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Bildrechte von Autobildern

upham

Themenersteller
Moin moin,

kurze rechtliche Frage:

Wenn ich Bilder einem Auto mache, keine Menschen drauf. Stehend oder fahrende Bilder, wird dann ein Vertrag benötigt, wie bei einem Modelrelease!?

Und was ich wenn ich das Bild nun Kommerziell nutzen möchte? Benötige ich hierfür die Zustimmung des Besitzers, Herstellers etc. !?

Danke schonmal
Grüße
- Kurt
 
Wenn die Fahrzeuge öffentlich zugängig sind kannst Du sie ablichten und verwerten, da es sich um Gegenstände des öffentlichen Lebens handelt. Da Sachen kein Persönlichkeitsrecht haben kannst Du es auch nicht verletzen. Du darfst allerdings nicht auf ein Privatgrundstück oder in eine Garage fotografieren oder zu diesem Zweck in ein Privatgelände eindringen oder mit einer Leiter über Zaun/Mauer knipsen. Wichtig ist auch, daß Du die Kennzeichen unlesbar machst, da geht es nämlich außer um den Datenschutz auch um das Persönlichkeitsrecht des Fahrers/Halters.
Willst du auf Nummer sicher gehen, dann hol dir die Bestätigung vom Hersteller.
Ich denke mal, auf diese Bestätigung kannst Du lange warten.
Solltest Du die Bilder als Beispiel für einen negativen Bericht über diese Automarke verwenden, sollte der Artikel journalistisch wasserdicht sein, um Regressforderungen zu vermeiden.
Gruß, Andy
 
Embleme wegretouchiert, fertig.
 
Das Design spielt keine Rolle. Embleme weg, Bezeichnung weg, Nummernschilder weg, ... und wer dann besser schlafen kann, soll noch ein Lüftungsgitter wegretouchieren (oder eben irgend ein unwichtiges kleines Teil am Wagen), dann ist das ganze genug "entstellt" um keine Rechte mehr zu verletzen.
 
und wer dann besser schlafen kann, soll noch ein Lüftungsgitter wegretouchieren (oder eben irgend ein unwichtiges kleines Teil am Wagen), dann ist das ganze genug "entstellt" um keine Rechte mehr zu verletzen.

Wenn ich bei einem E39 zum Beispiel alle Embleme wegstemple und auch die Modellbezeichnung, sowie ein paar kleine Details, so bleibt dennoch immer noch genug übrig, um das Auto als E39 zu identifizieren.
Falls es also darauf ankommen würde, ob das Fahrzeug einer bestimmten Marke zugeordnet werden kann, wage ich zu bezweifeln, dass diese Massnahmen genügen.
 
Aha. Bist Du Anwalt, daß Du das so sicher sagen kannst?

Ich habe mich diesbezüglich schon vor längerer Zeit bei 2 grossen Automobilkonzernen (nicht zusammenhängend) informiert weil mich das Thema selbst mal intressiert hat. Ich kann nur das wiedergeben was mir damals auch von den beiden Rechtsabteilungen gesagt wurde. Das waren 2 unabhängig voneinander abgegebene Statements, die im Grunde dasselbe ausgesagt haben... eben das was ich oben beschrieben habe.
Aber ich würde trotzdem vorschlagen, das selber nochmal für speziefische Fälle einzeln nachzufragen um ganz sicher zu gehn :top:
 
Wichtig ist auch, daß Du die Kennzeichen unlesbar machst, da geht es nämlich außer um den Datenschutz auch um das Persönlichkeitsrecht des Fahrers/Halters.

Zwar handhabe ich es, allein um Ärger aus dem Weg zu gehen, auch so. Dennoch wundert es mich, dass in diversen Foren-Diskussionen dieses Verfahren quasi als gesetzlich erforderlich dargestellt wird. Tatsächlich gibt es kein Persönlichkeitsrecht am eigenen Fahrzeugkennzeichen. Über das Kennzeichen kann lediglich die Sache eines Eigentümers identifiziert werden. Das gilt aber beispielsweise auch für Häuser, die dennoch voll von der Panoramafreiheit erfasst sind, ohne dass jemand daran etwas zu retouchieren gedächte. Wer nicht will, dass seine Sachen so wie sie sind im öffentlichen Raum fotografiert und soa uch veröffentlicht werden, der darf sie dort nicht abstellen. Ergo: Wer sein Kennzeichen nirgends fotografiert sehen will, der muss es verhängen oder ein temporäres Kunstwerk draus machen (was wiederum ggf. mit der Straßenverkehrsordnung kollidiert...). Auch das Verlangen nach Datenschutz ist davon nicht berührt, da es dem Normal-Bürger nicht möglich ist den Halter des Fahrzeugs anhand dieses Kennzeichens zu ermitteln.

Auch der Geschmacksmusterschutz wird aktuell wohl von einigen Herstellern bemüht um Fotografen Ärger zu machen. Es kursiert eine Liste im Internet welche Hersteller das sind. Leider habe ich die URL gerade nicht parat. Tatsächlich sind Abbildungen von Gegenständen aber eben keine Produktpiraterie, sondern lediglich Abbildungen. Sofern man sich die Marke nicht zu Eigen macht oder sie dazu missbraucht ein eigenes Produkt aufzuwerten, sollte es eigentlich keine Handhabe gegen Abbildungen von Autos oder anderen Sachen geben. Dennoch kann man sich anscheinend auf Ärger mit Eigentümern und Herstellern gefasst machen, die glauben sich ein vermeintliches Recht durch Drohungen und Behauptungen erkämpfen zu können. Oft ja auch mit Erfolg, da niemand es als wichtig genug ansehen würde wegen eines Autofotos von einem Konzern oder Eigentümer vor Gericht gezerrt zu werden.

Und da man es bei juristischen Diskussionen ja anscheinend am besten dazu schreiben muss: Dieses Posting stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche Meinung dar!

Gruß
Martin
 
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