Esi87
Themenersteller
Hallo,
Ich habe folgender Anfrage und würde gerne mal wissen wie da die Preise aussehen, habe sowas noch nie gehabt bisher:
..........
"Wir haben mit der Konzeption unserer neuen Angebotsbroschüre begonnen und benötigen hierfür immer auch neue Fotos. In diesem Zusammenhang möchte ich anfragen, ob Sie auch Auftragsfototgrafiearbeiten übernehmen.
Wir suchen Fotografen für diverse Themen aus dem Bereich Stadt- und Architekturfotografie, Landschaftsfotografie und Portrait- und Personenfotografie.
Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst dabei das Bearbeitungsrecht, das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und von öffentlicher Zugänglichmachung sowie unbekannte Nutzungsarten. Insbesondere (jedoch nicht abschließend) umfasst die Nutzungsrechtseinräumung auch die durch den Touristikverein bezweckte Verwendung und damit folgende Rechte und Nutzungszwecke:
O Veröffentlichung auf unserem Onlineportal oder touristischen Partnerportalen
O Veröffentlichung in Printmedien u.a. im Katalog Stadt-Erlebnisse
O Nutzung in E-Mail Newslettern
O Verbreitung in Social Media Kanälen (Facebook, Twitter, Google+, Blogs etc.)
O Weiterleitung an Kooperationspartner zur Nutzung in deren eigenen Printmedien (z.B. Deutsche Zentrale für Tourismus, u.a.)
Bitte teilen Sie mir bei Interesse mit, ob Sie uns die Bilder nach der Produktion auch optimiert und in einer Bildüberarbeitung zur Verfügung stellen."
Was kann man da verlangen wenn ich dementsprechend losziehe das gewünschte Bild mache.
Übergabe in Überarbeiteter Version.
Danke
Ich habe folgender Anfrage und würde gerne mal wissen wie da die Preise aussehen, habe sowas noch nie gehabt bisher:
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"Wir haben mit der Konzeption unserer neuen Angebotsbroschüre begonnen und benötigen hierfür immer auch neue Fotos. In diesem Zusammenhang möchte ich anfragen, ob Sie auch Auftragsfototgrafiearbeiten übernehmen.
Wir suchen Fotografen für diverse Themen aus dem Bereich Stadt- und Architekturfotografie, Landschaftsfotografie und Portrait- und Personenfotografie.
Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst dabei das Bearbeitungsrecht, das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und von öffentlicher Zugänglichmachung sowie unbekannte Nutzungsarten. Insbesondere (jedoch nicht abschließend) umfasst die Nutzungsrechtseinräumung auch die durch den Touristikverein bezweckte Verwendung und damit folgende Rechte und Nutzungszwecke:
O Veröffentlichung auf unserem Onlineportal oder touristischen Partnerportalen
O Veröffentlichung in Printmedien u.a. im Katalog Stadt-Erlebnisse
O Nutzung in E-Mail Newslettern
O Verbreitung in Social Media Kanälen (Facebook, Twitter, Google+, Blogs etc.)
O Weiterleitung an Kooperationspartner zur Nutzung in deren eigenen Printmedien (z.B. Deutsche Zentrale für Tourismus, u.a.)
Bitte teilen Sie mir bei Interesse mit, ob Sie uns die Bilder nach der Produktion auch optimiert und in einer Bildüberarbeitung zur Verfügung stellen."
Was kann man da verlangen wenn ich dementsprechend losziehe das gewünschte Bild mache.
Übergabe in Überarbeiteter Version.
Danke