unterschied jetzt besteht?

mein vertrag regelte die rechte zu meinen gunsten und verbat mir kommerzielle nutzung.
das model erhält aber auch die fotos.

wie würde mich denn ein vertrag einschränken, in dem die bildrechte auf das model übergehen und ich sie trotzdem zur eigenwerbung verwenden darf?
 
wie würde mich denn ein vertrag einschränken, in dem die bildrechte auf das model übergehen und ich sie trotzdem zur eigenwerbung verwenden darf?
Das Urheberrecht bestimmt zuerst den Erzeuger eines Werkes als Urheber -- und die Urheberschaft kann niemals abgegeben werden. Die erste Gretchenfrage hier lautet: wer definiert das Werk?

Für Fotografen gilt grundsätzlich (aber nicht ausschließlich), dass sie der Urheber des Werkes sind. Dabei gilt der als Fotograf, der die Regiearbeit übernommen hat. Wird die Einstellung und Auslösung auf Anweisung oder im Dienstverhältnis durchgeführt, gibt es hier Abweichungen. Das Modell wird in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht zum Urheber, man kann ihm aber Nutzungsrechte ("Bildrechte") einräumen -- und zwar ziemlich beliebig:

Zeitlich und territorial beschränkt oder unbeschränkt, exklusiv oder nicht exklusiv, mit oder ohne Bearbeitungsrechte, mit oder ohne Vervielfältigungs- oder Verkaufsrechte, etc.

Wenn du alle Rechte exklusiv abgibst, besitzt du an deinem Werk gar keine Rechte mehr. Du bist zwar weiterhin Urheber und hast ein Recht darauf, als solcher genannt zu werden, aber das war es dann schon.

Ich würde bei TfP nie meine Rechte exklusiv abtreten. Dem Model werden Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte an den ihm übergebenen Bildern zeitlich und territorial unbeschränkt eingeräumt, jedoch keine Bearbeitungsrechte (sonst heißt es, das Bild käme von dir, was bis zur Rufschädigung reichen kann) und schon gar keine Bilder "out of cam", weil es macht einen Fotografen aus, dass er nur das zeigt, was er zeigen will. Und kein Recht auf Abtretung der eingeräumten Nutzungsrechte, entgeltlich oder kostenlos.

Sollte sich kommerzieller Erfolg einstellen können (weil das Model einen Verlag gefunden hat, der das Bild in einem Kalender bringen will), muss wieder mit dir der Kontakt gesucht werden und dann kann man die Diskussion führen, wer wie viel vom Bildhonorar kassiert.

Meine Sicht der Dinge, du kannst auch alle Bilder weggeben und dich dann später mal wundern, wenn dein Name (der zwingend mit den Bildern veröffentlicht zu werden hat, das regelt das Welturheberrechtsabkommen, kurz: WURA) auf von Dritten zerarbeiteten Bildern erscheint …
 
Wow. Danke für die präzise Antwort. Genau so werde ich das dann mal morgen regeln.
Die Out of Cam Sache war mir so gar nicht bewusst.
Ich hätte fast die Bilder aus dem letzten Shooting dem Model online gestellt, damit sie sich noch welche aussuchen kann, die sie bearbeitet haben möchte. Aber das macht ich dann besser mal nicht. Hinterher haut sie die unbearbeitet ins Internet. Das will ich ja auch nicht.
 
"Die Bildrechte regeln"

-> Bei TFP wollen die Mädels das meist dann, wenn die sich selbst mal zwangsweise mit der Verbreitung der Bilder beschäftigen mussten, entweder weil die dann doch nicht sonstwo verteilt werden durften, wie viele Leute oft annehmen, oder weil der Fotograf dann doch einige Bilder da verteilt hat, wo man sie nicht haben wollte (wie microstock etc.)

Was ich durchaus richtig finde, ist, sich hier einmal über die Dinge zu unterhalten, die man da machen will, und die jeder damit machen soll, und das dann einfach mal kurz schriftlich zu fixieren. So gibts später keine Dinger wie: "Aber ich habe gedacht, dass..."

Muss nicht heissen, dass die Mädels sonstwelche Rechte haben wollen, aber die möchten verständlicherweise klar geregelt haben, wer was tun darf und was nicht.
 
-> Bei TFP wollen die Mädels das meist dann, wenn die sich selbst mal zwangsweise mit der Verbreitung der Bilder beschäftigen mussten, …
Das ist zwar legitim, spielt aber hier in das "Recht auf das eigene Bild" hinein. Hier gilt ganz grundsätzlich, dass wer sich vor die Kamera stellt (und nicht abgeschossen wird) in dem Umfeld und Kontext, in dem agiert wird, die Freigabe zur Nutzung implizit erteilt hat. Nun ist das (gerade in D) ein schwammiges Feld, wenn im Nachhinein widerrufen wird (was nach BGB jeder kann, der sich im Nachinein bewusst wird, einen gravierenden Umstand übersehen zu haben, bei dessen Kenntnis er den Vertrag nicht eingegangen wäre). Also steht im TfP Vertrag am Besten drinnen, dass für die Vergabe folgender Nutzungsrechte im Gegenzug unwiderruflich die Rechte am eigenen Bild (für die Verwendung in …) aufgegeben werden, bei einer sonstigen Konventionalstrafe in der Höhe von (zumindest dem dreifachen Tagessatz des "Geschädigten").

Wobei es da sicherlich unterschiedliche Ansichten gibt -- meine ist: wäre es ein kommerzielles Shooting, würde das Model Geld bekommen und keine weiteren Nutzungsfragen stellen. Weil man sich auf Abzüge (die auch Geldwert darstellen) einigt, besteht kein Grund für mich, am sonstigen Modelvertrag etwas zu ändern. Als Honorar stehen dann halt einfach "10 Abzüge ca. 60x40, ungerahmt" drinnen und gut ist.

Das wären -- je nach Fotograf -- auch ein paar Hunderter an Wert, die sonst zu bezahlen wären. Kommt mir das Model mit Wünschen nach
  • Originaldateien
  • eingeschränkten Veröffentlichungsrechten
  • Einräumung von Sublizensierungsrechten
  • kommerziellen Verwertungsrechten
gibt es einfach kein Shooting. Nicht, weil ich die Arbeit des Models nicht schätzen würde, sondern weil es bei einem "Shoot ums Geld" solches auch nicht fragen würde. Wer TfP eingeht, muss wissen, dass der Lohn aus Abzügen und Bildern besteht und es sich nicht um ein kostenloses Gefälligkeitsposing handelt. Der Fotograf setzt üblicherweise das Material, seine Kreativität und seine Zeit ein, das Model nur seine Zeit. Mit Glück seine Kreativität, aber professionell ausgebildete Mädels findet man nur mit sehr viel Glück für TfP … Warum aber ein deutlich schwächeres Model größere Rechte eingeräumt bekommen soll, ist mir bis heute nicht klar geworden.

Also lasse ich Mädels mit solch abstrusen Ansinnen gerne mit anderen "foten", ich will ja keinen Staatsvertrag, sondern nur ein paar Bilder machen und das auf Basis des guten und bewährten Vertrags für alle Schauspieler und Models, egal welche Gage sie erhalten.
 
AKtuell habe ich mich hier auch mit dem Thema beschäftigen müssen- letztens mal einige Shootings im sagen wir, erweiterten Bekanntenkreis gemacht, und mir vorgenommen, mal anzufangen, den Krams sauber zu regeln.

Inspiriert durch diverse Muster-TFP-Verträge, die man ja sonstwo finden kann, habe ich hier meinen eigenen zusammengestrickt. Das, was mir an einigen Dingern fehlte, waren so Sachen wie:

- einseitiger Fokus auf Aspekte des Ganzen
- sehr einseitige Rechtevergabe
- teils sehr juristisch geschrieben, was viele Leute auch abschreckt
- Regelungen zu Veröffentlichungen in Social Media wie facebook etc.- hier sind ja gleich einige Dinge berührt, die mit bestehenden Gesetzen aus der analogen Zeit des Urheberrechts relativ automatisch kollidieren- und da heutzutage nunmal die Leute lieber was digital in FB veröffentlichen als als Print zu Hause hängen haben, sollte man sich dieser Wandlung der Gepflogenheiten auch stellen.

Rausgekommen ist dann eine Seite A4, wo in halbwegs verständlicher Form geregelt ist, dass beide Seiten Bilder schiessen, die nur für eigene Zwecke verwendet werden dürfen, keine Weiterlizensierung. Veröffentlichung in social Media darf jede der Parteien, sowie eben Portfolie, Sedcard etc. Bearbeitung der Bilder nur durch Fotografen, Namensnennung des Fotografen erforderlich, bei den Models konnten diese es sich aussuchen, ob sie genannt werden wollten.

(Beste Szene: Ooch, auch die letzten Bilder der Session (Mädel war letztenendlich doch knapp bekleidet) kannste in FB machen, aber bitte nicht mich verlinken- Mutti schaut ab und an auch rein :cool: )
 
Heute hab ich ein Shooting mit kleiner Aufwandsentschädigung. 10€ pro Stunde bei zwei, drei Stunden. Frage mich grade, was für ein Vertrag da gerechtfertigt wäre.
Will damit sagen es ist in dem Sinne ja kein TFP mehr. Gelten da wohl schon wieder andere Gepflogenheiten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Glenn.

Die Höhe des Vertrags spielt im Grunde keine Rolle, wenn man sich die Rechte betrachtet. Hier handelt es sich um ein "Pay Shoot", also eine finanzielle Gegenleistungen anstelle der Überlassung von Bildern.

Insofern gelten hier auch keine anderen Rechte: Du bist Urheber und kannst Rechte zur Nutzung vergeben, wenn Du magst. Das Model verzichtet in gewissen Grenzen auf das "Recht am eigenen Bild" und gestattet Dir bestimmte Verwendungen gegen Entgelt. Das alles kurz schriftlich zu regeln halte ich für sehr sinnvoll.

Sicherlich können dann noch steuerliche Dinge relevant werden, aber das ist ein anderes Thema.

Grüße
Mattes
 
Hallo Glenn.

Die Höhe des Vertrags spielt im Grunde keine Rolle, wenn man sich die Rechte betrachtet. Hier handelt es sich um ein "Pay Shoot", also eine finanzielle Gegenleistungen anstelle der Überlassung von Bildern.

Insofern gelten hier auch keine anderen Rechte: Du bist Urheber und kannst Rechte zur Nutzung vergeben, wenn Du magst. Das Model verzichtet in gewissen Grenzen auf das "Recht am eigenen Bild" und gestattet Dir bestimmte Verwendungen gegen Entgelt. Das alles kurz schriftlich zu regeln halte ich für sehr sinnvoll.

Sicherlich können dann noch steuerliche Dinge relevant werden, aber das ist ein anderes Thema.

Grüße
Mattes

Auch im deutschen Recht ist es völlig egal, ob Geld fliesst, oder man Bilder (Nutzungsrechte) herausgibt (tfp), weil beides eine Art der Bezahlung ist. Manliest esleider immer wieder, tfp ist keine Vertragsart (!), sondern eine Regelung über das Honorar und die Vergütung für die Nutzung.

Honorar ist das, was das Model für die Erstellung und Mitwirkung der Bilder bekommt, und hat auch noch nix mit Nutzungsrechten zu tun. Diese werden gesondert geregelt und dafür hat sich der engl. Begriff des Buyouts eingebürgert.

Man hat also egal wie man es dreht immer zwei Regelungen, die auch Unterschiedliches regeln. 1. Nutzungsrechte Fotograf, 2. "Bezahlung" für Modellstehen und die Nutzungsrechte.

Literatur gibt es dazu genügend, leider auch viel Schwachsinn, selbst Meinungen von von Juristen, die nicht haltbar sind.
 
Hallo

das ist ja mit unter viel Text, vielleicht kann mir jemand noch mal bei meiner Auffassung helfen. Ich gehe in meiner Formulierung immer vom Normalfall (Allgemeiner Sprachgebrauch) aus, gewisse Abweichungen hier und dort wird es immer geben.

TFP Shooting:
Hier fließt kein Geld. Das Model wird in Form von Bildern bezahlt die es entweder ausgedruckt oder per CD/DVD Download linkt etc. erhält. Das Model darf die Bilder zur Eigenwerbung (facebook, SC etc.) nutzen, muss aber den Fotografennamen nennen. Der Fotograf darf auch selbige Bilder auf facebook und SC zur Eigenwerbung nutzen (Namennennung des Models wird im Vertrag geregelt).

Pay Shooting:
Das Model erhält in der Regel keine Bilder sondern wird durch eine Gage bezahlt. Der Fotograf darf mit den Bilder „machen was er will“.

Verstehe ich das richtig?


Stimmt. So ein Blatt 80g Papier ist etwa 0,1mm hoch. Und das spielt überhaupt keine Rolle.
looool
 
Nachdem das zuverlässig in jeder Diskussion zum Thema kommt: Hat so ein Problem eigentlich jemand in jüngerer Zeit real erlebt?

Erster Grundsatz: Verträge macht man auf die Zukunft gerichtet. Weil man nie weiß, ob nicht ein Fall eintritt, den man gerne verhindert hätte. Wenn immer alles so klar und einfach wäre, könnte man getrost auf jede Schriftform verzichten …
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten